Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.eine Hilfskasse, aus der in Notfällen den Beamten und Bediensteten sowie auch deren Hinterbliebenen einmalige oder zeitweise Unterstützungen und an Angestellte bis zur Höhe ihres Monatsgehaltes Darlehen gegen 5%ige Verzinsung auf die Dauer von 3 Monaten gewährt werden können. Die Einnahmen dieser Kasse bestehen aus den Geldstrafen der Angestellten, aus den Eisenbahnpolizeistrafen und aus Spenden. Außer diesen beiden staatlichen Wohlfahrtseinrichtungen besteht noch ein von den Beamten und Bediensteten selbst gebildeter Wohltätigkeits- und gegenseitiger Versicherungsverein sowie ein Spar- und Vorschußverein. Nachstehend folgen für die Jahre 1909 und 1910 einige statistische Angaben über Bestand und Leistung der Fahrzeuge sowie über die Betriebsergebnisse.
Leistungen der Betriebsmittel:
Zahl der beförderten Reisenden 3,069.862; zurücklegte Personen/km 216,809.608. Befördertes Gepäck 10.089 t; zurücklegte t/km 1,184.023. Befördertes Eil- und Frachtgut 1,490.793 t; zurückgelegte t/km 175,854.843. ![]() Karakascheff. Bureauordnung, bei der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft und den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen übliche Benennung der von der obersten Aufsichtsstelle erlassenen allgemeinen Anordnung über die Abwickelung des Geschäftsverkehrs in den Bureaus der Eisenbahnbehörden (Zentralamt, Generaldirektion, Eisenbahndirektionen) und der Eisenbahnämter. In den B. ist die Gliederung und Einteilung der Bureauabteilungen sowie die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Abteilungen geregelt. In Ausführung dieser Vorschrift der B. sind von den Behörden und Ämtern Verteilungspläne aufzustellen, in denen die Geschäfte der Bureauabteilungen weiter auf die einzelnen Beamten (Sekretäre) derart verteilt sind, daß - sofern irgend möglich - das Stück nur in die Hände eines Bureaubeamten gelangt. Weiter trifft die B. Bestimmung über den Gang der bureaumäßigen Erledigung der Geschäftsstücke, insbesondere: das Öffnen, Vorlegen und Verteilen der neuen Eingänge, die registraturmäßige Behandlung, die verschiedenen Arten der Erledigung (urschriftliche, formularmäßige Behandlung, Kopierverfahren, Beglaubigungen und andere Erleichterungen aller Art); Fristenverzeichnisse, Reinschriften, Aktenpläne u. s. w. Die beschriebene feste, bis in die einzelnen Formen des Geschäftsverkehrs eindringende Festlegung der umfangreichen Bureaugeschäfte hat außerordentlich günstige Ergebnisse gezeitigt (vgl. Verwaltung). Burgdorf-Thun-Bahn (Schweiz), wurde als erste elektrische Vollbahn in Europa am eine Hilfskasse, aus der in Notfällen den Beamten und Bediensteten sowie auch deren Hinterbliebenen einmalige oder zeitweise Unterstützungen und an Angestellte bis zur Höhe ihres Monatsgehaltes Darlehen gegen 5%ige Verzinsung auf die Dauer von 3 Monaten gewährt werden können. Die Einnahmen dieser Kasse bestehen aus den Geldstrafen der Angestellten, aus den Eisenbahnpolizeistrafen und aus Spenden. Außer diesen beiden staatlichen Wohlfahrtseinrichtungen besteht noch ein von den Beamten und Bediensteten selbst gebildeter Wohltätigkeits- und gegenseitiger Versicherungsverein sowie ein Spar- und Vorschußverein. Nachstehend folgen für die Jahre 1909 und 1910 einige statistische Angaben über Bestand und Leistung der Fahrzeuge sowie über die Betriebsergebnisse.
Leistungen der Betriebsmittel:
Zahl der beförderten Reisenden 3,069.862; zurücklegte Personen/km 216,809.608. Befördertes Gepäck 10.089 t; zurücklegte t/km 1,184.023. Befördertes Eil- und Frachtgut 1,490.793 t; zurückgelegte t/km 175,854.843. ![]() Karakascheff. Bureauordnung, bei der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft und den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen übliche Benennung der von der obersten Aufsichtsstelle erlassenen allgemeinen Anordnung über die Abwickelung des Geschäftsverkehrs in den Bureaus der Eisenbahnbehörden (Zentralamt, Generaldirektion, Eisenbahndirektionen) und der Eisenbahnämter. In den B. ist die Gliederung und Einteilung der Bureauabteilungen sowie die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Abteilungen geregelt. In Ausführung dieser Vorschrift der B. sind von den Behörden und Ämtern Verteilungspläne aufzustellen, in denen die Geschäfte der Bureauabteilungen weiter auf die einzelnen Beamten (Sekretäre) derart verteilt sind, daß – sofern irgend möglich – das Stück nur in die Hände eines Bureaubeamten gelangt. Weiter trifft die B. Bestimmung über den Gang der bureaumäßigen Erledigung der Geschäftsstücke, insbesondere: das Öffnen, Vorlegen und Verteilen der neuen Eingänge, die registraturmäßige Behandlung, die verschiedenen Arten der Erledigung (urschriftliche, formularmäßige Behandlung, Kopierverfahren, Beglaubigungen und andere Erleichterungen aller Art); Fristenverzeichnisse, Reinschriften, Aktenpläne u. s. w. Die beschriebene feste, bis in die einzelnen Formen des Geschäftsverkehrs eindringende Festlegung der umfangreichen Bureaugeschäfte hat außerordentlich günstige Ergebnisse gezeitigt (vgl. Verwaltung). 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eine Hilfskasse, aus der in Notfällen den Beamten und Bediensteten sowie auch deren Hinterbliebenen einmalige oder zeitweise Unterstützungen und an Angestellte bis zur Höhe ihres Monatsgehaltes Darlehen gegen 5%ige Verzinsung auf die Dauer von 3 Monaten gewährt werden können. Die Einnahmen dieser Kasse bestehen aus den Geldstrafen der Angestellten, aus den Eisenbahnpolizeistrafen und aus Spenden.
Außer diesen beiden staatlichen Wohlfahrtseinrichtungen besteht noch ein von den Beamten und Bediensteten selbst gebildeter Wohltätigkeits- und gegenseitiger Versicherungsverein sowie ein Spar- und Vorschußverein. Nachstehend folgen für die Jahre 1909 und 1910 einige statistische Angaben über Bestand und Leistung der Fahrzeuge sowie über die Betriebsergebnisse.
Stand der Betriebsmittel: 1910
Lokomotiven 162
Motorwagen II./III. Klasse 5
Personenwagen 270
Postwagen 34
Gedeckte Güterwagen 2.088
Offene Güterwagen 1.707
Leistungen der Betriebsmittel:
Gefahrene Züge 34.195
Zurückgelegte Zugs/km 4,642.757
Zurückgelegte Lokomotiv/km 3,725.500
Beförderte Roh/t 8,213.399
Zurückgelegte Achs/km 78,245.420
Zahl der beförderten Reisenden 3,069.862; zurücklegte Personen/km 216,809.608.
Befördertes Gepäck 10.089 t; zurücklegte t/km 1,184.023. Befördertes Eil- und Frachtgut 1,490.793 t; zurückgelegte t/km 175,854.843.
Karakascheff.
Bureauordnung, bei der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft und den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen übliche Benennung der von der obersten Aufsichtsstelle erlassenen allgemeinen Anordnung über die Abwickelung des Geschäftsverkehrs in den Bureaus der Eisenbahnbehörden (Zentralamt, Generaldirektion, Eisenbahndirektionen) und der Eisenbahnämter. In den B. ist die Gliederung und Einteilung der Bureauabteilungen sowie die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Abteilungen geregelt. In Ausführung dieser Vorschrift der B. sind von den Behörden und Ämtern Verteilungspläne aufzustellen, in denen die Geschäfte der Bureauabteilungen weiter auf die einzelnen Beamten (Sekretäre) derart verteilt sind, daß – sofern irgend möglich – das Stück nur in die Hände eines Bureaubeamten gelangt. Weiter trifft die B. Bestimmung über den Gang der bureaumäßigen Erledigung der Geschäftsstücke, insbesondere: das Öffnen, Vorlegen und Verteilen der neuen Eingänge, die registraturmäßige Behandlung, die verschiedenen Arten der Erledigung (urschriftliche, formularmäßige Behandlung, Kopierverfahren, Beglaubigungen und andere Erleichterungen aller Art); Fristenverzeichnisse, Reinschriften, Aktenpläne u. s. w. Die beschriebene feste, bis in die einzelnen Formen des Geschäftsverkehrs eindringende Festlegung der umfangreichen Bureaugeschäfte hat außerordentlich günstige Ergebnisse gezeitigt (vgl. Verwaltung).
Burgdorf-Thun-Bahn (Schweiz), wurde als erste elektrische Vollbahn in Europa am
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/173>, abgerufen am 03.03.2025. |