legt werden muß, 1/3 oder 2/5 der Höhe der Mauer tief, auch wohl bei dringenden Umständen noch tiefer. Bei mittelmäßigen Boden kann man den Grund 1/4 und bei guten Boden 1/5 oder 1/6 der Mauer Höhe zur Tiefe geben.
Die Breite dieser Grundgraben richtet sich na- türlich nach der untern Breite der Mauer, und wegen des Dossements, welches die Mauer bekom- men muß, wird sie stets noch etwas vergrößert.
Die Länge derselben ergiebt sich aus der Damm- sohlenlänge, der sie stets gleich kömmt.
Für den Schutt kann der Grundgraben vorn oder in der Mitte des Dammes höchstens 1/8 der Tiefe des für eine Mauer an dieser Stelle auszu- bringenden Grundgrabens bekommen.
§. 183.
Hier kann denn auch noch folgende Frage: soll in die halbgemauerten, und halb von Schutt aufgeführten Dämme eine Thon- oder Rasen- brust kommen oder nicht? mit beantwortet werden.
Wer solche Dämme bauet, und keine Kosten scheuen darf, kann recht wohl noch eine Rasen- brust oder eine von Thon in diese Dämme hinein- legen, und dann muß für diese Thon- oder Ra- senbrüste auch gleich mit Grund gegraben werden. Besonders möchte wohl in dem Falle, wenn man die Maner in die Mitte legt, und vor und hinter solche Schutt gestürzt wird, die Brust nicht un- dienlich seyn. Da müßte man denn die Thon-
oder
legt werden muß, ⅓ oder ⅖ der Hoͤhe der Mauer tief, auch wohl bei dringenden Umſtaͤnden noch tiefer. Bei mittelmaͤßigen Boden kann man den Grund ¼ und bei guten Boden ⅕ oder ⅙ der Mauer Hoͤhe zur Tiefe geben.
Die Breite dieſer Grundgraben richtet ſich na- tuͤrlich nach der untern Breite der Mauer, und wegen des Doſſements, welches die Mauer bekom- men muß, wird ſie ſtets noch etwas vergroͤßert.
Die Laͤnge derſelben ergiebt ſich aus der Damm- ſohlenlaͤnge, der ſie ſtets gleich koͤmmt.
Fuͤr den Schutt kann der Grundgraben vorn oder in der Mitte des Dammes hoͤchſtens ⅛ der Tiefe des fuͤr eine Mauer an dieſer Stelle auszu- bringenden Grundgrabens bekommen.
§. 183.
Hier kann denn auch noch folgende Frage: ſoll in die halbgemauerten, und halb von Schutt aufgefuͤhrten Daͤmme eine Thon- oder Raſen- bruſt kommen oder nicht? mit beantwortet werden.
Wer ſolche Daͤmme bauet, und keine Koſten ſcheuen darf, kann recht wohl noch eine Raſen- bruſt oder eine von Thon in dieſe Daͤmme hinein- legen, und dann muß fuͤr dieſe Thon- oder Ra- ſenbruͤſte auch gleich mit Grund gegraben werden. Beſonders moͤchte wohl in dem Falle, wenn man die Maner in die Mitte legt, und vor und hinter ſolche Schutt geſtuͤrzt wird, die Bruſt nicht un- dienlich ſeyn. Da muͤßte man denn die Thon-
oder
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legt werden muß, ⅓ oder ⅖ der Hoͤhe der Mauer
tief, auch wohl bei dringenden Umſtaͤnden noch
tiefer. Bei mittelmaͤßigen Boden kann man den
Grund ¼ und bei guten Boden ⅕ oder ⅙ der
Mauer Hoͤhe zur Tiefe geben.
Die Breite dieſer Grundgraben richtet ſich na-
tuͤrlich nach der untern Breite der Mauer, und
wegen des Doſſements, welches die Mauer bekom-
men muß, wird ſie ſtets noch etwas vergroͤßert.
Die Laͤnge derſelben ergiebt ſich aus der Damm-
ſohlenlaͤnge, der ſie ſtets gleich koͤmmt.
Fuͤr den Schutt kann der Grundgraben vorn
oder in der Mitte des Dammes hoͤchſtens ⅛ der
Tiefe des fuͤr eine Mauer an dieſer Stelle auszu-
bringenden Grundgrabens bekommen.
§. 183.
Hier kann denn auch noch folgende Frage:
ſoll in die halbgemauerten, und halb von Schutt
aufgefuͤhrten Daͤmme eine Thon- oder Raſen-
bruſt kommen oder nicht? mit beantwortet werden.
Wer ſolche Daͤmme bauet, und keine Koſten
ſcheuen darf, kann recht wohl noch eine Raſen-
bruſt oder eine von Thon in dieſe Daͤmme hinein-
legen, und dann muß fuͤr dieſe Thon- oder Ra-
ſenbruͤſte auch gleich mit Grund gegraben werden.
Beſonders moͤchte wohl in dem Falle, wenn man
die Maner in die Mitte legt, und vor und hinter
ſolche Schutt geſtuͤrzt wird, die Bruſt nicht un-
dienlich ſeyn. Da muͤßte man denn die Thon-
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 398. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/408>, abgerufen am 21.12.2024.
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