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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Die Bank für Transportwerte (Banque pour valeurs de transport) in Basel;

die Banque Beige de chemins de fer in Brüssel;

die Zentralbank für Eisenbahnwerte in Dahlem bei Berlin;

die Eisenbahnbank Frankfurt a. M.;

die Eisenbahnrentenbank in Frankfurt a. M.;

die Bank für orientalische Eisenbahnen (Banque des chemins de fer Orientaux) in Zürich u. a.

Zu erwähnen ist ferner das österreichisch Kreditinstitut für Verkehrsunternehmungen und öffentliche Arbeiten mit dem Sitze in Wien.

Dieses kann zwecks Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zum Neubau von Eisenbahnen oder auch für Investitionen auf schon bestehenden Lokal- und Kleinbahnen sowie auf Staatsbahnen im Wege der zessionsweisen Übernahme von Forderungen, Darlehen gewähren, oder aber die von den Unternehmern emittierten Titres erwerben. Wird die Verzinsung und Tilgung der Darlehen oder Titres durch den Staat sichergestellt, so können auf Grund dessen staatsgarantierte Obligationen, wenn die Verzinsung und Tilgung jedoch von Seiten eines der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, oder einer mit der Garantie des Landes versehenen Landesbank oder schließlich pupillarmäßig erfolgt, so können pupillarsichere Schuldverschreibungen ausgegeben werden. Wenn die vorerwähnten Sicherstellungen nicht vorliegen, so dürfen nur dann Darlehen gewährt bzw. Titres erworben werden, wenn dies die Regierung genehmigt. Es können dann im Genehmigungsfalle Schuldverschreibungen ausgegeben werden, doch müssen diese ausreichend fundiert sein, was gleichfalls von der Regierung festgestellt wird.


Eisenbahnbauabteilungen, die bei den preußischen Staatsbahnen für die Leitung von Neubauausführungen eingesetzten, den Eisenbahndirektionen unterstellten Dienststellen. Geschäftsanweisung, Bezirk und Sitz der E. bestimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten. Vorstand der E. ist nach der im Jahre 1910 erfolgten Abschaffung des Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor-Titels stets ein Königlicher Regierungsbaumeister (s. Bauleitung).


Eisenbahnbauamt, Bahnbausektion, Hochbausektion, Bahnhofbauamt, Bahnhofbaubureau, Dienststellen der württembergischen Staatsbahnen, die nach Bedarf für den Eisenbahnbaudienst errichtet werden, s. Bauleitung.


Eisenbahnbaugesellschaften (railway construction companies; societes d'entreprise de construction des chemins de fer; compagnie di imprese ferroviarie), Handelsgesellschaften zur Übernahme von Eisenbahnbauten, für fremde oder auch für eigene Rechnung. Sie wurden zur Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs zahlreich gegründet, hatten aber, mit wenigen Ausnahmen, nur kurzen Bestand.

In Deutschland wurden u. a. anfangs der Siebzigerjahre gegründet: die deutsche Eisenbahnbaugesellschaft in Berlin (Aktienkapital 18,416.400 M.), die sich insbesondere an den Vorarbeiten für die Berliner Stadtbahn beteiligte und i. J. 1882 in Konkurs geriet (s. Berliner Stadtbahn), die deutsche Reichs- und Kontinental-Eisenbahnbaugesellschaft, die sächsische Eisenbahnbaugesellschaft (liquidierte i. J. 1875), die Baugesellschaft für Eisenbahnunternehmungen, Kommanditgesellschaft auf Aktien F. Pleßner & Cie. (Aktien wertlos geworden), die internationale Bau- und Eisenbahnbaugesellschaft (3·15 Mill. Prioritätsaktien, 33 Mill. Stammaktien), die Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Vering u. Waechter in Berlin u. s. w.

In Österreich wurde i. J. 1872 in der Gründungszeit die österreichische Eisenbahnbaugesellschaft begründet, die sich i. J. 1878 auflöste.

In Belgien wurde i. J. 1873 die Societe anonyme pour la construction des chemins de fer gegründet, die bis 1877 bestand.

Der Mißerfolg der meisten E. in jener Zeit dürfte darauf zurückzuführen sein, daß sie sich häufig in gewagte Pauschgeschäfte einließen und besonders in der Zeit des wirtschaftlichen Rückschlages kein genügendes Feld für eine ergiebige Tätigkeit fanden. Für längere Zeit hätte wohl nur die allmähliche Ausführung eines umfassenden Eisenbahnbauplanes (s. d.) eine solide dauernde Tätigkeit ermöglicht.

In neuerer Zeit ist der Name E. auch in einzelnen Fällen gewählt worden, um die Vereinigung mehrerer sonst selbständiger Bauunternehmungen zu bezeichnen, die sich lediglich zur Durchführung eines bestimmten großen Baugeschäftes für einige Zeit zusammengeschlossen haben.


Eisenbahnbauinspektor, Bauinspektor, Oberbauinspektor, Amtsbezeichnungen für höhere Beamte des technischen Dienstes bei den württembergischen und badischen Staatsbahnen. Bei den württembergischen Staatsbahnen ist der Eisenbahnbauinspektor - abgesehen von seiner Verwendung im inneren Dienst bei der Generaldirektion - Vorstand einer Bauinspektion, d. h. der mit der Sorge für die Bahnunterhaltung in einem örtlich abgegrenzten Bezirk betrauten Stelle, oder einer für Neubauten etwa errichteten Bahnbausektion. Bei den badischen Staatsbahnen bildet der Bauinspektor die erste etatsmäßige Anstellung für höhere bautechnische Beamte. Die Verwendung der letzteren entspricht der der württembergischen Eisenbahnbauinspektoren als Vorstände von Bau- und Neubauinspektionen, während die Bauinspektoren meist in nicht selbständigen Stellungen als Gehilfen der Oberbauinspektoren tätig sind.

Für höhere nichttechnische Beamte bestehen bei den württembergischen Staatsbahnen noch die Amtsbezeichnungen Eisenbahninspektor (die

Die Bank für Transportwerte (Banque pour valeurs de transport) in Basel;

die Banque Beige de chemins de fer in Brüssel;

die Zentralbank für Eisenbahnwerte in Dahlem bei Berlin;

die Eisenbahnbank Frankfurt a. M.;

die Eisenbahnrentenbank in Frankfurt a. M.;

die Bank für orientalische Eisenbahnen (Banque des chemins de fer Orientaux) in Zürich u. a.

Zu erwähnen ist ferner das österreichisch Kreditinstitut für Verkehrsunternehmungen und öffentliche Arbeiten mit dem Sitze in Wien.

Dieses kann zwecks Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zum Neubau von Eisenbahnen oder auch für Investitionen auf schon bestehenden Lokal- und Kleinbahnen sowie auf Staatsbahnen im Wege der zessionsweisen Übernahme von Forderungen, Darlehen gewähren, oder aber die von den Unternehmern emittierten Titres erwerben. Wird die Verzinsung und Tilgung der Darlehen oder Titres durch den Staat sichergestellt, so können auf Grund dessen staatsgarantierte Obligationen, wenn die Verzinsung und Tilgung jedoch von Seiten eines der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, oder einer mit der Garantie des Landes versehenen Landesbank oder schließlich pupillarmäßig erfolgt, so können pupillarsichere Schuldverschreibungen ausgegeben werden. Wenn die vorerwähnten Sicherstellungen nicht vorliegen, so dürfen nur dann Darlehen gewährt bzw. Titres erworben werden, wenn dies die Regierung genehmigt. Es können dann im Genehmigungsfalle Schuldverschreibungen ausgegeben werden, doch müssen diese ausreichend fundiert sein, was gleichfalls von der Regierung festgestellt wird.


Eisenbahnbauabteilungen, die bei den preußischen Staatsbahnen für die Leitung von Neubauausführungen eingesetzten, den Eisenbahndirektionen unterstellten Dienststellen. Geschäftsanweisung, Bezirk und Sitz der E. bestimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten. Vorstand der E. ist nach der im Jahre 1910 erfolgten Abschaffung des Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor-Titels stets ein Königlicher Regierungsbaumeister (s. Bauleitung).


Eisenbahnbauamt, Bahnbausektion, Hochbausektion, Bahnhofbauamt, Bahnhofbaubureau, Dienststellen der württembergischen Staatsbahnen, die nach Bedarf für den Eisenbahnbaudienst errichtet werden, s. Bauleitung.


Eisenbahnbaugesellschaften (railway construction companies; sociétés d'entreprise de construction des chemins de fer; compagnie di imprese ferroviarie), Handelsgesellschaften zur Übernahme von Eisenbahnbauten, für fremde oder auch für eigene Rechnung. Sie wurden zur Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs zahlreich gegründet, hatten aber, mit wenigen Ausnahmen, nur kurzen Bestand.

In Deutschland wurden u. a. anfangs der Siebzigerjahre gegründet: die deutsche Eisenbahnbaugesellschaft in Berlin (Aktienkapital 18,416.400 M.), die sich insbesondere an den Vorarbeiten für die Berliner Stadtbahn beteiligte und i. J. 1882 in Konkurs geriet (s. Berliner Stadtbahn), die deutsche Reichs- und Kontinental-Eisenbahnbaugesellschaft, die sächsische Eisenbahnbaugesellschaft (liquidierte i. J. 1875), die Baugesellschaft für Eisenbahnunternehmungen, Kommanditgesellschaft auf Aktien F. Pleßner & Cie. (Aktien wertlos geworden), die internationale Bau- und Eisenbahnbaugesellschaft (3·15 Mill. Prioritätsaktien, 33 Mill. Stammaktien), die Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Vering u. Waechter in Berlin u. s. w.

In Österreich wurde i. J. 1872 in der Gründungszeit die österreichische Eisenbahnbaugesellschaft begründet, die sich i. J. 1878 auflöste.

In Belgien wurde i. J. 1873 die Société anonyme pour la construction des chemins de fer gegründet, die bis 1877 bestand.

Der Mißerfolg der meisten E. in jener Zeit dürfte darauf zurückzuführen sein, daß sie sich häufig in gewagte Pauschgeschäfte einließen und besonders in der Zeit des wirtschaftlichen Rückschlages kein genügendes Feld für eine ergiebige Tätigkeit fanden. Für längere Zeit hätte wohl nur die allmähliche Ausführung eines umfassenden Eisenbahnbauplanes (s. d.) eine solide dauernde Tätigkeit ermöglicht.

In neuerer Zeit ist der Name E. auch in einzelnen Fällen gewählt worden, um die Vereinigung mehrerer sonst selbständiger Bauunternehmungen zu bezeichnen, die sich lediglich zur Durchführung eines bestimmten großen Baugeschäftes für einige Zeit zusammengeschlossen haben.


Eisenbahnbauinspektor, Bauinspektor, Oberbauinspektor, Amtsbezeichnungen für höhere Beamte des technischen Dienstes bei den württembergischen und badischen Staatsbahnen. Bei den württembergischen Staatsbahnen ist der Eisenbahnbauinspektor – abgesehen von seiner Verwendung im inneren Dienst bei der Generaldirektion – Vorstand einer Bauinspektion, d. h. der mit der Sorge für die Bahnunterhaltung in einem örtlich abgegrenzten Bezirk betrauten Stelle, oder einer für Neubauten etwa errichteten Bahnbausektion. Bei den badischen Staatsbahnen bildet der Bauinspektor die erste etatsmäßige Anstellung für höhere bautechnische Beamte. Die Verwendung der letzteren entspricht der der württembergischen Eisenbahnbauinspektoren als Vorstände von Bau- und Neubauinspektionen, während die Bauinspektoren meist in nicht selbständigen Stellungen als Gehilfen der Oberbauinspektoren tätig sind.

Für höhere nichttechnische Beamte bestehen bei den württembergischen Staatsbahnen noch die Amtsbezeichnungen Eisenbahninspektor (die

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[39/0048] Die Bank für Transportwerte (Banque pour valeurs de transport) in Basel; die Banque Beige de chemins de fer in Brüssel; die Zentralbank für Eisenbahnwerte in Dahlem bei Berlin; die Eisenbahnbank Frankfurt a. M.; die Eisenbahnrentenbank in Frankfurt a. M.; die Bank für orientalische Eisenbahnen (Banque des chemins de fer Orientaux) in Zürich u. a. Zu erwähnen ist ferner das österreichisch Kreditinstitut für Verkehrsunternehmungen und öffentliche Arbeiten mit dem Sitze in Wien. Dieses kann zwecks Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zum Neubau von Eisenbahnen oder auch für Investitionen auf schon bestehenden Lokal- und Kleinbahnen sowie auf Staatsbahnen im Wege der zessionsweisen Übernahme von Forderungen, Darlehen gewähren, oder aber die von den Unternehmern emittierten Titres erwerben. Wird die Verzinsung und Tilgung der Darlehen oder Titres durch den Staat sichergestellt, so können auf Grund dessen staatsgarantierte Obligationen, wenn die Verzinsung und Tilgung jedoch von Seiten eines der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, oder einer mit der Garantie des Landes versehenen Landesbank oder schließlich pupillarmäßig erfolgt, so können pupillarsichere Schuldverschreibungen ausgegeben werden. Wenn die vorerwähnten Sicherstellungen nicht vorliegen, so dürfen nur dann Darlehen gewährt bzw. Titres erworben werden, wenn dies die Regierung genehmigt. Es können dann im Genehmigungsfalle Schuldverschreibungen ausgegeben werden, doch müssen diese ausreichend fundiert sein, was gleichfalls von der Regierung festgestellt wird. Eisenbahnbauabteilungen, die bei den preußischen Staatsbahnen für die Leitung von Neubauausführungen eingesetzten, den Eisenbahndirektionen unterstellten Dienststellen. Geschäftsanweisung, Bezirk und Sitz der E. bestimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten. Vorstand der E. ist nach der im Jahre 1910 erfolgten Abschaffung des Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor-Titels stets ein Königlicher Regierungsbaumeister (s. Bauleitung). Eisenbahnbauamt, Bahnbausektion, Hochbausektion, Bahnhofbauamt, Bahnhofbaubureau, Dienststellen der württembergischen Staatsbahnen, die nach Bedarf für den Eisenbahnbaudienst errichtet werden, s. Bauleitung. Eisenbahnbaugesellschaften (railway construction companies; sociétés d'entreprise de construction des chemins de fer; compagnie di imprese ferroviarie), Handelsgesellschaften zur Übernahme von Eisenbahnbauten, für fremde oder auch für eigene Rechnung. Sie wurden zur Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs zahlreich gegründet, hatten aber, mit wenigen Ausnahmen, nur kurzen Bestand. In Deutschland wurden u. a. anfangs der Siebzigerjahre gegründet: die deutsche Eisenbahnbaugesellschaft in Berlin (Aktienkapital 18,416.400 M.), die sich insbesondere an den Vorarbeiten für die Berliner Stadtbahn beteiligte und i. J. 1882 in Konkurs geriet (s. Berliner Stadtbahn), die deutsche Reichs- und Kontinental-Eisenbahnbaugesellschaft, die sächsische Eisenbahnbaugesellschaft (liquidierte i. J. 1875), die Baugesellschaft für Eisenbahnunternehmungen, Kommanditgesellschaft auf Aktien F. Pleßner & Cie. (Aktien wertlos geworden), die internationale Bau- und Eisenbahnbaugesellschaft (3·15 Mill. Prioritätsaktien, 33 Mill. Stammaktien), die Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Vering u. Waechter in Berlin u. s. w. In Österreich wurde i. J. 1872 in der Gründungszeit die österreichische Eisenbahnbaugesellschaft begründet, die sich i. J. 1878 auflöste. In Belgien wurde i. J. 1873 die Société anonyme pour la construction des chemins de fer gegründet, die bis 1877 bestand. Der Mißerfolg der meisten E. in jener Zeit dürfte darauf zurückzuführen sein, daß sie sich häufig in gewagte Pauschgeschäfte einließen und besonders in der Zeit des wirtschaftlichen Rückschlages kein genügendes Feld für eine ergiebige Tätigkeit fanden. Für längere Zeit hätte wohl nur die allmähliche Ausführung eines umfassenden Eisenbahnbauplanes (s. d.) eine solide dauernde Tätigkeit ermöglicht. In neuerer Zeit ist der Name E. auch in einzelnen Fällen gewählt worden, um die Vereinigung mehrerer sonst selbständiger Bauunternehmungen zu bezeichnen, die sich lediglich zur Durchführung eines bestimmten großen Baugeschäftes für einige Zeit zusammengeschlossen haben. Eisenbahnbauinspektor, Bauinspektor, Oberbauinspektor, Amtsbezeichnungen für höhere Beamte des technischen Dienstes bei den württembergischen und badischen Staatsbahnen. Bei den württembergischen Staatsbahnen ist der Eisenbahnbauinspektor – abgesehen von seiner Verwendung im inneren Dienst bei der Generaldirektion – Vorstand einer Bauinspektion, d. h. der mit der Sorge für die Bahnunterhaltung in einem örtlich abgegrenzten Bezirk betrauten Stelle, oder einer für Neubauten etwa errichteten Bahnbausektion. Bei den badischen Staatsbahnen bildet der Bauinspektor die erste etatsmäßige Anstellung für höhere bautechnische Beamte. Die Verwendung der letzteren entspricht der der württembergischen Eisenbahnbauinspektoren als Vorstände von Bau- und Neubauinspektionen, während die Bauinspektoren meist in nicht selbständigen Stellungen als Gehilfen der Oberbauinspektoren tätig sind. Für höhere nichttechnische Beamte bestehen bei den württembergischen Staatsbahnen noch die Amtsbezeichnungen Eisenbahninspektor (die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/48>, abgerufen am 22.12.2024.