kannte Arbeit, andern Theils auch hier und dort manches erwähnt ist, das hieher Bezug hat.
Im wesentlichen kommt diese Arbeit bei den ver- schiedenen Arten der gemauerten Dämme dennoch überein; was also noch Unterschied macht, be- ruht auf der Verschiedenheit der Materialien, ih- rer Struktur, und des Platzes den man ihnen an- weiset. Betrachten wir also zuerst die ganz und gar gemauerten Dämme, so lassen sich solche so- wohl von Bruchsteinen, als von Quadern er- bauen, und bei jenen ist dieß wieder auf zweierlei Art vorzüglich ins Werk zu richten, nämlich auf gemeine Art, und mit gegossenen Mauern.
Bei der Aufführung solcher Dämme, die theils aus Mauer, theils aus Schutt bestehen, fin- den die oben angezeigten Arten gleichfalls statl. Von allen giebt das folgende weitere Nachricht.
§. 185. Aufführung durch und durch mit Bruchsteinen gemauerter Dämme und zwar auf gemeine Art.
So wie die Arbeiten am Grundgraben been- digt sind, wird die Grundlage, (Grundschicht,) durch den ganzen Grundgraben hindurch gesetzt, (die Bearbeitung des Grundgrabens geschieht wie bei Erd- und Schuttdämmen.) Zu dem Ende schüt- tet man von dem Mörtel, dessen man sich bedienen will, etwa 3 Zoll hoch auf die Grundgrabensohle.
In
kannte Arbeit, andern Theils auch hier und dort manches erwaͤhnt iſt, das hieher Bezug hat.
Im weſentlichen kommt dieſe Arbeit bei den ver- ſchiedenen Arten der gemauerten Daͤmme dennoch uͤberein; was alſo noch Unterſchied macht, be- ruht auf der Verſchiedenheit der Materialien, ih- rer Struktur, und des Platzes den man ihnen an- weiſet. Betrachten wir alſo zuerſt die ganz und gar gemauerten Daͤmme, ſo laſſen ſich ſolche ſo- wohl von Bruchſteinen, als von Quadern er- bauen, und bei jenen iſt dieß wieder auf zweierlei Art vorzuͤglich ins Werk zu richten, naͤmlich auf gemeine Art, und mit gegoſſenen Mauern.
Bei der Auffuͤhrung ſolcher Daͤmme, die theils aus Mauer, theils aus Schutt beſtehen, fin- den die oben angezeigten Arten gleichfalls ſtatl. Von allen giebt das folgende weitere Nachricht.
§. 185. Auffuͤhrung durch und durch mit Bruchſteinen gemauerter Daͤmme und zwar auf gemeine Art.
So wie die Arbeiten am Grundgraben been- digt ſind, wird die Grundlage, (Grundſchicht,) durch den ganzen Grundgraben hindurch geſetzt, (die Bearbeitung des Grundgrabens geſchieht wie bei Erd- und Schuttdaͤmmen.) Zu dem Ende ſchuͤt- tet man von dem Moͤrtel, deſſen man ſich bedienen will, etwa 3 Zoll hoch auf die Grundgrabenſohle.
In
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0410"n="400"/>
kannte Arbeit, andern Theils auch hier und dort<lb/>
manches erwaͤhnt iſt, das hieher Bezug hat.</p><lb/><p>Im weſentlichen kommt dieſe Arbeit bei den ver-<lb/>ſchiedenen Arten der gemauerten Daͤmme dennoch<lb/>
uͤberein; was alſo noch Unterſchied macht, be-<lb/>
ruht auf der Verſchiedenheit der Materialien, ih-<lb/>
rer Struktur, und des Platzes den man ihnen an-<lb/>
weiſet. Betrachten wir alſo zuerſt die ganz und<lb/>
gar gemauerten Daͤmme, ſo laſſen ſich ſolche ſo-<lb/>
wohl von Bruchſteinen, als von Quadern er-<lb/>
bauen, und bei jenen iſt dieß wieder auf zweierlei<lb/>
Art vorzuͤglich ins Werk zu richten, naͤmlich auf<lb/>
gemeine Art, und mit gegoſſenen Mauern.</p><lb/><p>Bei der Auffuͤhrung ſolcher Daͤmme, die<lb/>
theils aus Mauer, theils aus Schutt beſtehen, fin-<lb/>
den die oben angezeigten Arten gleichfalls ſtatl.<lb/>
Von allen giebt das folgende weitere Nachricht.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 185.<lb/>
Auffuͤhrung durch und durch mit Bruchſteinen gemauerter<lb/>
Daͤmme und zwar auf gemeine Art.</head><lb/><p>So wie die Arbeiten am Grundgraben been-<lb/>
digt ſind, wird die Grundlage, (Grundſchicht,)<lb/>
durch den ganzen Grundgraben hindurch geſetzt,<lb/>
(die Bearbeitung des Grundgrabens geſchieht wie<lb/>
bei Erd- und Schuttdaͤmmen.) Zu dem Ende ſchuͤt-<lb/>
tet man von dem Moͤrtel, deſſen man ſich bedienen<lb/>
will, etwa 3 Zoll hoch auf die Grundgrabenſohle.<lb/><fwplace="bottom"type="catch">In</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[400/0410]
kannte Arbeit, andern Theils auch hier und dort
manches erwaͤhnt iſt, das hieher Bezug hat.
Im weſentlichen kommt dieſe Arbeit bei den ver-
ſchiedenen Arten der gemauerten Daͤmme dennoch
uͤberein; was alſo noch Unterſchied macht, be-
ruht auf der Verſchiedenheit der Materialien, ih-
rer Struktur, und des Platzes den man ihnen an-
weiſet. Betrachten wir alſo zuerſt die ganz und
gar gemauerten Daͤmme, ſo laſſen ſich ſolche ſo-
wohl von Bruchſteinen, als von Quadern er-
bauen, und bei jenen iſt dieß wieder auf zweierlei
Art vorzuͤglich ins Werk zu richten, naͤmlich auf
gemeine Art, und mit gegoſſenen Mauern.
Bei der Auffuͤhrung ſolcher Daͤmme, die
theils aus Mauer, theils aus Schutt beſtehen, fin-
den die oben angezeigten Arten gleichfalls ſtatl.
Von allen giebt das folgende weitere Nachricht.
§. 185.
Auffuͤhrung durch und durch mit Bruchſteinen gemauerter
Daͤmme und zwar auf gemeine Art.
So wie die Arbeiten am Grundgraben been-
digt ſind, wird die Grundlage, (Grundſchicht,)
durch den ganzen Grundgraben hindurch geſetzt,
(die Bearbeitung des Grundgrabens geſchieht wie
bei Erd- und Schuttdaͤmmen.) Zu dem Ende ſchuͤt-
tet man von dem Moͤrtel, deſſen man ſich bedienen
will, etwa 3 Zoll hoch auf die Grundgrabenſohle.
In
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/410>, abgerufen am 30.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.