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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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in Gottseligkeit / Sprachen / freyen Künsten vnd allen Fürstlichen Tugenden also erzogen / daß dieselbe / weil jhre sehr fürtreffliche indoles, ingenium vnd Verstand nicht verborgen bleiben können / durch ein sonderbahres indultum Caesarium, nach vollendetem vierzehenden Jahr jhres alters / zur Administration vnnd Regierung dieses Stiffts admittirt vnd zugelassen worden.

II.

ES haben aber J. F. G. fast eben einen solchen Zustand inReformatio Ecclesiae. der Kirchen vnnd Gottesdienste gefunden / alß der König Josias.

Zwar im Fürstenthumb Braunschweig hatte der Herr Vater / der Durchleuchtige / Hochgeborne Fürst vnnd Herr / Herr JULIUS, Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburg / etc. Christmilder gedechnis / ANNO 69. die Christliche reformation angefangen / vnd vollendet / die Academiam fundiret, ein wolbestaltes Consistorium angeordnet / vnnd also dem Herrn Sohn ein wolgefastes Kirchen vnd weltliches Regiment hinter lassen.

So war auch in diesem Stifft Halberstad / beides draussen auffm Lande / vnd in dieser Stad / in den Stad-Kirchen / die reine vnverfälschete Lehr des heyligen Euangelij, wie dieselbe auß den Schrifften der Propheten vnnd Aposteln / in der Augsburgischen Confession wiederholet ist / etliche viel Jahr zuvor öffentlich bekandt vnd angenommen.

Aber in dieser hohen / so wol auch andern Unirten Stiffts-Kirchen vnnd Klöstern / waren noch alle Päbstische Irrthumb / Mißbreuche / vnd aber gleubische caeremonien geblieben / biß daß Hochgedachte J. F. G. auß Fürst- vnnd Christlichem Eifer das Christliche reformation Werck an die Hand genommen / welchs dann fürnemlich an J. F. G. hochzupreisen. Vnd mögen zwar andere an J. F. G. commendiren vnnd loben / das Hoch Fürstliche Geschlechte / den edlen Verstand / hohe Weißheit / Kunst vnnd Geschickligkeit / wissenschafft vnd erfahrung vieler dinge / Bered-

in Gottseligkeit / Sprachen / freyen Künsten vnd allen Fürstlichen Tugenden also erzogen / daß dieselbe / weil jhre sehr fürtreffliche indoles, ingenium vnd Verstand nicht verborgen bleiben können / durch ein sonderbahres indultum Caesarium, nach vollendetem vierzehenden Jahr jhres alters / zur Administration vnnd Regierung dieses Stiffts admittirt vnd zugelassen worden.

II.

ES haben aber J. F. G. fast eben einen solchen Zustand inReformatio Ecclesiae. der Kirchen vnnd Gottesdienste gefunden / alß der König Josias.

Zwar im Fürstenthumb Braunschweig hatte der Herr Vater / der Durchleuchtige / Hochgeborne Fürst vnnd Herr / Herr JULIUS, Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburg / etc. Christmilder gedechnis / ANNO 69. die Christliche reformation angefangen / vnd vollendet / die Academiam fundiret, ein wolbestaltes Consistorium angeordnet / vnnd also dem Herrn Sohn ein wolgefastes Kirchen vnd weltliches Regiment hinter lassen.

So war auch in diesem Stifft Halberstad / beides draussen auffm Lande / vnd in dieser Stad / in den Stad-Kirchen / die reine vnverfälschete Lehr des heyligen Euangelij, wie dieselbe auß den Schrifften der Propheten vnnd Aposteln / in der Augsburgischen Confession wiederholet ist / etliche viel Jahr zuvor öffentlich bekandt vnd angenommen.

Aber in dieser hohen / so wol auch andern Unirten Stiffts-Kirchen vnnd Klöstern / waren noch alle Päbstische Irrthumb / Mißbreuche / vnd aber gleubische caeremonien geblieben / biß daß Hochgedachte J. F. G. auß Fürst- vnnd Christlichem Eifer das Christliche reformation Werck an die Hand genommen / welchs dann fürnemlich an J. F. G. hochzupreisen. Vnd mögen zwar andere an J. F. G. commendiren vnnd loben / das Hoch Fürstliche Geschlechte / den edlen Verstand / hohe Weißheit / Kunst vnnd Geschickligkeit / wissenschafft vnd erfahrung vieler dinge / Bered-

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[0043] in Gottseligkeit / Sprachen / freyen Künsten vnd allen Fürstlichen Tugenden also erzogen / daß dieselbe / weil jhre sehr fürtreffliche indoles, ingenium vnd Verstand nicht verborgen bleiben können / durch ein sonderbahres indultum Caesarium, nach vollendetem vierzehenden Jahr jhres alters / zur Administration vnnd Regierung dieses Stiffts admittirt vnd zugelassen worden. II. ES haben aber J. F. G. fast eben einen solchen Zustand in der Kirchen vnnd Gottesdienste gefunden / alß der König Josias. Reformatio Ecclesiae. Zwar im Fürstenthumb Braunschweig hatte der Herr Vater / der Durchleuchtige / Hochgeborne Fürst vnnd Herr / Herr JULIUS, Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburg / etc. Christmilder gedechnis / ANNO 69. die Christliche reformation angefangen / vnd vollendet / die Academiam fundiret, ein wolbestaltes Consistorium angeordnet / vnnd also dem Herrn Sohn ein wolgefastes Kirchen vnd weltliches Regiment hinter lassen. So war auch in diesem Stifft Halberstad / beides draussen auffm Lande / vnd in dieser Stad / in den Stad-Kirchen / die reine vnverfälschete Lehr des heyligen Euangelij, wie dieselbe auß den Schrifften der Propheten vnnd Aposteln / in der Augsburgischen Confession wiederholet ist / etliche viel Jahr zuvor öffentlich bekandt vnd angenommen. Aber in dieser hohen / so wol auch andern Unirten Stiffts-Kirchen vnnd Klöstern / waren noch alle Päbstische Irrthumb / Mißbreuche / vnd aber gleubische caeremonien geblieben / biß daß Hochgedachte J. F. G. auß Fürst- vnnd Christlichem Eifer das Christliche reformation Werck an die Hand genommen / welchs dann fürnemlich an J. F. G. hochzupreisen. Vnd mögen zwar andere an J. F. G. commendiren vnnd loben / das Hoch Fürstliche Geschlechte / den edlen Verstand / hohe Weißheit / Kunst vnnd Geschickligkeit / wissenschafft vnd erfahrung vieler dinge / Bered-

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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/43>, abgerufen am 21.11.2024.