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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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tunlichst genähert sein. Das Öffnen des Verschlusses darf nie früher erfolgen, als bis die aufgefahrenen Fahrzeuge ihre richtige Lage erlangt haben und in dieser durch Bremse oder Vorlegeklötze gesichert sind. Beim Drehen ist zu beachten, daß die


Abb. 302. Drehstromabnahme.
Drehgeschwindigkeit rechtzeitig vermindert werde, damit an der Endstelle das völlige Anhalten leicht erfolgen und die Sperrvorrichtung eingeklinkt werden kann. Das Einklinken soll nie vorgenommen werden, solange die Scheibe noch in rascher Bewegung begriffen ist; ebenso dürfen die gewendeten Fahrbetriebsmittel erst abfahren, nachdem die D. für das richtige Gleis ordnungsmäßig festgestellt ist und der diensthabende Wärter die Erlaubnis, bzw. das vorgeschriebene Signal gegeben hat.

Um bei Brüchen oder plötzlichem Verschleiß einzelner Teile des maschinellen Antriebs, wie es bei Unachtsamkeit des Wärters bisweilen vorkommt, gegen lange und störende Betriebsunterbrechungen der D. gesichert zu sein, empfiehlt es sich, die betreffende Dienststelle oder mehrere zusammen mit Ersatzstücken zu den am meisten dem Verbrauch unterliegenden Teilen, wie Motoranker, Anlasserkontakte, Bremsbänder, gewisse Stücke der Kraftübertragungsteile, ein- für allemal auszurüsten.

Literatur: S. Fränkel, Drehscheiben und Schiebebühnen. ETG., 1908, IIb. - Richard Anger, Drehscheiben und Schiebebühnen. H. Ing.-W., 1908, V, 3, Kap. 2. - Emil Fränkel, Werkstättenanlagen. H. Eis. Masch.-W., 1908, III. - Amerikanische Drehscheiben. Bulletin d. Intern. Eis.-Kongr.-Verb. 1908, S. 798. - Saurau, Werkstättenanlagen, in Stockerts Handbuch des Eisenbahnwesens. Berlin 1908. - Ztg. d. VDEV. 1911. S. 1599.

Wangnick.


Drehscheibendienst. Dieser umfaßt die Bewegung, Wartung und Bewachung der Drehscheiben sowie die Beaufsichtigung der mit der Benutzung der Drehscheiben verbundenen Verschubbewegungen (s. Verschiebedienst). Die Bewachung der Drehscheiben und die Bedienung der Signalvorrichtung zur Bezeichnung der Fahrbarkeit oder Unfahrbarkeit des Drehscheibengleises ist in der Regel einem Betriebsbeamten übertragen u. zw. in erster Linie dem Weichensteller des zugehörigen Gleisbezirkes. Die Beaufsichtigungspflicht des Drehscheibenwärters erstreckt sich auch auf die gute Erhaltung der Drehscheibe, insofern er die mechanischen Teile täglich mindestens einmal genau untersuchen, diese fortgesetzt in allen beweglichen Teilen rein halten und die Lager und Zapfen schmieren soll. Findet er Mängel, so hat er sie sofort selbst zu beheben, oder wenn er hierzu nicht im stände ist, Meldung zu erstatten. Sind die Mängel bedenklicher Art, so hat der Wärter schleunigst zu veranlassen, daß die Drehscheibe nicht mehr befahren werde. Der Wärter hat desgleichen die auf der Drehscheibe angebrachten Gleise und ebenso die mit der Drehscheibe etwa verbundenen Signalmittel hinsichtlich ihrer Dienstfähigkeit zu beaufsichtigen und im Stande zu erhalten. Bei Drehscheiben, die unmittelbar am Lokomotivschuppen liegen, ist der gesamte D. in der Regel mit dem Schuppendienst vereinigt. Die Drehscheibe gehört dann nicht zum Dienstbereich der Station, sondern zu dem des Betriebswerkmeisters oder der Lokomotivschuppenaufsicht.

tunlichst genähert sein. Das Öffnen des Verschlusses darf nie früher erfolgen, als bis die aufgefahrenen Fahrzeuge ihre richtige Lage erlangt haben und in dieser durch Bremse oder Vorlegeklötze gesichert sind. Beim Drehen ist zu beachten, daß die


Abb. 302. Drehstromabnahme.
Drehgeschwindigkeit rechtzeitig vermindert werde, damit an der Endstelle das völlige Anhalten leicht erfolgen und die Sperrvorrichtung eingeklinkt werden kann. Das Einklinken soll nie vorgenommen werden, solange die Scheibe noch in rascher Bewegung begriffen ist; ebenso dürfen die gewendeten Fahrbetriebsmittel erst abfahren, nachdem die D. für das richtige Gleis ordnungsmäßig festgestellt ist und der diensthabende Wärter die Erlaubnis, bzw. das vorgeschriebene Signal gegeben hat.

Um bei Brüchen oder plötzlichem Verschleiß einzelner Teile des maschinellen Antriebs, wie es bei Unachtsamkeit des Wärters bisweilen vorkommt, gegen lange und störende Betriebsunterbrechungen der D. gesichert zu sein, empfiehlt es sich, die betreffende Dienststelle oder mehrere zusammen mit Ersatzstücken zu den am meisten dem Verbrauch unterliegenden Teilen, wie Motoranker, Anlasserkontakte, Bremsbänder, gewisse Stücke der Kraftübertragungsteile, ein- für allemal auszurüsten.

Literatur: S. Fränkel, Drehscheiben und Schiebebühnen. ETG., 1908, IIb. – Richard Anger, Drehscheiben und Schiebebühnen. H. Ing.-W., 1908, V, 3, Kap. 2. – Emil Fränkel, Werkstättenanlagen. H. Eis. Masch.-W., 1908, III. – Amerikanische Drehscheiben. Bulletin d. Intern. Eis.-Kongr.-Verb. 1908, S. 798. – Saurau, Werkstättenanlagen, in Stockerts Handbuch des Eisenbahnwesens. Berlin 1908. – Ztg. d. VDEV. 1911. S. 1599.

Wangnick.


Drehscheibendienst. Dieser umfaßt die Bewegung, Wartung und Bewachung der Drehscheiben sowie die Beaufsichtigung der mit der Benutzung der Drehscheiben verbundenen Verschubbewegungen (s. Verschiebedienst). Die Bewachung der Drehscheiben und die Bedienung der Signalvorrichtung zur Bezeichnung der Fahrbarkeit oder Unfahrbarkeit des Drehscheibengleises ist in der Regel einem Betriebsbeamten übertragen u. zw. in erster Linie dem Weichensteller des zugehörigen Gleisbezirkes. Die Beaufsichtigungspflicht des Drehscheibenwärters erstreckt sich auch auf die gute Erhaltung der Drehscheibe, insofern er die mechanischen Teile täglich mindestens einmal genau untersuchen, diese fortgesetzt in allen beweglichen Teilen rein halten und die Lager und Zapfen schmieren soll. Findet er Mängel, so hat er sie sofort selbst zu beheben, oder wenn er hierzu nicht im stände ist, Meldung zu erstatten. Sind die Mängel bedenklicher Art, so hat der Wärter schleunigst zu veranlassen, daß die Drehscheibe nicht mehr befahren werde. Der Wärter hat desgleichen die auf der Drehscheibe angebrachten Gleise und ebenso die mit der Drehscheibe etwa verbundenen Signalmittel hinsichtlich ihrer Dienstfähigkeit zu beaufsichtigen und im Stande zu erhalten. Bei Drehscheiben, die unmittelbar am Lokomotivschuppen liegen, ist der gesamte D. in der Regel mit dem Schuppendienst vereinigt. Die Drehscheibe gehört dann nicht zum Dienstbereich der Station, sondern zu dem des Betriebswerkmeisters oder der Lokomotivschuppenaufsicht.

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[438/0455] tunlichst genähert sein. Das Öffnen des Verschlusses darf nie früher erfolgen, als bis die aufgefahrenen Fahrzeuge ihre richtige Lage erlangt haben und in dieser durch Bremse oder Vorlegeklötze gesichert sind. Beim Drehen ist zu beachten, daß die [Abbildung Abb. 302. Drehstromabnahme. ] Drehgeschwindigkeit rechtzeitig vermindert werde, damit an der Endstelle das völlige Anhalten leicht erfolgen und die Sperrvorrichtung eingeklinkt werden kann. Das Einklinken soll nie vorgenommen werden, solange die Scheibe noch in rascher Bewegung begriffen ist; ebenso dürfen die gewendeten Fahrbetriebsmittel erst abfahren, nachdem die D. für das richtige Gleis ordnungsmäßig festgestellt ist und der diensthabende Wärter die Erlaubnis, bzw. das vorgeschriebene Signal gegeben hat. Um bei Brüchen oder plötzlichem Verschleiß einzelner Teile des maschinellen Antriebs, wie es bei Unachtsamkeit des Wärters bisweilen vorkommt, gegen lange und störende Betriebsunterbrechungen der D. gesichert zu sein, empfiehlt es sich, die betreffende Dienststelle oder mehrere zusammen mit Ersatzstücken zu den am meisten dem Verbrauch unterliegenden Teilen, wie Motoranker, Anlasserkontakte, Bremsbänder, gewisse Stücke der Kraftübertragungsteile, ein- für allemal auszurüsten. Literatur: S. Fränkel, Drehscheiben und Schiebebühnen. ETG., 1908, IIb. – Richard Anger, Drehscheiben und Schiebebühnen. H. Ing.-W., 1908, V, 3, Kap. 2. – Emil Fränkel, Werkstättenanlagen. H. Eis. Masch.-W., 1908, III. – Amerikanische Drehscheiben. Bulletin d. Intern. Eis.-Kongr.-Verb. 1908, S. 798. – Saurau, Werkstättenanlagen, in Stockerts Handbuch des Eisenbahnwesens. Berlin 1908. – Ztg. d. VDEV. 1911. S. 1599. Wangnick. Drehscheibendienst. Dieser umfaßt die Bewegung, Wartung und Bewachung der Drehscheiben sowie die Beaufsichtigung der mit der Benutzung der Drehscheiben verbundenen Verschubbewegungen (s. Verschiebedienst). Die Bewachung der Drehscheiben und die Bedienung der Signalvorrichtung zur Bezeichnung der Fahrbarkeit oder Unfahrbarkeit des Drehscheibengleises ist in der Regel einem Betriebsbeamten übertragen u. zw. in erster Linie dem Weichensteller des zugehörigen Gleisbezirkes. Die Beaufsichtigungspflicht des Drehscheibenwärters erstreckt sich auch auf die gute Erhaltung der Drehscheibe, insofern er die mechanischen Teile täglich mindestens einmal genau untersuchen, diese fortgesetzt in allen beweglichen Teilen rein halten und die Lager und Zapfen schmieren soll. Findet er Mängel, so hat er sie sofort selbst zu beheben, oder wenn er hierzu nicht im stände ist, Meldung zu erstatten. Sind die Mängel bedenklicher Art, so hat der Wärter schleunigst zu veranlassen, daß die Drehscheibe nicht mehr befahren werde. Der Wärter hat desgleichen die auf der Drehscheibe angebrachten Gleise und ebenso die mit der Drehscheibe etwa verbundenen Signalmittel hinsichtlich ihrer Dienstfähigkeit zu beaufsichtigen und im Stande zu erhalten. Bei Drehscheiben, die unmittelbar am Lokomotivschuppen liegen, ist der gesamte D. in der Regel mit dem Schuppendienst vereinigt. Die Drehscheibe gehört dann nicht zum Dienstbereich der Station, sondern zu dem des Betriebswerkmeisters oder der Lokomotivschuppenaufsicht.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 438. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/455>, abgerufen am 22.12.2024.