wenn denen Pflanzen nicht hierdurch eine Hülfe geschiehet, so gehet ihr Wachsthum aller eingegra- benen Düngung ohngeachtet, doch schlecht von statten.
§. 3.
Von Ver- setzen der Gewächse und Pflan- zen.
Die Versetzung derjenigen Gewächse, welche jährlich von Samen erzogen werden und gegen den Winter wieder vergehen, müssen zu rechter Zeit vorgenommen werden, und darf nicht eher geschehen, bis sie zum wenigsten vier, sechs oder acht Blätter im Wachsthum erlanget haben. Bey Aushebung mit einer eisernen Garten-Kelle, oder Ausziehung derselben muß man sich in Acht neh- men, daß sie nicht abgerissen oder zerquetschet werden, auch hat man bey der Verpflanzung dahin zu sehen, daß sie gleich gesetzet werden, und folg- lich gerade wachsen können. Sind die Wurzeln zu lang, so verkürzet man sie mit einem Messer ein wenig, an einigen Gewächsen kan es auch oben an denen Blättern geschehen, z. E. an dem Sellery, Artischocken, Winter-Zwiebeln, Spani- schem Lauch, Winter-Endivien u. d. gl. welches um deswillen nüzlich ist, weil die langen Blätter, wenn sie welk werden, und das Begiesen mit der Erden unterweilen aus Versehen überschwem- met werden, und daher denen Pflanzen an dem Wachsthume hinderlich sind, indem sie gleichsam von der darauf geschwemmeten Erde gehalten werden, daß sie nicht fortwachsen können, und wenn dieses geschiehet, müssen die Blätter mit einem spitzigen Hölzlein aufgelüftet werden. Alle
Pflan-
1. Cap. Algemeine Regeln
wenn denen Pflanzen nicht hierdurch eine Huͤlfe geſchiehet, ſo gehet ihr Wachsthum aller eingegra- benen Duͤngung ohngeachtet, doch ſchlecht von ſtatten.
§. 3.
Von Ver- ſetzen der Gewaͤchſe und Pflan- zen.
Die Verſetzung derjenigen Gewaͤchſe, welche jaͤhrlich von Samen erzogen werden und gegen den Winter wieder vergehen, muͤſſen zu rechter Zeit vorgenommen werden, und darf nicht eher geſchehen, bis ſie zum wenigſten vier, ſechs oder acht Blaͤtter im Wachsthum erlanget haben. Bey Aushebung mit einer eiſernen Garten-Kelle, oder Ausziehung derſelben muß man ſich in Acht neh- men, daß ſie nicht abgeriſſen oder zerquetſchet werden, auch hat man bey der Verpflanzung dahin zu ſehen, daß ſie gleich geſetzet werden, und folg- lich gerade wachſen koͤnnen. Sind die Wurzeln zu lang, ſo verkuͤrzet man ſie mit einem Meſſer ein wenig, an einigen Gewaͤchſen kan es auch oben an denen Blaͤttern geſchehen, z. E. an dem Sellery, Artiſchocken, Winter-Zwiebeln, Spani- ſchem Lauch, Winter-Endivien u. d. gl. welches um deswillen nuͤzlich iſt, weil die langen Blaͤtter, wenn ſie welk werden, und das Begieſen mit der Erden unterweilen aus Verſehen uͤberſchwem- met werden, und daher denen Pflanzen an dem Wachsthume hinderlich ſind, indem ſie gleichſam von der darauf geſchwemmeten Erde gehalten werden, daß ſie nicht fortwachſen koͤnnen, und wenn dieſes geſchiehet, muͤſſen die Blaͤtter mit einem ſpitzigen Hoͤlzlein aufgeluͤftet werden. Alle
Pflan-
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1. Cap. Algemeine Regeln
wenn denen Pflanzen nicht hierdurch eine Huͤlfe
geſchiehet, ſo gehet ihr Wachsthum aller eingegra-
benen Duͤngung ohngeachtet, doch ſchlecht von
ſtatten.
§. 3.
Die Verſetzung derjenigen Gewaͤchſe, welche
jaͤhrlich von Samen erzogen werden und gegen
den Winter wieder vergehen, muͤſſen zu rechter
Zeit vorgenommen werden, und darf nicht eher
geſchehen, bis ſie zum wenigſten vier, ſechs oder
acht Blaͤtter im Wachsthum erlanget haben. Bey
Aushebung mit einer eiſernen Garten-Kelle, oder
Ausziehung derſelben muß man ſich in Acht neh-
men, daß ſie nicht abgeriſſen oder zerquetſchet
werden, auch hat man bey der Verpflanzung dahin
zu ſehen, daß ſie gleich geſetzet werden, und folg-
lich gerade wachſen koͤnnen. Sind die Wurzeln
zu lang, ſo verkuͤrzet man ſie mit einem Meſſer
ein wenig, an einigen Gewaͤchſen kan es auch
oben an denen Blaͤttern geſchehen, z. E. an dem
Sellery, Artiſchocken, Winter-Zwiebeln, Spani-
ſchem Lauch, Winter-Endivien u. d. gl. welches
um deswillen nuͤzlich iſt, weil die langen Blaͤtter,
wenn ſie welk werden, und das Begieſen mit
der Erden unterweilen aus Verſehen uͤberſchwem-
met werden, und daher denen Pflanzen an dem
Wachsthume hinderlich ſind, indem ſie gleichſam
von der darauf geſchwemmeten Erde gehalten
werden, daß ſie nicht fortwachſen koͤnnen, und
wenn dieſes geſchiehet, muͤſſen die Blaͤtter mit
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Reichardt, Christian: Land- u. Garten-Schatzes. Bd. 3. Erfurt, 1753, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz03_1753/14>, abgerufen am 03.03.2025.
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