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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Eisenbahnkommissionen, früher bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bestehende Behörden, die auf Grund der Organisation vom 16./23. Dezember 1872 zur Entlastung von Eisenbahndirektionen mit großem, weitverzweigten Eisenbahnnetz innerhalb bestimmter Bezirke die besonderen örtlichen Geschäfte der laufenden Bau- und Betriebsverwaltung unter eigener Verantwortung als selbständige Abteilungen der Direktion nach einer vom Ressortminister erlassenen Geschäftsinstruktion zu führen hatten, soweit diese nicht ausdrücklich der vorgesetzten Direktion oder dem zuständigen Minister vor behalten waren. Mit dem 1. April 1885 haben die E. zu bestehen aufgehört. - Als E. pflegen auch wohl Ausschüsse von Parlamenten bezeichnet und mit der Vorbereitung von Fragen aus dem Gebiete des Eisenbahnwesens betraut zu werden. Beispielsweise besteht im Herrenhause des österreichischen Reichsrats eine E. in diesem Sinne.

Matibel.


Eisenbahnkongresse, freie Versammlungen von Eisenbahnfachmännern zur Beratung von Eisenbahnfragen allgemeiner Bedeutung insbesondere über im gesamten Eisenbahnwesen (Bau, Betrieb und Verwaltung der Eisenbahnen) mögliche Verbesserungen. Von den Eisenbahnkonferenzen und Enqueten unterscheiden sich die E. durch den weiteren Umfang ihrer Tätigkeit, indem die Aufgaben der ersteren meist nur ein bestimmtes Gebiet des Eisenbahnwesens betreffen, die E. sich aber grundsätzlich mit dem gesamten Eisenbahnwesen befassen, und durch den größeren Kreis ihrer Teilnehmer. Sie sind ihrem Wesen nach international; da ihre Tätigkeit das gesamte Eisenbahnwesen umfaßt, können sie sich nicht auf einen begrenzten Kreis von Mitarbeitern beschränken, sondern müssen darnach streben, auch möglichst das gesamte Eisenbahnwesen der Erde zu umfassen, also möglichst alle Eisenbahnverwaltungen der Erde als Mitglieder und Mitarbeiter zu besitzen.

Als Vorläufer der internationalen E. kann der in Paris im Jahre 1878 abgehaltene gelten, dessen Zweck die Verbesserung der Verkehrsmittel war. Die von diesem Kongreß behandelten Fragen bezogen sich auf den direkten Verkehr, auf die internationale Eisenbahnstatistik, auf die Tarife u. s. w. (s. Ztg. d. VDEV. 1878, S. 803).

Die heutige Bedeutung der internationalen E. führt jedoch erst auf das Jahr 1885 zurück; in diesem Jahre feierte Belgien das Fest der 51. Wiederkehr des Tages, an dem die erste seiner Eisenbahnstrecken dem öffentlichen Verkehr übergeben worden war. Aus diesem Anlaß berief die belgische Regierung einen internationalen E., der sich mit dem Studium der im Bau und Betrieb der Eisenbahnen einzuführenden Verbesserungen beschäftigen sollte; sie erließ an sämtliche ausländische Regierungen und Eisenbahnverwaltungen die Bitte, an dem internationalen Werk durch Entsendung eines oder mehrerer Vertreter mitzuwirken. Infolge dieser Einladung haben zahlreiche Regierungen Europas und überseeischer Staaten Vertreter entsendet.

Die Vorbereitungen zur Abhaltung dieses ersten eigentlichen Kongresses wurden vom belgischen Eisenbahnminister mit Dekret vom 14. Dezember 1884 einer neungliedrigen Kommission übertragen, die aus belgischen Eisenbahndirektoren und höheren Funktionären des belgischen Eisenbahnministeriums zusammengesetzt war. Die Kommission entwarf das vorläufige Programm, das den ausländischen Regierungen und Bahnen zur Kenntnis, bzw. Abänderung übermittelt wurde.

Zur Leitung der Verhandlungen, die für den 8. bis 15. August 1885 zu Brüssel anberaumt waren, wurde aus dem Schoß der Versammlung ein Bureau gewählt. Mit der Vorbereitung der auf der Tagesordnung stehenden Fragen sind mehrere Ausschüsse betraut gewesen, die dem Plenum das Ergebnis ihrer Beratungen vorzutragen hatten.

Die dem ersten E. gestellten Fragen bezogen sich auf Ausrüstung und Einrichtung der Eisenbahnen im Hinblick auf die Sicherheit, Schnelligkeit und den Komfort der Personenzüge, auf die Anlage der Bahnhöfe, die Organisation des Dienstes auf Gemeinschaftsstationen und -strecken, auf die Anwendung der Elektrizität beim Bahnbetrieb, auf die Aufgaben und Betriebseinrichtungen der Sekundärbahnen, auf die Sonntagsruhe, die internationale Feststellung statistischer Einheiten u. s. w. (Näheres s. Nr. 93 und 98 des Z. Bl. für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt von 1885.)

Die Verhandlungen und Beschlüsse wurden als Compte rendu generale (2 Bände, Brüssel 1886) veröffentlicht.

Aus dem E. in Brüssel entwickelten sich die E. als eine ständige Einrichtung des internationalen Eisenbahnwesens. Der Kongreß ermächtigte nämlich seine Organisationskommission und seine Bureaus, die Frage der Gründung eines internationalen wissenschaftlichen Vereins zur Förderung der technischen Fortschritte im Eisenbahnwesen durch Kongresse, Publikationen und sonstige Mittel zu studieren und die bezüglichen Vorschläge


Eisenbahnkommissionen, früher bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bestehende Behörden, die auf Grund der Organisation vom 16./23. Dezember 1872 zur Entlastung von Eisenbahndirektionen mit großem, weitverzweigten Eisenbahnnetz innerhalb bestimmter Bezirke die besonderen örtlichen Geschäfte der laufenden Bau- und Betriebsverwaltung unter eigener Verantwortung als selbständige Abteilungen der Direktion nach einer vom Ressortminister erlassenen Geschäftsinstruktion zu führen hatten, soweit diese nicht ausdrücklich der vorgesetzten Direktion oder dem zuständigen Minister vor behalten waren. Mit dem 1. April 1885 haben die E. zu bestehen aufgehört. – Als E. pflegen auch wohl Ausschüsse von Parlamenten bezeichnet und mit der Vorbereitung von Fragen aus dem Gebiete des Eisenbahnwesens betraut zu werden. Beispielsweise besteht im Herrenhause des österreichischen Reichsrats eine E. in diesem Sinne.

Matibel.


Eisenbahnkongresse, freie Versammlungen von Eisenbahnfachmännern zur Beratung von Eisenbahnfragen allgemeiner Bedeutung insbesondere über im gesamten Eisenbahnwesen (Bau, Betrieb und Verwaltung der Eisenbahnen) mögliche Verbesserungen. Von den Eisenbahnkonferenzen und Enqueten unterscheiden sich die E. durch den weiteren Umfang ihrer Tätigkeit, indem die Aufgaben der ersteren meist nur ein bestimmtes Gebiet des Eisenbahnwesens betreffen, die E. sich aber grundsätzlich mit dem gesamten Eisenbahnwesen befassen, und durch den größeren Kreis ihrer Teilnehmer. Sie sind ihrem Wesen nach international; da ihre Tätigkeit das gesamte Eisenbahnwesen umfaßt, können sie sich nicht auf einen begrenzten Kreis von Mitarbeitern beschränken, sondern müssen darnach streben, auch möglichst das gesamte Eisenbahnwesen der Erde zu umfassen, also möglichst alle Eisenbahnverwaltungen der Erde als Mitglieder und Mitarbeiter zu besitzen.

Als Vorläufer der internationalen E. kann der in Paris im Jahre 1878 abgehaltene gelten, dessen Zweck die Verbesserung der Verkehrsmittel war. Die von diesem Kongreß behandelten Fragen bezogen sich auf den direkten Verkehr, auf die internationale Eisenbahnstatistik, auf die Tarife u. s. w. (s. Ztg. d. VDEV. 1878, S. 803).

Die heutige Bedeutung der internationalen E. führt jedoch erst auf das Jahr 1885 zurück; in diesem Jahre feierte Belgien das Fest der 51. Wiederkehr des Tages, an dem die erste seiner Eisenbahnstrecken dem öffentlichen Verkehr übergeben worden war. Aus diesem Anlaß berief die belgische Regierung einen internationalen E., der sich mit dem Studium der im Bau und Betrieb der Eisenbahnen einzuführenden Verbesserungen beschäftigen sollte; sie erließ an sämtliche ausländische Regierungen und Eisenbahnverwaltungen die Bitte, an dem internationalen Werk durch Entsendung eines oder mehrerer Vertreter mitzuwirken. Infolge dieser Einladung haben zahlreiche Regierungen Europas und überseeischer Staaten Vertreter entsendet.

Die Vorbereitungen zur Abhaltung dieses ersten eigentlichen Kongresses wurden vom belgischen Eisenbahnminister mit Dekret vom 14. Dezember 1884 einer neungliedrigen Kommission übertragen, die aus belgischen Eisenbahndirektoren und höheren Funktionären des belgischen Eisenbahnministeriums zusammengesetzt war. Die Kommission entwarf das vorläufige Programm, das den ausländischen Regierungen und Bahnen zur Kenntnis, bzw. Abänderung übermittelt wurde.

Zur Leitung der Verhandlungen, die für den 8. bis 15. August 1885 zu Brüssel anberaumt waren, wurde aus dem Schoß der Versammlung ein Bureau gewählt. Mit der Vorbereitung der auf der Tagesordnung stehenden Fragen sind mehrere Ausschüsse betraut gewesen, die dem Plenum das Ergebnis ihrer Beratungen vorzutragen hatten.

Die dem ersten E. gestellten Fragen bezogen sich auf Ausrüstung und Einrichtung der Eisenbahnen im Hinblick auf die Sicherheit, Schnelligkeit und den Komfort der Personenzüge, auf die Anlage der Bahnhöfe, die Organisation des Dienstes auf Gemeinschaftsstationen und -strecken, auf die Anwendung der Elektrizität beim Bahnbetrieb, auf die Aufgaben und Betriebseinrichtungen der Sekundärbahnen, auf die Sonntagsruhe, die internationale Feststellung statistischer Einheiten u. s. w. (Näheres s. Nr. 93 und 98 des Z. Bl. für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt von 1885.)

Die Verhandlungen und Beschlüsse wurden als Compte rendu generale (2 Bände, Brüssel 1886) veröffentlicht.

Aus dem E. in Brüssel entwickelten sich die E. als eine ständige Einrichtung des internationalen Eisenbahnwesens. Der Kongreß ermächtigte nämlich seine Organisationskommission und seine Bureaus, die Frage der Gründung eines internationalen wissenschaftlichen Vereins zur Förderung der technischen Fortschritte im Eisenbahnwesen durch Kongresse, Publikationen und sonstige Mittel zu studieren und die bezüglichen Vorschläge

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[77/0086] Eisenbahnkommissionen, früher bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bestehende Behörden, die auf Grund der Organisation vom 16./23. Dezember 1872 zur Entlastung von Eisenbahndirektionen mit großem, weitverzweigten Eisenbahnnetz innerhalb bestimmter Bezirke die besonderen örtlichen Geschäfte der laufenden Bau- und Betriebsverwaltung unter eigener Verantwortung als selbständige Abteilungen der Direktion nach einer vom Ressortminister erlassenen Geschäftsinstruktion zu führen hatten, soweit diese nicht ausdrücklich der vorgesetzten Direktion oder dem zuständigen Minister vor behalten waren. Mit dem 1. April 1885 haben die E. zu bestehen aufgehört. – Als E. pflegen auch wohl Ausschüsse von Parlamenten bezeichnet und mit der Vorbereitung von Fragen aus dem Gebiete des Eisenbahnwesens betraut zu werden. Beispielsweise besteht im Herrenhause des österreichischen Reichsrats eine E. in diesem Sinne. Matibel. Eisenbahnkongresse, freie Versammlungen von Eisenbahnfachmännern zur Beratung von Eisenbahnfragen allgemeiner Bedeutung insbesondere über im gesamten Eisenbahnwesen (Bau, Betrieb und Verwaltung der Eisenbahnen) mögliche Verbesserungen. Von den Eisenbahnkonferenzen und Enqueten unterscheiden sich die E. durch den weiteren Umfang ihrer Tätigkeit, indem die Aufgaben der ersteren meist nur ein bestimmtes Gebiet des Eisenbahnwesens betreffen, die E. sich aber grundsätzlich mit dem gesamten Eisenbahnwesen befassen, und durch den größeren Kreis ihrer Teilnehmer. Sie sind ihrem Wesen nach international; da ihre Tätigkeit das gesamte Eisenbahnwesen umfaßt, können sie sich nicht auf einen begrenzten Kreis von Mitarbeitern beschränken, sondern müssen darnach streben, auch möglichst das gesamte Eisenbahnwesen der Erde zu umfassen, also möglichst alle Eisenbahnverwaltungen der Erde als Mitglieder und Mitarbeiter zu besitzen. Als Vorläufer der internationalen E. kann der in Paris im Jahre 1878 abgehaltene gelten, dessen Zweck die Verbesserung der Verkehrsmittel war. Die von diesem Kongreß behandelten Fragen bezogen sich auf den direkten Verkehr, auf die internationale Eisenbahnstatistik, auf die Tarife u. s. w. (s. Ztg. d. VDEV. 1878, S. 803). Die heutige Bedeutung der internationalen E. führt jedoch erst auf das Jahr 1885 zurück; in diesem Jahre feierte Belgien das Fest der 51. Wiederkehr des Tages, an dem die erste seiner Eisenbahnstrecken dem öffentlichen Verkehr übergeben worden war. Aus diesem Anlaß berief die belgische Regierung einen internationalen E., der sich mit dem Studium der im Bau und Betrieb der Eisenbahnen einzuführenden Verbesserungen beschäftigen sollte; sie erließ an sämtliche ausländische Regierungen und Eisenbahnverwaltungen die Bitte, an dem internationalen Werk durch Entsendung eines oder mehrerer Vertreter mitzuwirken. Infolge dieser Einladung haben zahlreiche Regierungen Europas und überseeischer Staaten Vertreter entsendet. Die Vorbereitungen zur Abhaltung dieses ersten eigentlichen Kongresses wurden vom belgischen Eisenbahnminister mit Dekret vom 14. Dezember 1884 einer neungliedrigen Kommission übertragen, die aus belgischen Eisenbahndirektoren und höheren Funktionären des belgischen Eisenbahnministeriums zusammengesetzt war. Die Kommission entwarf das vorläufige Programm, das den ausländischen Regierungen und Bahnen zur Kenntnis, bzw. Abänderung übermittelt wurde. Zur Leitung der Verhandlungen, die für den 8. bis 15. August 1885 zu Brüssel anberaumt waren, wurde aus dem Schoß der Versammlung ein Bureau gewählt. Mit der Vorbereitung der auf der Tagesordnung stehenden Fragen sind mehrere Ausschüsse betraut gewesen, die dem Plenum das Ergebnis ihrer Beratungen vorzutragen hatten. Die dem ersten E. gestellten Fragen bezogen sich auf Ausrüstung und Einrichtung der Eisenbahnen im Hinblick auf die Sicherheit, Schnelligkeit und den Komfort der Personenzüge, auf die Anlage der Bahnhöfe, die Organisation des Dienstes auf Gemeinschaftsstationen und -strecken, auf die Anwendung der Elektrizität beim Bahnbetrieb, auf die Aufgaben und Betriebseinrichtungen der Sekundärbahnen, auf die Sonntagsruhe, die internationale Feststellung statistischer Einheiten u. s. w. (Näheres s. Nr. 93 und 98 des Z. Bl. für Eisenbahnen und Dampfschiffahrt von 1885.) Die Verhandlungen und Beschlüsse wurden als Compte rendu generale (2 Bände, Brüssel 1886) veröffentlicht. Aus dem E. in Brüssel entwickelten sich die E. als eine ständige Einrichtung des internationalen Eisenbahnwesens. Der Kongreß ermächtigte nämlich seine Organisationskommission und seine Bureaus, die Frage der Gründung eines internationalen wissenschaftlichen Vereins zur Förderung der technischen Fortschritte im Eisenbahnwesen durch Kongresse, Publikationen und sonstige Mittel zu studieren und die bezüglichen Vorschläge

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/86>, abgerufen am 21.11.2024.