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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Bediensteten im Dienste zu verbleiben haben, im engeren die Geschäftsstunden, während deren die Fahrkartenausgaben, Gepäck, Güter-, Eilgut- u. s. w. Abfertigungen für das Publikum geöffnet sind. Wegen der ersteren s. das Nähere unter Dienst- und Ruhezeit.

Die Festsetzung der D. für Fahrkartenausgaben und Gepäckabfertigungen erfolgt nach den reglementarischen Bestimmungen und den hierauf beruhenden besonderen Anordnungen jeder Verwaltung. Die Dauer und Einteilung der D. für die Güter- und Eilgutabfertigungen richtet sich nach dem dienstlichen Bedürfnis. Für diese Dienststellen werden die D. für die Winter- und Sommermonate, sowie für die Wochen- und Sonntage verschieden festgesetzt, u. zw. für Wochentage zumeist mit einer Unterbrechung zur Mittagszeit. Die D. für die Güter-, Eilgut- u. s. w. Abfertigungen werden dem Publikum durch Anschlag bekannt gegeben (S. auch unter Güterabfertigung). In den Verwaltungsbureaus besteht entweder die durchgehende (sog. englische) oder die durch eine längere Mittagspause unterbrochene geteilte Arbeitszeit.

Seydel.


Diensttabelle, Dienstbeschreibung, Qualifikationstabelle, Qualifikationsliste, Standesliste, eine bei deutschen, österreichischen sowie auch bei anderen Bahnen (belgischen, italienischen u. s. w.) vorkommende Aufzeichnung der Personalstandsverhältnisse der Bediensteten. Die D. enthalten in der Regel den Vor- und Zunamen des Bediensteten, den Geburtsort und dienstlichen Wohnsitz, Ausbildungsgang (bestandene Prüfungen), besondere Kenntnisse, insbesondere in fremden Sprachen, praktische Tätigkeit vor Eintritt in den Eisenbahndienst, zurückgelegte Wehrpflicht, Angaben über den Familienstand, Namen der Frau und Kinder, vorgekommene Geburten und Todesfälle, Tag des Dienstantritts, Tag der Eidesleistung oder des Gelöbnisses, Nachweis der Mitgliedschaft in Pensions- und Krankenkassen, Aufzählung von Belobungen, Auszeichnungen, Strafen, Krankheiten, Urlauben, endlich alle Veränderungen in der dienstlichen Stellung sowie zumeist auch die eigentliche Dienstbeschreibung (Qualifikation). Die D. sind dem Bediensteten, über den sie geführt werden, in der Regel nicht zugänglich, sondern werden bei den Personalakten oder unter Verschluß des Dienstvorgesetzten aufbewahrt. Über die Führung der D. bestehen in der Regel besondere Vorschriften, so die Verordnung des österr. Eisenbahnministeriums vom Jahre 1909, die Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten vom 4. April 1912.

Masibel.


Diensttafel, Dienströster. Die von der betriebsleitenden Stelle herausgegebenen Diensteinteilungen (s. d.) enthalten in der Regel nur die einzelnen Dienstschichten und ihre Reihenfolge, nicht aber die Namen der für den Dienst bestimmten Beamten. Außergewöhnliche Dienstleistungen, Erkrankungen und Beurlaubungen bedingen vielfach Änderungen in der Verwendung der Beamten. Von den Dienststellen - den Stationsvorstehern oder Betriebswerk meistern - wird daher täglich oder wöchentlich durch Aushang (Dienströster) bekanntgegeben, welche Beamten an den einzelnen Tagen den durch die Diensteinteilung bestimmten sowie den sonst zu leistenden Dienst zu übernehmen haben. Der Aushang erfolgt auf der D., die, soweit es sich um den Zugbegleitungsdienst handelt, im Schaffnerzimmer oder an sonst geeigneter Stelle, für den Lokomotivdienst dagegen im Lokomotivschuppen (Führerzimmer) aufgehängt ist.

Die D. ist eine hölzerne, schwarz angestrichene Tafel, auf der die dauernd nötigen Vermerke mit heller Farbe verzeichnet sind. Mitunter ist die D. auch derart eingerichtet, daß nur die Namen, Zug- und Lokomotivnummern aufgeschrieben werden.

Auf der D. für den Zugbegleitungsdienst werden außer der Diensteinteilung für jeden Zug auch die Erkrankungen, Beurlaubungen, Kommandierungen u. dgl. bekanntgegeben; ebenso wird die D. für den Lokomotivdienst nicht bloß zur Angabe der Lokomotivfahrten und der Personalbesetzung, sondern auch zu verschiedenen Bemerkungen benutzt, die sich auf den Dienst des betreffenden Tages beziehen und an dieser Stelle dem Personal, das verpflichtet ist, die D. einzusehen, nicht entgehen können.

Bei den österreichischen Bahnen werden auf den wichtigeren Verkehrsstationen (Zugbildungsstationen) vielfach noch besondere Diensttafeln zur Vormerkung aller den Zugverkehr betreffenden Verfügungen - Gleisbesetzung, Abweichungen vom Fahrplan u. s. w. - verwendet. In gleicher Weise werden auf allen Stationen der preußischen Staatsbahnen die angesagten Bedarfszüge, der Ausfall von Zügen, die Einlegung von Sonderzügen oder Abänderungen des Fahrplanes den Beamten des Fahrdienstes (s. d.) bekanntgegeben.

Breusing.


Diensttelegramm s. Betriebsdepeschen.


Dienstunfähigkeit, die eintretende persönliche Untauglichkeit eines Bahnbediensteten, den ihm obliegenden Dienst weiterhin zu vergehen. Die D. kann in einer Störung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten begründet sein und durch Krankheiten, Verletzungen (Unfälle), Altersschwäche u. s. w. herbeigeführt werden. Liegt der D. eine Krankheit

Bediensteten im Dienste zu verbleiben haben, im engeren die Geschäftsstunden, während deren die Fahrkartenausgaben, Gepäck, Güter-, Eilgut- u. s. w. Abfertigungen für das Publikum geöffnet sind. Wegen der ersteren s. das Nähere unter Dienst- und Ruhezeit.

Die Festsetzung der D. für Fahrkartenausgaben und Gepäckabfertigungen erfolgt nach den reglementarischen Bestimmungen und den hierauf beruhenden besonderen Anordnungen jeder Verwaltung. Die Dauer und Einteilung der D. für die Güter- und Eilgutabfertigungen richtet sich nach dem dienstlichen Bedürfnis. Für diese Dienststellen werden die D. für die Winter- und Sommermonate, sowie für die Wochen- und Sonntage verschieden festgesetzt, u. zw. für Wochentage zumeist mit einer Unterbrechung zur Mittagszeit. Die D. für die Güter-, Eilgut- u. s. w. Abfertigungen werden dem Publikum durch Anschlag bekannt gegeben (S. auch unter Güterabfertigung). In den Verwaltungsbureaus besteht entweder die durchgehende (sog. englische) oder die durch eine längere Mittagspause unterbrochene geteilte Arbeitszeit.

Seydel.


Diensttabelle, Dienstbeschreibung, Qualifikationstabelle, Qualifikationsliste, Standesliste, eine bei deutschen, österreichischen sowie auch bei anderen Bahnen (belgischen, italienischen u. s. w.) vorkommende Aufzeichnung der Personalstandsverhältnisse der Bediensteten. Die D. enthalten in der Regel den Vor- und Zunamen des Bediensteten, den Geburtsort und dienstlichen Wohnsitz, Ausbildungsgang (bestandene Prüfungen), besondere Kenntnisse, insbesondere in fremden Sprachen, praktische Tätigkeit vor Eintritt in den Eisenbahndienst, zurückgelegte Wehrpflicht, Angaben über den Familienstand, Namen der Frau und Kinder, vorgekommene Geburten und Todesfälle, Tag des Dienstantritts, Tag der Eidesleistung oder des Gelöbnisses, Nachweis der Mitgliedschaft in Pensions- und Krankenkassen, Aufzählung von Belobungen, Auszeichnungen, Strafen, Krankheiten, Urlauben, endlich alle Veränderungen in der dienstlichen Stellung sowie zumeist auch die eigentliche Dienstbeschreibung (Qualifikation). Die D. sind dem Bediensteten, über den sie geführt werden, in der Regel nicht zugänglich, sondern werden bei den Personalakten oder unter Verschluß des Dienstvorgesetzten aufbewahrt. Über die Führung der D. bestehen in der Regel besondere Vorschriften, so die Verordnung des österr. Eisenbahnministeriums vom Jahre 1909, die Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten vom 4. April 1912.

Masibel.


Diensttafel, Dienströster. Die von der betriebsleitenden Stelle herausgegebenen Diensteinteilungen (s. d.) enthalten in der Regel nur die einzelnen Dienstschichten und ihre Reihenfolge, nicht aber die Namen der für den Dienst bestimmten Beamten. Außergewöhnliche Dienstleistungen, Erkrankungen und Beurlaubungen bedingen vielfach Änderungen in der Verwendung der Beamten. Von den Dienststellen – den Stationsvorstehern oder Betriebswerk meistern – wird daher täglich oder wöchentlich durch Aushang (Dienströster) bekanntgegeben, welche Beamten an den einzelnen Tagen den durch die Diensteinteilung bestimmten sowie den sonst zu leistenden Dienst zu übernehmen haben. Der Aushang erfolgt auf der D., die, soweit es sich um den Zugbegleitungsdienst handelt, im Schaffnerzimmer oder an sonst geeigneter Stelle, für den Lokomotivdienst dagegen im Lokomotivschuppen (Führerzimmer) aufgehängt ist.

Die D. ist eine hölzerne, schwarz angestrichene Tafel, auf der die dauernd nötigen Vermerke mit heller Farbe verzeichnet sind. Mitunter ist die D. auch derart eingerichtet, daß nur die Namen, Zug- und Lokomotivnummern aufgeschrieben werden.

Auf der D. für den Zugbegleitungsdienst werden außer der Diensteinteilung für jeden Zug auch die Erkrankungen, Beurlaubungen, Kommandierungen u. dgl. bekanntgegeben; ebenso wird die D. für den Lokomotivdienst nicht bloß zur Angabe der Lokomotivfahrten und der Personalbesetzung, sondern auch zu verschiedenen Bemerkungen benutzt, die sich auf den Dienst des betreffenden Tages beziehen und an dieser Stelle dem Personal, das verpflichtet ist, die D. einzusehen, nicht entgehen können.

Bei den österreichischen Bahnen werden auf den wichtigeren Verkehrsstationen (Zugbildungsstationen) vielfach noch besondere Diensttafeln zur Vormerkung aller den Zugverkehr betreffenden Verfügungen – Gleisbesetzung, Abweichungen vom Fahrplan u. s. w. – verwendet. In gleicher Weise werden auf allen Stationen der preußischen Staatsbahnen die angesagten Bedarfszüge, der Ausfall von Zügen, die Einlegung von Sonderzügen oder Abänderungen des Fahrplanes den Beamten des Fahrdienstes (s. d.) bekanntgegeben.

Breusing.


Diensttelegramm s. Betriebsdepeschen.


Dienstunfähigkeit, die eintretende persönliche Untauglichkeit eines Bahnbediensteten, den ihm obliegenden Dienst weiterhin zu vergehen. Die D. kann in einer Störung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten begründet sein und durch Krankheiten, Verletzungen (Unfälle), Altersschwäche u. s. w. herbeigeführt werden. Liegt der D. eine Krankheit

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[357/0371] Bediensteten im Dienste zu verbleiben haben, im engeren die Geschäftsstunden, während deren die Fahrkartenausgaben, Gepäck, Güter-, Eilgut- u. s. w. Abfertigungen für das Publikum geöffnet sind. Wegen der ersteren s. das Nähere unter Dienst- und Ruhezeit. Die Festsetzung der D. für Fahrkartenausgaben und Gepäckabfertigungen erfolgt nach den reglementarischen Bestimmungen und den hierauf beruhenden besonderen Anordnungen jeder Verwaltung. Die Dauer und Einteilung der D. für die Güter- und Eilgutabfertigungen richtet sich nach dem dienstlichen Bedürfnis. Für diese Dienststellen werden die D. für die Winter- und Sommermonate, sowie für die Wochen- und Sonntage verschieden festgesetzt, u. zw. für Wochentage zumeist mit einer Unterbrechung zur Mittagszeit. Die D. für die Güter-, Eilgut- u. s. w. Abfertigungen werden dem Publikum durch Anschlag bekannt gegeben (S. auch unter Güterabfertigung). In den Verwaltungsbureaus besteht entweder die durchgehende (sog. englische) oder die durch eine längere Mittagspause unterbrochene geteilte Arbeitszeit. Seydel. Diensttabelle, Dienstbeschreibung, Qualifikationstabelle, Qualifikationsliste, Standesliste, eine bei deutschen, österreichischen sowie auch bei anderen Bahnen (belgischen, italienischen u. s. w.) vorkommende Aufzeichnung der Personalstandsverhältnisse der Bediensteten. Die D. enthalten in der Regel den Vor- und Zunamen des Bediensteten, den Geburtsort und dienstlichen Wohnsitz, Ausbildungsgang (bestandene Prüfungen), besondere Kenntnisse, insbesondere in fremden Sprachen, praktische Tätigkeit vor Eintritt in den Eisenbahndienst, zurückgelegte Wehrpflicht, Angaben über den Familienstand, Namen der Frau und Kinder, vorgekommene Geburten und Todesfälle, Tag des Dienstantritts, Tag der Eidesleistung oder des Gelöbnisses, Nachweis der Mitgliedschaft in Pensions- und Krankenkassen, Aufzählung von Belobungen, Auszeichnungen, Strafen, Krankheiten, Urlauben, endlich alle Veränderungen in der dienstlichen Stellung sowie zumeist auch die eigentliche Dienstbeschreibung (Qualifikation). Die D. sind dem Bediensteten, über den sie geführt werden, in der Regel nicht zugänglich, sondern werden bei den Personalakten oder unter Verschluß des Dienstvorgesetzten aufbewahrt. Über die Führung der D. bestehen in der Regel besondere Vorschriften, so die Verordnung des österr. Eisenbahnministeriums vom Jahre 1909, die Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten vom 4. April 1912. Masibel. Diensttafel, Dienströster. Die von der betriebsleitenden Stelle herausgegebenen Diensteinteilungen (s. d.) enthalten in der Regel nur die einzelnen Dienstschichten und ihre Reihenfolge, nicht aber die Namen der für den Dienst bestimmten Beamten. Außergewöhnliche Dienstleistungen, Erkrankungen und Beurlaubungen bedingen vielfach Änderungen in der Verwendung der Beamten. Von den Dienststellen – den Stationsvorstehern oder Betriebswerk meistern – wird daher täglich oder wöchentlich durch Aushang (Dienströster) bekanntgegeben, welche Beamten an den einzelnen Tagen den durch die Diensteinteilung bestimmten sowie den sonst zu leistenden Dienst zu übernehmen haben. Der Aushang erfolgt auf der D., die, soweit es sich um den Zugbegleitungsdienst handelt, im Schaffnerzimmer oder an sonst geeigneter Stelle, für den Lokomotivdienst dagegen im Lokomotivschuppen (Führerzimmer) aufgehängt ist. Die D. ist eine hölzerne, schwarz angestrichene Tafel, auf der die dauernd nötigen Vermerke mit heller Farbe verzeichnet sind. Mitunter ist die D. auch derart eingerichtet, daß nur die Namen, Zug- und Lokomotivnummern aufgeschrieben werden. Auf der D. für den Zugbegleitungsdienst werden außer der Diensteinteilung für jeden Zug auch die Erkrankungen, Beurlaubungen, Kommandierungen u. dgl. bekanntgegeben; ebenso wird die D. für den Lokomotivdienst nicht bloß zur Angabe der Lokomotivfahrten und der Personalbesetzung, sondern auch zu verschiedenen Bemerkungen benutzt, die sich auf den Dienst des betreffenden Tages beziehen und an dieser Stelle dem Personal, das verpflichtet ist, die D. einzusehen, nicht entgehen können. Bei den österreichischen Bahnen werden auf den wichtigeren Verkehrsstationen (Zugbildungsstationen) vielfach noch besondere Diensttafeln zur Vormerkung aller den Zugverkehr betreffenden Verfügungen – Gleisbesetzung, Abweichungen vom Fahrplan u. s. w. – verwendet. In gleicher Weise werden auf allen Stationen der preußischen Staatsbahnen die angesagten Bedarfszüge, der Ausfall von Zügen, die Einlegung von Sonderzügen oder Abänderungen des Fahrplanes den Beamten des Fahrdienstes (s. d.) bekanntgegeben. Breusing. Diensttelegramm s. Betriebsdepeschen. Dienstunfähigkeit, die eintretende persönliche Untauglichkeit eines Bahnbediensteten, den ihm obliegenden Dienst weiterhin zu vergehen. Die D. kann in einer Störung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten begründet sein und durch Krankheiten, Verletzungen (Unfälle), Altersschwäche u. s. w. herbeigeführt werden. Liegt der D. eine Krankheit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/371>, abgerufen am 21.11.2024.