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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Nach dem heutigen Stande der Wissenschaft und der Technik weiß man, wo B. nötig sind und wie sie hergestellt werden müssen, um einen vollkommenen Schutz vor Blitzbeschädigungen zu bieten. Um diese Kenntnis zum Allgemeingut zu machen und dadurch die bislang noch jährlich vorkommenden zahlreichen und bedeutenden Blitzbeschädigungen einzuschränken, sind die neueren Anschauungen über die zweckmäßigste Anordnung der Gebäudeblitzableiter vom Elektrotechnischen Verein in Berlin im Jahre 1901 in Leitsätzen zusammengestellt, die vom Verbände Deutscher Elektrotechniker einstimmig angenommen sind (s. Elektrotechnische Zeitschrift. 1901, Nr. 18 u. 37).

Der Schutz, den ein B. gewährt, erstreckt sich auf ein senkrecht stehendes Paraboloid mit kreisförmigem Horizontalschnitt, dessen Parabelkurve der Gleichung y2 = 8 x entspricht. Der geschützte Raum ist also oben kuppelförmig und nimmt nach unten wenig zu. Selbst bei B. auf recht hohen Gebäuden wird der Schutz eine Kreisfläche von 16 m am Boden kaum übersteigen. Früher nahm man an, daß der Schutz des B. innerhalb eines Kegels wirke, dessen Spitze in der Blitzableiterspitze liege und dessen Grundfläche einen Kreis vom Halbmesser der Höhe des B. bilde. Auf einen so großen Umkreis darf man jedoch den Schutz nicht annehmen. Es empfiehlt sich vielmehr, alle vorragenden Spitzen und Ecken der Gebäude mit Auffangevorrichtungen zu versehen, selbst wenn sie in dem Schutzparaboloid eines hohen B. liegen.

Ein B. besteht aus den:

a) Auffangevorrichtungen,

b) Gebäudeleitungen und

c) Erdleitungen.

Die Auffangevorrichtungen sind emporragende Metallkörper. Sie werden an den erfahrungsgemäßen Einschlagstellen des Blitzes (Turm- oder Giebelspitze, Dachfirstkanten, Schornsteinköpfen) angebracht, oder diese selbst werden als Auffangevorrichtungen ausgebildet. Die Form ist beliebig, doch verdienen Stangen, Draht- oder Bandleitungen und Spitzen den Vorzug.

Die Gebäudeleitungen bilden eine zusammenhängende metallische Verbindung der Auffangevorrichtungen mit den Erdleitungen. Sie sollen mehrteilig sein, das Gebäude, (namentlich das Dach) möglichst allseitig umspannen und auf dem kürzesten Wege unter Vermeidung scharfer Krümmungen zur Erde führen. Sie bestehen in der Regel aus Eisen- oder Kupferleitungen. Verzweigte Eisenleitungen sollten nicht unter 50 mm2, unverzweigte nicht unter 100 mm2 sein. Für Kupfer reicht die Hälfte dieser Querschnitte aus. Die Verbindungen sind möglichst großflächig und gelötet herzustellen. Alle größeren Metallteile am Gebäude sind unter sich und mit den Blitzableitungen leitend zu verbinden.

Die Erdleitungen sind ebenfalls metallisch, schließen unten an die Gebäudeleitungen an und sollen sich, unter Bevorzugung feuchter Stellen, in der Erde möglichst weit ausbreiten und dort in großflächige Berührung mit feuchter Erde treten, am besten in das Grundwasser (Brunnen) führen oder an unterirdische, weitverzweigte Gas- und Wasserleitungsrohre angeschlossen werden.

Nach der Herstellung und dann in der Regel einmal im Jahre sind die Blitzableiteranlagen auf ihren guten Zustand durch sorgfältige äußere Besichtigung und galvanische Prüfung zu untersuchen. Will man das Aufgraben der Erdleitung sparen, so macht man die Untersuchung mit 2 Hilfserden.

Literatur: Die vom Elektrotechnischen Verein herausgegebenen Schriften: Die Blitzgefahr, Nr. 1 u. 2 (Berlin, J. Springer); Praktische Anleitung zur Herstellung von B. s. Findeisen, Ratschläge für den Blitzschutz der Gebäude (Berlin, J. Springer) und Praktische Anleitung zur Herstellung einfacher Gebäudeblitzableiter, von demselben. - Schmidt, Vereinfachte Gebäude-Blitzschutzanlagen. Hannover und Leipzig 1912.

Hentzen.


Blockeinrichtungen (block system; installations du block systeme; installazione del sistema di blocco), Anlagen, die zur Sicherung und Regelung des Zugverkehrs auf offener Strecke (Fahren in Raumabstand), sowie zur Sicherung der Fahrten über Weichenstraßen auf Bahnhöfen und an Abzweigungen, über Drehbrücken u. s. w. dienen.

Durch die B. (Fernsperrwerke), werden die Bewegungsvorrichtungen von Signalen, mittels deren das Zugpersonal über die gestattete oder verbotene Weiterfahrt verständigt wird, sowie auch die Bewegungsvorrichtungen von Weichen, Drehbrücken u. dgl. mechanisch gesperrt und von einer entfernt gelegenen Stelle aus so abhängig gemacht, daß das Zeichen zur Weiterfahrt mittels der Signale nur dann gegeben, oder die Umstellung der Weichen, Drehbrücken u. s. w. nur dann vorgenommen werden kann, wenn von dieser Stelle aus die mechanische Sperrung aufgehoben wurde (die Auslösung, Freigabe erfolgte).

Inhalt: A. Streckenblock; I. Allgemeines; II. Blocks mit feststehenden Signalen am Bahnkörper: 1. nicht selbsttätige, 2. selbsttätige; III. Blocks mit tragbaren Zeichen; IV. Blocks mit Signalen auf der Lokomotive; B. Stationsblock.

A. Streckenblock (section block; block de section; blocco di sezione).

I. Allgemeines. Um das Zusammentreffen von Zügen auf offener Strecke, also in der Strecke zwischen zwei für die Überholung und Kreuzung von Zügen eingerichteten Stationen

Nach dem heutigen Stande der Wissenschaft und der Technik weiß man, wo B. nötig sind und wie sie hergestellt werden müssen, um einen vollkommenen Schutz vor Blitzbeschädigungen zu bieten. Um diese Kenntnis zum Allgemeingut zu machen und dadurch die bislang noch jährlich vorkommenden zahlreichen und bedeutenden Blitzbeschädigungen einzuschränken, sind die neueren Anschauungen über die zweckmäßigste Anordnung der Gebäudeblitzableiter vom Elektrotechnischen Verein in Berlin im Jahre 1901 in Leitsätzen zusammengestellt, die vom Verbände Deutscher Elektrotechniker einstimmig angenommen sind (s. Elektrotechnische Zeitschrift. 1901, Nr. 18 u. 37).

Der Schutz, den ein B. gewährt, erstreckt sich auf ein senkrecht stehendes Paraboloid mit kreisförmigem Horizontalschnitt, dessen Parabelkurve der Gleichung y2 = 8 x entspricht. Der geschützte Raum ist also oben kuppelförmig und nimmt nach unten wenig zu. Selbst bei B. auf recht hohen Gebäuden wird der Schutz eine Kreisfläche von 16 m am Boden kaum übersteigen. Früher nahm man an, daß der Schutz des B. innerhalb eines Kegels wirke, dessen Spitze in der Blitzableiterspitze liege und dessen Grundfläche einen Kreis vom Halbmesser der Höhe des B. bilde. Auf einen so großen Umkreis darf man jedoch den Schutz nicht annehmen. Es empfiehlt sich vielmehr, alle vorragenden Spitzen und Ecken der Gebäude mit Auffangevorrichtungen zu versehen, selbst wenn sie in dem Schutzparaboloid eines hohen B. liegen.

Ein B. besteht aus den:

a) Auffangevorrichtungen,

b) Gebäudeleitungen und

c) Erdleitungen.

Die Auffangevorrichtungen sind emporragende Metallkörper. Sie werden an den erfahrungsgemäßen Einschlagstellen des Blitzes (Turm- oder Giebelspitze, Dachfirstkanten, Schornsteinköpfen) angebracht, oder diese selbst werden als Auffangevorrichtungen ausgebildet. Die Form ist beliebig, doch verdienen Stangen, Draht- oder Bandleitungen und Spitzen den Vorzug.

Die Gebäudeleitungen bilden eine zusammenhängende metallische Verbindung der Auffangevorrichtungen mit den Erdleitungen. Sie sollen mehrteilig sein, das Gebäude, (namentlich das Dach) möglichst allseitig umspannen und auf dem kürzesten Wege unter Vermeidung scharfer Krümmungen zur Erde führen. Sie bestehen in der Regel aus Eisen- oder Kupferleitungen. Verzweigte Eisenleitungen sollten nicht unter 50 mm2, unverzweigte nicht unter 100 mm2 sein. Für Kupfer reicht die Hälfte dieser Querschnitte aus. Die Verbindungen sind möglichst großflächig und gelötet herzustellen. Alle größeren Metallteile am Gebäude sind unter sich und mit den Blitzableitungen leitend zu verbinden.

Die Erdleitungen sind ebenfalls metallisch, schließen unten an die Gebäudeleitungen an und sollen sich, unter Bevorzugung feuchter Stellen, in der Erde möglichst weit ausbreiten und dort in großflächige Berührung mit feuchter Erde treten, am besten in das Grundwasser (Brunnen) führen oder an unterirdische, weitverzweigte Gas- und Wasserleitungsrohre angeschlossen werden.

Nach der Herstellung und dann in der Regel einmal im Jahre sind die Blitzableiteranlagen auf ihren guten Zustand durch sorgfältige äußere Besichtigung und galvanische Prüfung zu untersuchen. Will man das Aufgraben der Erdleitung sparen, so macht man die Untersuchung mit 2 Hilfserden.

Literatur: Die vom Elektrotechnischen Verein herausgegebenen Schriften: Die Blitzgefahr, Nr. 1 u. 2 (Berlin, J. Springer); Praktische Anleitung zur Herstellung von B. s. Findeisen, Ratschläge für den Blitzschutz der Gebäude (Berlin, J. Springer) und Praktische Anleitung zur Herstellung einfacher Gebäudeblitzableiter, von demselben. – Schmidt, Vereinfachte Gebäude-Blitzschutzanlagen. Hannover und Leipzig 1912.

Hentzen.


Blockeinrichtungen (block system; installations du block système; installazione del sistema di blocco), Anlagen, die zur Sicherung und Regelung des Zugverkehrs auf offener Strecke (Fahren in Raumabstand), sowie zur Sicherung der Fahrten über Weichenstraßen auf Bahnhöfen und an Abzweigungen, über Drehbrücken u. s. w. dienen.

Durch die B. (Fernsperrwerke), werden die Bewegungsvorrichtungen von Signalen, mittels deren das Zugpersonal über die gestattete oder verbotene Weiterfahrt verständigt wird, sowie auch die Bewegungsvorrichtungen von Weichen, Drehbrücken u. dgl. mechanisch gesperrt und von einer entfernt gelegenen Stelle aus so abhängig gemacht, daß das Zeichen zur Weiterfahrt mittels der Signale nur dann gegeben, oder die Umstellung der Weichen, Drehbrücken u. s. w. nur dann vorgenommen werden kann, wenn von dieser Stelle aus die mechanische Sperrung aufgehoben wurde (die Auslösung, Freigabe erfolgte).

Inhalt: A. Streckenblock; I. Allgemeines; II. Blocks mit feststehenden Signalen am Bahnkörper: 1. nicht selbsttätige, 2. selbsttätige; III. Blocks mit tragbaren Zeichen; IV. Blocks mit Signalen auf der Lokomotive; B. Stationsblock.

A. Streckenblock (section block; block de section; blocco di sezione).

I. Allgemeines. Um das Zusammentreffen von Zügen auf offener Strecke, also in der Strecke zwischen zwei für die Überholung und Kreuzung von Zügen eingerichteten Stationen

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[386/0397] Nach dem heutigen Stande der Wissenschaft und der Technik weiß man, wo B. nötig sind und wie sie hergestellt werden müssen, um einen vollkommenen Schutz vor Blitzbeschädigungen zu bieten. Um diese Kenntnis zum Allgemeingut zu machen und dadurch die bislang noch jährlich vorkommenden zahlreichen und bedeutenden Blitzbeschädigungen einzuschränken, sind die neueren Anschauungen über die zweckmäßigste Anordnung der Gebäudeblitzableiter vom Elektrotechnischen Verein in Berlin im Jahre 1901 in Leitsätzen zusammengestellt, die vom Verbände Deutscher Elektrotechniker einstimmig angenommen sind (s. Elektrotechnische Zeitschrift. 1901, Nr. 18 u. 37). Der Schutz, den ein B. gewährt, erstreckt sich auf ein senkrecht stehendes Paraboloid mit kreisförmigem Horizontalschnitt, dessen Parabelkurve der Gleichung y2 = 8 x entspricht. Der geschützte Raum ist also oben kuppelförmig und nimmt nach unten wenig zu. Selbst bei B. auf recht hohen Gebäuden wird der Schutz eine Kreisfläche von 16 m am Boden kaum übersteigen. Früher nahm man an, daß der Schutz des B. innerhalb eines Kegels wirke, dessen Spitze in der Blitzableiterspitze liege und dessen Grundfläche einen Kreis vom Halbmesser der Höhe des B. bilde. Auf einen so großen Umkreis darf man jedoch den Schutz nicht annehmen. Es empfiehlt sich vielmehr, alle vorragenden Spitzen und Ecken der Gebäude mit Auffangevorrichtungen zu versehen, selbst wenn sie in dem Schutzparaboloid eines hohen B. liegen. Ein B. besteht aus den: a) Auffangevorrichtungen, b) Gebäudeleitungen und c) Erdleitungen. Die Auffangevorrichtungen sind emporragende Metallkörper. Sie werden an den erfahrungsgemäßen Einschlagstellen des Blitzes (Turm- oder Giebelspitze, Dachfirstkanten, Schornsteinköpfen) angebracht, oder diese selbst werden als Auffangevorrichtungen ausgebildet. Die Form ist beliebig, doch verdienen Stangen, Draht- oder Bandleitungen und Spitzen den Vorzug. Die Gebäudeleitungen bilden eine zusammenhängende metallische Verbindung der Auffangevorrichtungen mit den Erdleitungen. Sie sollen mehrteilig sein, das Gebäude, (namentlich das Dach) möglichst allseitig umspannen und auf dem kürzesten Wege unter Vermeidung scharfer Krümmungen zur Erde führen. Sie bestehen in der Regel aus Eisen- oder Kupferleitungen. Verzweigte Eisenleitungen sollten nicht unter 50 mm2, unverzweigte nicht unter 100 mm2 sein. Für Kupfer reicht die Hälfte dieser Querschnitte aus. Die Verbindungen sind möglichst großflächig und gelötet herzustellen. Alle größeren Metallteile am Gebäude sind unter sich und mit den Blitzableitungen leitend zu verbinden. Die Erdleitungen sind ebenfalls metallisch, schließen unten an die Gebäudeleitungen an und sollen sich, unter Bevorzugung feuchter Stellen, in der Erde möglichst weit ausbreiten und dort in großflächige Berührung mit feuchter Erde treten, am besten in das Grundwasser (Brunnen) führen oder an unterirdische, weitverzweigte Gas- und Wasserleitungsrohre angeschlossen werden. Nach der Herstellung und dann in der Regel einmal im Jahre sind die Blitzableiteranlagen auf ihren guten Zustand durch sorgfältige äußere Besichtigung und galvanische Prüfung zu untersuchen. Will man das Aufgraben der Erdleitung sparen, so macht man die Untersuchung mit 2 Hilfserden. Literatur: Die vom Elektrotechnischen Verein herausgegebenen Schriften: Die Blitzgefahr, Nr. 1 u. 2 (Berlin, J. Springer); Praktische Anleitung zur Herstellung von B. s. Findeisen, Ratschläge für den Blitzschutz der Gebäude (Berlin, J. Springer) und Praktische Anleitung zur Herstellung einfacher Gebäudeblitzableiter, von demselben. – Schmidt, Vereinfachte Gebäude-Blitzschutzanlagen. Hannover und Leipzig 1912. Hentzen. Blockeinrichtungen (block system; installations du block système; installazione del sistema di blocco), Anlagen, die zur Sicherung und Regelung des Zugverkehrs auf offener Strecke (Fahren in Raumabstand), sowie zur Sicherung der Fahrten über Weichenstraßen auf Bahnhöfen und an Abzweigungen, über Drehbrücken u. s. w. dienen. Durch die B. (Fernsperrwerke), werden die Bewegungsvorrichtungen von Signalen, mittels deren das Zugpersonal über die gestattete oder verbotene Weiterfahrt verständigt wird, sowie auch die Bewegungsvorrichtungen von Weichen, Drehbrücken u. dgl. mechanisch gesperrt und von einer entfernt gelegenen Stelle aus so abhängig gemacht, daß das Zeichen zur Weiterfahrt mittels der Signale nur dann gegeben, oder die Umstellung der Weichen, Drehbrücken u. s. w. nur dann vorgenommen werden kann, wenn von dieser Stelle aus die mechanische Sperrung aufgehoben wurde (die Auslösung, Freigabe erfolgte). Inhalt: A. Streckenblock; I. Allgemeines; II. Blocks mit feststehenden Signalen am Bahnkörper: 1. nicht selbsttätige, 2. selbsttätige; III. Blocks mit tragbaren Zeichen; IV. Blocks mit Signalen auf der Lokomotive; B. Stationsblock. A. Streckenblock (section block; block de section; blocco di sezione). I. Allgemeines. Um das Zusammentreffen von Zügen auf offener Strecke, also in der Strecke zwischen zwei für die Überholung und Kreuzung von Zügen eingerichteten Stationen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/397>, abgerufen am 22.12.2024.