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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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der Mindestsatz von 1600 K, den Privatbahnbeamten von 1200 K belassen werden.

Da ferner die Eisenbahnen die volle Arbeitskraft der B. in Anspruch nehmen und es diesen dadurch unmöglich gemacht wird, durch einen Nebenerwerb sich und den Ihrigen ein ihre Zukunft sicherndes Vermögen zu verschaffen, so erscheint es billig, daß von den Verwaltungen für die Hinterbliebenen eines verstorbenen B. gesorgt wird. Demgemäß besteht ein Recht der Hinterbliebenen auf das sog. Gnadenvierteljahr, sowie Witwen- und Waisengelder, auch können ihnen aus eigens hierzu bestimmten Fonds Unterstützungen gewährt werden.

VII. Nachstehend folgen einige Angaben über die Anzahl der in Verwendung stehenden Bediensteten und die Höhe der persönlichen Ausgaben der Bahnen einiger Staaten.



Seydel.


Beamtenvereine (associations, societies; societes d'employes; associazioni d'agenti), dauernde Verbindungen von Eisenbahnbediensteten zur Verfolgung bestimmter, durch die Satzungen festgelegter gemeinsamer Zwecke.

Die gewaltige Ausbreitung des Vereinswesens überhaupt hat auch zur Schaffung zahlreicher Eisenbahnvereine geführt, für deren Tätigkeit sich ein um so weiteres Feld eröffnete, einen je mächtigeren Aufschwung die Eisenbahnen nahmen, je mehr also die Zahl der Eisenbahnbediensteten anwuchs. Die Eisenbahnbediensteten entwickelten sich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Eisenbahnwesens zu einem besonderen Stand, dessen Angehörige das Bedürfnis empfanden, sich zur Wahrung ihrer Standesinteressen,. zur Verbesserung ihrer sozialen Lage, zur wissenschaftlichen Ausbildung in ihrem Fach oder zur Pflege des persönlichen Verkehrs in größeren oder kleineren Gruppen enger aneinander zu schließen und zu diesem Zwecke besondere Vereine zu bilden.

Die B. umfassen entweder nur Bedienstete einer Unternehmung oder es gehören ihnen Bedienstete verschiedener Verkehrsanstalten eines Landes an. Vielfach beschränken die B. die Mitgliedschaft auf Angehörige einer bestimmten Kategorie von Bediensteten.

Die bestehenden B., die hinsichtlich ihrer Gründung den allgemeinen Vereinsnormen unterworfen sind, können im allgemeinen eingeteilt werden in: Vereine zur Förderung der geistigen Interessen, zur Förderung der Standesinteressen, zur Förderung der materiellen Interessen sowie in Vergnügungs- (Geselligkeits-) Vereine.

Die ersteren sind Bildungsvereine. Sie vermitteln hauptsächlich den Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und dienen als Sammelpunkt für fachliche Erörterungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens. Dieser Zweck wird erreicht durch Veranstaltung fachlicher Vorträge und Besprechungen, deren Wiedergabe in besonderen Fachschriften erfolgt (wobei meist der betreffende Verein als Herausgeber erscheint), durch Vorführung neuer Erfindungen durch Anregungen dazu sowie zur wissenschaftlichen Behandlung von Eisenbahnfragen, durch Preisausschreiben, Gewährung von Stipendien für Studienreisen u. s. w.

Die Zwecke der Wohlfahrtsvereine sind sehr verschieden. Vielfach streben sie die Versorgung ihrer Mitglieder im Falle des Eintritts der Dienstunfähigkeit, sowie die Unterstützung der Mitglieder oder ihrer Hinterbliebenen (Pensionsvereine) an, oder sie bezwecken die Beihilfe in Krankheits- und Todesfällen (Kranken- und Sterbekassen),

der Mindestsatz von 1600 K, den Privatbahnbeamten von 1200 K belassen werden.

Da ferner die Eisenbahnen die volle Arbeitskraft der B. in Anspruch nehmen und es diesen dadurch unmöglich gemacht wird, durch einen Nebenerwerb sich und den Ihrigen ein ihre Zukunft sicherndes Vermögen zu verschaffen, so erscheint es billig, daß von den Verwaltungen für die Hinterbliebenen eines verstorbenen B. gesorgt wird. Demgemäß besteht ein Recht der Hinterbliebenen auf das sog. Gnadenvierteljahr, sowie Witwen- und Waisengelder, auch können ihnen aus eigens hierzu bestimmten Fonds Unterstützungen gewährt werden.

VII. Nachstehend folgen einige Angaben über die Anzahl der in Verwendung stehenden Bediensteten und die Höhe der persönlichen Ausgaben der Bahnen einiger Staaten.



Seydel.


Beamtenvereine (associations, societies; sociétés d'employés; associazioni d'agenti), dauernde Verbindungen von Eisenbahnbediensteten zur Verfolgung bestimmter, durch die Satzungen festgelegter gemeinsamer Zwecke.

Die gewaltige Ausbreitung des Vereinswesens überhaupt hat auch zur Schaffung zahlreicher Eisenbahnvereine geführt, für deren Tätigkeit sich ein um so weiteres Feld eröffnete, einen je mächtigeren Aufschwung die Eisenbahnen nahmen, je mehr also die Zahl der Eisenbahnbediensteten anwuchs. Die Eisenbahnbediensteten entwickelten sich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Eisenbahnwesens zu einem besonderen Stand, dessen Angehörige das Bedürfnis empfanden, sich zur Wahrung ihrer Standesinteressen,. zur Verbesserung ihrer sozialen Lage, zur wissenschaftlichen Ausbildung in ihrem Fach oder zur Pflege des persönlichen Verkehrs in größeren oder kleineren Gruppen enger aneinander zu schließen und zu diesem Zwecke besondere Vereine zu bilden.

Die B. umfassen entweder nur Bedienstete einer Unternehmung oder es gehören ihnen Bedienstete verschiedener Verkehrsanstalten eines Landes an. Vielfach beschränken die B. die Mitgliedschaft auf Angehörige einer bestimmten Kategorie von Bediensteten.

Die bestehenden B., die hinsichtlich ihrer Gründung den allgemeinen Vereinsnormen unterworfen sind, können im allgemeinen eingeteilt werden in: Vereine zur Förderung der geistigen Interessen, zur Förderung der Standesinteressen, zur Förderung der materiellen Interessen sowie in Vergnügungs- (Geselligkeits-) Vereine.

Die ersteren sind Bildungsvereine. Sie vermitteln hauptsächlich den Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und dienen als Sammelpunkt für fachliche Erörterungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens. Dieser Zweck wird erreicht durch Veranstaltung fachlicher Vorträge und Besprechungen, deren Wiedergabe in besonderen Fachschriften erfolgt (wobei meist der betreffende Verein als Herausgeber erscheint), durch Vorführung neuer Erfindungen durch Anregungen dazu sowie zur wissenschaftlichen Behandlung von Eisenbahnfragen, durch Preisausschreiben, Gewährung von Stipendien für Studienreisen u. s. w.

Die Zwecke der Wohlfahrtsvereine sind sehr verschieden. Vielfach streben sie die Versorgung ihrer Mitglieder im Falle des Eintritts der Dienstunfähigkeit, sowie die Unterstützung der Mitglieder oder ihrer Hinterbliebenen (Pensionsvereine) an, oder sie bezwecken die Beihilfe in Krankheits- und Todesfällen (Kranken- und Sterbekassen),

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[86/0095] der Mindestsatz von 1600 K, den Privatbahnbeamten von 1200 K belassen werden. Da ferner die Eisenbahnen die volle Arbeitskraft der B. in Anspruch nehmen und es diesen dadurch unmöglich gemacht wird, durch einen Nebenerwerb sich und den Ihrigen ein ihre Zukunft sicherndes Vermögen zu verschaffen, so erscheint es billig, daß von den Verwaltungen für die Hinterbliebenen eines verstorbenen B. gesorgt wird. Demgemäß besteht ein Recht der Hinterbliebenen auf das sog. Gnadenvierteljahr, sowie Witwen- und Waisengelder, auch können ihnen aus eigens hierzu bestimmten Fonds Unterstützungen gewährt werden. VII. Nachstehend folgen einige Angaben über die Anzahl der in Verwendung stehenden Bediensteten und die Höhe der persönlichen Ausgaben der Bahnen einiger Staaten. Seydel. Beamtenvereine (associations, societies; sociétés d'employés; associazioni d'agenti), dauernde Verbindungen von Eisenbahnbediensteten zur Verfolgung bestimmter, durch die Satzungen festgelegter gemeinsamer Zwecke. Die gewaltige Ausbreitung des Vereinswesens überhaupt hat auch zur Schaffung zahlreicher Eisenbahnvereine geführt, für deren Tätigkeit sich ein um so weiteres Feld eröffnete, einen je mächtigeren Aufschwung die Eisenbahnen nahmen, je mehr also die Zahl der Eisenbahnbediensteten anwuchs. Die Eisenbahnbediensteten entwickelten sich im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Eisenbahnwesens zu einem besonderen Stand, dessen Angehörige das Bedürfnis empfanden, sich zur Wahrung ihrer Standesinteressen,. zur Verbesserung ihrer sozialen Lage, zur wissenschaftlichen Ausbildung in ihrem Fach oder zur Pflege des persönlichen Verkehrs in größeren oder kleineren Gruppen enger aneinander zu schließen und zu diesem Zwecke besondere Vereine zu bilden. Die B. umfassen entweder nur Bedienstete einer Unternehmung oder es gehören ihnen Bedienstete verschiedener Verkehrsanstalten eines Landes an. Vielfach beschränken die B. die Mitgliedschaft auf Angehörige einer bestimmten Kategorie von Bediensteten. Die bestehenden B., die hinsichtlich ihrer Gründung den allgemeinen Vereinsnormen unterworfen sind, können im allgemeinen eingeteilt werden in: Vereine zur Förderung der geistigen Interessen, zur Förderung der Standesinteressen, zur Förderung der materiellen Interessen sowie in Vergnügungs- (Geselligkeits-) Vereine. Die ersteren sind Bildungsvereine. Sie vermitteln hauptsächlich den Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedern und dienen als Sammelpunkt für fachliche Erörterungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens. Dieser Zweck wird erreicht durch Veranstaltung fachlicher Vorträge und Besprechungen, deren Wiedergabe in besonderen Fachschriften erfolgt (wobei meist der betreffende Verein als Herausgeber erscheint), durch Vorführung neuer Erfindungen durch Anregungen dazu sowie zur wissenschaftlichen Behandlung von Eisenbahnfragen, durch Preisausschreiben, Gewährung von Stipendien für Studienreisen u. s. w. Die Zwecke der Wohlfahrtsvereine sind sehr verschieden. Vielfach streben sie die Versorgung ihrer Mitglieder im Falle des Eintritts der Dienstunfähigkeit, sowie die Unterstützung der Mitglieder oder ihrer Hinterbliebenen (Pensionsvereine) an, oder sie bezwecken die Beihilfe in Krankheits- und Todesfällen (Kranken- und Sterbekassen),

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/95>, abgerufen am 16.07.2024.