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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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die Baufrist verlängert wird. In der Regel hat der Bauherr das Recht, die rückständigen Arbeiten selbst auszuführen oder durch einen Dritten auf Gefahr und Kosten des Unternehmers ausführen zu lassen, wenn der Unternehmer den Vertrag in irgend einem Punkt nicht erfüllt und der Stand der Arbeiten eine nicht rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten befürchten läßt. Fälle höherer Gewalt (Kriegszustände, Elementarereignisse, Erdbeben u. s. w.), neuerdings zuweilen auch Streiks, entbinden den Bauunternehmer von seinen vertragsmäßigen Verpflichtungen auf Innnehaltung der Baufrist.

Die wesentlichsten Verpflichtungen des Bauherrn sind:

1. rechtzeitige Obergabe der Bauplätze, des Bauentwurfs und der abgesteckten Bahnlinie (ausgenommen beim Pauschalbau);

2. Abrechnung und Zahlung der Abschlagszahlungen in der vertragsmäßig bedungenen Weise.

Die Abrechnung wird auf Grund der wirklich geleisteten Mengen nach den während und nach der Bauausführung aufgenommenen Aufmaßen und Gewichten aufgestellt. Als Unterlage hierfür dient das Baubuch (s. d.). Zur Bemessung der dem Unternehmer zukommenden regelmäßig wiederkehrenden Abschlagszahlungen wird jedesmal (meist monatlich) ein Verdienstausweis aufgestellt. Aus den Teilabrechnungen wird nach Vollendung des Baues die Schlußabrechnung zusammengestellt, der die ermittelten Mengen und vertragsmäßigen Preise zu grunde zu legen sind.

Mehr oder minder ausführliche Bestimmungen über Form und Inhalt der B. finden sich in den Verwaltungsordnungen der deutschen Staatsbahnverwaltungen und der zugehörigen Neubauordnungen, ferner in den in den deutschen Staaten und in Österreich erlassenen Ministerialanordnungen über die Vergebung staatlicher Arbeiten und Lieferungen (s. auch Abnahme der Bahn, Bauangebot, Bauvergebung, Bauleitung, Baumängel, Baurechnung, Bausystem, Bauunternehmer, Verdingungswesen u. s. w.).

v. Enderes.


Bauwürdigkeit geplanter Eisenbahnen (probable productioness; exploitabilite d'une ligne; productivita a prodotto probabile d'una linea).

Für die Ermittlung der B. einer geplanten Eisenbahn bildet die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrs die wichtigste Grundlage. Ein einfaches und zweckentsprechendes Verfahren wurde hierfür zuerst von dem Ingenieur Michel angegeben, der die zu erwartende Verkehrsmenge proportional der Einwohnerzahl der Stationsorte der Bahn annimmt. Michel fand nach Erhebungen vom Jahre 1866 im Durchschnitt für das gesamte französische Eisenbahnnetz, daß auf jeden Einwohner eines Stationsorts und seiner "Bannmeile" jährlich 6·5 Reisende und 2·1 t Güter zur Beförderung auf der Eisenbahn gelangen, welche Verkehrsmenge in sehr betriebsamen Gegenden sich auf das 11/3fache erhöhte, dagegen in lediglich Ackerbau treibenden Gegenden sich auf das 2/3fache ermäßigte.

Da die Anzahl der ankommenden und abgehenden Tonnen Güter und Personen im Durchschnitt gleich groß sein muß, so wird auf einer Zweigbahn von x km Länge, an deren Ende ein Ort von E Einwohnern liegt, bei mittlerer wirtschaftlicher Bedeutung der Gegend ein Jahresverkehr von 13 E x Personen/km und 4·2 E x t/km stattfinden. Wird der Betriebsüberschuß für das Personen/km wie für das t/km in rundem Betrag zu 2 Pf. angenommen, so ist der jährliche Betriebsüberschuß rund = 1/3 E x M.

Für einen zweiten an der Bahn liegenden Ort mit einer Einwohnerzahl E1 und einem Abstand x1 von dem Anschluß an die Hauptbahn entsteht nach gleichem Rechnungsgang ein Betriebsüberschuß = 1/3 E1 x1 M., so daß also für die ganze Bahn der Betriebsüberschuß zu N = 1/3 (E x + E1 x1 + E2 x2 + ...) = 1/3 (E x) erhalten wird.

Allgemein ist der Betriebsüberschuß N zu setzen: N = c (E x), wo c ein Koeffizient ist, der von der wirtschaftlichen Bedeutung der Gegend sowie von der Höhe der Betriebskosten und Frachtsätze abhängig ist. Es kommt begreiflicherweise bei der Benutzung dieses höchst einfachen Verfahrens Michels hauptsächlich auf eine zutreffende Bestimmung des Koeffizienten c an.

Seit der ersten Feststellung durch Michel hat der Verkehr auf den Eisenbahnen durch die Verdichtung des Bahnnetzes und infolge des gewaltigen Aufschwunges der Gewerbetätigkeit und des Wohlstandes erheblich zugenommen. Beispielsweise wurden im Jahre 1903 auf den deutschen Eisenbahnen 877 Mill. Personen und 344 Mill. Nutztonnen Güter befördert. Von der Bevölkerung Deutschlands, die in jenem Jahre 60 Mill. betrug, wohnten nach sorgfältiger Schätzung 33 Mill. in den Stationsorten der Eisenbahnen. Die in den Stationsgebieten außerhalb der Stationsorte angesiedelte Bevölkerung hat im Durchschnitt nur mit 1/6 bis 1/5 des auf den Kopf entfallenden Betrages an dem Eisenbahnverkehr teilgenommen, wie die in den Stationsorten selbst wohnende Bevölkerung, so daß sich die

die Baufrist verlängert wird. In der Regel hat der Bauherr das Recht, die rückständigen Arbeiten selbst auszuführen oder durch einen Dritten auf Gefahr und Kosten des Unternehmers ausführen zu lassen, wenn der Unternehmer den Vertrag in irgend einem Punkt nicht erfüllt und der Stand der Arbeiten eine nicht rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten befürchten läßt. Fälle höherer Gewalt (Kriegszustände, Elementarereignisse, Erdbeben u. s. w.), neuerdings zuweilen auch Streiks, entbinden den Bauunternehmer von seinen vertragsmäßigen Verpflichtungen auf Innnehaltung der Baufrist.

Die wesentlichsten Verpflichtungen des Bauherrn sind:

1. rechtzeitige Obergabe der Bauplätze, des Bauentwurfs und der abgesteckten Bahnlinie (ausgenommen beim Pauschalbau);

2. Abrechnung und Zahlung der Abschlagszahlungen in der vertragsmäßig bedungenen Weise.

Die Abrechnung wird auf Grund der wirklich geleisteten Mengen nach den während und nach der Bauausführung aufgenommenen Aufmaßen und Gewichten aufgestellt. Als Unterlage hierfür dient das Baubuch (s. d.). Zur Bemessung der dem Unternehmer zukommenden regelmäßig wiederkehrenden Abschlagszahlungen wird jedesmal (meist monatlich) ein Verdienstausweis aufgestellt. Aus den Teilabrechnungen wird nach Vollendung des Baues die Schlußabrechnung zusammengestellt, der die ermittelten Mengen und vertragsmäßigen Preise zu grunde zu legen sind.

Mehr oder minder ausführliche Bestimmungen über Form und Inhalt der B. finden sich in den Verwaltungsordnungen der deutschen Staatsbahnverwaltungen und der zugehörigen Neubauordnungen, ferner in den in den deutschen Staaten und in Österreich erlassenen Ministerialanordnungen über die Vergebung staatlicher Arbeiten und Lieferungen (s. auch Abnahme der Bahn, Bauangebot, Bauvergebung, Bauleitung, Baumängel, Baurechnung, Bausystem, Bauunternehmer, Verdingungswesen u. s. w.).

v. Enderes.


Bauwürdigkeit geplanter Eisenbahnen (probable productioness; exploitabilité d'une ligne; productività a prodotto probabile d'una linea).

Für die Ermittlung der B. einer geplanten Eisenbahn bildet die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrs die wichtigste Grundlage. Ein einfaches und zweckentsprechendes Verfahren wurde hierfür zuerst von dem Ingenieur Michel angegeben, der die zu erwartende Verkehrsmenge proportional der Einwohnerzahl der Stationsorte der Bahn annimmt. Michel fand nach Erhebungen vom Jahre 1866 im Durchschnitt für das gesamte französische Eisenbahnnetz, daß auf jeden Einwohner eines Stationsorts und seiner „Bannmeile“ jährlich 6·5 Reisende und 2·1 t Güter zur Beförderung auf der Eisenbahn gelangen, welche Verkehrsmenge in sehr betriebsamen Gegenden sich auf das 11/3fache erhöhte, dagegen in lediglich Ackerbau treibenden Gegenden sich auf das 2/3fache ermäßigte.

Da die Anzahl der ankommenden und abgehenden Tonnen Güter und Personen im Durchschnitt gleich groß sein muß, so wird auf einer Zweigbahn von x km Länge, an deren Ende ein Ort von E Einwohnern liegt, bei mittlerer wirtschaftlicher Bedeutung der Gegend ein Jahresverkehr von 13 E x Personen/km und 4·2 E x t/km stattfinden. Wird der Betriebsüberschuß für das Personen/km wie für das t/km in rundem Betrag zu 2 Pf. angenommen, so ist der jährliche Betriebsüberschuß rund = 1/3 E x M.

Für einen zweiten an der Bahn liegenden Ort mit einer Einwohnerzahl E1 und einem Abstand x1 von dem Anschluß an die Hauptbahn entsteht nach gleichem Rechnungsgang ein Betriebsüberschuß = 1/3 E1 x1 M., so daß also für die ganze Bahn der Betriebsüberschuß zu N = 1/3 (E x + E1 x1 + E2 x2 + ...) = 1/3 ∑ (E x) erhalten wird.

Allgemein ist der Betriebsüberschuß N zu setzen: N = c(E x), wo c ein Koeffizient ist, der von der wirtschaftlichen Bedeutung der Gegend sowie von der Höhe der Betriebskosten und Frachtsätze abhängig ist. Es kommt begreiflicherweise bei der Benutzung dieses höchst einfachen Verfahrens Michels hauptsächlich auf eine zutreffende Bestimmung des Koeffizienten c an.

Seit der ersten Feststellung durch Michel hat der Verkehr auf den Eisenbahnen durch die Verdichtung des Bahnnetzes und infolge des gewaltigen Aufschwunges der Gewerbetätigkeit und des Wohlstandes erheblich zugenommen. Beispielsweise wurden im Jahre 1903 auf den deutschen Eisenbahnen 877 Mill. Personen und 344 Mill. Nutztonnen Güter befördert. Von der Bevölkerung Deutschlands, die in jenem Jahre 60 Mill. betrug, wohnten nach sorgfältiger Schätzung 33 Mill. in den Stationsorten der Eisenbahnen. Die in den Stationsgebieten außerhalb der Stationsorte angesiedelte Bevölkerung hat im Durchschnitt nur mit 1/6 bis 1/5 des auf den Kopf entfallenden Betrages an dem Eisenbahnverkehr teilgenommen, wie die in den Stationsorten selbst wohnende Bevölkerung, so daß sich die

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[41/0049] die Baufrist verlängert wird. In der Regel hat der Bauherr das Recht, die rückständigen Arbeiten selbst auszuführen oder durch einen Dritten auf Gefahr und Kosten des Unternehmers ausführen zu lassen, wenn der Unternehmer den Vertrag in irgend einem Punkt nicht erfüllt und der Stand der Arbeiten eine nicht rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten befürchten läßt. Fälle höherer Gewalt (Kriegszustände, Elementarereignisse, Erdbeben u. s. w.), neuerdings zuweilen auch Streiks, entbinden den Bauunternehmer von seinen vertragsmäßigen Verpflichtungen auf Innnehaltung der Baufrist. Die wesentlichsten Verpflichtungen des Bauherrn sind: 1. rechtzeitige Obergabe der Bauplätze, des Bauentwurfs und der abgesteckten Bahnlinie (ausgenommen beim Pauschalbau); 2. Abrechnung und Zahlung der Abschlagszahlungen in der vertragsmäßig bedungenen Weise. Die Abrechnung wird auf Grund der wirklich geleisteten Mengen nach den während und nach der Bauausführung aufgenommenen Aufmaßen und Gewichten aufgestellt. Als Unterlage hierfür dient das Baubuch (s. d.). Zur Bemessung der dem Unternehmer zukommenden regelmäßig wiederkehrenden Abschlagszahlungen wird jedesmal (meist monatlich) ein Verdienstausweis aufgestellt. Aus den Teilabrechnungen wird nach Vollendung des Baues die Schlußabrechnung zusammengestellt, der die ermittelten Mengen und vertragsmäßigen Preise zu grunde zu legen sind. Mehr oder minder ausführliche Bestimmungen über Form und Inhalt der B. finden sich in den Verwaltungsordnungen der deutschen Staatsbahnverwaltungen und der zugehörigen Neubauordnungen, ferner in den in den deutschen Staaten und in Österreich erlassenen Ministerialanordnungen über die Vergebung staatlicher Arbeiten und Lieferungen (s. auch Abnahme der Bahn, Bauangebot, Bauvergebung, Bauleitung, Baumängel, Baurechnung, Bausystem, Bauunternehmer, Verdingungswesen u. s. w.). v. Enderes. Bauwürdigkeit geplanter Eisenbahnen (probable productioness; exploitabilité d'une ligne; productività a prodotto probabile d'una linea). Für die Ermittlung der B. einer geplanten Eisenbahn bildet die Abschätzung des zu erwartenden Verkehrs die wichtigste Grundlage. Ein einfaches und zweckentsprechendes Verfahren wurde hierfür zuerst von dem Ingenieur Michel angegeben, der die zu erwartende Verkehrsmenge proportional der Einwohnerzahl der Stationsorte der Bahn annimmt. Michel fand nach Erhebungen vom Jahre 1866 im Durchschnitt für das gesamte französische Eisenbahnnetz, daß auf jeden Einwohner eines Stationsorts und seiner „Bannmeile“ jährlich 6·5 Reisende und 2·1 t Güter zur Beförderung auf der Eisenbahn gelangen, welche Verkehrsmenge in sehr betriebsamen Gegenden sich auf das 11/3fache erhöhte, dagegen in lediglich Ackerbau treibenden Gegenden sich auf das 2/3fache ermäßigte. Da die Anzahl der ankommenden und abgehenden Tonnen Güter und Personen im Durchschnitt gleich groß sein muß, so wird auf einer Zweigbahn von x km Länge, an deren Ende ein Ort von E Einwohnern liegt, bei mittlerer wirtschaftlicher Bedeutung der Gegend ein Jahresverkehr von 13 E x Personen/km und 4·2 E x t/km stattfinden. Wird der Betriebsüberschuß für das Personen/km wie für das t/km in rundem Betrag zu 2 Pf. angenommen, so ist der jährliche Betriebsüberschuß rund = 1/3 E x M. Für einen zweiten an der Bahn liegenden Ort mit einer Einwohnerzahl E1 und einem Abstand x1 von dem Anschluß an die Hauptbahn entsteht nach gleichem Rechnungsgang ein Betriebsüberschuß = 1/3 E1 x1 M., so daß also für die ganze Bahn der Betriebsüberschuß zu N = 1/3 (E x + E1 x1 + E2 x2 + ...) = 1/3 ∑ (E x) erhalten wird. Allgemein ist der Betriebsüberschuß N zu setzen: N = c ∑ (E x), wo c ein Koeffizient ist, der von der wirtschaftlichen Bedeutung der Gegend sowie von der Höhe der Betriebskosten und Frachtsätze abhängig ist. Es kommt begreiflicherweise bei der Benutzung dieses höchst einfachen Verfahrens Michels hauptsächlich auf eine zutreffende Bestimmung des Koeffizienten c an. Seit der ersten Feststellung durch Michel hat der Verkehr auf den Eisenbahnen durch die Verdichtung des Bahnnetzes und infolge des gewaltigen Aufschwunges der Gewerbetätigkeit und des Wohlstandes erheblich zugenommen. Beispielsweise wurden im Jahre 1903 auf den deutschen Eisenbahnen 877 Mill. Personen und 344 Mill. Nutztonnen Güter befördert. Von der Bevölkerung Deutschlands, die in jenem Jahre 60 Mill. betrug, wohnten nach sorgfältiger Schätzung 33 Mill. in den Stationsorten der Eisenbahnen. Die in den Stationsgebieten außerhalb der Stationsorte angesiedelte Bevölkerung hat im Durchschnitt nur mit 1/6 bis 1/5 des auf den Kopf entfallenden Betrages an dem Eisenbahnverkehr teilgenommen, wie die in den Stationsorten selbst wohnende Bevölkerung, so daß sich die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/49>, abgerufen am 21.11.2024.