Soll eine solche Mauer auch ein Mauer- recht haben? Ueber diese Frage merke man Fol- gendes. Dasjenige, was bei den Mauern, und besonders bei den Futtermauern, oder auch bey solchen, durch welche Lasten sollen abgefangen wer- den, das Mauerrecht, oder die Anlage nö- thig macht, ist der Seitendruck gegen diese Mau- ern. Diesem Seitendrucke eben, soll die Mauer durch eine, ihrer Höhe verhältnißmäßige, Verstär- kung widerstehen. Der gemauerte Striegelschacht steht aber ringsum im Damme, oder im Erdboden. Er leidet also auch rings herum einen Seitendruck. Dieser Seitendruck also muß sich, wenn er rings herum gleich ist, aufheben. Nun ist zwar bei Mauern, welche im Erdboden, und obendrein tief in selbigem stehen, dieser Seitendruck sich nicht allerwärts ganz gleich, (ob er sich schon nach dem Obigen hauptsächlich nach der Höhe rich- tet) wegen der mannigfaltigen verschiedenen keil- förmigen Schichtungen des Gesteines.
Bei Dämmen aber kann man denselben stets als gleich annehmen, weil in ihnen keine Gestein- schichtungen vorhanden sind, und das Material, das um den Striegelschacht zu liegen kömmt, keine widrige Beschaffenheit hat.
Eigentlich braucht also wohl ein gemauerter Striegelschacht keine Anlage. Will man ihm aber dennoch welche geben, und sie, wie gewöhnlich
zu
§. 139.
Soll eine ſolche Mauer auch ein Mauer- recht haben? Ueber dieſe Frage merke man Fol- gendes. Dasjenige, was bei den Mauern, und beſonders bei den Futtermauern, oder auch bey ſolchen, durch welche Laſten ſollen abgefangen wer- den, das Mauerrecht, oder die Anlage noͤ- thig macht, iſt der Seitendruck gegen dieſe Mau- ern. Dieſem Seitendrucke eben, ſoll die Mauer durch eine, ihrer Hoͤhe verhaͤltnißmaͤßige, Verſtaͤr- kung widerſtehen. Der gemauerte Striegelſchacht ſteht aber ringsum im Damme, oder im Erdboden. Er leidet alſo auch rings herum einen Seitendruck. Dieſer Seitendruck alſo muß ſich, wenn er rings herum gleich iſt, aufheben. Nun iſt zwar bei Mauern, welche im Erdboden, und obendrein tief in ſelbigem ſtehen, dieſer Seitendruck ſich nicht allerwaͤrts ganz gleich, (ob er ſich ſchon nach dem Obigen hauptſaͤchlich nach der Hoͤhe rich- tet) wegen der mannigfaltigen verſchiedenen keil- foͤrmigen Schichtungen des Geſteines.
Bei Daͤmmen aber kann man denſelben ſtets als gleich annehmen, weil in ihnen keine Geſtein- ſchichtungen vorhanden ſind, und das Material, das um den Striegelſchacht zu liegen koͤmmt, keine widrige Beſchaffenheit hat.
Eigentlich braucht alſo wohl ein gemauerter Striegelſchacht keine Anlage. Will man ihm aber dennoch welche geben, und ſie, wie gewoͤhnlich
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§. 139.
Soll eine ſolche Mauer auch ein Mauer-
recht haben? Ueber dieſe Frage merke man Fol-
gendes. Dasjenige, was bei den Mauern, und
beſonders bei den Futtermauern, oder auch bey
ſolchen, durch welche Laſten ſollen abgefangen wer-
den, das Mauerrecht, oder die Anlage noͤ-
thig macht, iſt der Seitendruck gegen dieſe Mau-
ern. Dieſem Seitendrucke eben, ſoll die Mauer
durch eine, ihrer Hoͤhe verhaͤltnißmaͤßige, Verſtaͤr-
kung widerſtehen. Der gemauerte Striegelſchacht
ſteht aber ringsum im Damme, oder im Erdboden.
Er leidet alſo auch rings herum einen Seitendruck.
Dieſer Seitendruck alſo muß ſich, wenn er rings
herum gleich iſt, aufheben. Nun iſt zwar bei
Mauern, welche im Erdboden, und obendrein
tief in ſelbigem ſtehen, dieſer Seitendruck ſich
nicht allerwaͤrts ganz gleich, (ob er ſich ſchon
nach dem Obigen hauptſaͤchlich nach der Hoͤhe rich-
tet) wegen der mannigfaltigen verſchiedenen keil-
foͤrmigen Schichtungen des Geſteines.
Bei Daͤmmen aber kann man denſelben ſtets
als gleich annehmen, weil in ihnen keine Geſtein-
ſchichtungen vorhanden ſind, und das Material,
das um den Striegelſchacht zu liegen koͤmmt, keine
widrige Beſchaffenheit hat.
Eigentlich braucht alſo wohl ein gemauerter
Striegelſchacht keine Anlage. Will man ihm aber
dennoch welche geben, und ſie, wie gewoͤhnlich
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/305>, abgerufen am 03.12.2024.
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