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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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die Ausführung von Neu- und Ergänzungsbauten, soweit sie nicht den Kreisdirektionen überlassen wird. Diese Geschäfte besorgt sonach entweder das Baudepartement der Generaldirektion oder jenes der zuständigen Kreisdirektion. Während der Bau des Rickentunnels der Generaldirektion unterstellt war, lag die Bauleitung für den Simplontunnel in den Händen eines Oberingenieurs in Lausanne, der der dortigen Kreisdirektion I der schweizerischen Bundesbahnen untergeordnet war.

In Frankreich ist die Einrichtung der B. weit verwickelter und durch die staatliche Einrichtung des Corps des ingenieurs des ponts et chaussees beeinflußt. An der Spitze der B. steht gewöhnlich ein inspecteur general oder ein ingenieur en chef mit ingenieurs ordinaires und ingenieurs eleves. Der Streckendienst obliegt für Strecken von 40 bis 50 km (Arrondissements) den chefs d'arrondissement, denen die chefs de section und die conducteurs unterstehen. Die den chefs de section zugewiesenen Strecken haben eine Länge von 10 bis 12 km und sind je nach der Schwierigkeit der Baustrecke in 3 bis 4 Lose eingeteilt. Eine derartige B. erfordert - wie jede Einrichtung des Baudienstes, die auf einer Vergebung der Arbeiten auf Nachmaß beruht - bedeutendes Personal, ermöglicht aber die Aufstellung sämtlicher Vorarbeiten, Werkzeichnungen u. s. w. sowie eine sehr genaue Überwachung des Baues durch die B.

In Italien ist durch Gesetz vom 30. Juni 1907 und 12. Juli 1908 der Entwurf, die Leitung und Überwachung der Arbeiten der für eigene Rechnung des Staates zu erbauenden neuen Eisenbahnen unter unmittelbarer Aufsicht des Ministers für öffentliche Arbeiten der Abteilung XII des Zentraldienstes (Neubau) zugewiesen. Im Jahre 1910 standen unter Leitung dieses Amtes 255·2 km Staatsbahnen im Bau, für die ein Kredit von 757 Millionen Lire bewilligt ist.

In England, das bis heute nur Privatbahnen besitzt, wird die oberste Leitung des Baudienstes einem engineer in chief übertragen, der entweder ständiger Beamter der betreffenden Gesellschaft ist und den Neubau mit den übrigen Bau- und Unterhaltungsarbeiten besorgt oder nur für Neubauten bestellt ist (engineer of new works). Bei der in England seit jeher am meisten gebräuchlichen Vergebung der Arbeiten in Pauschalakkord ist der Baudienst sehr einfach eingerichtet. Meist wird die ganze Durchführung des Neubaues einer Eisenbahn einem bedeutenden und einflußreichen Zivilingenieur übertragen, der in seinem Bureau alle Vorlagen für das Parlament vorbereitet, die Einzelentwürfe aufstellt und die Bauarbeiten entweder im Wege einer öffentlichen Ausschreibung oder häufiger auf Grund freihändiger Verhandlungen an größere Unternehmer vergibt und auch die Beschaffung der Betriebsmittel und sonstigen Ausrüstungsgegenstände besorgt. Die Bauausführung wird durch einen an irgend einem Punkt der Baulinie ansässigen Oberingenieur, dem oft nur je ein Stellvertreter, Ingenieur, Zeichner, Sekretär und Schreiber beigegeben sind, sowie durch noch einige längs der Strecke verteilte Streckenbeamte (Ingenieure) überwacht; der Grunderwerb wird von besonderen Kommissären durchgeführt. Die Streckenbeamten haben dem Oberingenieur das Material für die Berichterstattung an den Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten (Chefingenieur) und für die Rechnungen zur Auszahlung der Verdienstbeträge an die Unternehmer zu liefern.

S. Bauaufseher, Bauökonomie, Bausysteme, Bauvertrag.

Literatur: Handbuch der Ingenieurwissenschaften, I. Teil, I. Band (Bauleitung). 4. Aufl. Leipzig 1904. - Bericht der Gotthardbahn 1876. - Etzel, Organisation des Baudienstes bei der schweizerischen Zentralbahn. - Die Verwaltungsordnungen und Geschäftsanweisungen der deutschen (und das Organisationsstatut der österr.) Staatsbahnverwaltungen.

v. Enderes.


Baulokomotiven, beim Bau von Bahnen, bei Ausführung von Flußregulierungen u. s. w. zur Abbeförderung von Erde, Schotter und Gestein verwendete, meist schmalspurige Tenderlokomotiven. Von den zum Betrieb einer Bahn verwendeten Tenderlokomotiven unterscheiden sich die B. nur durch kräftige, einfache Formgebung der Einzelteile, insbesondere des Laufwerks und des Rahmenbaues.

Sehr oft werden auch zum Streckendienste nicht mehr geeignete Tenderlokomotiven als B. verwendet.

Zur Abbeförderung des Ausbruchmaterials aus in Ausführung begriffenen Tunneln eignen sich - mit Rücksicht auf die Reinhaltung der Tunnelluft - am besten die feuerlosen Lokomotiven (s. d.) nach System Lamm-Franck und auch solche Lokomotiven, bei denen an Stelle von Dampf Preßluft zur Fortbewegung dient (s. Preßluftlokomotiven).

Gölsdorf.


Baumängel, die an einem Bauwerk oder an einer Eisenbahnanlage hinsichtlich der Beschaffenheit oder der Abmessungen vorgefundenen Mängel und etwaigen Baufehler.

Die Feststellung der B. erfolgt bei der Abnahme des Baues, der die für die Ausführung maßgebenden Bauentwürfe die Bestimmungen

die Ausführung von Neu- und Ergänzungsbauten, soweit sie nicht den Kreisdirektionen überlassen wird. Diese Geschäfte besorgt sonach entweder das Baudepartement der Generaldirektion oder jenes der zuständigen Kreisdirektion. Während der Bau des Rickentunnels der Generaldirektion unterstellt war, lag die Bauleitung für den Simplontunnel in den Händen eines Oberingenieurs in Lausanne, der der dortigen Kreisdirektion I der schweizerischen Bundesbahnen untergeordnet war.

In Frankreich ist die Einrichtung der B. weit verwickelter und durch die staatliche Einrichtung des Corps des ingénieurs des ponts et chaussées beeinflußt. An der Spitze der B. steht gewöhnlich ein inspecteur général oder ein ingénieur en chef mit ingénieurs ordinaires und ingénieurs élèves. Der Streckendienst obliegt für Strecken von 40 bis 50 km (Arrondissements) den chefs d'arrondissement, denen die chefs de section und die conducteurs unterstehen. Die den chefs de section zugewiesenen Strecken haben eine Länge von 10 bis 12 km und sind je nach der Schwierigkeit der Baustrecke in 3 bis 4 Lose eingeteilt. Eine derartige B. erfordert – wie jede Einrichtung des Baudienstes, die auf einer Vergebung der Arbeiten auf Nachmaß beruht – bedeutendes Personal, ermöglicht aber die Aufstellung sämtlicher Vorarbeiten, Werkzeichnungen u. s. w. sowie eine sehr genaue Überwachung des Baues durch die B.

In Italien ist durch Gesetz vom 30. Juni 1907 und 12. Juli 1908 der Entwurf, die Leitung und Überwachung der Arbeiten der für eigene Rechnung des Staates zu erbauenden neuen Eisenbahnen unter unmittelbarer Aufsicht des Ministers für öffentliche Arbeiten der Abteilung XII des Zentraldienstes (Neubau) zugewiesen. Im Jahre 1910 standen unter Leitung dieses Amtes 255·2 km Staatsbahnen im Bau, für die ein Kredit von 757 Millionen Lire bewilligt ist.

In England, das bis heute nur Privatbahnen besitzt, wird die oberste Leitung des Baudienstes einem engineer in chief übertragen, der entweder ständiger Beamter der betreffenden Gesellschaft ist und den Neubau mit den übrigen Bau- und Unterhaltungsarbeiten besorgt oder nur für Neubauten bestellt ist (engineer of new works). Bei der in England seit jeher am meisten gebräuchlichen Vergebung der Arbeiten in Pauschalakkord ist der Baudienst sehr einfach eingerichtet. Meist wird die ganze Durchführung des Neubaues einer Eisenbahn einem bedeutenden und einflußreichen Zivilingenieur übertragen, der in seinem Bureau alle Vorlagen für das Parlament vorbereitet, die Einzelentwürfe aufstellt und die Bauarbeiten entweder im Wege einer öffentlichen Ausschreibung oder häufiger auf Grund freihändiger Verhandlungen an größere Unternehmer vergibt und auch die Beschaffung der Betriebsmittel und sonstigen Ausrüstungsgegenstände besorgt. Die Bauausführung wird durch einen an irgend einem Punkt der Baulinie ansässigen Oberingenieur, dem oft nur je ein Stellvertreter, Ingenieur, Zeichner, Sekretär und Schreiber beigegeben sind, sowie durch noch einige längs der Strecke verteilte Streckenbeamte (Ingenieure) überwacht; der Grunderwerb wird von besonderen Kommissären durchgeführt. Die Streckenbeamten haben dem Oberingenieur das Material für die Berichterstattung an den Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten (Chefingenieur) und für die Rechnungen zur Auszahlung der Verdienstbeträge an die Unternehmer zu liefern.

S. Bauaufseher, Bauökonomie, Bausysteme, Bauvertrag.

Literatur: Handbuch der Ingenieurwissenschaften, I. Teil, I. Band (Bauleitung). 4. Aufl. Leipzig 1904. – Bericht der Gotthardbahn 1876. – Etzel, Organisation des Baudienstes bei der schweizerischen Zentralbahn. – Die Verwaltungsordnungen und Geschäftsanweisungen der deutschen (und das Organisationsstatut der österr.) Staatsbahnverwaltungen.

v. Enderes.


Baulokomotiven, beim Bau von Bahnen, bei Ausführung von Flußregulierungen u. s. w. zur Abbeförderung von Erde, Schotter und Gestein verwendete, meist schmalspurige Tenderlokomotiven. Von den zum Betrieb einer Bahn verwendeten Tenderlokomotiven unterscheiden sich die B. nur durch kräftige, einfache Formgebung der Einzelteile, insbesondere des Laufwerks und des Rahmenbaues.

Sehr oft werden auch zum Streckendienste nicht mehr geeignete Tenderlokomotiven als B. verwendet.

Zur Abbeförderung des Ausbruchmaterials aus in Ausführung begriffenen Tunneln eignen sich – mit Rücksicht auf die Reinhaltung der Tunnelluft – am besten die feuerlosen Lokomotiven (s. d.) nach System Lamm-Franck und auch solche Lokomotiven, bei denen an Stelle von Dampf Preßluft zur Fortbewegung dient (s. Preßluftlokomotiven).

Gölsdorf.


Baumängel, die an einem Bauwerk oder an einer Eisenbahnanlage hinsichtlich der Beschaffenheit oder der Abmessungen vorgefundenen Mängel und etwaigen Baufehler.

Die Feststellung der B. erfolgt bei der Abnahme des Baues, der die für die Ausführung maßgebenden Bauentwürfe die Bestimmungen

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[19/0027] die Ausführung von Neu- und Ergänzungsbauten, soweit sie nicht den Kreisdirektionen überlassen wird. Diese Geschäfte besorgt sonach entweder das Baudepartement der Generaldirektion oder jenes der zuständigen Kreisdirektion. Während der Bau des Rickentunnels der Generaldirektion unterstellt war, lag die Bauleitung für den Simplontunnel in den Händen eines Oberingenieurs in Lausanne, der der dortigen Kreisdirektion I der schweizerischen Bundesbahnen untergeordnet war. In Frankreich ist die Einrichtung der B. weit verwickelter und durch die staatliche Einrichtung des Corps des ingénieurs des ponts et chaussées beeinflußt. An der Spitze der B. steht gewöhnlich ein inspecteur général oder ein ingénieur en chef mit ingénieurs ordinaires und ingénieurs élèves. Der Streckendienst obliegt für Strecken von 40 bis 50 km (Arrondissements) den chefs d'arrondissement, denen die chefs de section und die conducteurs unterstehen. Die den chefs de section zugewiesenen Strecken haben eine Länge von 10 bis 12 km und sind je nach der Schwierigkeit der Baustrecke in 3 bis 4 Lose eingeteilt. Eine derartige B. erfordert – wie jede Einrichtung des Baudienstes, die auf einer Vergebung der Arbeiten auf Nachmaß beruht – bedeutendes Personal, ermöglicht aber die Aufstellung sämtlicher Vorarbeiten, Werkzeichnungen u. s. w. sowie eine sehr genaue Überwachung des Baues durch die B. In Italien ist durch Gesetz vom 30. Juni 1907 und 12. Juli 1908 der Entwurf, die Leitung und Überwachung der Arbeiten der für eigene Rechnung des Staates zu erbauenden neuen Eisenbahnen unter unmittelbarer Aufsicht des Ministers für öffentliche Arbeiten der Abteilung XII des Zentraldienstes (Neubau) zugewiesen. Im Jahre 1910 standen unter Leitung dieses Amtes 255·2 km Staatsbahnen im Bau, für die ein Kredit von 757 Millionen Lire bewilligt ist. In England, das bis heute nur Privatbahnen besitzt, wird die oberste Leitung des Baudienstes einem engineer in chief übertragen, der entweder ständiger Beamter der betreffenden Gesellschaft ist und den Neubau mit den übrigen Bau- und Unterhaltungsarbeiten besorgt oder nur für Neubauten bestellt ist (engineer of new works). Bei der in England seit jeher am meisten gebräuchlichen Vergebung der Arbeiten in Pauschalakkord ist der Baudienst sehr einfach eingerichtet. Meist wird die ganze Durchführung des Neubaues einer Eisenbahn einem bedeutenden und einflußreichen Zivilingenieur übertragen, der in seinem Bureau alle Vorlagen für das Parlament vorbereitet, die Einzelentwürfe aufstellt und die Bauarbeiten entweder im Wege einer öffentlichen Ausschreibung oder häufiger auf Grund freihändiger Verhandlungen an größere Unternehmer vergibt und auch die Beschaffung der Betriebsmittel und sonstigen Ausrüstungsgegenstände besorgt. Die Bauausführung wird durch einen an irgend einem Punkt der Baulinie ansässigen Oberingenieur, dem oft nur je ein Stellvertreter, Ingenieur, Zeichner, Sekretär und Schreiber beigegeben sind, sowie durch noch einige längs der Strecke verteilte Streckenbeamte (Ingenieure) überwacht; der Grunderwerb wird von besonderen Kommissären durchgeführt. Die Streckenbeamten haben dem Oberingenieur das Material für die Berichterstattung an den Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten (Chefingenieur) und für die Rechnungen zur Auszahlung der Verdienstbeträge an die Unternehmer zu liefern. S. Bauaufseher, Bauökonomie, Bausysteme, Bauvertrag. Literatur: Handbuch der Ingenieurwissenschaften, I. Teil, I. Band (Bauleitung). 4. Aufl. Leipzig 1904. – Bericht der Gotthardbahn 1876. – Etzel, Organisation des Baudienstes bei der schweizerischen Zentralbahn. – Die Verwaltungsordnungen und Geschäftsanweisungen der deutschen (und das Organisationsstatut der österr.) Staatsbahnverwaltungen. v. Enderes. Baulokomotiven, beim Bau von Bahnen, bei Ausführung von Flußregulierungen u. s. w. zur Abbeförderung von Erde, Schotter und Gestein verwendete, meist schmalspurige Tenderlokomotiven. Von den zum Betrieb einer Bahn verwendeten Tenderlokomotiven unterscheiden sich die B. nur durch kräftige, einfache Formgebung der Einzelteile, insbesondere des Laufwerks und des Rahmenbaues. Sehr oft werden auch zum Streckendienste nicht mehr geeignete Tenderlokomotiven als B. verwendet. Zur Abbeförderung des Ausbruchmaterials aus in Ausführung begriffenen Tunneln eignen sich – mit Rücksicht auf die Reinhaltung der Tunnelluft – am besten die feuerlosen Lokomotiven (s. d.) nach System Lamm-Franck und auch solche Lokomotiven, bei denen an Stelle von Dampf Preßluft zur Fortbewegung dient (s. Preßluftlokomotiven). Gölsdorf. Baumängel, die an einem Bauwerk oder an einer Eisenbahnanlage hinsichtlich der Beschaffenheit oder der Abmessungen vorgefundenen Mängel und etwaigen Baufehler. Die Feststellung der B. erfolgt bei der Abnahme des Baues, der die für die Ausführung maßgebenden Bauentwürfe die Bestimmungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/27>, abgerufen am 22.12.2024.