zu bewirken, daß keiner, ohne Wissen und Willen der Teichbesitzer, die Grundstriegel ziehen könne. Allein dieß kann man auf andere, eben so sichere und nützlichere Arten auch erhalten; diese Gewohn- heit ist daher ganz irrig und keinesweges nachzu- ahmen.
Bei jedem Striegel hat man insbesondere zu bemerken, erstlich die Gerenne und den dazu gehö- renden Wasserkasten; Zweitens den Zapfen oder den eigentlichen Striegel; Drittens den Striegel- schacht, oder Zapfenschacht; Viertens endlich bei solchen Striegeln, die nicht vor dem Damme liegen, die Striegelröschen. Jedes dieser Stücke ist wichtig genug, daß ihm einige nähere Aufmerk- samkeit gegönnet werde, und da alle diese Stücke gleich von Anfange an, bei dem allmähligen Auf- bauen und Erhöhen des Dammes, mit angelegt und besorgt werden müssen, so folgen sie auch hier in derjenigen Ordnung, wie man sie gewöhnlich an- zulegen pflegt.
§. 110. A. Hölzerne Gerenne, und zwar Grund- oder Teichgerenne.
Mit diesem Namen bezeichnet man diejenige Rinne, die aus dem im Teichraum liegenden Was- serkasten hinweg, bis in den Damm hinein geht. Wenn also der Striegel im Damme liegt, ist sie zwischen dem Wasserkasten und dem Striegel- oder Zapfengerenne befindlich. Vermittelst des Grund- gerennes sucht man das Wasser aus den tiefsten
Punc-
zu bewirken, daß keiner, ohne Wiſſen und Willen der Teichbeſitzer, die Grundſtriegel ziehen koͤnne. Allein dieß kann man auf andere, eben ſo ſichere und nuͤtzlichere Arten auch erhalten; dieſe Gewohn- heit iſt daher ganz irrig und keinesweges nachzu- ahmen.
Bei jedem Striegel hat man insbeſondere zu bemerken, erſtlich die Gerenne und den dazu gehoͤ- renden Waſſerkaſten; Zweitens den Zapfen oder den eigentlichen Striegel; Drittens den Striegel- ſchacht, oder Zapfenſchacht; Viertens endlich bei ſolchen Striegeln, die nicht vor dem Damme liegen, die Striegelroͤſchen. Jedes dieſer Stuͤcke iſt wichtig genug, daß ihm einige naͤhere Aufmerk- ſamkeit gegoͤnnet werde, und da alle dieſe Stuͤcke gleich von Anfange an, bei dem allmaͤhligen Auf- bauen und Erhoͤhen des Dammes, mit angelegt und beſorgt werden muͤſſen, ſo folgen ſie auch hier in derjenigen Ordnung, wie man ſie gewoͤhnlich an- zulegen pflegt.
§. 110. A. Hoͤlzerne Gerenne, und zwar Grund- oder Teichgerenne.
Mit dieſem Namen bezeichnet man diejenige Rinne, die aus dem im Teichraum liegenden Waſ- ſerkaſten hinweg, bis in den Damm hinein geht. Wenn alſo der Striegel im Damme liegt, iſt ſie zwiſchen dem Waſſerkaſten und dem Striegel- oder Zapfengerenne befindlich. Vermittelſt des Grund- gerennes ſucht man das Waſſer aus den tiefſten
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zu bewirken, daß keiner, ohne Wiſſen und Willen
der Teichbeſitzer, die Grundſtriegel ziehen koͤnne.
Allein dieß kann man auf andere, eben ſo ſichere
und nuͤtzlichere Arten auch erhalten; dieſe Gewohn-
heit iſt daher ganz irrig und keinesweges nachzu-
ahmen.
Bei jedem Striegel hat man insbeſondere zu
bemerken, erſtlich die Gerenne und den dazu gehoͤ-
renden Waſſerkaſten; Zweitens den Zapfen oder
den eigentlichen Striegel; Drittens den Striegel-
ſchacht, oder Zapfenſchacht; Viertens endlich
bei ſolchen Striegeln, die nicht vor dem Damme
liegen, die Striegelroͤſchen. Jedes dieſer Stuͤcke
iſt wichtig genug, daß ihm einige naͤhere Aufmerk-
ſamkeit gegoͤnnet werde, und da alle dieſe Stuͤcke
gleich von Anfange an, bei dem allmaͤhligen Auf-
bauen und Erhoͤhen des Dammes, mit angelegt und
beſorgt werden muͤſſen, ſo folgen ſie auch hier in
derjenigen Ordnung, wie man ſie gewoͤhnlich an-
zulegen pflegt.
§. 110.
A. Hoͤlzerne Gerenne, und zwar Grund- oder Teichgerenne.
Mit dieſem Namen bezeichnet man diejenige
Rinne, die aus dem im Teichraum liegenden Waſ-
ſerkaſten hinweg, bis in den Damm hinein geht.
Wenn alſo der Striegel im Damme liegt, iſt ſie
zwiſchen dem Waſſerkaſten und dem Striegel- oder
Zapfengerenne befindlich. Vermittelſt des Grund-
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/244>, abgerufen am 30.12.2024.
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