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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Art. – internationale, Landes-, Lokalausstellungen – bestimmten Gegenstände. Sie genießen hinsichtlich der Beförderung auf den meisten Bahnen Vergünstigung in der Weise, daß sie, wenn sie unverkauft geblieben sind, nach dem ursprünglichen Versandortfrachtfrei zurückbefördert werden. Diese 50% Frachtermäßigung ist in der Regel an folgende Bedingungen geknüpft:

1. vom Ausstellungskomitee muß bestätigt sein, daß die Gegenstände ausgestellt waren und unverkauft geblieben sind;

2. die Rückbeförderung muß auf dem Hinwege erfolgen;

3. die Rückbeförderung muß innerhalb einer gewissen Zeit (vier Wochen) nach Schluß der Ausstellung stattfinden.


Australien. Der jüngste Erdteil hat, einschließlich der zugehörigen Inseln einen Flächeninhalt von 7,967.166 km2, d. h. er ist ungefähr 3/4 so groß wie Europa. Der größte Teil ist Festland (7,627.832 km2), von den zugehörigen Inseln sind die größten Neuseeland und Tasmania (Vandiemensland). Die Bevölkerung beträgt etwa 4 Mill. Personen. Australien ist eine englische Kolonie. Es besteht aus 7 Staaten: Neusüdwales, Viktoria, Queensland, Südaustralien, Westaustralien, Tasmania und Neuseeland, deren Verfassungen der englischen nachgebildet sind. Seit dem 1. Januar 1901 sind diese Kolonien (außer Neuseeland) zu einem Commonwealth of Australia, d. h. einem Bundesstaat nach dem Muster von Canada vereinigt, mit einem Gouverneur an der Spitze, dem ein Bundesparlament beigeordnet ist.

Das Land ist arm an schiffbaren Strömen und im Innern sind weite Gebiete Wüsten. Der Verkehr zwischen den nahe der Küste gelegenen Hauptorten wird durch die Seeschiffahrt vermittelt. Für den Binnenverkehr war man daher schon früh auf die Eisenbahnen angewiesen. Schon im Jahre 1845, als in England die wilden Eisenbahnspekulationen tobten, richtete man seine Blicke auch auf Australien und es wurde eine Reihe von Konzessionen für Eisenbahnen in Australien beantragt. Dies hatte auch eine lebhafte Bewegung in den Kolonien zur Folge, 1848 wurde die Eisenbahnfrage zuerst in dem Parlament in Sydney erörtert und im Jahre 1849 wurde der erste Entwurf eines Eisenbahngesetzes eingereicht, der von dem Parlament genehmigt und am 10. Oktober 1849 als Gesetz, betreffend die Konzessionierung der Sydney – Eisenbahngesellschaft, veröffentlicht wurde. Bis zum Bau dieser Bahn verging aber noch eine geraume Zeit. Ihre erste Strecke von Sidney nach Paramatta (22 km) ist am 26. September 1855 dem Verkehrübergeben worden. Das Eisenbahnnetz hat sich in den einzelnen Kolonien selbständig entwickelt. Die Eisenbahnen sind meist von den Hafenplätzen (Brisbane, Sidney, Melbourne, Adelaide, Perth) nach dem Binnenlande zu gebaut und im Innern des Landes zum Teil zusammengeschlossen. Von besonderem Einfluß auf die Entwicklung des Eisenbahnbaues waren auch die Goldfunde im Innern des Landes. Die fast unerschwinglich teure Beförderung des Goldes von dem Innern in die Hafenplätze wurde durch die Eisenbahnen so bedeutend verbilligt, daß nunmehr auch die Goldausbeutung sich wesentlich vermehren ließ. Der Zusammenschluß der Eisenbahnen wurde dadurch wesentlich erschwert, daß die Bahnen nicht mit einheitlicher Spurweite gebaut sind. Verschiedene zu verschiedenen Zeiten erwogene Pläne, Querbahnen (Überlandbahnen), die das Festland von Süden nach Norden und von Westen nach Osten durchziehen sollten, harren noch der Ausführung. Diese wird dadurch erschwert, daß im Innern große Strecken durch Wüsteneien führen, somit wenig Verkehr haben und daß auch die Herstellungskosten sehr hohe sein würden. So ist eine Querbahn von Perth durch West- und Südaustralien nach Adelaide, andere sind von Binnenstationen der Bahnen in Queensland, Neusüdwales oder Viktoria nach Derby oder Port Arthur geplant.

Während die ersten Bahnen von Privatunternehmern gebaut worden sind, ist allmählich das Staatsbahnsystem in allen Kolonien durchgeführt worden und es sind nur wenige Privatbahnen vorhanden. Die Verwaltung der Bahnen ist eine selbständige, sie wird auch von den Regierungen der Kolonien wenig beeinflußt. Ein Einfluß der Bundesregierung auf die Eisenbahnverwaltung ist ausgeschlossen. Der Umfang der Eisenbahnnetze in den Kolonien war im Jahr 1909/10 der folgende:


StaatsbahnenPrivatbahnen
Neusüdwales5830 km227 km
Viktoria5495 km25 km
Queensland5628 km557 km
Südaustralien3039 kmkm
Bahn Palmerston-
Pine Creek235 kmkm
Westaustralien3290 km446 km
Tasmanien845 km165 km
Neuseeland4315 kmkm
Zusammen28677 km1420 km

Der Verkehr ist kein übermäßig lebhafter, auch wechselt der Güterverkehr sehr nach den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Tarife sind, im Vergleich mit denen Europas und Amerikas, ziemlich hoch, die finanziellen Ergebnisse genügen meist zur Deckung der Betriebskosten

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/340>, abgerufen am 29.12.2024.