Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.1. Cap. Von 18jähriger Nutzung dacht worden, daß sie auf einen Acker, worinnensich noch zu viele Besserung befindet, verderben und zu Luder werden. 2.) Jst bekant, daß einige Früchte, als z. E. Pastinacken, rothe, gelbe und weisse Rüben, das Land gewaltig ausmergeln, andere aber, als z. E. die Specerey- und Korn-Früchte nicht so scharf zehren. 3.) Jst gewiß, daß eine jede Frucht oder Ge- wächse nur diejenigen Salia oder Säfte und Be- stand-Theile aus der Erden sauget, welche zu ihrer Natur und Wesen erfordert werden, hingegen die übrigen Kräfte, welche zum Wachsthum anderer Früchte und Gewächse erfordert werden, zurück läßt. Es brauchet solches gar keines weitläufti- gen Beweises, denn die Wahrheit dieses Satzes fällt alsobald in die Sinne. So ist es ja auch aus dem Ansehen, Geschmack, Geruch und Wirkung of- fenbar, daß eine Zwiebel ganz andere Salze und Bestand-Theile aus dem Lande müsse an sich geso- gen haben als eine rothe Rübe oder Möhre, des- gleichen, daß diese und andere Wurzel-Gewächse nicht solche Theilchen aus dem Acker gezogen, wel- che die Mohne, Anis, Safflor, u. d. gl. erfordern indem diese hauptsächlich aus ölichten Theilen be- stehen. §. 19. Regeln zusolcher Ab- wechselung. Hierauf gründet sich nun die ganze Ordnung Aus
1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung dacht worden, daß ſie auf einen Acker, worinnenſich noch zu viele Beſſerung befindet, verderben und zu Luder werden. 2.) Jſt bekant, daß einige Fruͤchte, als z. E. Paſtinacken, rothe, gelbe und weiſſe Ruͤben, das Land gewaltig ausmergeln, andere aber, als z. E. die Specerey- und Korn-Fruͤchte nicht ſo ſcharf zehren. 3.) Jſt gewiß, daß eine jede Frucht oder Ge- waͤchſe nur diejenigen Salia oder Saͤfte und Be- ſtand-Theile aus der Erden ſauget, welche zu ihrer Natur und Weſen erfordert werden, hingegen die uͤbrigen Kraͤfte, welche zum Wachsthum anderer Fruͤchte und Gewaͤchſe erfordert werden, zuruͤck laͤßt. Es brauchet ſolches gar keines weitlaͤufti- gen Beweiſes, denn die Wahrheit dieſes Satzes faͤllt alſobald in die Sinne. So iſt es ja auch aus dem Anſehen, Geſchmack, Geruch und Wirkung of- fenbar, daß eine Zwiebel ganz andere Salze und Beſtand-Theile aus dem Lande muͤſſe an ſich geſo- gen haben als eine rothe Ruͤbe oder Moͤhre, des- gleichen, daß dieſe und andere Wurzel-Gewaͤchſe nicht ſolche Theilchen aus dem Acker gezogen, wel- che die Mohne, Anis, Safflor, u. d. gl. erfordern indem dieſe hauptſaͤchlich aus oͤlichten Theilen be- ſtehen. §. 19. Regeln zuſolcher Ab- wechſelung. Hierauf gruͤndet ſich nun die ganze Ordnung Aus
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <list> <item><pb facs="#f0079" n="44"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung</hi></fw><lb/> dacht worden, daß ſie auf einen Acker, worinnen<lb/> ſich noch zu viele Beſſerung befindet, verderben<lb/> und zu Luder werden.</item><lb/> <item>2.) Jſt bekant, daß einige Fruͤchte, als z. E.<lb/> Paſtinacken, rothe, gelbe und weiſſe Ruͤben, das<lb/> Land gewaltig ausmergeln, andere aber, als z. E.<lb/> die Specerey- und Korn-Fruͤchte nicht ſo ſcharf<lb/> zehren.</item><lb/> <item>3.) Jſt gewiß, daß eine jede Frucht oder Ge-<lb/> waͤchſe nur diejenigen <hi rendition="#aq">Salia</hi> oder Saͤfte und Be-<lb/> ſtand-Theile aus der Erden ſauget, welche zu ihrer<lb/> Natur und Weſen erfordert werden, hingegen die<lb/> uͤbrigen Kraͤfte, welche zum Wachsthum anderer<lb/> Fruͤchte und Gewaͤchſe erfordert werden, zuruͤck<lb/> laͤßt. Es brauchet ſolches gar keines weitlaͤufti-<lb/> gen Beweiſes, denn die Wahrheit dieſes Satzes<lb/> faͤllt alſobald in die Sinne. So iſt es ja auch aus<lb/> dem Anſehen, Geſchmack, Geruch und Wirkung of-<lb/> fenbar, daß eine Zwiebel ganz andere Salze und<lb/> Beſtand-Theile aus dem Lande muͤſſe an ſich geſo-<lb/> gen haben als eine rothe Ruͤbe oder Moͤhre, des-<lb/> gleichen, daß dieſe und andere Wurzel-Gewaͤchſe<lb/> nicht ſolche Theilchen aus dem Acker gezogen, wel-<lb/> che die Mohne, Anis, Safflor, u. d. gl. erfordern<lb/> indem dieſe hauptſaͤchlich aus oͤlichten Theilen be-<lb/> ſtehen.</item> </list> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 19.</head><lb/> <note place="left">Regeln zu<lb/> ſolcher Ab-<lb/> wechſelung.</note> <p>Hierauf gruͤndet ſich nun die ganze Ordnung<lb/> und Abwechſelung der Fruͤchte, welche die 18 Jahr<lb/> uͤber auf einen Acker muͤſſen beſtellet werden.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Aus</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [44/0079]
1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung
dacht worden, daß ſie auf einen Acker, worinnen
ſich noch zu viele Beſſerung befindet, verderben
und zu Luder werden.
2.) Jſt bekant, daß einige Fruͤchte, als z. E.
Paſtinacken, rothe, gelbe und weiſſe Ruͤben, das
Land gewaltig ausmergeln, andere aber, als z. E.
die Specerey- und Korn-Fruͤchte nicht ſo ſcharf
zehren.
3.) Jſt gewiß, daß eine jede Frucht oder Ge-
waͤchſe nur diejenigen Salia oder Saͤfte und Be-
ſtand-Theile aus der Erden ſauget, welche zu ihrer
Natur und Weſen erfordert werden, hingegen die
uͤbrigen Kraͤfte, welche zum Wachsthum anderer
Fruͤchte und Gewaͤchſe erfordert werden, zuruͤck
laͤßt. Es brauchet ſolches gar keines weitlaͤufti-
gen Beweiſes, denn die Wahrheit dieſes Satzes
faͤllt alſobald in die Sinne. So iſt es ja auch aus
dem Anſehen, Geſchmack, Geruch und Wirkung of-
fenbar, daß eine Zwiebel ganz andere Salze und
Beſtand-Theile aus dem Lande muͤſſe an ſich geſo-
gen haben als eine rothe Ruͤbe oder Moͤhre, des-
gleichen, daß dieſe und andere Wurzel-Gewaͤchſe
nicht ſolche Theilchen aus dem Acker gezogen, wel-
che die Mohne, Anis, Safflor, u. d. gl. erfordern
indem dieſe hauptſaͤchlich aus oͤlichten Theilen be-
ſtehen.
§. 19.
Hierauf gruͤndet ſich nun die ganze Ordnung
und Abwechſelung der Fruͤchte, welche die 18 Jahr
uͤber auf einen Acker muͤſſen beſtellet werden.
Aus
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |