Arbeiten verschiedener Art, meist aber Bauarbeiten erforderliches Gleis, s. Feldbahnen, Förderbahnen, Grubenbahnen.
Arbeitsgrube(ash-pit, cinder-pit, clinker-pit, inspection-pit, cleaning-pit; fosse a piquer le feu, fosse de visite, fosse a escarbilles, fosse de nettoyage; fossa per la brace, fossa a fuoco, fossa d'estinzione, fossa di lavaggio), auch Aschen-, Putz-, Lösch-, Feuer-, Feuerlösch-, Entleerungs, Revisions-, Reinigungs- oder Senkgrube genannt, eine in Wasserstationen und Zugsförderungsanlagen zwischen den Schienen liegende Grube, die zur Untersuchung der Lokomotive oder des Kraftwagens von der Unterseite her, zur Ausführung kleinerer Ausbesserungen, bei Dampfeisenbahnen überdies zum Herausnehmen und Löschen des Feuers, zur Reinigung der Roste und zum Ablassen des Wassers dient. Die Umfassung der Grube
Abb. 142. Eiserne Feuerlöschgrube nach H. J. Rouse.
wird aus Beton oder Mauerwerk hergestellt; versuchsweise wurden die A. zum Schutz gegen Hitze und Frost mit Blech ausgekleidet (Braunschweigische Bahn, Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, amerikanische Bahnen) oder auch nach einem Vorschlage des Engländers Rouse
Abb. 143. Aschengrube der New York Central & Hudson River Railroad.
(Abb. 142) ganz aus Eisen hergestellt (Muldentalbahn, Württembergische Staatsbahnen). Im allgemeinen sind aber die Wirkungen dieser Wärmeschwankungen nicht sehr zu fürchten; minderwertige Ziegel leiden allerdings sehr rasch. Die Herstellung einer A. aus Eisen, wobei versteifte Blechträger die Längswände bilden, kommt auch für vorübergehende Anlagen oder dort in Frage, wo eine sichere Gründung sehr kostspielig sein würde. Die Längswände tragen die Schienen, die unmittelbar auf einzelnen Quadern in einer Rollschicht oder auf einer Schar Deckplatten oder auf hölzernen Langschwellen befestigt werden. Die Länge der A. richtet sich nach der Zahl und Länge der darüber zu stellenden Lokomotiven, die Breite nach der Spurweite, für Normalspur etwa 1·10 m; die "Technischen Vereinbarungen" des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen schreiben eine Tiefe von 600-1000 mm vor, sowie Zugänglichkeit durch Trittstufen an den Enden und gute Entwässerung. In den "Grundsätzen für das Entwerfen und den Bau von Lokomotivschuppen" der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird für die A. eine Tiefe von 0·85-1 m unter S. U. und eine obere Lichtweite von 1·10-1·20 m je nach dem Material
Abb. 144. Arbeitsgrube der Französischen Ostbahn.
der Schienenunterlagen empfohlen. Ferner soll in der Höhe von 0·60 m unter S. O. an den Längswänden der Gruben ein abzuwassernder Absatz angeordnet werden, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Lichtweite unterhalb dieses Absatzes ist auf 0·70 1 m zu bemessen. Der Boden der A.
Arbeiten verschiedener Art, meist aber Bauarbeiten erforderliches Gleis, s. Feldbahnen, Förderbahnen, Grubenbahnen.
Arbeitsgrube(ash-pit, cinder-pit, clinker-pit, inspection-pit, cleaning-pit; fosse à piquer le feu, fosse de visite, fosse à escarbilles, fosse de nettoyage; fossa per la brace, fossa a fuoco, fossa d'estinzione, fossa di lavaggio), auch Aschen-, Putz-, Lösch-, Feuer-, Feuerlösch-, Entleerungs, Revisions-, Reinigungs- oder Senkgrube genannt, eine in Wasserstationen und Zugsförderungsanlagen zwischen den Schienen liegende Grube, die zur Untersuchung der Lokomotive oder des Kraftwagens von der Unterseite her, zur Ausführung kleinerer Ausbesserungen, bei Dampfeisenbahnen überdies zum Herausnehmen und Löschen des Feuers, zur Reinigung der Roste und zum Ablassen des Wassers dient. Die Umfassung der Grube
Abb. 142. Eiserne Feuerlöschgrube nach H. J. Rouse.
wird aus Beton oder Mauerwerk hergestellt; versuchsweise wurden die A. zum Schutz gegen Hitze und Frost mit Blech ausgekleidet (Braunschweigische Bahn, Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, amerikanische Bahnen) oder auch nach einem Vorschlage des Engländers Rouse
Abb. 143. Aschengrube der New York Central & Hudson River Railroad.
(Abb. 142) ganz aus Eisen hergestellt (Muldentalbahn, Württembergische Staatsbahnen). Im allgemeinen sind aber die Wirkungen dieser Wärmeschwankungen nicht sehr zu fürchten; minderwertige Ziegel leiden allerdings sehr rasch. Die Herstellung einer A. aus Eisen, wobei versteifte Blechträger die Längswände bilden, kommt auch für vorübergehende Anlagen oder dort in Frage, wo eine sichere Gründung sehr kostspielig sein würde. Die Längswände tragen die Schienen, die unmittelbar auf einzelnen Quadern in einer Rollschicht oder auf einer Schar Deckplatten oder auf hölzernen Langschwellen befestigt werden. Die Länge der A. richtet sich nach der Zahl und Länge der darüber zu stellenden Lokomotiven, die Breite nach der Spurweite, für Normalspur etwa 1·10 m; die „Technischen Vereinbarungen“ des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen schreiben eine Tiefe von 600–1000 mm vor, sowie Zugänglichkeit durch Trittstufen an den Enden und gute Entwässerung. In den „Grundsätzen für das Entwerfen und den Bau von Lokomotivschuppen“ der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird für die A. eine Tiefe von 0·85–1 m unter S. U. und eine obere Lichtweite von 1·10–1·20 m je nach dem Material
Abb. 144. Arbeitsgrube der Französischen Ostbahn.
der Schienenunterlagen empfohlen. Ferner soll in der Höhe von 0·60 m unter S. O. an den Längswänden der Gruben ein abzuwassernder Absatz angeordnet werden, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Lichtweite unterhalb dieses Absatzes ist auf 0·70 1 m zu bemessen. Der Boden der A.
<TEI><text><body><divn="1"><divtype="lexiconEntry"n="2"><p><pbfacs="#f0246"n="237"/>
Arbeiten verschiedener Art, meist aber Bauarbeiten erforderliches Gleis, s. Feldbahnen, Förderbahnen, Grubenbahnen.</p><lb/></div><divtype="lexiconEntry"n="2"><p><hirendition="#b">Arbeitsgrube</hi><hirendition="#i">(ash-pit, cinder-pit, clinker-pit, inspection-pit, cleaning-pit; fosse à piquer le feu, fosse de visite, fosse à escarbilles, fosse de nettoyage; fossa per la brace, fossa a fuoco, fossa d'estinzione, fossa di lavaggio),</hi> auch Aschen-, Putz-, Lösch-, Feuer-, Feuerlösch-, Entleerungs, Revisions-, Reinigungs- oder Senkgrube genannt, eine in Wasserstationen und Zugsförderungsanlagen zwischen den Schienen liegende Grube, die zur Untersuchung der Lokomotive oder des Kraftwagens von der Unterseite her, zur Ausführung kleinerer Ausbesserungen, bei Dampfeisenbahnen überdies zum Herausnehmen und Löschen des Feuers, zur Reinigung der Roste und zum Ablassen des Wassers dient. Die Umfassung der Grube<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0185.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 142. Eiserne Feuerlöschgrube nach H. J. Rouse.</head><lb/></figure><lb/>
wird aus Beton oder Mauerwerk hergestellt; versuchsweise wurden die A. zum Schutz gegen Hitze und Frost mit Blech ausgekleidet (Braunschweigische Bahn, Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, amerikanische Bahnen) oder auch nach einem Vorschlage des Engländers Rouse<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0186.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 143. Aschengrube der New York Central & Hudson River Railroad.</head><lb/></figure><lb/>
(Abb. 142) ganz aus Eisen hergestellt (Muldentalbahn, Württembergische Staatsbahnen). Im allgemeinen sind aber die Wirkungen dieser Wärmeschwankungen nicht sehr zu fürchten; minderwertige Ziegel leiden allerdings sehr rasch. Die Herstellung einer A. aus Eisen, wobei versteifte Blechträger die Längswände bilden, kommt auch für vorübergehende Anlagen oder dort in Frage, wo eine sichere Gründung sehr kostspielig sein würde. Die Längswände tragen die Schienen, die unmittelbar auf einzelnen Quadern in einer Rollschicht oder auf einer Schar Deckplatten oder auf hölzernen Langschwellen befestigt werden. Die Länge der A. richtet sich nach der Zahl und Länge der darüber zu stellenden Lokomotiven, die Breite nach der Spurweite, für Normalspur etwa 1·10 <hirendition="#i">m;</hi> die „Technischen Vereinbarungen“ des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen schreiben eine Tiefe von 600–1000 <hirendition="#i">mm</hi> vor, sowie Zugänglichkeit durch Trittstufen an den Enden und gute Entwässerung. In den „Grundsätzen für das Entwerfen und den Bau von Lokomotivschuppen“ der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird für die A. eine Tiefe von 0·85–1 <hirendition="#i">m</hi> unter S. U. und eine obere Lichtweite von 1·10–1·20 <hirendition="#i">m</hi> je nach dem Material<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen01_1912/figures/roell_eisenbahnwesen01_1912_figure-0187.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 144. Arbeitsgrube der Französischen Ostbahn.</head><lb/></figure><lb/>
der Schienenunterlagen empfohlen. Ferner soll in der Höhe von 0·60 <hirendition="#i">m</hi> unter S. O. an den Längswänden der Gruben ein abzuwassernder Absatz angeordnet werden, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Lichtweite unterhalb dieses Absatzes ist auf 0·70 1 <hirendition="#i">m</hi> zu bemessen. Der Boden der A.
</p></div></div></body></text></TEI>
[237/0246]
Arbeiten verschiedener Art, meist aber Bauarbeiten erforderliches Gleis, s. Feldbahnen, Förderbahnen, Grubenbahnen.
Arbeitsgrube (ash-pit, cinder-pit, clinker-pit, inspection-pit, cleaning-pit; fosse à piquer le feu, fosse de visite, fosse à escarbilles, fosse de nettoyage; fossa per la brace, fossa a fuoco, fossa d'estinzione, fossa di lavaggio), auch Aschen-, Putz-, Lösch-, Feuer-, Feuerlösch-, Entleerungs, Revisions-, Reinigungs- oder Senkgrube genannt, eine in Wasserstationen und Zugsförderungsanlagen zwischen den Schienen liegende Grube, die zur Untersuchung der Lokomotive oder des Kraftwagens von der Unterseite her, zur Ausführung kleinerer Ausbesserungen, bei Dampfeisenbahnen überdies zum Herausnehmen und Löschen des Feuers, zur Reinigung der Roste und zum Ablassen des Wassers dient. Die Umfassung der Grube
[Abbildung Abb. 142. Eiserne Feuerlöschgrube nach H. J. Rouse.
]
wird aus Beton oder Mauerwerk hergestellt; versuchsweise wurden die A. zum Schutz gegen Hitze und Frost mit Blech ausgekleidet (Braunschweigische Bahn, Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, amerikanische Bahnen) oder auch nach einem Vorschlage des Engländers Rouse
[Abbildung Abb. 143. Aschengrube der New York Central & Hudson River Railroad.
]
(Abb. 142) ganz aus Eisen hergestellt (Muldentalbahn, Württembergische Staatsbahnen). Im allgemeinen sind aber die Wirkungen dieser Wärmeschwankungen nicht sehr zu fürchten; minderwertige Ziegel leiden allerdings sehr rasch. Die Herstellung einer A. aus Eisen, wobei versteifte Blechträger die Längswände bilden, kommt auch für vorübergehende Anlagen oder dort in Frage, wo eine sichere Gründung sehr kostspielig sein würde. Die Längswände tragen die Schienen, die unmittelbar auf einzelnen Quadern in einer Rollschicht oder auf einer Schar Deckplatten oder auf hölzernen Langschwellen befestigt werden. Die Länge der A. richtet sich nach der Zahl und Länge der darüber zu stellenden Lokomotiven, die Breite nach der Spurweite, für Normalspur etwa 1·10 m; die „Technischen Vereinbarungen“ des Vereines Deutscher Eisenbahnverwaltungen schreiben eine Tiefe von 600–1000 mm vor, sowie Zugänglichkeit durch Trittstufen an den Enden und gute Entwässerung. In den „Grundsätzen für das Entwerfen und den Bau von Lokomotivschuppen“ der preußisch-hessischen Staatsbahnen wird für die A. eine Tiefe von 0·85–1 m unter S. U. und eine obere Lichtweite von 1·10–1·20 m je nach dem Material
[Abbildung Abb. 144. Arbeitsgrube der Französischen Ostbahn.
]
der Schienenunterlagen empfohlen. Ferner soll in der Höhe von 0·60 m unter S. O. an den Längswänden der Gruben ein abzuwassernder Absatz angeordnet werden, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Lichtweite unterhalb dieses Absatzes ist auf 0·70 1 m zu bemessen. Der Boden der A.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:39Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:39Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: nicht übernommen;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet;
Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): keine Angabe;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: aufgelöst;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: keine Angabe;
Zeichensetzung: keine Angabe;
Zeilenumbrüche markiert: nein
Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden
aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.
Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/246>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.