Wie man in Ansehung des Terreins Teiche zu lagern habe, läßt sich im Allgemeinen nicht ganz genau bestimmen. Am Ende kömmt alles darauf hinaus, daß man eines Theils Keinen beeinträchti- gen möge, wenn man neue Teiche bauet, andern Theils sein Terrein so stark als möglich nutze. Was die Beeinträchtigung Anderer anbetrift, so erheischt schon die natürliche Billigkeit, Jedem das Seinige zu lassen, und auch bürgerliche Gesetze verbieten dieß. Die Art und Weise aber, wie man durch den Teichbau beeinträchtigen könne, ist sehr man- nigfaltig. Vorzüglich kommen indessen die folgen- den Fälle vor. Entweder wird einem Andern das Wasser geraubt, und so entgeht ihm dadurch der sonst erwachsende Vortheil; z. E. können Müh- len dienen; oder man läßt Wasser auf fremde Grundstücke treten, welche dadurch ganz oder zum Theil, wäre es auch nur einige Zeit lang, un- brauchbar werden, zum wenigsten von ihrer Er- giebigkeit verliehren; oder aber, man sperrt durch den Wasserspiegel Andern den benöthigten Abzug an ihren Gewässern. Welcher rechtschaffe- ne Mann wird sich wissentlich hievon was zu Schul- den kommen lassen wollen?
Sind aber solche oder ähnliche Fehler einmal begangen, so kommen sie öfters demjenigen sehr theuer zu stehn, der sie begangen hat. Es spin- nen sich bei solchen Gelegenheiten fast immer Kla-
gen,
§. 10.
Wie man in Anſehung des Terreins Teiche zu lagern habe, laͤßt ſich im Allgemeinen nicht ganz genau beſtimmen. Am Ende koͤmmt alles darauf hinaus, daß man eines Theils Keinen beeintraͤchti- gen moͤge, wenn man neue Teiche bauet, andern Theils ſein Terrein ſo ſtark als moͤglich nutze. Was die Beeintraͤchtigung Anderer anbetrift, ſo erheiſcht ſchon die natuͤrliche Billigkeit, Jedem das Seinige zu laſſen, und auch buͤrgerliche Geſetze verbieten dieß. Die Art und Weiſe aber, wie man durch den Teichbau beeintraͤchtigen koͤnne, iſt ſehr man- nigfaltig. Vorzuͤglich kommen indeſſen die folgen- den Faͤlle vor. Entweder wird einem Andern das Waſſer geraubt, und ſo entgeht ihm dadurch der ſonſt erwachſende Vortheil; z. E. koͤnnen Muͤh- len dienen; oder man laͤßt Waſſer auf fremde Grundſtuͤcke treten, welche dadurch ganz oder zum Theil, waͤre es auch nur einige Zeit lang, un- brauchbar werden, zum wenigſten von ihrer Er- giebigkeit verliehren; oder aber, man ſperrt durch den Waſſerſpiegel Andern den benoͤthigten Abzug an ihren Gewaͤſſern. Welcher rechtſchaffe- ne Mann wird ſich wiſſentlich hievon was zu Schul- den kommen laſſen wollen?
Sind aber ſolche oder aͤhnliche Fehler einmal begangen, ſo kommen ſie oͤfters demjenigen ſehr theuer zu ſtehn, der ſie begangen hat. Es ſpin- nen ſich bei ſolchen Gelegenheiten faſt immer Kla-
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§. 10.
Wie man in Anſehung des Terreins Teiche
zu lagern habe, laͤßt ſich im Allgemeinen nicht ganz
genau beſtimmen. Am Ende koͤmmt alles darauf
hinaus, daß man eines Theils Keinen beeintraͤchti-
gen moͤge, wenn man neue Teiche bauet, andern
Theils ſein Terrein ſo ſtark als moͤglich nutze. Was
die Beeintraͤchtigung Anderer anbetrift, ſo erheiſcht
ſchon die natuͤrliche Billigkeit, Jedem das Seinige
zu laſſen, und auch buͤrgerliche Geſetze verbieten
dieß. Die Art und Weiſe aber, wie man durch
den Teichbau beeintraͤchtigen koͤnne, iſt ſehr man-
nigfaltig. Vorzuͤglich kommen indeſſen die folgen-
den Faͤlle vor. Entweder wird einem Andern das
Waſſer geraubt, und ſo entgeht ihm dadurch der
ſonſt erwachſende Vortheil; z. E. koͤnnen Muͤh-
len dienen; oder man laͤßt Waſſer auf fremde
Grundſtuͤcke treten, welche dadurch ganz oder zum
Theil, waͤre es auch nur einige Zeit lang, un-
brauchbar werden, zum wenigſten von ihrer Er-
giebigkeit verliehren; oder aber, man ſperrt
durch den Waſſerſpiegel Andern den benoͤthigten
Abzug an ihren Gewaͤſſern. Welcher rechtſchaffe-
ne Mann wird ſich wiſſentlich hievon was zu Schul-
den kommen laſſen wollen?
Sind aber ſolche oder aͤhnliche Fehler einmal
begangen, ſo kommen ſie oͤfters demjenigen ſehr
theuer zu ſtehn, der ſie begangen hat. Es ſpin-
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/28>, abgerufen am 21.12.2024.
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