Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.mit möglichst geringen Beimengungen von Lehm, Erde oder Staub. Wo solcher Sand nicht beschafft werden kann, muß man sich mit minder guten Sorten behelfen, die man durch Anwendung eines geeigneten Verfahrens möglichst zu verbessern trachtet. So wird mit Staub oder groben Körnern gemischter Sand durch Sieben, lehmiger Sand durch gutes Trocknen und nachträgliches Sieben, wohl auch durch Brennen und Sieben gereinigt. Ein B. der Schienen von Hand, wie z. B. mit Hilfe eines Sandkarrens, der durch einen Arbeiter auf der Schiene fortgeschoben wird, kommt nur vereinzelt zur Anwendung. Sanzin. Beschilderung von Bahnhöfen (inscriptions of the stations; inscriptions dans les stations; soprascritti nelle stazioni). Gegenstand der Aufschriften. A. Im Empfangsgebäude. Für die Raumgestaltung eines Empfangsgebäudes gilt der Grundsatz, daß die Reisenden sich zurechtfinden sollen, ohne daß ihnen der Weg gewiesen werden muß. Trotzdem sind Anschriften nicht zu entbehren: einmal solche, die die Richtung weisen, ferner solche, die die Bestimmung der einzelnen Räume und Teile des Bahnhofes kennzeichnen. In der Regel sind die Aufschriften "Fahrkartenausgabe", "Gepäckabfertigung", oder "Gepäckannahme und Gepäckausgabe", "Zu den Wartesälen", "Zu den Bahnsteigen" anzubringen. Im einzelnen wird über jedem Fahrkartenschalter oder noch besser seitlich in Augenhöhe angegeben, für welche Art von Zügen die Fahrkarten ausgegeben werden (Personenzug, Eilzug, Schnellzug, Sonntagskarten), für welche Klasse (I. und II. Klasse, III. Klasse, IV. Klasse und Militär). Bei großen Bahnhöfen ist der Eingang zum Amtsraum des "Vorstandes der Fahrkartenausgabe" entsprechend zu bezeichnen. Auch bei der Gepäckannahme und -ausgäbe werden auf großen Bahnhöfen, wo getrennte Gepäckabfertigungen bestehen (wie in Cöln, Dresden u. s. w.), die Zielstationen der einzelnen Abfertigungen angeschrieben. Der Schalter, an dem die Gepäckscheine ausgehändigt und bezahlt werden, erhält die Anschrift "Gepäckkasse" oder "Kasse". In gleicher Weise wie bei der Fahrkartenausgabe wird auch das Zimmer des "Vorstandes der Gepäckabfertigung" bezeichnet. Bei der Handgepäckaufbewahrung (Garderobe) sind die Schalter für "Annahme und Ausgabe" zu beschildern. Die Türen zu den einzelnen Wartesälen erhalten in Augenhöhe Anschriften, die die Wagenklasse angeben, für die die Wartesäle bestimmt sind; das gleiche gilt von der Restauration. Die Aufschrift an dieser enthält oft noch den Zusatz "Speisesaal". Die sonst in der Vorhalle vorhandenen Schalter und Räume für den "Bahnvorstand", "Stationsvorstand", bzw. "Platzinspektion" den "Pförtner", die "Stationskasse", wie die Räume für "Auskunfts- und Fundsachen", der "Post",der "Telegrammannahme", "Aborte" und "Waschräume für Männer und Frauen", die "Frisier- und Baderäume", die "Polizei", die "Geldwechselstube" u. s. w. sind als solche zu bezeichnen. Auf kleineren Bahnhöfen sind die Zugänge zu den Räumen des Bahnpersonals durch das Wort "Dienstraum" gekennzeichnet. In dem Bahnsteigtunnel, auf der Bahnsteigbrücke oder auf dem Kopfbahnsteig sind an den Zugängen zu den Bahnsteigen Schilder anzubringen, auf denen die Nummer des Bahnsteigs und die Richtung der Züge angeschrieben wird, die auf dem betreffenden Bahnsteig abfahren oder ankommen (vgl. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger). B. Auf den Bahnsteigen. Auf dem Bahnsteig oder in der Bahnsteighalle ist der Stationsname in einer den Reisenden ins Auge fallenden Weise anzubringen, wie dies in § 26 der DEBO. und in § 51 der technischen Vereinbarungen für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen (T. V.) vorgeschrieben ist. Die Aufschrift muß der amtlichen Bezeichnung der Station entsprechen, und soll der Name ausgeschrieben werden. Auf größeren Stationen ist es notwendig, den Namen vielfach zu wiederholen. Früher war es üblich, an der bahnseitigen Wand des Empfangsgebäudes den Stationsnamen und beiderseits davon die kilometrische Entfernung vom Anfangs- und Endpunkt der Bahn anzuschreiben. Dieser Gebrauch ist jetzt verlassen worden. Der Stationsname ist so anzubringen, daß er vom Inneren der Personenwagen, u. zw. von jeder Stelle aus sichtbar ist. Bei Stationen, die von Zügen durchfahren werden, ist es zweckmäßig, den Namen der Station senkrecht zu den Gleisen anzuschreiben, weil das Schild in dieser Stellung leichter vom fahrenden Zuge aus erkannt wird. Der gleiche Gesichtspunkt gilt für die Schilder am äußeren Ende der Bahnsteige. Bei Stadtbahnen muß besonders reichlich für Anordnung des Stationsnamens gesorgt werden, weil hier die Haltezeiten kurz sind und ein Ausrufen der Station nicht üblich ist. Man bringt daher eine größere Anzahl Schilder parallel und senkrecht zum Gleise an, und versieht auch die Wände, die Bahnsteigbuden und Bänke, sowie die Lampen mit den Stationsnamen. Hier ist es auch mit möglichst geringen Beimengungen von Lehm, Erde oder Staub. Wo solcher Sand nicht beschafft werden kann, muß man sich mit minder guten Sorten behelfen, die man durch Anwendung eines geeigneten Verfahrens möglichst zu verbessern trachtet. So wird mit Staub oder groben Körnern gemischter Sand durch Sieben, lehmiger Sand durch gutes Trocknen und nachträgliches Sieben, wohl auch durch Brennen und Sieben gereinigt. Ein B. der Schienen von Hand, wie z. B. mit Hilfe eines Sandkarrens, der durch einen Arbeiter auf der Schiene fortgeschoben wird, kommt nur vereinzelt zur Anwendung. Sanzin. Beschilderung von Bahnhöfen (inscriptions of the stations; inscriptions dans les stations; soprascritti nelle stazioni). Gegenstand der Aufschriften. A. Im Empfangsgebäude. Für die Raumgestaltung eines Empfangsgebäudes gilt der Grundsatz, daß die Reisenden sich zurechtfinden sollen, ohne daß ihnen der Weg gewiesen werden muß. Trotzdem sind Anschriften nicht zu entbehren: einmal solche, die die Richtung weisen, ferner solche, die die Bestimmung der einzelnen Räume und Teile des Bahnhofes kennzeichnen. In der Regel sind die Aufschriften „Fahrkartenausgabe“, „Gepäckabfertigung“, oder „Gepäckannahme und Gepäckausgabe“, „Zu den Wartesälen“, „Zu den Bahnsteigen“ anzubringen. Im einzelnen wird über jedem Fahrkartenschalter oder noch besser seitlich in Augenhöhe angegeben, für welche Art von Zügen die Fahrkarten ausgegeben werden (Personenzug, Eilzug, Schnellzug, Sonntagskarten), für welche Klasse (I. und II. Klasse, III. Klasse, IV. Klasse und Militär). Bei großen Bahnhöfen ist der Eingang zum Amtsraum des „Vorstandes der Fahrkartenausgabe“ entsprechend zu bezeichnen. Auch bei der Gepäckannahme und -ausgäbe werden auf großen Bahnhöfen, wo getrennte Gepäckabfertigungen bestehen (wie in Cöln, Dresden u. s. w.), die Zielstationen der einzelnen Abfertigungen angeschrieben. Der Schalter, an dem die Gepäckscheine ausgehändigt und bezahlt werden, erhält die Anschrift „Gepäckkasse“ oder „Kasse“. In gleicher Weise wie bei der Fahrkartenausgabe wird auch das Zimmer des „Vorstandes der Gepäckabfertigung“ bezeichnet. Bei der Handgepäckaufbewahrung (Garderobe) sind die Schalter für „Annahme und Ausgabe“ zu beschildern. Die Türen zu den einzelnen Wartesälen erhalten in Augenhöhe Anschriften, die die Wagenklasse angeben, für die die Wartesäle bestimmt sind; das gleiche gilt von der Restauration. Die Aufschrift an dieser enthält oft noch den Zusatz „Speisesaal“. Die sonst in der Vorhalle vorhandenen Schalter und Räume für den „Bahnvorstand“, „Stationsvorstand“, bzw. „Platzinspektion“ den „Pförtner“, die „Stationskasse“, wie die Räume für „Auskunfts- und Fundsachen“, der „Post“,der „Telegrammannahme“, „Aborte“ und „Waschräume für Männer und Frauen“, die „Frisier- und Baderäume“, die „Polizei“, die „Geldwechselstube“ u. s. w. sind als solche zu bezeichnen. Auf kleineren Bahnhöfen sind die Zugänge zu den Räumen des Bahnpersonals durch das Wort „Dienstraum“ gekennzeichnet. In dem Bahnsteigtunnel, auf der Bahnsteigbrücke oder auf dem Kopfbahnsteig sind an den Zugängen zu den Bahnsteigen Schilder anzubringen, auf denen die Nummer des Bahnsteigs und die Richtung der Züge angeschrieben wird, die auf dem betreffenden Bahnsteig abfahren oder ankommen (vgl. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger). B. Auf den Bahnsteigen. Auf dem Bahnsteig oder in der Bahnsteighalle ist der Stationsname in einer den Reisenden ins Auge fallenden Weise anzubringen, wie dies in § 26 der DEBO. und in § 51 der technischen Vereinbarungen für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen (T. V.) vorgeschrieben ist. Die Aufschrift muß der amtlichen Bezeichnung der Station entsprechen, und soll der Name ausgeschrieben werden. Auf größeren Stationen ist es notwendig, den Namen vielfach zu wiederholen. Früher war es üblich, an der bahnseitigen Wand des Empfangsgebäudes den Stationsnamen und beiderseits davon die kilometrische Entfernung vom Anfangs- und Endpunkt der Bahn anzuschreiben. Dieser Gebrauch ist jetzt verlassen worden. Der Stationsname ist so anzubringen, daß er vom Inneren der Personenwagen, u. zw. von jeder Stelle aus sichtbar ist. Bei Stationen, die von Zügen durchfahren werden, ist es zweckmäßig, den Namen der Station senkrecht zu den Gleisen anzuschreiben, weil das Schild in dieser Stellung leichter vom fahrenden Zuge aus erkannt wird. Der gleiche Gesichtspunkt gilt für die Schilder am äußeren Ende der Bahnsteige. Bei Stadtbahnen muß besonders reichlich für Anordnung des Stationsnamens gesorgt werden, weil hier die Haltezeiten kurz sind und ein Ausrufen der Station nicht üblich ist. Man bringt daher eine größere Anzahl Schilder parallel und senkrecht zum Gleise an, und versieht auch die Wände, die Bahnsteigbuden und Bänke, sowie die Lampen mit den Stationsnamen. 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Auf größeren Stationen ist es notwendig, den Namen vielfach zu wiederholen. Früher war es üblich, an der bahnseitigen Wand des Empfangsgebäudes den Stationsnamen und beiderseits davon die kilometrische Entfernung vom Anfangs- und Endpunkt der Bahn anzuschreiben. Dieser Gebrauch ist jetzt verlassen worden. Der Stationsname ist so anzubringen, daß er vom Inneren der Personenwagen, u. zw. von jeder Stelle aus sichtbar ist. Bei Stationen, die von Zügen durchfahren werden, ist es zweckmäßig, den Namen der Station senkrecht zu den Gleisen anzuschreiben, weil das Schild in dieser Stellung leichter vom fahrenden Zuge aus erkannt wird. Der gleiche Gesichtspunkt gilt für die Schilder am äußeren Ende der Bahnsteige. Bei Stadtbahnen muß besonders reichlich für Anordnung des Stationsnamens gesorgt werden, weil hier die Haltezeiten kurz sind und ein Ausrufen der Station nicht üblich ist. Man bringt daher eine größere Anzahl Schilder parallel und senkrecht zum Gleise an, und versieht auch die Wände, die Bahnsteigbuden und Bänke, sowie die Lampen mit den Stationsnamen. Hier ist es auch </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [265/0275]
mit möglichst geringen Beimengungen von Lehm, Erde oder Staub.
Wo solcher Sand nicht beschafft werden kann, muß man sich mit minder guten Sorten behelfen, die man durch Anwendung eines geeigneten Verfahrens möglichst zu verbessern trachtet. So wird mit Staub oder groben Körnern gemischter Sand durch Sieben, lehmiger Sand durch gutes Trocknen und nachträgliches Sieben, wohl auch durch Brennen und Sieben gereinigt.
Ein B. der Schienen von Hand, wie z. B. mit Hilfe eines Sandkarrens, der durch einen Arbeiter auf der Schiene fortgeschoben wird, kommt nur vereinzelt zur Anwendung.
Sanzin.
Beschilderung von Bahnhöfen (inscriptions of the stations; inscriptions dans les stations; soprascritti nelle stazioni).
Gegenstand der Aufschriften.
A. Im Empfangsgebäude. Für die Raumgestaltung eines Empfangsgebäudes gilt der Grundsatz, daß die Reisenden sich zurechtfinden sollen, ohne daß ihnen der Weg gewiesen werden muß. Trotzdem sind Anschriften nicht zu entbehren: einmal solche, die die Richtung weisen, ferner solche, die die Bestimmung der einzelnen Räume und Teile des Bahnhofes kennzeichnen. In der Regel sind die Aufschriften „Fahrkartenausgabe“, „Gepäckabfertigung“, oder „Gepäckannahme und Gepäckausgabe“, „Zu den Wartesälen“, „Zu den Bahnsteigen“ anzubringen.
Im einzelnen wird über jedem Fahrkartenschalter oder noch besser seitlich in Augenhöhe angegeben, für welche Art von Zügen die Fahrkarten ausgegeben werden (Personenzug, Eilzug, Schnellzug, Sonntagskarten), für welche Klasse (I. und II. Klasse, III. Klasse, IV. Klasse und Militär). Bei großen Bahnhöfen ist der Eingang zum Amtsraum des „Vorstandes der Fahrkartenausgabe“ entsprechend zu bezeichnen. Auch bei der Gepäckannahme und -ausgäbe werden auf großen Bahnhöfen, wo getrennte Gepäckabfertigungen bestehen (wie in Cöln, Dresden u. s. w.), die Zielstationen der einzelnen Abfertigungen angeschrieben. Der Schalter, an dem die Gepäckscheine ausgehändigt und bezahlt werden, erhält die Anschrift „Gepäckkasse“ oder „Kasse“. In gleicher Weise wie bei der Fahrkartenausgabe wird auch das Zimmer des „Vorstandes der Gepäckabfertigung“ bezeichnet.
Bei der Handgepäckaufbewahrung (Garderobe) sind die Schalter für „Annahme und Ausgabe“ zu beschildern.
Die Türen zu den einzelnen Wartesälen erhalten in Augenhöhe Anschriften, die die Wagenklasse angeben, für die die Wartesäle bestimmt sind; das gleiche gilt von der Restauration. Die Aufschrift an dieser enthält oft noch den Zusatz „Speisesaal“. Die sonst in der Vorhalle vorhandenen Schalter und Räume für den „Bahnvorstand“, „Stationsvorstand“, bzw. „Platzinspektion“ den „Pförtner“, die „Stationskasse“, wie die Räume für „Auskunfts- und Fundsachen“, der „Post“,der „Telegrammannahme“, „Aborte“ und „Waschräume für Männer und Frauen“, die „Frisier- und Baderäume“, die „Polizei“, die „Geldwechselstube“ u. s. w. sind als solche zu bezeichnen. Auf kleineren Bahnhöfen sind die Zugänge zu den Räumen des Bahnpersonals durch das Wort „Dienstraum“ gekennzeichnet.
In dem Bahnsteigtunnel, auf der Bahnsteigbrücke oder auf dem Kopfbahnsteig sind an den Zugängen zu den Bahnsteigen Schilder anzubringen, auf denen die Nummer des Bahnsteigs und die Richtung der Züge angeschrieben wird, die auf dem betreffenden Bahnsteig abfahren oder ankommen (vgl. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger).
B. Auf den Bahnsteigen. Auf dem Bahnsteig oder in der Bahnsteighalle ist der Stationsname in einer den Reisenden ins Auge fallenden Weise anzubringen, wie dies in § 26 der DEBO. und in § 51 der technischen Vereinbarungen für den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen (T. V.) vorgeschrieben ist. Die Aufschrift muß der amtlichen Bezeichnung der Station entsprechen, und soll der Name ausgeschrieben werden. Auf größeren Stationen ist es notwendig, den Namen vielfach zu wiederholen. Früher war es üblich, an der bahnseitigen Wand des Empfangsgebäudes den Stationsnamen und beiderseits davon die kilometrische Entfernung vom Anfangs- und Endpunkt der Bahn anzuschreiben. Dieser Gebrauch ist jetzt verlassen worden. Der Stationsname ist so anzubringen, daß er vom Inneren der Personenwagen, u. zw. von jeder Stelle aus sichtbar ist. Bei Stationen, die von Zügen durchfahren werden, ist es zweckmäßig, den Namen der Station senkrecht zu den Gleisen anzuschreiben, weil das Schild in dieser Stellung leichter vom fahrenden Zuge aus erkannt wird. Der gleiche Gesichtspunkt gilt für die Schilder am äußeren Ende der Bahnsteige. Bei Stadtbahnen muß besonders reichlich für Anordnung des Stationsnamens gesorgt werden, weil hier die Haltezeiten kurz sind und ein Ausrufen der Station nicht üblich ist. Man bringt daher eine größere Anzahl Schilder parallel und senkrecht zum Gleise an, und versieht auch die Wände, die Bahnsteigbuden und Bänke, sowie die Lampen mit den Stationsnamen. Hier ist es auch
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