Auch bei diesen Karren ist es sehr gut, wenn die Karrenläufer in gleicher Anzahl da sind, kom- men und abgehn, auch abladen. Um dieß desto besser zu erreichen, ist die Vorsicht nöthig, den Kar- renläufern ihre gewissen Wege anzuweisen, auf deren einem alle abfahren, auf deren anderm aber die Karren alle kommen; z. E. rechts fahren alle beladene ab, und auf dem Wege links, kommen alle leere Karren zurück. Auf diese Art stößt keiner an den andern, oder fährt in den Weg etc, also ist auch kein Zaudern, Ausbeugen rc nöthig, folglich nirgends Aufenthalt und Ver- säumniß. Auf ähnliche Art kann ferner der zu- erst kommende Laufkarren, dießmal rechts des An- schlägers, das nächstemal links, oder wenn man lieber will, stets auf die rechte, oder die linke Seite des Anschlägers gesetzt werden müssen. Nur darf man nicht zwei, drei oder mehrere neben einander rücken lassen. Wenn auf diese Art gefördert wird, so muß der Anschläger alle zwei Stunden von einem andern abgelöset werden, und der Abgehende kriegt indeß eine leichtere Arbeit, um sich zu erhohlen.
§. 81.
Dieser eben beschriebenen Förderungsart mit einrädrigen Laufkarren, ist diejenige mit zweirä- drigen Handkarren, oder mit Hohlkarren, weit vorzuziehn. Zu bedauren ist indeß, daß sie nicht an allen Orten angewandt werden kann.
Ein
Auch bei dieſen Karren iſt es ſehr gut, wenn die Karrenlaͤufer in gleicher Anzahl da ſind, kom- men und abgehn, auch abladen. Um dieß deſto beſſer zu erreichen, iſt die Vorſicht noͤthig, den Kar- renlaͤufern ihre gewiſſen Wege anzuweiſen, auf deren einem alle abfahren, auf deren anderm aber die Karren alle kommen; z. E. rechts fahren alle beladene ab, und auf dem Wege links, kommen alle leere Karren zuruͤck. Auf dieſe Art ſtoͤßt keiner an den andern, oder faͤhrt in den Weg ꝛc, alſo iſt auch kein Zaudern, Ausbeugen ꝛc noͤthig, folglich nirgends Aufenthalt und Ver- ſaͤumniß. Auf aͤhnliche Art kann ferner der zu- erſt kommende Laufkarren, dießmal rechts des An- ſchlaͤgers, das naͤchſtemal links, oder wenn man lieber will, ſtets auf die rechte, oder die linke Seite des Anſchlaͤgers geſetzt werden muͤſſen. Nur darf man nicht zwei, drei oder mehrere neben einander ruͤcken laſſen. Wenn auf dieſe Art gefoͤrdert wird, ſo muß der Anſchlaͤger alle zwei Stunden von einem andern abgeloͤſet werden, und der Abgehende kriegt indeß eine leichtere Arbeit, um ſich zu erhohlen.
§. 81.
Dieſer eben beſchriebenen Foͤrderungsart mit einraͤdrigen Laufkarren, iſt diejenige mit zweiraͤ- drigen Handkarren, oder mit Hohlkarren, weit vorzuziehn. Zu bedauren iſt indeß, daß ſie nicht an allen Orten angewandt werden kann.
Ein
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Auch bei dieſen Karren iſt es ſehr gut, wenn
die Karrenlaͤufer in gleicher Anzahl da ſind, kom-
men und abgehn, auch abladen. Um dieß deſto
beſſer zu erreichen, iſt die Vorſicht noͤthig, den Kar-
renlaͤufern ihre gewiſſen Wege anzuweiſen, auf
deren einem alle abfahren, auf deren anderm
aber die Karren alle kommen; z. E. rechts
fahren alle beladene ab, und auf dem Wege links,
kommen alle leere Karren zuruͤck. Auf dieſe Art
ſtoͤßt keiner an den andern, oder faͤhrt in den
Weg ꝛc, alſo iſt auch kein Zaudern, Ausbeugen ꝛc
noͤthig, folglich nirgends Aufenthalt und Ver-
ſaͤumniß. Auf aͤhnliche Art kann ferner der zu-
erſt kommende Laufkarren, dießmal rechts des An-
ſchlaͤgers, das naͤchſtemal links, oder wenn man
lieber will, ſtets auf die rechte, oder die linke
Seite des Anſchlaͤgers geſetzt werden muͤſſen. Nur
darf man nicht zwei, drei oder mehrere neben
einander ruͤcken laſſen. Wenn auf dieſe Art
gefoͤrdert wird, ſo muß der Anſchlaͤger alle zwei
Stunden von einem andern abgeloͤſet werden, und
der Abgehende kriegt indeß eine leichtere Arbeit,
um ſich zu erhohlen.
§. 81.
Dieſer eben beſchriebenen Foͤrderungsart mit
einraͤdrigen Laufkarren, iſt diejenige mit zweiraͤ-
drigen Handkarren, oder mit Hohlkarren,
weit vorzuziehn. Zu bedauren iſt indeß, daß ſie
nicht an allen Orten angewandt werden kann.
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/181>, abgerufen am 21.11.2024.
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