Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.der Aecker ohne Brache. Das dreizehende Jahr: Gerste, Sommer-Rocken, auch Sommer- Weitzen. Der Acker muß hierzu ebenfals im Herbste von einander gepflüget werden. Das vierzehende Jahr: Hirsen, Foenum Graecum, Schwarz-Küm- mel, Erbs-Bohnen, und allerhand andere Phaseo- len, Futter- oder Esels-Bohnen, worunter man Klunker-Erbsen mengen kan, besiehe hiervon den vierten Theil p. 146. auch grosse Garten-Bohnen. Wer Erbsen und Linsen hierzu gebrauchen will, kan es auch thun. Das funfzehende Jahr: Gerste. Das sechzehende Jahr: Anis, Möhren, Wicken, Coriander. Das siebenzehende Jahr: Haber. Wenn man nun im neunten Jahre das Land noch einmal mit Rocken bestellet, so kom- men die achtzehen Jahre heraus. Wem aber die- ses nicht beliebet, der kan im siebenzehenden Jahre Mohne, und im achtzehenden Haber darauf säen. §. 21. Man kan die Abwechselung mit denen Früch-Das andere Das erste Jahr wird das Land, wie vorher ge- dacht worden, mit Kohl-Gewächsen bestecket. Das D 3
der Aecker ohne Brache. Das dreizehende Jahr: Gerſte, Sommer-Rocken, auch Sommer- Weitzen. Der Acker muß hierzu ebenfals im Herbſte von einander gepfluͤget werden. Das vierzehende Jahr: Hirſen, Fœnum Græcum, Schwarz-Kuͤm- mel, Erbs-Bohnen, und allerhand andere Phaſeo- len, Futter- oder Eſels-Bohnen, worunter man Klunker-Erbſen mengen kan, beſiehe hiervon den vierten Theil p. 146. auch groſſe Garten-Bohnen. Wer Erbſen und Linſen hierzu gebrauchen will, kan es auch thun. Das funfzehende Jahr: Gerſte. Das ſechzehende Jahr: Anis, Moͤhren, Wicken, Coriander. Das ſiebenzehende Jahr: Haber. Wenn man nun im neunten Jahre das Land noch einmal mit Rocken beſtellet, ſo kom- men die achtzehen Jahre heraus. Wem aber die- ſes nicht beliebet, der kan im ſiebenzehenden Jahre Mohne, und im achtzehenden Haber darauf ſaͤen. §. 21. Man kan die Abwechſelung mit denen Fruͤch-Das andere Das erſte Jahr wird das Land, wie vorher ge- dacht worden, mit Kohl-Gewaͤchſen beſtecket. Das D 3
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der Aecker ohne Brache.
Das dreizehende Jahr:
Gerſte, Sommer-Rocken, auch Sommer-
Weitzen. Der Acker muß hierzu ebenfals im
Herbſte von einander gepfluͤget werden.
Das vierzehende Jahr:
Hirſen, Fœnum Græcum, Schwarz-Kuͤm-
mel, Erbs-Bohnen, und allerhand andere Phaſeo-
len, Futter- oder Eſels-Bohnen, worunter man
Klunker-Erbſen mengen kan, beſiehe hiervon den
vierten Theil p. 146. auch groſſe Garten-Bohnen.
Wer Erbſen und Linſen hierzu gebrauchen will,
kan es auch thun.
Das funfzehende Jahr:
Gerſte.
Das ſechzehende Jahr:
Anis, Moͤhren, Wicken, Coriander.
Das ſiebenzehende Jahr:
Haber. Wenn man nun im neunten Jahre
das Land noch einmal mit Rocken beſtellet, ſo kom-
men die achtzehen Jahre heraus. Wem aber die-
ſes nicht beliebet, der kan im ſiebenzehenden Jahre
Mohne, und im achtzehenden Haber darauf ſaͤen.
§. 21.
Man kan die Abwechſelung mit denen Fruͤch-
ten auch folgendermaſſen einrichten:
Das andere
Exempel
der Abwech-
ſelung.
Das erſte Jahr wird das Land, wie vorher ge-
dacht worden, mit Kohl-Gewaͤchſen beſtecket.
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D 3
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