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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Glut gebracht und der Heizkörper sodann verschlossen. Das Abglühen geht langsam von oben nach unten vor sich; die Asche bleibt im Heizkörper zurück. Die Brenndauer beträgt je nach der Größe der Heizkörper 4-8 Tage. Eine Bedienung der Heizvorrichtung während des Laufes des B. findet nicht statt. Bei strenger Kälte werden 2-3 Heizkasten in den Wagen eingebracht.

Stabile Heizeinrichtungen (Brikettheizkasten, die in das Untergestelle oder in den Wagenkasten eingebaut sind, Dampfheizeinrichtung) finden seltener Anwendung.

Die Brikettheizkasten sollen feuersicher angebracht, für Außenbedienung eingerichtet sein und, mit Ausnahme einer etwa notwendigen Nachbeschickung von Brennstoff, der in einem Vorratskasten mitgeführt wird, keine besondere Wartung während des Laufes des B. erfordern.

Die Dampfheizeinrichtung wird nur dort mit Vorteil anzuwenden sein, wo die Möglichkeit einer Dampfabgabe von der Lokomotive aus auch bei Einstellung des B. in Güter- oder Gütereilzüge gegeben ist. Bei den B. mit Einrichtung zum Vorkühlen kann diese im Winter auch zum Vorwärmen des Wagens benutzt werden.

Die B. werden meistens mit Dampfleitungen und allen erforderlichen Einrichtungen (Leitungen für durchgehende Bremsen oder mit diesen selbst u. s. w.) versehen, um sie auch in Personenzüge einstellen zu können.

In Abb. 131 ist eine vielfach in Österreich in Verwendung stehende Bauart von B. mit 2 Eisbehältern unter dem Dache und Brikettheizung dargestellt. Als Füllmaterial für die Kasten-, Dach- und Bodenwände ist Korkstein verwendet. Das Eigengewicht des Wagens beträgt 9700 kg, das Ladegewicht 12.000 kg.

Die B. werden entweder von den Bahnverwaltungen gestellt, oder von den Brauereien auf eigene Kosten angeschafft; in letzterem Fall werden die Wagen in den Wagenpark einer Bahn eingereiht und über die Benutzung zwischen Bahnverwaltung und Wageneigentümer Verträge abgeschlossen. Seitens der Bahnen werden den Bierversendern verschiedene Vorteile gewährt; so finden die B. eine besonders rasche Beförderung (mit Eilgüter- oder Personenzügen), sodann werden die Eisbehälter sowie das zur Kühlung erforderliche Eis, das von den Versendern der B. in Wagenladungen diesen beigegeben wird, gleich den von den Versendern gestellten eigenen Decken und sonstigen Ladegeräten behandelt und daher auf Grund der einschlägigen Tarifbestimmungen frachtfrei befördert. Die Tragfähigkeit der Wagen darf unter Einrechnung des Gewichts der Eisbehälter und des Eises nicht überschritten werden.

Cimonetti.


Bilanz (balance; bilan; bilancio) ist die summarische Zusammenstellung einerseits der Aktiv-, anderseits der Passivbestände einer geschäftlichen Unternehmung. Die Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva zeigt, ob erstere oder letztere größer sind. Überwiegen die Aktiva, so ist ein Überschuß (Gewinnsaldo) vorhanden; sind die Passiva größer, so schließt die Geschäftsperiode, die die B. umfaßt, mit einer Unterbilanz (Verlustsaldo) ab. Nach den handelsgesetzlichen Vorschriften haben die unter die Handelsgesetze fallenden Unternehmungen, gegebenenfalls also auch die Eisenbahnverwaltungen, ihre B. von Jahr zu Jahr aufzustellen. Die B. (Vermögensbilanz) bildet sonach das Mittel, den Vermögenstand und seine Entwicklung festzustellen.

I. Cosack (Lehrbuch des Handelsrechtes. 1898, S. 647) stellt für die B. der Aktiengesellschaft folgendes einfache Beispiel auf:



Glut gebracht und der Heizkörper sodann verschlossen. Das Abglühen geht langsam von oben nach unten vor sich; die Asche bleibt im Heizkörper zurück. Die Brenndauer beträgt je nach der Größe der Heizkörper 4–8 Tage. Eine Bedienung der Heizvorrichtung während des Laufes des B. findet nicht statt. Bei strenger Kälte werden 2–3 Heizkasten in den Wagen eingebracht.

Stabile Heizeinrichtungen (Brikettheizkasten, die in das Untergestelle oder in den Wagenkasten eingebaut sind, Dampfheizeinrichtung) finden seltener Anwendung.

Die Brikettheizkasten sollen feuersicher angebracht, für Außenbedienung eingerichtet sein und, mit Ausnahme einer etwa notwendigen Nachbeschickung von Brennstoff, der in einem Vorratskasten mitgeführt wird, keine besondere Wartung während des Laufes des B. erfordern.

Die Dampfheizeinrichtung wird nur dort mit Vorteil anzuwenden sein, wo die Möglichkeit einer Dampfabgabe von der Lokomotive aus auch bei Einstellung des B. in Güter- oder Gütereilzüge gegeben ist. Bei den B. mit Einrichtung zum Vorkühlen kann diese im Winter auch zum Vorwärmen des Wagens benutzt werden.

Die B. werden meistens mit Dampfleitungen und allen erforderlichen Einrichtungen (Leitungen für durchgehende Bremsen oder mit diesen selbst u. s. w.) versehen, um sie auch in Personenzüge einstellen zu können.

In Abb. 131 ist eine vielfach in Österreich in Verwendung stehende Bauart von B. mit 2 Eisbehältern unter dem Dache und Brikettheizung dargestellt. Als Füllmaterial für die Kasten-, Dach- und Bodenwände ist Korkstein verwendet. Das Eigengewicht des Wagens beträgt 9700 kg, das Ladegewicht 12.000 kg.

Die B. werden entweder von den Bahnverwaltungen gestellt, oder von den Brauereien auf eigene Kosten angeschafft; in letzterem Fall werden die Wagen in den Wagenpark einer Bahn eingereiht und über die Benutzung zwischen Bahnverwaltung und Wageneigentümer Verträge abgeschlossen. Seitens der Bahnen werden den Bierversendern verschiedene Vorteile gewährt; so finden die B. eine besonders rasche Beförderung (mit Eilgüter- oder Personenzügen), sodann werden die Eisbehälter sowie das zur Kühlung erforderliche Eis, das von den Versendern der B. in Wagenladungen diesen beigegeben wird, gleich den von den Versendern gestellten eigenen Decken und sonstigen Ladegeräten behandelt und daher auf Grund der einschlägigen Tarifbestimmungen frachtfrei befördert. Die Tragfähigkeit der Wagen darf unter Einrechnung des Gewichts der Eisbehälter und des Eises nicht überschritten werden.

Cimonetti.


Bilanz (balance; bilan; bilancio) ist die summarische Zusammenstellung einerseits der Aktiv-, anderseits der Passivbestände einer geschäftlichen Unternehmung. Die Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva zeigt, ob erstere oder letztere größer sind. Überwiegen die Aktiva, so ist ein Überschuß (Gewinnsaldo) vorhanden; sind die Passiva größer, so schließt die Geschäftsperiode, die die B. umfaßt, mit einer Unterbilanz (Verlustsaldo) ab. Nach den handelsgesetzlichen Vorschriften haben die unter die Handelsgesetze fallenden Unternehmungen, gegebenenfalls also auch die Eisenbahnverwaltungen, ihre B. von Jahr zu Jahr aufzustellen. Die B. (Vermögensbilanz) bildet sonach das Mittel, den Vermögenstand und seine Entwicklung festzustellen.

I. Cosack (Lehrbuch des Handelsrechtes. 1898, S. 647) stellt für die B. der Aktiengesellschaft folgendes einfache Beispiel auf:



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[371/0381] Glut gebracht und der Heizkörper sodann verschlossen. Das Abglühen geht langsam von oben nach unten vor sich; die Asche bleibt im Heizkörper zurück. Die Brenndauer beträgt je nach der Größe der Heizkörper 4–8 Tage. Eine Bedienung der Heizvorrichtung während des Laufes des B. findet nicht statt. Bei strenger Kälte werden 2–3 Heizkasten in den Wagen eingebracht. Stabile Heizeinrichtungen (Brikettheizkasten, die in das Untergestelle oder in den Wagenkasten eingebaut sind, Dampfheizeinrichtung) finden seltener Anwendung. Die Brikettheizkasten sollen feuersicher angebracht, für Außenbedienung eingerichtet sein und, mit Ausnahme einer etwa notwendigen Nachbeschickung von Brennstoff, der in einem Vorratskasten mitgeführt wird, keine besondere Wartung während des Laufes des B. erfordern. Die Dampfheizeinrichtung wird nur dort mit Vorteil anzuwenden sein, wo die Möglichkeit einer Dampfabgabe von der Lokomotive aus auch bei Einstellung des B. in Güter- oder Gütereilzüge gegeben ist. Bei den B. mit Einrichtung zum Vorkühlen kann diese im Winter auch zum Vorwärmen des Wagens benutzt werden. Die B. werden meistens mit Dampfleitungen und allen erforderlichen Einrichtungen (Leitungen für durchgehende Bremsen oder mit diesen selbst u. s. w.) versehen, um sie auch in Personenzüge einstellen zu können. In Abb. 131 ist eine vielfach in Österreich in Verwendung stehende Bauart von B. mit 2 Eisbehältern unter dem Dache und Brikettheizung dargestellt. Als Füllmaterial für die Kasten-, Dach- und Bodenwände ist Korkstein verwendet. Das Eigengewicht des Wagens beträgt 9700 kg, das Ladegewicht 12.000 kg. Die B. werden entweder von den Bahnverwaltungen gestellt, oder von den Brauereien auf eigene Kosten angeschafft; in letzterem Fall werden die Wagen in den Wagenpark einer Bahn eingereiht und über die Benutzung zwischen Bahnverwaltung und Wageneigentümer Verträge abgeschlossen. Seitens der Bahnen werden den Bierversendern verschiedene Vorteile gewährt; so finden die B. eine besonders rasche Beförderung (mit Eilgüter- oder Personenzügen), sodann werden die Eisbehälter sowie das zur Kühlung erforderliche Eis, das von den Versendern der B. in Wagenladungen diesen beigegeben wird, gleich den von den Versendern gestellten eigenen Decken und sonstigen Ladegeräten behandelt und daher auf Grund der einschlägigen Tarifbestimmungen frachtfrei befördert. Die Tragfähigkeit der Wagen darf unter Einrechnung des Gewichts der Eisbehälter und des Eises nicht überschritten werden. Cimonetti. Bilanz (balance; bilan; bilancio) ist die summarische Zusammenstellung einerseits der Aktiv-, anderseits der Passivbestände einer geschäftlichen Unternehmung. Die Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva zeigt, ob erstere oder letztere größer sind. Überwiegen die Aktiva, so ist ein Überschuß (Gewinnsaldo) vorhanden; sind die Passiva größer, so schließt die Geschäftsperiode, die die B. umfaßt, mit einer Unterbilanz (Verlustsaldo) ab. Nach den handelsgesetzlichen Vorschriften haben die unter die Handelsgesetze fallenden Unternehmungen, gegebenenfalls also auch die Eisenbahnverwaltungen, ihre B. von Jahr zu Jahr aufzustellen. Die B. (Vermögensbilanz) bildet sonach das Mittel, den Vermögenstand und seine Entwicklung festzustellen. I. Cosack (Lehrbuch des Handelsrechtes. 1898, S. 647) stellt für die B. der Aktiengesellschaft folgendes einfache Beispiel auf:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/381>, abgerufen am 16.07.2024.