Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.um eine Zahl zurück, bis er auf Nr. 1 wieder angelangt ist. Diese Einrichtung ermöglicht es, daß der Schalterbeamte stets nur nach derselben Stelle zu fassen braucht, wodurch ein Suchen des Zeigers und ein etwaiges Vergreifen ausgeschlossen ist. Die Fahrkarten werden bei Betätigung des Apparates von einer Kartenrolle c abgewickelt, von einer durch einen Elektromotor d angetriebenen, sich selbst anfärbenden Rotationsdruckvorrichtung e mit dem Text bedruckt, fortlaufend numeriert und mit Serien- oder Tagesstempel versehen. Eine mit dem Druck- und Ausgabeapparat zwangläufig verbundene Schneidevorrichtung f trennt die Karten in ihrer richtigen Länge vom Kartenbande ab und läßt dieselben in die Ausfallschale gleiten, aus der sie vom Beamten entnommen und den Reisenden ausgehändigt werden, ohne daß sie noch gestempelt zu werden brauchen. Zur Füllung des Apparates dienen Rollen aus unbedrucktem Karton- oder Papierband (ohne Perforation), die auf die am Gehäuse angebrachten Rollenträger gesteckt werden. Das Fassungsvermögen jeder Kartenrolle beträgt bis zu 10.000 Karten, je nach der Stärke des Kartons. Der Druck erfolgt bei Anwendung von Buchdruckfarbe durch Rundstereotypie-Klischees, die auf Druckzylindern befestigt sind. Ein automatisches Zählwerk g zeigt von außen erkennbar die Anzahl der durch den Apparat ausgegebenen Fahrkarten selbsttätig an, so daß eine leichte Kontrolle über die Zahl und Art der gedruckten, bzw. verkauften Karten gewährleistet ist. Das Zählwerk ist derart zwangläufig mit dem Druckapparat verbunden, daß in betriebsfertigem Zustande seine Zahlen stets mit der Numerierung der Fahrkarten übereinstimmen. Das im Druckapparat angebrachte Zifferndruckwerk schaltet sich bei jeder Betätigung immer um eine Zahl weiter; zugleich läßt auch das Kontrollzählwerk, das durch eine Hebelübersetzung vom Druckapparat abhängig ist, die zunächst höhere Zahl sichtbar erscheinen. Das Zählwerk, das sich in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann nur von dem Inhaber des dazugehörigen Schlüssels geöffnet und dann von Hand betätigt werden. Ein Zurückstellen oder ein Außerbetriebsetzen des Zifferndruckwerkes von Hand ist ausgeschlossen, so daß eine Verausgabung von Karten mit falscher Numerierung unmöglich ist. Die Kontrollzählvorrichtung dient dadurch, daß sie stets dieselben Zahlen wie das Zifferndruckwerk zeigen muß, als Kontrolle des letzteren, hat aber sonst auf dasselbe nicht die geringste Einwirkung. Das Gehäuse des Apparates kann auf Rollen fahrbar eingerichtet und in jedem Schalteraum leicht untergebracht werden. Als Hauptvorteile dieses Apparats werden die Vereinfachungen des Betriebs und der Kontrolle angegeben, weil der Apparat die Fahrkarten selbst herstellt, einfach zu bedienen ist und die Kontrolle selbsttätig vornimmt, also eine Gesamtzahl von Manipulationen, die sonst dem Beamten obliegen, auf mechanischem Wege besorgt. Zu erwähnen ist hier auch der ganz neuerdings von der Kontroll-Druckautomaten-Gesellschaft in Cöln hergestellte Apparat "Elektra Fahrkartendruckmaschine" mit elektrischem Antrieb. Einen Apparat zum gleichen Zweck will Gandenberger in Darmstadt zur Einführung bringen. Literatur: Ztg. d. VDEV. Jg. 1913, S. 445. v. Zluhan. Fahrkartenstempelgebühr (ticket stamp; timbre du billet; tassa di bollo), staatliche Gebühr, die in einzelnen Staaten von den Reisenden nebst der Fahrgebühr für jede Fahrkarte eingehoben wird. Die F. ist als die Gebühr für die in der Fahrkarte enthaltene Empfangsbestätigung über die Bezahlung des Fahrpreises anzusehen und von der Fahrkartensteuer (Transportsteuer) zu unterscheiden. In Österreich unterlagen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom Jahre 1902 über die Fahrkartensteuer die Empfangs- und Aufnahmsscheine der Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen über die Übernahme von Personen zum Transporte (Personenkarten) der F. Durch das erstzitierte Gesetz wurde diese Gebühr in Ansehung des Personentransportverkehres auf Eisenbahnen aufgehoben und nur im Eisenbahnverkehre mit direkten Fahrkarten nach und von den Ländern der ungarischen Krone, dann Bosnien und der Hercegovina, sowie über diese Ländergebiete hinaus aufrechterhalten. Die Gebühr beträgt bei einem Fahrpreise bis zu 1 K von jedem Fahrschein 2 h, bei einem höheren Fahrpreis so oftmal 2 h, als 100 h in dem Fahrpreise enthalten sind, wobei jeder Rest unter 1 K als voll anzunehmen ist Die bisherige Beschränkung der Abgabe auf den Maximalgebührenbetrag von 50 h für den Fahrschein wurde gleichzeitig fallen gelassen. Für Personenkarten, die auf mehrere Personen ausgestellt werden, ist die Gebühr nach der Zahl der Personen, für Hin- und um eine Zahl zurück, bis er auf Nr. 1 wieder angelangt ist. Diese Einrichtung ermöglicht es, daß der Schalterbeamte stets nur nach derselben Stelle zu fassen braucht, wodurch ein Suchen des Zeigers und ein etwaiges Vergreifen ausgeschlossen ist. Die Fahrkarten werden bei Betätigung des Apparates von einer Kartenrolle c abgewickelt, von einer durch einen Elektromotor d angetriebenen, sich selbst anfärbenden Rotationsdruckvorrichtung e mit dem Text bedruckt, fortlaufend numeriert und mit Serien- oder Tagesstempel versehen. Eine mit dem Druck- und Ausgabeapparat zwangläufig verbundene Schneidevorrichtung f trennt die Karten in ihrer richtigen Länge vom Kartenbande ab und läßt dieselben in die Ausfallschale gleiten, aus der sie vom Beamten entnommen und den Reisenden ausgehändigt werden, ohne daß sie noch gestempelt zu werden brauchen. Zur Füllung des Apparates dienen Rollen aus unbedrucktem Karton- oder Papierband (ohne Perforation), die auf die am Gehäuse angebrachten Rollenträger gesteckt werden. Das Fassungsvermögen jeder Kartenrolle beträgt bis zu 10.000 Karten, je nach der Stärke des Kartons. Der Druck erfolgt bei Anwendung von Buchdruckfarbe durch Rundstereotypie-Klischees, die auf Druckzylindern befestigt sind. Ein automatisches Zählwerk g zeigt von außen erkennbar die Anzahl der durch den Apparat ausgegebenen Fahrkarten selbsttätig an, so daß eine leichte Kontrolle über die Zahl und Art der gedruckten, bzw. verkauften Karten gewährleistet ist. Das Zählwerk ist derart zwangläufig mit dem Druckapparat verbunden, daß in betriebsfertigem Zustande seine Zahlen stets mit der Numerierung der Fahrkarten übereinstimmen. Das im Druckapparat angebrachte Zifferndruckwerk schaltet sich bei jeder Betätigung immer um eine Zahl weiter; zugleich läßt auch das Kontrollzählwerk, das durch eine Hebelübersetzung vom Druckapparat abhängig ist, die zunächst höhere Zahl sichtbar erscheinen. Das Zählwerk, das sich in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann nur von dem Inhaber des dazugehörigen Schlüssels geöffnet und dann von Hand betätigt werden. Ein Zurückstellen oder ein Außerbetriebsetzen des Zifferndruckwerkes von Hand ist ausgeschlossen, so daß eine Verausgabung von Karten mit falscher Numerierung unmöglich ist. Die Kontrollzählvorrichtung dient dadurch, daß sie stets dieselben Zahlen wie das Zifferndruckwerk zeigen muß, als Kontrolle des letzteren, hat aber sonst auf dasselbe nicht die geringste Einwirkung. Das Gehäuse des Apparates kann auf Rollen fahrbar eingerichtet und in jedem Schalteraum leicht untergebracht werden. Als Hauptvorteile dieses Apparats werden die Vereinfachungen des Betriebs und der Kontrolle angegeben, weil der Apparat die Fahrkarten selbst herstellt, einfach zu bedienen ist und die Kontrolle selbsttätig vornimmt, also eine Gesamtzahl von Manipulationen, die sonst dem Beamten obliegen, auf mechanischem Wege besorgt. Zu erwähnen ist hier auch der ganz neuerdings von der Kontroll-Druckautomaten-Gesellschaft in Cöln hergestellte Apparat „Elektra Fahrkartendruckmaschine“ mit elektrischem Antrieb. Einen Apparat zum gleichen Zweck will Gandenberger in Darmstadt zur Einführung bringen. Literatur: Ztg. d. VDEV. Jg. 1913, S. 445. v. Zluhan. Fahrkartenstempelgebühr (ticket stamp; timbre du billet; tassa di bollo), staatliche Gebühr, die in einzelnen Staaten von den Reisenden nebst der Fahrgebühr für jede Fahrkarte eingehoben wird. Die F. ist als die Gebühr für die in der Fahrkarte enthaltene Empfangsbestätigung über die Bezahlung des Fahrpreises anzusehen und von der Fahrkartensteuer (Transportsteuer) zu unterscheiden. In Österreich unterlagen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom Jahre 1902 über die Fahrkartensteuer die Empfangs- und Aufnahmsscheine der Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen über die Übernahme von Personen zum Transporte (Personenkarten) der F. Durch das erstzitierte Gesetz wurde diese Gebühr in Ansehung des Personentransportverkehres auf Eisenbahnen aufgehoben und nur im Eisenbahnverkehre mit direkten Fahrkarten nach und von den Ländern der ungarischen Krone, dann Bosnien und der Hercegovina, sowie über diese Ländergebiete hinaus aufrechterhalten. Die Gebühr beträgt bei einem Fahrpreise bis zu 1 K von jedem Fahrschein 2 h, bei einem höheren Fahrpreis so oftmal 2 h, als 100 h in dem Fahrpreise enthalten sind, wobei jeder Rest unter 1 K als voll anzunehmen ist Die bisherige Beschränkung der Abgabe auf den Maximalgebührenbetrag von 50 h für den Fahrschein wurde gleichzeitig fallen gelassen. Für Personenkarten, die auf mehrere Personen ausgestellt werden, ist die Gebühr nach der Zahl der Personen, für Hin- und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2" type="lexiconEntry"> <p><pb facs="#f0496" n="479"/> um eine Zahl zurück, bis er auf Nr. 1 wieder angelangt ist. Diese Einrichtung ermöglicht es, daß der Schalterbeamte stets nur nach derselben Stelle zu fassen braucht, wodurch ein Suchen des Zeigers und ein etwaiges Vergreifen ausgeschlossen ist.</p><lb/> <p>Die Fahrkarten werden bei Betätigung des Apparates von einer Kartenrolle <hi rendition="#i">c</hi> abgewickelt, von einer durch einen Elektromotor <hi rendition="#i">d</hi> angetriebenen, sich selbst anfärbenden Rotationsdruckvorrichtung <hi rendition="#i">e</hi> mit dem Text bedruckt, fortlaufend numeriert und mit Serien- oder Tagesstempel versehen. Eine mit dem Druck- und Ausgabeapparat zwangläufig verbundene Schneidevorrichtung <hi rendition="#i">f</hi> trennt die Karten in ihrer richtigen Länge vom Kartenbande ab und läßt dieselben in die Ausfallschale gleiten, aus der sie vom Beamten entnommen und den Reisenden ausgehändigt werden, ohne daß sie noch gestempelt zu werden brauchen.</p><lb/> <p>Zur Füllung des Apparates dienen Rollen aus unbedrucktem Karton- oder Papierband (ohne Perforation), die auf die am Gehäuse angebrachten Rollenträger gesteckt werden. Das Fassungsvermögen jeder Kartenrolle beträgt bis zu 10.000 Karten, je nach der Stärke des Kartons.</p><lb/> <p>Der Druck erfolgt bei Anwendung von Buchdruckfarbe durch Rundstereotypie-Klischees, die auf Druckzylindern befestigt sind.</p><lb/> <p>Ein automatisches Zählwerk <hi rendition="#i">g</hi> zeigt von außen erkennbar die Anzahl der durch den Apparat ausgegebenen Fahrkarten selbsttätig an, so daß eine leichte Kontrolle über die Zahl und Art der gedruckten, bzw. verkauften Karten gewährleistet ist.</p><lb/> <p>Das Zählwerk ist derart zwangläufig mit dem Druckapparat verbunden, daß in betriebsfertigem Zustande seine Zahlen stets mit der Numerierung der Fahrkarten übereinstimmen. Das im Druckapparat angebrachte Zifferndruckwerk schaltet sich bei jeder Betätigung immer um eine Zahl weiter; zugleich läßt auch das Kontrollzählwerk, das durch eine Hebelübersetzung vom Druckapparat abhängig ist, die zunächst höhere Zahl sichtbar erscheinen. Das Zählwerk, das sich in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann nur von dem Inhaber des dazugehörigen Schlüssels geöffnet und dann von Hand betätigt werden. Ein Zurückstellen oder ein Außerbetriebsetzen des Zifferndruckwerkes von Hand ist ausgeschlossen, so daß eine Verausgabung von Karten mit falscher Numerierung unmöglich ist. Die Kontrollzählvorrichtung dient dadurch, daß sie stets dieselben Zahlen wie das Zifferndruckwerk zeigen muß, als Kontrolle des letzteren, hat aber sonst auf dasselbe nicht die geringste Einwirkung.</p><lb/> <p>Das Gehäuse des Apparates kann auf Rollen fahrbar eingerichtet und in jedem Schalteraum leicht untergebracht werden.</p><lb/> <p>Als Hauptvorteile dieses Apparats werden die Vereinfachungen des Betriebs und der Kontrolle angegeben, weil der Apparat die Fahrkarten selbst herstellt, einfach zu bedienen ist und die Kontrolle selbsttätig vornimmt, also eine Gesamtzahl von Manipulationen, die sonst dem Beamten obliegen, auf mechanischem Wege besorgt.</p><lb/> <p>Zu erwähnen ist hier auch der ganz neuerdings von der Kontroll-Druckautomaten-Gesellschaft in Cöln hergestellte Apparat „Elektra Fahrkartendruckmaschine“ mit elektrischem Antrieb.</p><lb/> <p>Einen Apparat zum gleichen Zweck will Gandenberger in Darmstadt zur Einführung bringen.</p><lb/> <p rendition="#smaller"><hi rendition="#i">Literatur:</hi> Ztg. d. VDEV. Jg. 1913, S. 445.</p><lb/> <p rendition="#right">v. Zluhan.</p><lb/> </div> <div n="2" type="lexiconEntry"> <p><hi rendition="#b">Fahrkartenstempelgebühr</hi><hi rendition="#i">(ticket stamp; timbre du billet; tassa di bollo),</hi> staatliche Gebühr, die in einzelnen Staaten von den Reisenden nebst der Fahrgebühr für jede Fahrkarte eingehoben wird. Die F. ist als die Gebühr für die in der Fahrkarte enthaltene Empfangsbestätigung über die Bezahlung des Fahrpreises anzusehen und von der Fahrkartensteuer (Transportsteuer) zu unterscheiden.</p><lb/> <p>In <hi rendition="#g">Österreich</hi> unterlagen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom Jahre 1902 über die Fahrkartensteuer die Empfangs- und Aufnahmsscheine der Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen über die Übernahme von Personen zum Transporte (Personenkarten) der F.</p><lb/> <p>Durch das erstzitierte Gesetz wurde diese Gebühr in Ansehung des Personentransportverkehres auf Eisenbahnen aufgehoben und nur im Eisenbahnverkehre mit direkten Fahrkarten nach und von den Ländern der ungarischen Krone, dann Bosnien und der Hercegovina, sowie über diese Ländergebiete hinaus aufrechterhalten.</p><lb/> <p>Die Gebühr beträgt bei einem Fahrpreise bis zu 1 K von jedem Fahrschein 2 h, bei einem höheren Fahrpreis so oftmal 2 h, als 100 h in dem Fahrpreise enthalten sind, wobei jeder Rest unter 1 K als voll anzunehmen ist Die bisherige Beschränkung der Abgabe auf den Maximalgebührenbetrag von 50 h für den Fahrschein wurde gleichzeitig fallen gelassen.</p><lb/> <p>Für Personenkarten, die auf mehrere Personen ausgestellt werden, ist die Gebühr nach der Zahl der Personen, für Hin- und </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [479/0496]
um eine Zahl zurück, bis er auf Nr. 1 wieder angelangt ist. Diese Einrichtung ermöglicht es, daß der Schalterbeamte stets nur nach derselben Stelle zu fassen braucht, wodurch ein Suchen des Zeigers und ein etwaiges Vergreifen ausgeschlossen ist.
Die Fahrkarten werden bei Betätigung des Apparates von einer Kartenrolle c abgewickelt, von einer durch einen Elektromotor d angetriebenen, sich selbst anfärbenden Rotationsdruckvorrichtung e mit dem Text bedruckt, fortlaufend numeriert und mit Serien- oder Tagesstempel versehen. Eine mit dem Druck- und Ausgabeapparat zwangläufig verbundene Schneidevorrichtung f trennt die Karten in ihrer richtigen Länge vom Kartenbande ab und läßt dieselben in die Ausfallschale gleiten, aus der sie vom Beamten entnommen und den Reisenden ausgehändigt werden, ohne daß sie noch gestempelt zu werden brauchen.
Zur Füllung des Apparates dienen Rollen aus unbedrucktem Karton- oder Papierband (ohne Perforation), die auf die am Gehäuse angebrachten Rollenträger gesteckt werden. Das Fassungsvermögen jeder Kartenrolle beträgt bis zu 10.000 Karten, je nach der Stärke des Kartons.
Der Druck erfolgt bei Anwendung von Buchdruckfarbe durch Rundstereotypie-Klischees, die auf Druckzylindern befestigt sind.
Ein automatisches Zählwerk g zeigt von außen erkennbar die Anzahl der durch den Apparat ausgegebenen Fahrkarten selbsttätig an, so daß eine leichte Kontrolle über die Zahl und Art der gedruckten, bzw. verkauften Karten gewährleistet ist.
Das Zählwerk ist derart zwangläufig mit dem Druckapparat verbunden, daß in betriebsfertigem Zustande seine Zahlen stets mit der Numerierung der Fahrkarten übereinstimmen. Das im Druckapparat angebrachte Zifferndruckwerk schaltet sich bei jeder Betätigung immer um eine Zahl weiter; zugleich läßt auch das Kontrollzählwerk, das durch eine Hebelübersetzung vom Druckapparat abhängig ist, die zunächst höhere Zahl sichtbar erscheinen. Das Zählwerk, das sich in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann nur von dem Inhaber des dazugehörigen Schlüssels geöffnet und dann von Hand betätigt werden. Ein Zurückstellen oder ein Außerbetriebsetzen des Zifferndruckwerkes von Hand ist ausgeschlossen, so daß eine Verausgabung von Karten mit falscher Numerierung unmöglich ist. Die Kontrollzählvorrichtung dient dadurch, daß sie stets dieselben Zahlen wie das Zifferndruckwerk zeigen muß, als Kontrolle des letzteren, hat aber sonst auf dasselbe nicht die geringste Einwirkung.
Das Gehäuse des Apparates kann auf Rollen fahrbar eingerichtet und in jedem Schalteraum leicht untergebracht werden.
Als Hauptvorteile dieses Apparats werden die Vereinfachungen des Betriebs und der Kontrolle angegeben, weil der Apparat die Fahrkarten selbst herstellt, einfach zu bedienen ist und die Kontrolle selbsttätig vornimmt, also eine Gesamtzahl von Manipulationen, die sonst dem Beamten obliegen, auf mechanischem Wege besorgt.
Zu erwähnen ist hier auch der ganz neuerdings von der Kontroll-Druckautomaten-Gesellschaft in Cöln hergestellte Apparat „Elektra Fahrkartendruckmaschine“ mit elektrischem Antrieb.
Einen Apparat zum gleichen Zweck will Gandenberger in Darmstadt zur Einführung bringen.
Literatur: Ztg. d. VDEV. Jg. 1913, S. 445.
v. Zluhan.
Fahrkartenstempelgebühr (ticket stamp; timbre du billet; tassa di bollo), staatliche Gebühr, die in einzelnen Staaten von den Reisenden nebst der Fahrgebühr für jede Fahrkarte eingehoben wird. Die F. ist als die Gebühr für die in der Fahrkarte enthaltene Empfangsbestätigung über die Bezahlung des Fahrpreises anzusehen und von der Fahrkartensteuer (Transportsteuer) zu unterscheiden.
In Österreich unterlagen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom Jahre 1902 über die Fahrkartensteuer die Empfangs- und Aufnahmsscheine der Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen über die Übernahme von Personen zum Transporte (Personenkarten) der F.
Durch das erstzitierte Gesetz wurde diese Gebühr in Ansehung des Personentransportverkehres auf Eisenbahnen aufgehoben und nur im Eisenbahnverkehre mit direkten Fahrkarten nach und von den Ländern der ungarischen Krone, dann Bosnien und der Hercegovina, sowie über diese Ländergebiete hinaus aufrechterhalten.
Die Gebühr beträgt bei einem Fahrpreise bis zu 1 K von jedem Fahrschein 2 h, bei einem höheren Fahrpreis so oftmal 2 h, als 100 h in dem Fahrpreise enthalten sind, wobei jeder Rest unter 1 K als voll anzunehmen ist Die bisherige Beschränkung der Abgabe auf den Maximalgebührenbetrag von 50 h für den Fahrschein wurde gleichzeitig fallen gelassen.
Für Personenkarten, die auf mehrere Personen ausgestellt werden, ist die Gebühr nach der Zahl der Personen, für Hin- und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/496 |
Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 479. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/496>, abgerufen am 03.03.2025. |