Sinken selbst erfolgt bei allen neu erbauten Däm- men und wenn auch die Arbeit mit noch so vielem Fleiße verrichtet worden ist. Ferner stehn die Seiten des Grundgrabens besser, wenn seine un- tere Weite geringer als die obere ist, und Bö- schung gegeben werden kann. Die Seiten haben also, wenn der Grundgraben ziemlich lang und tief ist, nicht nöthig, an schlechten unhaltbaren Stellen so oft und so stark abgefangen zu werden. Dieß Abfangen besteht in einem Verspreitzen derselben, daß sie nicht einstürzen, sondern eine Seite die andere halten muß. Es ist öfters ge- fahrvoll, und hindert sehr an Schnelligkeit beim Arbeiten.
§. 88.
Da in den Grundgraben eine Hauptstütze des ganzen Dammes, die Rasen- oder Thonbrust kom- men soll, so ist leicht zu erachten, daß letztere hin- längliche Unterstützung erfordern, wenn sie nicht sinken und zerreißen sollen. Ein lockerer, sumpfi- ger oder überhaupt schlechter Boden, kann dieß keinesweges gewähren. Eine unnöthige Tiefe des Grundgrabens in festem Gestein, oder sonstigem guten Boden, würde dagegen vergeblichen Kosten- Aufwand verursachen. Hieraus folgt also: man muß jeden Grundgraben nur so tief niederbringen, bis man einen solchen Grund hat, der der Rasen- oder Thonbrust hinlängliche Sicherheit verspricht. Zu dem Ende ist eine Prüfung verschiedener Bö-
den
Sinken ſelbſt erfolgt bei allen neu erbauten Daͤm- men und wenn auch die Arbeit mit noch ſo vielem Fleiße verrichtet worden iſt. Ferner ſtehn die Seiten des Grundgrabens beſſer, wenn ſeine un- tere Weite geringer als die obere iſt, und Boͤ- ſchung gegeben werden kann. Die Seiten haben alſo, wenn der Grundgraben ziemlich lang und tief iſt, nicht noͤthig, an ſchlechten unhaltbaren Stellen ſo oft und ſo ſtark abgefangen zu werden. Dieß Abfangen beſteht in einem Verſpreitzen derſelben, daß ſie nicht einſtuͤrzen, ſondern eine Seite die andere halten muß. Es iſt oͤfters ge- fahrvoll, und hindert ſehr an Schnelligkeit beim Arbeiten.
§. 88.
Da in den Grundgraben eine Hauptſtuͤtze des ganzen Dammes, die Raſen- oder Thonbruſt kom- men ſoll, ſo iſt leicht zu erachten, daß letztere hin- laͤngliche Unterſtuͤtzung erfordern, wenn ſie nicht ſinken und zerreißen ſollen. Ein lockerer, ſumpfi- ger oder uͤberhaupt ſchlechter Boden, kann dieß keinesweges gewaͤhren. Eine unnoͤthige Tiefe des Grundgrabens in feſtem Geſtein, oder ſonſtigem guten Boden, wuͤrde dagegen vergeblichen Koſten- Aufwand verurſachen. Hieraus folgt alſo: man muß jeden Grundgraben nur ſo tief niederbringen, bis man einen ſolchen Grund hat, der der Raſen- oder Thonbruſt hinlaͤngliche Sicherheit verſpricht. Zu dem Ende iſt eine Pruͤfung verſchiedener Boͤ-
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Sinken ſelbſt erfolgt bei allen neu erbauten Daͤm-
men und wenn auch die Arbeit mit noch ſo vielem
Fleiße verrichtet worden iſt. Ferner ſtehn die
Seiten des Grundgrabens beſſer, wenn ſeine un-
tere Weite geringer als die obere iſt, und Boͤ-
ſchung gegeben werden kann. Die Seiten haben
alſo, wenn der Grundgraben ziemlich lang und tief
iſt, nicht noͤthig, an ſchlechten unhaltbaren Stellen
ſo oft und ſo ſtark abgefangen zu werden.
Dieß Abfangen beſteht in einem Verſpreitzen
derſelben, daß ſie nicht einſtuͤrzen, ſondern eine
Seite die andere halten muß. Es iſt oͤfters ge-
fahrvoll, und hindert ſehr an Schnelligkeit beim
Arbeiten.
§. 88.
Da in den Grundgraben eine Hauptſtuͤtze des
ganzen Dammes, die Raſen- oder Thonbruſt kom-
men ſoll, ſo iſt leicht zu erachten, daß letztere hin-
laͤngliche Unterſtuͤtzung erfordern, wenn ſie nicht
ſinken und zerreißen ſollen. Ein lockerer, ſumpfi-
ger oder uͤberhaupt ſchlechter Boden, kann dieß
keinesweges gewaͤhren. Eine unnoͤthige Tiefe
des Grundgrabens in feſtem Geſtein, oder ſonſtigem
guten Boden, wuͤrde dagegen vergeblichen Koſten-
Aufwand verurſachen. Hieraus folgt alſo: man
muß jeden Grundgraben nur ſo tief niederbringen,
bis man einen ſolchen Grund hat, der der Raſen-
oder Thonbruſt hinlaͤngliche Sicherheit verſpricht.
Zu dem Ende iſt eine Pruͤfung verſchiedener Boͤ-
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/194>, abgerufen am 30.12.2024.
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