Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.1. Die Arbeiten auf den Stationen seien so verschieden, daß eine richtige Schätzung nicht tunlich sei. 2. Die Beamten würden sich verlocken lassen, über ihre Kräfte zu arbeiten, sich Krankheiten zuziehen, ja sogar sich und ihre Untergebenen leichtsinnigerweise Gefahren aussetzen. 3. Das Personal auf den Stationen würde auf eine so geringe Zahl herabgedrückt, daß bei steigendem Verkehre, bei Erkrankungen etc. den Verwaltungen Verlegenheiten erwachsen können. Dem ersten Einwurfe wurde dadurch Rechnung getragen, daß die örtlichen Verhältnisse genau berücksichtigt wurden. Die zweite Behauptung fand ihre Widerlegung in der Statistik über Erkrankungen und Verletzungen. Daß das Personal auf eine möglichst geringe Zahl herabgedrückt wird, ist Zweck des Systems. Verlegenheiten aber können dadurch den Verwaltungen nicht erwachsen, wenn für Vertretung bei Erkrankungen, Beurlaubungen, an Ruhetagen u. s. w., für den Ersatz abgehender Beamten und für die notwendige Personalvermehrung bei steigendem Verkehre zweckmäßig gesorgt wird. Der Erfolg des Akkordwesens war für beide Teile befriedigend. Die Akkordarbeit wurde nach der Verstaatlichung 1880 aufgehoben (nach Fenten). Seither haben aber auch die preußischen Eisenbahnen wieder ähnliche Lohnsysteme für Güterbodenarbeiter eingeführt. Bei dem System mit abgestuftem, gewährleistetem Lohnsatz und gleichmäßiger Verteilung des Überschusses bilden die im Stücklohn arbeitenden Güterbodenarbeiter eine "Arbeitergemeinschaft". Der Verdienst für die von den Mitgliedern ausgeführten Arbeiten wird der Gemeinschaft gutgeschrieben. Die Verteilung auf die einzelnen erfolgt dann derart, daß jeder Mitarbeiter zunächst als gewährleistetes Mindesteinkommen den ihm nach der Lohnordnung zustehenden Tagelohn erhält. Der nach Abzug des Gesamttagelohnverdienstes dann noch verbleibende Oberschuß wird auf die Mitglieder dann im Verhältnis der geleisteten Lohntagewerke gleichmäßig verteilt. Weiter kommt auf Güterböden das alte Kölner Verfahren vor. Hierbei werden die Stückarbeiten wieder von der "Arbeitergemeinschaft" ausgeführt, an deren Spitze ein von der Eisenbahnverwaltung ernannter Obmann steht. Die Verwaltung teilt die Arbeiten in Gruppen ein und bestimmt die Gruppenführer. Für die Berechnung des Verdienstes ist der Begriff des "Leistungstagewerkes" eingeführt. Er bezeichnet das Produkt aus der Tonnenzahl der bewegten Güter und einem Zeitwert (Bruchteil von Tagewerken), der von der Eisenbahndirektion bei jeder Dienststelle besonders für die verschiedenen Beschäftigungsarten (Versand, Empfang, Umladung etc.) festgesetzt wird. Bei dem sog. neuen Kölner Verfahren sind für die Stücklohnarbeit die Arbeiter in Gruppen eingeteilt. Dies erfolgt durch die Eisenbahnverwaltung, ebenso die Ernennung der Gruppenvorarbeiter. Wie in vorstehender Weise werden die "Leistungstagewerke" berechnet. Von diesen werden die wirklich geleisteten Arbeitstage abgezogen. Der Oberschuß, die "Mehrtagewerke" werden besonders vergütet, u. zw. erhält jeder Arbeiter für seine Mehrtagewerke den Durchschnittslohn vergütet, der von der Eisenbahnverwaltung zu Beginn des Etatsjahres allgemein festgesetzt wird. Schließlich kommt noch das sog. Hamburger Verfahren vor. Hierbei bilden alle im Stücklohn beschäftigten Arbeiter eine Gesellschaft (BGB. § 705) unter dem Namen "Güterbodengemeinschaft", an deren Spitze ein Vorstand (Obmann und Beisitzer) steht. Der Vorstand wird in einer Hauptversammlung gewählt. Die Arbeiter arbeiten in Gruppen unter je einem Vorarbeiter, der von dem Dienstvorsteher bestimmt wird. Der Gesamtverdienst der Gemeinschaft ermittelt sich aus den von der Verwaltung festgesetzten Stückpreisen und der Menge der bewegten Gütertonnen und wird auf die Mitglieder im Verhältnis der geleisteten Tagewerke verteilt. Die Gemeinschaft kann nach Bedarf Hilfsarbeiter (bis zu 1/3 der Mitgliederzahl) beschäftigen und hat sie selbständig zu lohnen (Schwarze). Auch die Holländische Staatsbahn, die Niederländische Zentralbahn und die k. k. priv. Südbahn haben ähnliche Stationsakkorde eingeführt. Literatur: G. Schmoller, Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, II. Teil, Leipzig 1904. - Marx, Kapital, I. Bd., 5. Aufl., 1903. - Schloß, Methods of industrial remuneration, 3. Aufl., 1898. - L. Bernhard, Handbuch der Löhnungsmethoden (Bearbeitung d. vor.), Leipzig 1906. - Dr. E. Schwiedland, Lohnformen und Lohnhöhe, Rundschau für Technik und Wirtschaft 1910. - B. Schwarze, Das Lohnwesen in amerikanischen Werkstätten, Glasers Annalen 1910. - Beschlüsse der Jahresversammlung des VDEV., Straßburg 1878 und der Technikerversammlung in Straßburg 1910. - Fenten, Wie ermittelt man die zur Güterbewegung auf den Güterschuppen erforderlichen Arbeitskräfte?, Zeitung des VDEV. 1904. - A. v. Löhr, Beteiligung des Personales am Geschäftsgewinn bei den Dänischen Staatsbahnen, Österr. Eisenbahnzeitung 1903, 1904, 1906. - Beteiligung des Personales der Italienischen Staatsbahnen an den Betriebsersparnissen, Österr. Eisenbahnzeitung 1910. v. Enderes. Akkumulatoren, elektrische (Sammler, Speicher), (accumulators; accumulateurs; accumulatori), aus mehreren hintereinander geschalteten Zellen bestehende Apparate zur zeitweisen Aufspeicherung elektrischer Energie. Jede Zelle enthält einen flüssigen Elektrolyten, in den eine Anzahl von parallelen Metallplatten ganz eintaucht; ein Teil davon ist positiv (Anoden), der andere negativ (Kathoden). Bei Einleitung eines Stromes von den positiven zu den negativen Platten wird elektrische Energie unter physikalischen und chemischen Umwandlungsprozessen aufgenommen (Ladung) und bleibt aufgespeichert; sie kann später unter Auftreten eines entgegengesetzt gerichteten Stromes zum größten Teil wieder entnommen werden (Entladung). Man unterscheidet A. mit saurem Elektrolyten (schlechtweg "Bleiakkumulatoren") und solche mit alkalischem Elektrolyten. Die Bleiakkumulatoren enthalten verdünnte Schwefelsäure (16-27%) und entweder massive Bleiplatten oder Bleigitter (Rahmen) mit eingepreßten Bleiverbindungen. Solche Sammler wurden von Plante (dem Erfinder des A.), Faure, Tudor u. s. w. gebaut. Bei Verwendung massiver Bleikerne werden die positiven Platten durch "Formieren" (wiederholtes Laden und Entladen) in Bleisuperoxyd 1. Die Arbeiten auf den Stationen seien so verschieden, daß eine richtige Schätzung nicht tunlich sei. 2. Die Beamten würden sich verlocken lassen, über ihre Kräfte zu arbeiten, sich Krankheiten zuziehen, ja sogar sich und ihre Untergebenen leichtsinnigerweise Gefahren aussetzen. 3. Das Personal auf den Stationen würde auf eine so geringe Zahl herabgedrückt, daß bei steigendem Verkehre, bei Erkrankungen etc. den Verwaltungen Verlegenheiten erwachsen können. Dem ersten Einwurfe wurde dadurch Rechnung getragen, daß die örtlichen Verhältnisse genau berücksichtigt wurden. Die zweite Behauptung fand ihre Widerlegung in der Statistik über Erkrankungen und Verletzungen. Daß das Personal auf eine möglichst geringe Zahl herabgedrückt wird, ist Zweck des Systems. Verlegenheiten aber können dadurch den Verwaltungen nicht erwachsen, wenn für Vertretung bei Erkrankungen, Beurlaubungen, an Ruhetagen u. s. w., für den Ersatz abgehender Beamten und für die notwendige Personalvermehrung bei steigendem Verkehre zweckmäßig gesorgt wird. Der Erfolg des Akkordwesens war für beide Teile befriedigend. Die Akkordarbeit wurde nach der Verstaatlichung 1880 aufgehoben (nach Fenten). Seither haben aber auch die preußischen Eisenbahnen wieder ähnliche Lohnsysteme für Güterbodenarbeiter eingeführt. Bei dem System mit abgestuftem, gewährleistetem Lohnsatz und gleichmäßiger Verteilung des Überschusses bilden die im Stücklohn arbeitenden Güterbodenarbeiter eine „Arbeitergemeinschaft“. Der Verdienst für die von den Mitgliedern ausgeführten Arbeiten wird der Gemeinschaft gutgeschrieben. Die Verteilung auf die einzelnen erfolgt dann derart, daß jeder Mitarbeiter zunächst als gewährleistetes Mindesteinkommen den ihm nach der Lohnordnung zustehenden Tagelohn erhält. Der nach Abzug des Gesamttagelohnverdienstes dann noch verbleibende Oberschuß wird auf die Mitglieder dann im Verhältnis der geleisteten Lohntagewerke gleichmäßig verteilt. Weiter kommt auf Güterböden das alte Kölner Verfahren vor. Hierbei werden die Stückarbeiten wieder von der „Arbeitergemeinschaft“ ausgeführt, an deren Spitze ein von der Eisenbahnverwaltung ernannter Obmann steht. Die Verwaltung teilt die Arbeiten in Gruppen ein und bestimmt die Gruppenführer. Für die Berechnung des Verdienstes ist der Begriff des „Leistungstagewerkes“ eingeführt. Er bezeichnet das Produkt aus der Tonnenzahl der bewegten Güter und einem Zeitwert (Bruchteil von Tagewerken), der von der Eisenbahndirektion bei jeder Dienststelle besonders für die verschiedenen Beschäftigungsarten (Versand, Empfang, Umladung etc.) festgesetzt wird. Bei dem sog. neuen Kölner Verfahren sind für die Stücklohnarbeit die Arbeiter in Gruppen eingeteilt. Dies erfolgt durch die Eisenbahnverwaltung, ebenso die Ernennung der Gruppenvorarbeiter. Wie in vorstehender Weise werden die „Leistungstagewerke“ berechnet. Von diesen werden die wirklich geleisteten Arbeitstage abgezogen. Der Oberschuß, die „Mehrtagewerke“ werden besonders vergütet, u. zw. erhält jeder Arbeiter für seine Mehrtagewerke den Durchschnittslohn vergütet, der von der Eisenbahnverwaltung zu Beginn des Etatsjahres allgemein festgesetzt wird. Schließlich kommt noch das sog. Hamburger Verfahren vor. Hierbei bilden alle im Stücklohn beschäftigten Arbeiter eine Gesellschaft (BGB. § 705) unter dem Namen „Güterbodengemeinschaft“, an deren Spitze ein Vorstand (Obmann und Beisitzer) steht. Der Vorstand wird in einer Hauptversammlung gewählt. Die Arbeiter arbeiten in Gruppen unter je einem Vorarbeiter, der von dem Dienstvorsteher bestimmt wird. Der Gesamtverdienst der Gemeinschaft ermittelt sich aus den von der Verwaltung festgesetzten Stückpreisen und der Menge der bewegten Gütertonnen und wird auf die Mitglieder im Verhältnis der geleisteten Tagewerke verteilt. Die Gemeinschaft kann nach Bedarf Hilfsarbeiter (bis zu 1/3 der Mitgliederzahl) beschäftigen und hat sie selbständig zu lohnen (Schwarze). Auch die Holländische Staatsbahn, die Niederländische Zentralbahn und die k. k. priv. Südbahn haben ähnliche Stationsakkorde eingeführt. Literatur: G. Schmoller, Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, II. Teil, Leipzig 1904. – Marx, Kapital, I. Bd., 5. Aufl., 1903. – Schloß, Methods of industrial remuneration, 3. Aufl., 1898. – L. Bernhard, Handbuch der Löhnungsmethoden (Bearbeitung d. vor.), Leipzig 1906. – Dr. E. Schwiedland, Lohnformen und Lohnhöhe, Rundschau für Technik und Wirtschaft 1910. – B. Schwarze, Das Lohnwesen in amerikanischen Werkstätten, Glasers Annalen 1910. – Beschlüsse der Jahresversammlung des VDEV., Straßburg 1878 und der Technikerversammlung in Straßburg 1910. – Fenten, Wie ermittelt man die zur Güterbewegung auf den Güterschuppen erforderlichen Arbeitskräfte?, Zeitung des VDEV. 1904. – A. v. Löhr, Beteiligung des Personales am Geschäftsgewinn bei den Dänischen Staatsbahnen, Österr. Eisenbahnzeitung 1903, 1904, 1906. – Beteiligung des Personales der Italienischen Staatsbahnen an den Betriebsersparnissen, Österr. Eisenbahnzeitung 1910. v. Enderes. Akkumulatoren, elektrische (Sammler, Speicher), (accumulators; accumulateurs; accumulatori), aus mehreren hintereinander geschalteten Zellen bestehende Apparate zur zeitweisen Aufspeicherung elektrischer Energie. Jede Zelle enthält einen flüssigen Elektrolyten, in den eine Anzahl von parallelen Metallplatten ganz eintaucht; ein Teil davon ist positiv (Anoden), der andere negativ (Kathoden). Bei Einleitung eines Stromes von den positiven zu den negativen Platten wird elektrische Energie unter physikalischen und chemischen Umwandlungsprozessen aufgenommen (Ladung) und bleibt aufgespeichert; sie kann später unter Auftreten eines entgegengesetzt gerichteten Stromes zum größten Teil wieder entnommen werden (Entladung). Man unterscheidet A. mit saurem Elektrolyten (schlechtweg „Bleiakkumulatoren“) und solche mit alkalischem Elektrolyten. Die Bleiakkumulatoren enthalten verdünnte Schwefelsäure (16–27%) und entweder massive Bleiplatten oder Bleigitter (Rahmen) mit eingepreßten Bleiverbindungen. Solche Sammler wurden von Plante (dem Erfinder des A.), Faure, Tudor u. s. w. gebaut. Bei Verwendung massiver Bleikerne werden die positiven Platten durch „Formieren“ (wiederholtes Laden und Entladen) in Bleisuperoxyd <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0124" n="116"/> </p><lb/> <p>1. Die Arbeiten auf den Stationen seien so verschieden, daß eine richtige Schätzung nicht tunlich sei. 2. Die Beamten würden sich verlocken lassen, über ihre Kräfte zu arbeiten, sich Krankheiten zuziehen, ja sogar sich und ihre Untergebenen leichtsinnigerweise Gefahren aussetzen. 3. 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Die Verteilung auf die einzelnen erfolgt dann derart, daß jeder Mitarbeiter zunächst als gewährleistetes Mindesteinkommen den ihm nach der Lohnordnung zustehenden Tagelohn erhält. Der nach Abzug des Gesamttagelohnverdienstes dann noch verbleibende Oberschuß wird auf die Mitglieder dann im Verhältnis der geleisteten Lohntagewerke gleichmäßig verteilt.</p><lb/> <p>Weiter kommt auf Güterböden das alte Kölner Verfahren vor. Hierbei werden die Stückarbeiten wieder von der „Arbeitergemeinschaft“ ausgeführt, an deren Spitze ein von der Eisenbahnverwaltung ernannter Obmann steht. Die Verwaltung teilt die Arbeiten in Gruppen ein und bestimmt die Gruppenführer. Für die Berechnung des Verdienstes ist der Begriff des „Leistungstagewerkes“ eingeführt. Er bezeichnet das Produkt aus der Tonnenzahl der bewegten Güter und einem Zeitwert (Bruchteil von Tagewerken), der von der Eisenbahndirektion bei jeder Dienststelle besonders für die verschiedenen Beschäftigungsarten (Versand, Empfang, Umladung etc.) festgesetzt wird.</p><lb/> <p>Bei dem sog. <hi rendition="#g">neuen</hi> Kölner Verfahren sind für die Stücklohnarbeit die Arbeiter in Gruppen eingeteilt. Dies erfolgt durch die Eisenbahnverwaltung, ebenso die Ernennung der Gruppenvorarbeiter. Wie in vorstehender Weise werden die „Leistungstagewerke“ berechnet. Von diesen werden die wirklich geleisteten Arbeitstage abgezogen. Der Oberschuß, die „Mehrtagewerke“ werden besonders vergütet, u. zw. erhält jeder Arbeiter für seine Mehrtagewerke den Durchschnittslohn vergütet, der von der Eisenbahnverwaltung zu Beginn des Etatsjahres allgemein festgesetzt wird.</p><lb/> <p>Schließlich kommt noch das sog. <hi rendition="#g">Hamburger</hi> Verfahren vor. Hierbei bilden alle im Stücklohn beschäftigten Arbeiter eine Gesellschaft (BGB. § 705) unter dem Namen „Güterbodengemeinschaft“, an deren Spitze ein Vorstand (Obmann und Beisitzer) steht. Der Vorstand wird in einer Hauptversammlung gewählt. Die Arbeiter arbeiten in Gruppen unter je einem Vorarbeiter, der von dem Dienstvorsteher bestimmt wird. Der Gesamtverdienst der Gemeinschaft ermittelt sich aus den von der Verwaltung festgesetzten Stückpreisen und der Menge der bewegten Gütertonnen und wird auf die Mitglieder im Verhältnis der geleisteten Tagewerke verteilt. Die Gemeinschaft kann nach Bedarf Hilfsarbeiter (bis zu <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">3</hi> der Mitgliederzahl) beschäftigen und hat sie selbständig zu lohnen (Schwarze).</p><lb/> <p>Auch die Holländische Staatsbahn, die Niederländische Zentralbahn und die k. k. priv. 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1. Die Arbeiten auf den Stationen seien so verschieden, daß eine richtige Schätzung nicht tunlich sei. 2. Die Beamten würden sich verlocken lassen, über ihre Kräfte zu arbeiten, sich Krankheiten zuziehen, ja sogar sich und ihre Untergebenen leichtsinnigerweise Gefahren aussetzen. 3. Das Personal auf den Stationen würde auf eine so geringe Zahl herabgedrückt, daß bei steigendem Verkehre, bei Erkrankungen etc. den Verwaltungen Verlegenheiten erwachsen können.
Dem ersten Einwurfe wurde dadurch Rechnung getragen, daß die örtlichen Verhältnisse genau berücksichtigt wurden. Die zweite Behauptung fand ihre Widerlegung in der Statistik über Erkrankungen und Verletzungen. Daß das Personal auf eine möglichst geringe Zahl herabgedrückt wird, ist Zweck des Systems. Verlegenheiten aber können dadurch den Verwaltungen nicht erwachsen, wenn für Vertretung bei Erkrankungen, Beurlaubungen, an Ruhetagen u. s. w., für den Ersatz abgehender Beamten und für die notwendige Personalvermehrung bei steigendem Verkehre zweckmäßig gesorgt wird.
Der Erfolg des Akkordwesens war für beide Teile befriedigend.
Die Akkordarbeit wurde nach der Verstaatlichung 1880 aufgehoben (nach Fenten).
Seither haben aber auch die preußischen Eisenbahnen wieder ähnliche Lohnsysteme für Güterbodenarbeiter eingeführt. Bei dem System mit abgestuftem, gewährleistetem Lohnsatz und gleichmäßiger Verteilung des Überschusses bilden die im Stücklohn arbeitenden Güterbodenarbeiter eine „Arbeitergemeinschaft“. Der Verdienst für die von den Mitgliedern ausgeführten Arbeiten wird der Gemeinschaft gutgeschrieben. Die Verteilung auf die einzelnen erfolgt dann derart, daß jeder Mitarbeiter zunächst als gewährleistetes Mindesteinkommen den ihm nach der Lohnordnung zustehenden Tagelohn erhält. Der nach Abzug des Gesamttagelohnverdienstes dann noch verbleibende Oberschuß wird auf die Mitglieder dann im Verhältnis der geleisteten Lohntagewerke gleichmäßig verteilt.
Weiter kommt auf Güterböden das alte Kölner Verfahren vor. Hierbei werden die Stückarbeiten wieder von der „Arbeitergemeinschaft“ ausgeführt, an deren Spitze ein von der Eisenbahnverwaltung ernannter Obmann steht. Die Verwaltung teilt die Arbeiten in Gruppen ein und bestimmt die Gruppenführer. Für die Berechnung des Verdienstes ist der Begriff des „Leistungstagewerkes“ eingeführt. Er bezeichnet das Produkt aus der Tonnenzahl der bewegten Güter und einem Zeitwert (Bruchteil von Tagewerken), der von der Eisenbahndirektion bei jeder Dienststelle besonders für die verschiedenen Beschäftigungsarten (Versand, Empfang, Umladung etc.) festgesetzt wird.
Bei dem sog. neuen Kölner Verfahren sind für die Stücklohnarbeit die Arbeiter in Gruppen eingeteilt. Dies erfolgt durch die Eisenbahnverwaltung, ebenso die Ernennung der Gruppenvorarbeiter. Wie in vorstehender Weise werden die „Leistungstagewerke“ berechnet. Von diesen werden die wirklich geleisteten Arbeitstage abgezogen. Der Oberschuß, die „Mehrtagewerke“ werden besonders vergütet, u. zw. erhält jeder Arbeiter für seine Mehrtagewerke den Durchschnittslohn vergütet, der von der Eisenbahnverwaltung zu Beginn des Etatsjahres allgemein festgesetzt wird.
Schließlich kommt noch das sog. Hamburger Verfahren vor. Hierbei bilden alle im Stücklohn beschäftigten Arbeiter eine Gesellschaft (BGB. § 705) unter dem Namen „Güterbodengemeinschaft“, an deren Spitze ein Vorstand (Obmann und Beisitzer) steht. Der Vorstand wird in einer Hauptversammlung gewählt. Die Arbeiter arbeiten in Gruppen unter je einem Vorarbeiter, der von dem Dienstvorsteher bestimmt wird. Der Gesamtverdienst der Gemeinschaft ermittelt sich aus den von der Verwaltung festgesetzten Stückpreisen und der Menge der bewegten Gütertonnen und wird auf die Mitglieder im Verhältnis der geleisteten Tagewerke verteilt. Die Gemeinschaft kann nach Bedarf Hilfsarbeiter (bis zu 1/3 der Mitgliederzahl) beschäftigen und hat sie selbständig zu lohnen (Schwarze).
Auch die Holländische Staatsbahn, die Niederländische Zentralbahn und die k. k. priv. Südbahn haben ähnliche Stationsakkorde eingeführt.
Literatur: G. Schmoller, Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, II. Teil, Leipzig 1904. – Marx, Kapital, I. Bd., 5. Aufl., 1903. – Schloß, Methods of industrial remuneration, 3. Aufl., 1898. – L. Bernhard, Handbuch der Löhnungsmethoden (Bearbeitung d. vor.), Leipzig 1906. – Dr. E. Schwiedland, Lohnformen und Lohnhöhe, Rundschau für Technik und Wirtschaft 1910. – B. Schwarze, Das Lohnwesen in amerikanischen Werkstätten, Glasers Annalen 1910. – Beschlüsse der Jahresversammlung des VDEV., Straßburg 1878 und der Technikerversammlung in Straßburg 1910. – Fenten, Wie ermittelt man die zur Güterbewegung auf den Güterschuppen erforderlichen Arbeitskräfte?, Zeitung des VDEV. 1904. – A. v. Löhr, Beteiligung des Personales am Geschäftsgewinn bei den Dänischen Staatsbahnen, Österr. Eisenbahnzeitung 1903, 1904, 1906. – Beteiligung des Personales der Italienischen Staatsbahnen an den Betriebsersparnissen, Österr. Eisenbahnzeitung 1910.
v. Enderes.
Akkumulatoren, elektrische (Sammler, Speicher), (accumulators; accumulateurs; accumulatori), aus mehreren hintereinander geschalteten Zellen bestehende Apparate zur zeitweisen Aufspeicherung elektrischer Energie. Jede Zelle enthält einen flüssigen Elektrolyten, in den eine Anzahl von parallelen Metallplatten ganz eintaucht; ein Teil davon ist positiv (Anoden), der andere negativ (Kathoden). Bei Einleitung eines Stromes von den positiven zu den negativen Platten wird elektrische Energie unter physikalischen und chemischen Umwandlungsprozessen aufgenommen (Ladung) und bleibt aufgespeichert; sie kann später unter Auftreten eines entgegengesetzt gerichteten Stromes zum größten Teil wieder entnommen werden (Entladung).
Man unterscheidet A. mit saurem Elektrolyten (schlechtweg „Bleiakkumulatoren“) und solche mit alkalischem Elektrolyten.
Die Bleiakkumulatoren enthalten verdünnte Schwefelsäure (16–27%) und entweder massive Bleiplatten oder Bleigitter (Rahmen) mit eingepreßten Bleiverbindungen. Solche Sammler wurden von Plante (dem Erfinder des A.), Faure, Tudor u. s. w. gebaut. Bei Verwendung massiver Bleikerne werden die positiven Platten durch „Formieren“ (wiederholtes Laden und Entladen) in Bleisuperoxyd
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