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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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der zur Verständigung zwischen den einzelnen Dienststellen, Aufsichts- und Weichenbezirken eingerichteten Fernsprech-, Telegraphen- und Blockeinrichtungen sowie der Signalanlagen das Ineinandergreifen des durch die allgemeinen Vorschriften geregelten Dienstes übersichtlich dar, so daß jeder Beamte den Umfang seiner Obliegenheiten und seiner Verantwortlichkeit klar erkennen kann. Wie mannigfaltig solche Vorschriften rein örtlicher Art sein können, die den im Bahnhofsaufsichtsdienst, Weichensteller- und Verschiebedienst tätigen Beamten erteilt werden müssen, ist aus nachstehender Inhaltsangabe einer B. für einen größeren Bahnhof ersichtlich: 1. Einteilung des Bahnhofes in Aufsichts- und Weichenbezirke; 2. Benutzung der Gleise und ihre nutzbare Länge; 3. Signale für die Züge und für Verschiebezwecke; 4. Blockanlagen, Fernsprecher und Morseschreiber, Wegweiser für die Weitergabe der telegraphischen und telephonischen Meldungen; 5. Weichendienst, Beleuchtung der Weichen, Handschlösser; 6. Prüfung der Fahrstraßen vor Zulassung von Zugfahrten; 7. Meldung der Bediensteten beim Dienstantritt; 8. Dienst in den Aufsichtsbezirken, Fahrdienstleitung; 9. Verschiebedienst, Bremsbesetzung und sonstige Vorschriften; 10. Vorsprungtafel für das Vorfahren bei Überholungen; 11. Lokomotivfahrordnung; 12. Verhalten bei Feuersgefahr; 13. Alarmierung bei Unfällen; 14. Bahnhofbedienungsplan und Wagenübergangsplan; 15. Anschlußbedienung.

Breusing.


Bahnhofdroschken (cabs; voitures de place; vetture) und Gesellschaftswagen (Omnibus) sind Lohnfuhrwerke, die in größeren Städten zur Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks vom Bahnhof in die Behausung oder umgekehrt, zur Fahrt von einem Bahnhof zum andern u. s. w. bereitgehalten werden.

Es ist Sache der Ortspolizei, für eine ausreichende Zahl von Lohnfuhrwerken auf den Bahnhöfen Vorsorge zu treffen.

Was die Droschken selbst anbelangt, so werden entweder gewisse Droschken (Autodroschken) ausschließlich für den Bahnhofdienst bestimmt oder es wird eine Reihenfolge festgestellt, nach der sämtliche Droschken abwechselnd auf den Bahnhöfen Aufstellung zu nehmen haben. Erstere Einrichtung ist vornehmlich in England üblich, wo jeder Station eine bestimmte Anzahl Cabs, mit dem Namen der Station bezeichnet, kontraktlich zur Verfügung stehen; nur diese werden zunächst auf dem Bahnhof zugelassen, andere aber erst bei großem Andrange von den Vorplätzen herbeigeholt.

Die Fahrtaxen werden von der Ortspolizei nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse, u. zw. zumeist nicht nach der Zeit, sondern mit fixen Beträgen für alle Fahrten vom Bahnhofe in die bestimmten Rayons bestimmt, wobei auch häufig Abstufungen nach Tageszeit, Anzahl der mitfahrenden Personen und nach Gewicht des mitgeführten Gepäcks gemacht werden. Sehr verbreitet ist auch die Verwendung der Taxameter, die selbsttätig den Fahrpreis anzeigen.

Die Kontrolle der B. durch die Organe der Ortspolizei wird verschieden gehandhabt.

Auf den Bahnhöfen Berlins erhält z. B. jeder Reisende, der eine Droschke benutzen will, von dem am Ausgange aufgestellten Schutzmann eine Blechmarke mit der Droschkennummer, die dem Reisenden zugewiesen wird.

In England ist die Beaufsichtigung der Cabs durch die Policemen eine strenge; jeder ausfahrende Wagen wird nach Zeit und Zeitpunkt genau notiert, so daß hierdurch eine Kontrolle über verschlepptes Gepäck insofern gewonnen werden kann, als man bei Reklamationen immer wissen kann, welche Droschken den Bahnhof verließen, und wohin sie gingen.

Bahnhofomnibusse werden teils von den Lohnfuhrwerkern, teils von Hotelbesitzern, teils von den Eisenbahnunternehmungen selbst gehalten.

Eine besondere Art der Omnibusse sind die Familienomnibusse der französischen und der englischen Eisenbahngesellschaften.

Die Aufstellung der Omnibusse erfolgt gewöhnlich innerhalb des Bahnhofgebiets auf besonders bestimmten Aufstellungsplätzen; in Amerika sind hierfür vielfach gedeckte Hallen vorhanden.


Bahnhofgärten, die vor den Empfangsgebäuden oder auf den Bahnhofvorplätzen hergestellten Zier- und Nutzgärten. Die B. werden meist von den Bahnverwaltungen auf eigene Kosten angelegt; ihre Ausdehnung und Ausstattung ist je nach dem Zweck, dem sie dienen sollen, verschieden. Zuweilen werden B., wie z. B. vor größeren Empfangsgebäuden nur zur Ausschmückung angelegt (Vorgärten); in der Regel sind jedoch die B. auch dem reisenden Publikum zugänglich (z. B. solche in Verbindung mit den Bahnhofwirtschaften), ausgenommen die Nutzgärten, die den Bahnbediensteten hauptsächlich auf kleineren Stationen zugewiesen werden. Gern pflegt man die freistehenden Stationsbrunnen mit kleinen Gartenanlagen, am besten mit Schatten spendenden Bäumen, zu umgeben. Die Unterhaltung der Ziergärten obliegt meist der Bahnverwaltung, während die Nutzgärten von den Nutznießern unterhalten werden.


der zur Verständigung zwischen den einzelnen Dienststellen, Aufsichts- und Weichenbezirken eingerichteten Fernsprech-, Telegraphen- und Blockeinrichtungen sowie der Signalanlagen das Ineinandergreifen des durch die allgemeinen Vorschriften geregelten Dienstes übersichtlich dar, so daß jeder Beamte den Umfang seiner Obliegenheiten und seiner Verantwortlichkeit klar erkennen kann. Wie mannigfaltig solche Vorschriften rein örtlicher Art sein können, die den im Bahnhofsaufsichtsdienst, Weichensteller- und Verschiebedienst tätigen Beamten erteilt werden müssen, ist aus nachstehender Inhaltsangabe einer B. für einen größeren Bahnhof ersichtlich: 1. Einteilung des Bahnhofes in Aufsichts- und Weichenbezirke; 2. Benutzung der Gleise und ihre nutzbare Länge; 3. Signale für die Züge und für Verschiebezwecke; 4. Blockanlagen, Fernsprecher und Morseschreiber, Wegweiser für die Weitergabe der telegraphischen und telephonischen Meldungen; 5. Weichendienst, Beleuchtung der Weichen, Handschlösser; 6. Prüfung der Fahrstraßen vor Zulassung von Zugfahrten; 7. Meldung der Bediensteten beim Dienstantritt; 8. Dienst in den Aufsichtsbezirken, Fahrdienstleitung; 9. Verschiebedienst, Bremsbesetzung und sonstige Vorschriften; 10. Vorsprungtafel für das Vorfahren bei Überholungen; 11. Lokomotivfahrordnung; 12. Verhalten bei Feuersgefahr; 13. Alarmierung bei Unfällen; 14. Bahnhofbedienungsplan und Wagenübergangsplan; 15. Anschlußbedienung.

Breusing.


Bahnhofdroschken (cabs; voitures de place; vetture) und Gesellschaftswagen (Omnibus) sind Lohnfuhrwerke, die in größeren Städten zur Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks vom Bahnhof in die Behausung oder umgekehrt, zur Fahrt von einem Bahnhof zum andern u. s. w. bereitgehalten werden.

Es ist Sache der Ortspolizei, für eine ausreichende Zahl von Lohnfuhrwerken auf den Bahnhöfen Vorsorge zu treffen.

Was die Droschken selbst anbelangt, so werden entweder gewisse Droschken (Autodroschken) ausschließlich für den Bahnhofdienst bestimmt oder es wird eine Reihenfolge festgestellt, nach der sämtliche Droschken abwechselnd auf den Bahnhöfen Aufstellung zu nehmen haben. Erstere Einrichtung ist vornehmlich in England üblich, wo jeder Station eine bestimmte Anzahl Cabs, mit dem Namen der Station bezeichnet, kontraktlich zur Verfügung stehen; nur diese werden zunächst auf dem Bahnhof zugelassen, andere aber erst bei großem Andrange von den Vorplätzen herbeigeholt.

Die Fahrtaxen werden von der Ortspolizei nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse, u. zw. zumeist nicht nach der Zeit, sondern mit fixen Beträgen für alle Fahrten vom Bahnhofe in die bestimmten Rayons bestimmt, wobei auch häufig Abstufungen nach Tageszeit, Anzahl der mitfahrenden Personen und nach Gewicht des mitgeführten Gepäcks gemacht werden. Sehr verbreitet ist auch die Verwendung der Taxameter, die selbsttätig den Fahrpreis anzeigen.

Die Kontrolle der B. durch die Organe der Ortspolizei wird verschieden gehandhabt.

Auf den Bahnhöfen Berlins erhält z. B. jeder Reisende, der eine Droschke benutzen will, von dem am Ausgange aufgestellten Schutzmann eine Blechmarke mit der Droschkennummer, die dem Reisenden zugewiesen wird.

In England ist die Beaufsichtigung der Cabs durch die Policemen eine strenge; jeder ausfahrende Wagen wird nach Zeit und Zeitpunkt genau notiert, so daß hierdurch eine Kontrolle über verschlepptes Gepäck insofern gewonnen werden kann, als man bei Reklamationen immer wissen kann, welche Droschken den Bahnhof verließen, und wohin sie gingen.

Bahnhofomnibusse werden teils von den Lohnfuhrwerkern, teils von Hotelbesitzern, teils von den Eisenbahnunternehmungen selbst gehalten.

Eine besondere Art der Omnibusse sind die Familienomnibusse der französischen und der englischen Eisenbahngesellschaften.

Die Aufstellung der Omnibusse erfolgt gewöhnlich innerhalb des Bahnhofgebiets auf besonders bestimmten Aufstellungsplätzen; in Amerika sind hierfür vielfach gedeckte Hallen vorhanden.


Bahnhofgärten, die vor den Empfangsgebäuden oder auf den Bahnhofvorplätzen hergestellten Zier- und Nutzgärten. Die B. werden meist von den Bahnverwaltungen auf eigene Kosten angelegt; ihre Ausdehnung und Ausstattung ist je nach dem Zweck, dem sie dienen sollen, verschieden. Zuweilen werden B., wie z. B. vor größeren Empfangsgebäuden nur zur Ausschmückung angelegt (Vorgärten); in der Regel sind jedoch die B. auch dem reisenden Publikum zugänglich (z. B. solche in Verbindung mit den Bahnhofwirtschaften), ausgenommen die Nutzgärten, die den Bahnbediensteten hauptsächlich auf kleineren Stationen zugewiesen werden. Gern pflegt man die freistehenden Stationsbrunnen mit kleinen Gartenanlagen, am besten mit Schatten spendenden Bäumen, zu umgeben. Die Unterhaltung der Ziergärten obliegt meist der Bahnverwaltung, während die Nutzgärten von den Nutznießern unterhalten werden.


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[408/0423] der zur Verständigung zwischen den einzelnen Dienststellen, Aufsichts- und Weichenbezirken eingerichteten Fernsprech-, Telegraphen- und Blockeinrichtungen sowie der Signalanlagen das Ineinandergreifen des durch die allgemeinen Vorschriften geregelten Dienstes übersichtlich dar, so daß jeder Beamte den Umfang seiner Obliegenheiten und seiner Verantwortlichkeit klar erkennen kann. Wie mannigfaltig solche Vorschriften rein örtlicher Art sein können, die den im Bahnhofsaufsichtsdienst, Weichensteller- und Verschiebedienst tätigen Beamten erteilt werden müssen, ist aus nachstehender Inhaltsangabe einer B. für einen größeren Bahnhof ersichtlich: 1. Einteilung des Bahnhofes in Aufsichts- und Weichenbezirke; 2. Benutzung der Gleise und ihre nutzbare Länge; 3. Signale für die Züge und für Verschiebezwecke; 4. Blockanlagen, Fernsprecher und Morseschreiber, Wegweiser für die Weitergabe der telegraphischen und telephonischen Meldungen; 5. Weichendienst, Beleuchtung der Weichen, Handschlösser; 6. Prüfung der Fahrstraßen vor Zulassung von Zugfahrten; 7. Meldung der Bediensteten beim Dienstantritt; 8. Dienst in den Aufsichtsbezirken, Fahrdienstleitung; 9. Verschiebedienst, Bremsbesetzung und sonstige Vorschriften; 10. Vorsprungtafel für das Vorfahren bei Überholungen; 11. Lokomotivfahrordnung; 12. Verhalten bei Feuersgefahr; 13. Alarmierung bei Unfällen; 14. Bahnhofbedienungsplan und Wagenübergangsplan; 15. Anschlußbedienung. Breusing. Bahnhofdroschken (cabs; voitures de place; vetture) und Gesellschaftswagen (Omnibus) sind Lohnfuhrwerke, die in größeren Städten zur Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks vom Bahnhof in die Behausung oder umgekehrt, zur Fahrt von einem Bahnhof zum andern u. s. w. bereitgehalten werden. Es ist Sache der Ortspolizei, für eine ausreichende Zahl von Lohnfuhrwerken auf den Bahnhöfen Vorsorge zu treffen. Was die Droschken selbst anbelangt, so werden entweder gewisse Droschken (Autodroschken) ausschließlich für den Bahnhofdienst bestimmt oder es wird eine Reihenfolge festgestellt, nach der sämtliche Droschken abwechselnd auf den Bahnhöfen Aufstellung zu nehmen haben. Erstere Einrichtung ist vornehmlich in England üblich, wo jeder Station eine bestimmte Anzahl Cabs, mit dem Namen der Station bezeichnet, kontraktlich zur Verfügung stehen; nur diese werden zunächst auf dem Bahnhof zugelassen, andere aber erst bei großem Andrange von den Vorplätzen herbeigeholt. Die Fahrtaxen werden von der Ortspolizei nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse, u. zw. zumeist nicht nach der Zeit, sondern mit fixen Beträgen für alle Fahrten vom Bahnhofe in die bestimmten Rayons bestimmt, wobei auch häufig Abstufungen nach Tageszeit, Anzahl der mitfahrenden Personen und nach Gewicht des mitgeführten Gepäcks gemacht werden. Sehr verbreitet ist auch die Verwendung der Taxameter, die selbsttätig den Fahrpreis anzeigen. Die Kontrolle der B. durch die Organe der Ortspolizei wird verschieden gehandhabt. Auf den Bahnhöfen Berlins erhält z. B. jeder Reisende, der eine Droschke benutzen will, von dem am Ausgange aufgestellten Schutzmann eine Blechmarke mit der Droschkennummer, die dem Reisenden zugewiesen wird. In England ist die Beaufsichtigung der Cabs durch die Policemen eine strenge; jeder ausfahrende Wagen wird nach Zeit und Zeitpunkt genau notiert, so daß hierdurch eine Kontrolle über verschlepptes Gepäck insofern gewonnen werden kann, als man bei Reklamationen immer wissen kann, welche Droschken den Bahnhof verließen, und wohin sie gingen. Bahnhofomnibusse werden teils von den Lohnfuhrwerkern, teils von Hotelbesitzern, teils von den Eisenbahnunternehmungen selbst gehalten. Eine besondere Art der Omnibusse sind die Familienomnibusse der französischen und der englischen Eisenbahngesellschaften. Die Aufstellung der Omnibusse erfolgt gewöhnlich innerhalb des Bahnhofgebiets auf besonders bestimmten Aufstellungsplätzen; in Amerika sind hierfür vielfach gedeckte Hallen vorhanden. Bahnhofgärten, die vor den Empfangsgebäuden oder auf den Bahnhofvorplätzen hergestellten Zier- und Nutzgärten. Die B. werden meist von den Bahnverwaltungen auf eigene Kosten angelegt; ihre Ausdehnung und Ausstattung ist je nach dem Zweck, dem sie dienen sollen, verschieden. Zuweilen werden B., wie z. B. vor größeren Empfangsgebäuden nur zur Ausschmückung angelegt (Vorgärten); in der Regel sind jedoch die B. auch dem reisenden Publikum zugänglich (z. B. solche in Verbindung mit den Bahnhofwirtschaften), ausgenommen die Nutzgärten, die den Bahnbediensteten hauptsächlich auf kleineren Stationen zugewiesen werden. Gern pflegt man die freistehenden Stationsbrunnen mit kleinen Gartenanlagen, am besten mit Schatten spendenden Bäumen, zu umgeben. Die Unterhaltung der Ziergärten obliegt meist der Bahnverwaltung, während die Nutzgärten von den Nutznießern unterhalten werden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/423>, abgerufen am 22.12.2024.