ben; weil sie es für dienlich gehalten, der mitlei- digen Dorcas mit ausdrücklichen und klaren Worten zugestehen, daß sie nicht verheyrathet ist.
Montags, den 19ten Jun. - -
Jch Endes unterschriebene verspreche hie- durch, wenn ich zu dem Besitz meines eignen Gutes gelange, Dorcas Martindale auf eine anständige Weise in meinem eignen Hause zu versorgen: oder, wofern ich nicht bald zu dem Besitze kommen, oder vorher sterben sollte, verbinde ich hiedurch mich selbst, und diejenigen, denen die Vollzie- hung und Verwaltung des mir zugefalle- nen Vermächtnisses oblieget, ihr, oder dem, den sie dazu bestellen wird, so lange sie le- bet, an jedem der vier gewöhnlichen Qua- tember im Jahr, fünf Pfund St. das ist, jährlich zwanzig Psund, zu bezahlen; un- ter der Bedingung, wenn sie mir bey mei- ner Flucht aus einer unrechtmäßigen Ge- fangenschaft, worunter ich itzo seufze, treu- lich beystehet; und soll die erste Quartal- zahlung nach Verlauf dreyer Monate, un- mittelbar von dem Tage meiner Befrey- ung an gerechnet, fällig seyn. Auch ver- spreche ich, zum Zeugnisse, daß bey meiner Ehre das Uebrige erfüllet werden soll, ihr den diamantenen Ring zu geben, welchen ich ihr gezeiget habe. Zur Bescheinigung
gebe
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ben; weil ſie es fuͤr dienlich gehalten, der mitlei- digen Dorcas mit ausdruͤcklichen und klaren Worten zugeſtehen, daß ſie nicht verheyrathet iſt.
Montags, den 19ten Jun. ‒ ‒
Jch Endes unterſchriebene verſpreche hie- durch, wenn ich zu dem Beſitz meines eignen Gutes gelange, Dorcas Martindale auf eine anſtaͤndige Weiſe in meinem eignen Hauſe zu verſorgen: oder, wofern ich nicht bald zu dem Beſitze kommen, oder vorher ſterben ſollte, verbinde ich hiedurch mich ſelbſt, und diejenigen, denen die Vollzie- hung und Verwaltung des mir zugefalle- nen Vermaͤchtniſſes oblieget, ihr, oder dem, den ſie dazu beſtellen wird, ſo lange ſie le- bet, an jedem der vier gewoͤhnlichen Qua- tember im Jahr, fuͤnf Pfund St. das iſt, jaͤhrlich zwanzig Pſund, zu bezahlen; un- ter der Bedingung, wenn ſie mir bey mei- ner Flucht aus einer unrechtmaͤßigen Ge- fangenſchaft, worunter ich itzo ſeufze, treu- lich beyſtehet; und ſoll die erſte Quartal- zahlung nach Verlauf dreyer Monate, un- mittelbar von dem Tage meiner Befrey- ung an gerechnet, faͤllig ſeyn. Auch ver- ſpreche ich, zum Zeugniſſe, daß bey meiner Ehre das Uebrige erfuͤllet werden ſoll, ihr den diamantenen Ring zu geben, welchen ich ihr gezeiget habe. Zur Beſcheinigung
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ben; weil ſie es fuͤr dienlich gehalten, der mitlei-
digen Dorcas mit ausdruͤcklichen und klaren
Worten zugeſtehen, daß ſie nicht verheyrathet
iſt.
Montags, den 19ten Jun. ‒ ‒
Jch Endes unterſchriebene verſpreche hie-
durch, wenn ich zu dem Beſitz meines
eignen Gutes gelange, Dorcas Martindale
auf eine anſtaͤndige Weiſe in meinem eignen
Hauſe zu verſorgen: oder, wofern ich nicht
bald zu dem Beſitze kommen, oder vorher
ſterben ſollte, verbinde ich hiedurch mich
ſelbſt, und diejenigen, denen die Vollzie-
hung und Verwaltung des mir zugefalle-
nen Vermaͤchtniſſes oblieget, ihr, oder dem,
den ſie dazu beſtellen wird, ſo lange ſie le-
bet, an jedem der vier gewoͤhnlichen Qua-
tember im Jahr, fuͤnf Pfund St. das iſt,
jaͤhrlich zwanzig Pſund, zu bezahlen; un-
ter der Bedingung, wenn ſie mir bey mei-
ner Flucht aus einer unrechtmaͤßigen Ge-
fangenſchaft, worunter ich itzo ſeufze, treu-
lich beyſtehet; und ſoll die erſte Quartal-
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mittelbar von dem Tage meiner Befrey-
ung an gerechnet, faͤllig ſeyn. Auch ver-
ſpreche ich, zum Zeugniſſe, daß bey meiner
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 5. Göttingen, 1750, S. 707. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa05_1750/713>, abgerufen am 30.12.2024.
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