untere Dicke der Mauer auf dem Grunde, gleich der obern Dicke, zu der das Mauerrecht ad- dirt ist.
Dieß Mauerrecht muß aber auf den äußern Seiten des Dammes, und nicht an den innern Flächen der Mauer angesetzt werden. Aus ihm ergiebt sich auch die Böschung des Dammes, die man je- doch noch abändern kann, durch die Vergrößerung und Verringerung der Kappenbreite und des Bö- schungswinkels.
Bei gemauerten Dämmen macht man die Bö- schungen vorn und hinten gern gleich, und hinten besonders nicht gern unter 45 Grad, weil sie sonst zu viel von der Witterung und Nässe leiden.
Weil ein Damm von Quadern, wegen der Fi- gur der Werkstücke, eine bessere Verbindung hat, als einer von Bruchsteinen, so braucht er auch we- niger Böschung als letzterer. Ohne Böschung aber zu mauern, ist nie rathsam.
§. 182. Grundlegen unter gemauerten Dämmen.
Es bedarf keines weitläuftigen Nachdenkens, daß gemauerte Dämme einen sichern Grund haben müssen, und daß mithin auf solchen viel -- wo nicht gar noch mehr Rücksicht zu nehmen ist, als bei Erd- und Schuttdämmen gefordert wurde. Bei letztern hilft man sich, nach dem Obigen, außer- ordentlich durch die sattsam beschriebenen Thon- und Rasenbrüste; gemauerte Dämme hingegen,
beson-
untere Dicke der Mauer auf dem Grunde, gleich der obern Dicke, zu der das Mauerrecht ad- dirt iſt.
Dieß Mauerrecht muß aber auf den aͤußern Seiten des Dammes, und nicht an den innern Flaͤchen der Mauer angeſetzt werden. Aus ihm ergiebt ſich auch die Boͤſchung des Dammes, die man je- doch noch abaͤndern kann, durch die Vergroͤßerung und Verringerung der Kappenbreite und des Boͤ- ſchungswinkels.
Bei gemauerten Daͤmmen macht man die Boͤ- ſchungen vorn und hinten gern gleich, und hinten beſonders nicht gern unter 45 Grad, weil ſie ſonſt zu viel von der Witterung und Naͤſſe leiden.
Weil ein Damm von Quadern, wegen der Fi- gur der Werkſtuͤcke, eine beſſere Verbindung hat, als einer von Bruchſteinen, ſo braucht er auch we- niger Boͤſchung als letzterer. Ohne Boͤſchung aber zu mauern, iſt nie rathſam.
§. 182. Grundlegen unter gemauerten Daͤmmen.
Es bedarf keines weitlaͤuftigen Nachdenkens, daß gemauerte Daͤmme einen ſichern Grund haben muͤſſen, und daß mithin auf ſolchen viel — wo nicht gar noch mehr Ruͤckſicht zu nehmen iſt, als bei Erd- und Schuttdaͤmmen gefordert wurde. Bei letztern hilft man ſich, nach dem Obigen, außer- ordentlich durch die ſattſam beſchriebenen Thon- und Raſenbruͤſte; gemauerte Daͤmme hingegen,
beſon-
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untere Dicke der Mauer auf dem Grunde,
gleich der obern Dicke, zu der das Mauerrecht ad-
dirt iſt.
Dieß Mauerrecht muß aber auf den aͤußern
Seiten des Dammes, und nicht an den innern Flaͤchen
der Mauer angeſetzt werden. Aus ihm ergiebt
ſich auch die Boͤſchung des Dammes, die man je-
doch noch abaͤndern kann, durch die Vergroͤßerung
und Verringerung der Kappenbreite und des Boͤ-
ſchungswinkels.
Bei gemauerten Daͤmmen macht man die Boͤ-
ſchungen vorn und hinten gern gleich, und hinten
beſonders nicht gern unter 45 Grad, weil ſie ſonſt
zu viel von der Witterung und Naͤſſe leiden.
Weil ein Damm von Quadern, wegen der Fi-
gur der Werkſtuͤcke, eine beſſere Verbindung hat,
als einer von Bruchſteinen, ſo braucht er auch we-
niger Boͤſchung als letzterer. Ohne Boͤſchung
aber zu mauern, iſt nie rathſam.
§. 182.
Grundlegen unter gemauerten Daͤmmen.
Es bedarf keines weitlaͤuftigen Nachdenkens,
daß gemauerte Daͤmme einen ſichern Grund haben
muͤſſen, und daß mithin auf ſolchen viel — wo
nicht gar noch mehr Ruͤckſicht zu nehmen iſt, als
bei Erd- und Schuttdaͤmmen gefordert wurde.
Bei letztern hilft man ſich, nach dem Obigen, außer-
ordentlich durch die ſattſam beſchriebenen Thon-
und Raſenbruͤſte; gemauerte Daͤmme hingegen,
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/406>, abgerufen am 30.12.2024.
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