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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Signal 2 (Abläutesignal).

Ein Zug fährt in der Richtung von B nach A.

Zweimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1.

- - - - - - - - - -

Im allgemeinen bestehen diese Signale aus Gruppen von je 5 einfachen Schlägen. An Strecken, wo die Läutewerke verschiedener Bahnlinien nahe bei einander stehen, werden zur Vermeidung von Verwechslungen wohl auch zwei- oder dreischlägige Signale verwendet.

Außer diesen Abläutesignalen werden auf den deutschen Eisenbahnen noch folgende Läutesignale gegeben.

Signal 3 (Ruhesignal).

Erste Bedeutung: Der Zugverkehr ruht.

Zweite Bedeutung: Ein Abläutesignal (Signal 1 oder 2) wird zurückgenommen.

Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1.

- - - - - - - - - - - - - - -

Signal 4 (Gefahrsignal).

Es ist etwas außerordentliches zu erwarten, alle Züge sind aufzuhalten.

Sechsmal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1.

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Wenn dieses Gefahrsignal ertönt, sind alle Züge an- oder zurückzuhalten und die Wegschranken zu schließen.

Die österreichischen Signalvorschriften weisen eine viel größere Anzahl von durchlaufenden hörbaren Liniensignalen auf. Es werden dort 14 verschiedene Signalbegriffe durch Läutesignale ausgedrückt, nämlich:

1. Der Zug fährt gegen den Endpunkt der Linie.

.. .. ..

Die Gruppe von 2 Glockenschlägen dreimal gegeben.

2. Der Zug fährt gegen den Anfangspunkt der Linie.

... ... ...

Die Gruppe von 3 Glockenschlägen dreimal gegeben.

3. Der Zug fährt nicht ab gegen den Endpunkt der Linie.

.. . .. . .. .

Die Gruppe von 2 Glockenschlägen und einem Glockenschlag dreimal gegeben.

4. Der Zug fährt nicht ab gegen den Anfangspunkt der Linie.

... . ... . ... .

Die Gruppe von 3 Glockenschlägen und einem Glockenschlag dreimal gegeben.

Die Signale 5 und 6 kündigen die Fahrt eines Zuges auf dem unrichtigen Gleis an, die Signale 7 und 8 zeigen an, daß der Zug von einem Punkt der Strecke ohne Unterbrechung bis in die vor- oder rückwärts gelegene Station (Ausweiche) fahren wird.

Signal 9 heißt: "Alle Züge aufhalten", Signal 10 "Lokomotive soll kommen". Durch Signal 11 wird Lokomotive mit Arbeitern, durch Signal 12 Lokomotive mit Arbeitern und Ärzten angefordert. Signal 13 "Entlaufene Wagen" ist zu geben, wenn Fahrzeuge entlaufen sind oder wenn sich Wagen von einem Zuge getrennt haben. Signal 14 endlich heißt "Uhren richten" und wird täglich zu einer bestimmten Stunde, in der Regel um 12 Uhr mittags, zu dem Zwecke gegeben, damit die Wächter und die Stationen, die keinen Telegraphenkorrespondenzapparat besitzen, danach die Uhren richten.

Auf den französischen Bahnen wurden die Läutewerke (sonneries allemandes) durch Circulaire ministerielle vom 13. September 1880 für eingleisige Strecken ohne Streckblockung, auf denen täglich mehr als 6 Züge in jeder Richtung verkehren, vorgeschrieben; seit 1882 müssen sie auf allen eingleisigen Strecken vorhanden sein. Auch auf den belgischen Bahnen sind zwar nicht allgemein, aber auf manchen Strecken elektrische Läutewerke (sonneries de route) in Gebrauch. Die Signalvorschriften der schweizerischen, der italienischen, der holländischen, der dänischen und vieler anderer Bahnen enthalten gleichfalls die durchgehenden elektrischen Läutesignale. Gemeinsam ist allen das Abläutesignal (Zug geht nach der einen oder anderen Richtung ab) und das Gefahrsignal. Die Zahl der sonst vorgesehenen durchlaufenden Signale ist sehr verschieden.

Die Läutesignale werden durch elektrische Läutewerke gegeben, die im wesentlichen aus einem durch ein Gewicht angetriebenem Räderwerk bestehen. In der Ruhestellung wird dieses durch eine Sperrvorrichtung festgehalten, die von dem Anker eines Elektromagneten gebildet wird. Stromschluß oder Stromunterbrechung bewirkt die Auslösung der Sperre, worauf das Räderwerk umzulaufen beginnt und den Hammer des Läutewerks in Tätigkeit setzt. (Näheres hierüber s. Läutewerke.)

Hoogen.


Dux-Bodenbacher Bahn (Böhmen), ehemals Privatbahn, gegenwärtig im Staatseigentum und Staatsbetrieb. Die 92 km lange, eingleisige Bahn besteht aus der 1869 konzessionierten, 1871 eröffneten Hauptbahn Dux-Ladowitz-Bodenbach

Signal 2 (Abläutesignal).

Ein Zug fährt in der Richtung von B nach A.

Zweimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1.

– – – – – – – – – –

Im allgemeinen bestehen diese Signale aus Gruppen von je 5 einfachen Schlägen. An Strecken, wo die Läutewerke verschiedener Bahnlinien nahe bei einander stehen, werden zur Vermeidung von Verwechslungen wohl auch zwei- oder dreischlägige Signale verwendet.

Außer diesen Abläutesignalen werden auf den deutschen Eisenbahnen noch folgende Läutesignale gegeben.

Signal 3 (Ruhesignal).

Erste Bedeutung: Der Zugverkehr ruht.

Zweite Bedeutung: Ein Abläutesignal (Signal 1 oder 2) wird zurückgenommen.

Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1.

– – – – – – – – – – – – – – –

Signal 4 (Gefahrsignal).

Es ist etwas außerordentliches zu erwarten, alle Züge sind aufzuhalten.

Sechsmal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1.

– – – – – – – – – – – – – – –

– – – – – – – – – – – – – – –

Wenn dieses Gefahrsignal ertönt, sind alle Züge an- oder zurückzuhalten und die Wegschranken zu schließen.

Die österreichischen Signalvorschriften weisen eine viel größere Anzahl von durchlaufenden hörbaren Liniensignalen auf. Es werden dort 14 verschiedene Signalbegriffe durch Läutesignale ausgedrückt, nämlich:

1. Der Zug fährt gegen den Endpunkt der Linie.

.. .. ..

Die Gruppe von 2 Glockenschlägen dreimal gegeben.

2. Der Zug fährt gegen den Anfangspunkt der Linie.

... ... ...

Die Gruppe von 3 Glockenschlägen dreimal gegeben.

3. Der Zug fährt nicht ab gegen den Endpunkt der Linie.

.. . .. . .. .

Die Gruppe von 2 Glockenschlägen und einem Glockenschlag dreimal gegeben.

4. Der Zug fährt nicht ab gegen den Anfangspunkt der Linie.

... . ... . ... .

Die Gruppe von 3 Glockenschlägen und einem Glockenschlag dreimal gegeben.

Die Signale 5 und 6 kündigen die Fahrt eines Zuges auf dem unrichtigen Gleis an, die Signale 7 und 8 zeigen an, daß der Zug von einem Punkt der Strecke ohne Unterbrechung bis in die vor- oder rückwärts gelegene Station (Ausweiche) fahren wird.

Signal 9 heißt: „Alle Züge aufhalten“, Signal 10 „Lokomotive soll kommen“. Durch Signal 11 wird Lokomotive mit Arbeitern, durch Signal 12 Lokomotive mit Arbeitern und Ärzten angefordert. Signal 13 „Entlaufene Wagen“ ist zu geben, wenn Fahrzeuge entlaufen sind oder wenn sich Wagen von einem Zuge getrennt haben. Signal 14 endlich heißt „Uhren richten“ und wird täglich zu einer bestimmten Stunde, in der Regel um 12 Uhr mittags, zu dem Zwecke gegeben, damit die Wächter und die Stationen, die keinen Telegraphenkorrespondenzapparat besitzen, danach die Uhren richten.

Auf den französischen Bahnen wurden die Läutewerke (sonneries allemandes) durch Circulaire ministerielle vom 13. September 1880 für eingleisige Strecken ohne Streckblockung, auf denen täglich mehr als 6 Züge in jeder Richtung verkehren, vorgeschrieben; seit 1882 müssen sie auf allen eingleisigen Strecken vorhanden sein. Auch auf den belgischen Bahnen sind zwar nicht allgemein, aber auf manchen Strecken elektrische Läutewerke (sonneries de route) in Gebrauch. Die Signalvorschriften der schweizerischen, der italienischen, der holländischen, der dänischen und vieler anderer Bahnen enthalten gleichfalls die durchgehenden elektrischen Läutesignale. Gemeinsam ist allen das Abläutesignal (Zug geht nach der einen oder anderen Richtung ab) und das Gefahrsignal. Die Zahl der sonst vorgesehenen durchlaufenden Signale ist sehr verschieden.

Die Läutesignale werden durch elektrische Läutewerke gegeben, die im wesentlichen aus einem durch ein Gewicht angetriebenem Räderwerk bestehen. In der Ruhestellung wird dieses durch eine Sperrvorrichtung festgehalten, die von dem Anker eines Elektromagneten gebildet wird. Stromschluß oder Stromunterbrechung bewirkt die Auslösung der Sperre, worauf das Räderwerk umzulaufen beginnt und den Hammer des Läutewerks in Tätigkeit setzt. (Näheres hierüber s. Läutewerke.)

Hoogen.


Dux-Bodenbacher Bahn (Böhmen), ehemals Privatbahn, gegenwärtig im Staatseigentum und Staatsbetrieb. Die 92 km lange, eingleisige Bahn besteht aus der 1869 konzessionierten, 1871 eröffneten Hauptbahn Dux-Ladowitz-Bodenbach

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[489/0507] Signal 2 (Abläutesignal). Ein Zug fährt in der Richtung von B nach A. Zweimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1. – – – – – – – – – – Im allgemeinen bestehen diese Signale aus Gruppen von je 5 einfachen Schlägen. An Strecken, wo die Läutewerke verschiedener Bahnlinien nahe bei einander stehen, werden zur Vermeidung von Verwechslungen wohl auch zwei- oder dreischlägige Signale verwendet. Außer diesen Abläutesignalen werden auf den deutschen Eisenbahnen noch folgende Läutesignale gegeben. Signal 3 (Ruhesignal). Erste Bedeutung: Der Zugverkehr ruht. Zweite Bedeutung: Ein Abläutesignal (Signal 1 oder 2) wird zurückgenommen. Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1. – – – – – – – – – – – – – – – Signal 4 (Gefahrsignal). Es ist etwas außerordentliches zu erwarten, alle Züge sind aufzuhalten. Sechsmal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1. – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Wenn dieses Gefahrsignal ertönt, sind alle Züge an- oder zurückzuhalten und die Wegschranken zu schließen. Die österreichischen Signalvorschriften weisen eine viel größere Anzahl von durchlaufenden hörbaren Liniensignalen auf. Es werden dort 14 verschiedene Signalbegriffe durch Läutesignale ausgedrückt, nämlich: 1. Der Zug fährt gegen den Endpunkt der Linie. .. .. .. Die Gruppe von 2 Glockenschlägen dreimal gegeben. 2. Der Zug fährt gegen den Anfangspunkt der Linie. ... ... ... Die Gruppe von 3 Glockenschlägen dreimal gegeben. 3. Der Zug fährt nicht ab gegen den Endpunkt der Linie. .. . .. . .. . Die Gruppe von 2 Glockenschlägen und einem Glockenschlag dreimal gegeben. 4. Der Zug fährt nicht ab gegen den Anfangspunkt der Linie. ... . ... . ... . Die Gruppe von 3 Glockenschlägen und einem Glockenschlag dreimal gegeben. Die Signale 5 und 6 kündigen die Fahrt eines Zuges auf dem unrichtigen Gleis an, die Signale 7 und 8 zeigen an, daß der Zug von einem Punkt der Strecke ohne Unterbrechung bis in die vor- oder rückwärts gelegene Station (Ausweiche) fahren wird. Signal 9 heißt: „Alle Züge aufhalten“, Signal 10 „Lokomotive soll kommen“. Durch Signal 11 wird Lokomotive mit Arbeitern, durch Signal 12 Lokomotive mit Arbeitern und Ärzten angefordert. Signal 13 „Entlaufene Wagen“ ist zu geben, wenn Fahrzeuge entlaufen sind oder wenn sich Wagen von einem Zuge getrennt haben. Signal 14 endlich heißt „Uhren richten“ und wird täglich zu einer bestimmten Stunde, in der Regel um 12 Uhr mittags, zu dem Zwecke gegeben, damit die Wächter und die Stationen, die keinen Telegraphenkorrespondenzapparat besitzen, danach die Uhren richten. Auf den französischen Bahnen wurden die Läutewerke (sonneries allemandes) durch Circulaire ministerielle vom 13. September 1880 für eingleisige Strecken ohne Streckblockung, auf denen täglich mehr als 6 Züge in jeder Richtung verkehren, vorgeschrieben; seit 1882 müssen sie auf allen eingleisigen Strecken vorhanden sein. Auch auf den belgischen Bahnen sind zwar nicht allgemein, aber auf manchen Strecken elektrische Läutewerke (sonneries de route) in Gebrauch. Die Signalvorschriften der schweizerischen, der italienischen, der holländischen, der dänischen und vieler anderer Bahnen enthalten gleichfalls die durchgehenden elektrischen Läutesignale. Gemeinsam ist allen das Abläutesignal (Zug geht nach der einen oder anderen Richtung ab) und das Gefahrsignal. Die Zahl der sonst vorgesehenen durchlaufenden Signale ist sehr verschieden. Die Läutesignale werden durch elektrische Läutewerke gegeben, die im wesentlichen aus einem durch ein Gewicht angetriebenem Räderwerk bestehen. In der Ruhestellung wird dieses durch eine Sperrvorrichtung festgehalten, die von dem Anker eines Elektromagneten gebildet wird. Stromschluß oder Stromunterbrechung bewirkt die Auslösung der Sperre, worauf das Räderwerk umzulaufen beginnt und den Hammer des Läutewerks in Tätigkeit setzt. (Näheres hierüber s. Läutewerke.) Hoogen. Dux-Bodenbacher Bahn (Böhmen), ehemals Privatbahn, gegenwärtig im Staatseigentum und Staatsbetrieb. Die 92 km lange, eingleisige Bahn besteht aus der 1869 konzessionierten, 1871 eröffneten Hauptbahn Dux-Ladowitz-Bodenbach

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 489. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/507>, abgerufen am 21.11.2024.