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Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.

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es jedoch verlangen, daß man bei einem solchen, von persönlichem
Ermessen abhängenden und darum schwer zu kontrollirenden Ver¬
fahren nicht stehen bleibe. Sie können fordern, daß man
ihnen einen Antheil an der Bauthätigkeit des Staates
nicht blos wie ein Almosen
, sondern als ein Recht ge¬
währe
! Ein Recht, das auf die Pflicht des Staates sich
stützt, für die Lösung seiner Aufgaben denjenigen Weg zu wählen,
der ihm die besten Erfolge in Aussicht stellt! --

III.

Die im Vorhergehenden aufgestellten und begründeten Forde¬
rungen prinzipieller Art erschöpfen natürlich in keiner Weise die
Wünsche, welche man von einem allgemeineren Standpunkte aus
an die Reform der preußischen Staats-Bauverwaltung zu stellen be¬
rechtigt ist. Diese weiter gehenden Wünsche, welche nur im
Zusammenhange mit einer tief eingreifenden, längere Zeit zur
Vorbereitung und Durchführung erheischenden neuen Organi¬
sation des Baubeamtenthums
sich erfüllen lassen, können
jedoch an diesem Orte nicht näher dargelegt werden. Es mag --
von den wesentlich aus andern Rücksichten zu beurtheilenden Ein¬
richtungen zur Herstellung und Unterhaltung der Ingenieur-
Bauten
des Staates völlig abgesehen -- an der Andeutung ge¬
nügen, daß für das Hochbauwesen desselben in Zukunft vielleicht
eine verhältnißmäßig geringe Zahl künstlerisch und wissenschaftlich
vorgebildeter Kontroll-Beamten genügen wird, die den mittleren
und höchsten Verwaltungs-Behörden beizugeben wären und denen
für die Ueberwachung und Unterhaltung der Staatsgebäude event.
ein Corps von Unterbeamten mittlerer, vorzugsweise prak¬
tischer Vorbildung
unterstellt werden könnte.

An diesem Orte kann es sich vorläufig nur darum handeln,
jenen Forderungen einige positive Vorschläge anzuschließen,
welche darthun sollen, wie man -- auch ohne Auf¬
lösung der bisherigen amtlichen Organisation
-- die
Hochbau-Ausführungen des preußischen Staates fortan
in künstlerisch befriedigenderer Weise beschaffen könnte
.

Man wird hierbei zwischen Aufstellung der Entwürfe,
Prüfung und Beurtheilung derselben und Leitung der

es jedoch verlangen, daß man bei einem ſolchen, von perſönlichem
Ermeſſen abhängenden und darum ſchwer zu kontrollirenden Ver¬
fahren nicht ſtehen bleibe. Sie können fordern, daß man
ihnen einen Antheil an der Bauthätigkeit des Staates
nicht blos wie ein Almoſen
, ſondern als ein Recht ge¬
währe
! Ein Recht, das auf die Pflicht des Staates ſich
ſtützt, für die Löſung ſeiner Aufgaben denjenigen Weg zu wählen,
der ihm die beſten Erfolge in Ausſicht ſtellt! —

III.

Die im Vorhergehenden aufgeſtellten und begründeten Forde¬
rungen prinzipieller Art erſchöpfen natürlich in keiner Weiſe die
Wünſche, welche man von einem allgemeineren Standpunkte aus
an die Reform der preußiſchen Staats-Bauverwaltung zu ſtellen be¬
rechtigt iſt. Dieſe weiter gehenden Wünſche, welche nur im
Zuſammenhange mit einer tief eingreifenden, längere Zeit zur
Vorbereitung und Durchführung erheiſchenden neuen Organi¬
ſation des Baubeamtenthums
ſich erfüllen laſſen, können
jedoch an dieſem Orte nicht näher dargelegt werden. Es mag —
von den weſentlich aus andern Rückſichten zu beurtheilenden Ein¬
richtungen zur Herſtellung und Unterhaltung der Ingenieur-
Bauten
des Staates völlig abgeſehen — an der Andeutung ge¬
nügen, daß für das Hochbauweſen deſſelben in Zukunft vielleicht
eine verhältnißmäßig geringe Zahl künſtleriſch und wiſſenſchaftlich
vorgebildeter Kontroll-Beamten genügen wird, die den mittleren
und höchſten Verwaltungs-Behörden beizugeben wären und denen
für die Ueberwachung und Unterhaltung der Staatsgebäude event.
ein Corps von Unterbeamten mittlerer, vorzugsweiſe prak¬
tiſcher Vorbildung
unterſtellt werden könnte.

An dieſem Orte kann es ſich vorläufig nur darum handeln,
jenen Forderungen einige poſitive Vorſchläge anzuſchließen,
welche darthun ſollen, wie manauch ohne Auf¬
löſung der bisherigen amtlichen Organiſation
die
Hochbau-Ausführungen des preußiſchen Staates fortan
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[13/0021] es jedoch verlangen, daß man bei einem ſolchen, von perſönlichem Ermeſſen abhängenden und darum ſchwer zu kontrollirenden Ver¬ fahren nicht ſtehen bleibe. Sie können fordern, daß man ihnen einen Antheil an der Bauthätigkeit des Staates nicht blos wie ein Almoſen, ſondern als ein Recht ge¬ währe! Ein Recht, das auf die Pflicht des Staates ſich ſtützt, für die Löſung ſeiner Aufgaben denjenigen Weg zu wählen, der ihm die beſten Erfolge in Ausſicht ſtellt! — III. Die im Vorhergehenden aufgeſtellten und begründeten Forde¬ rungen prinzipieller Art erſchöpfen natürlich in keiner Weiſe die Wünſche, welche man von einem allgemeineren Standpunkte aus an die Reform der preußiſchen Staats-Bauverwaltung zu ſtellen be¬ rechtigt iſt. Dieſe weiter gehenden Wünſche, welche nur im Zuſammenhange mit einer tief eingreifenden, längere Zeit zur Vorbereitung und Durchführung erheiſchenden neuen Organi¬ ſation des Baubeamtenthums ſich erfüllen laſſen, können jedoch an dieſem Orte nicht näher dargelegt werden. Es mag — von den weſentlich aus andern Rückſichten zu beurtheilenden Ein¬ richtungen zur Herſtellung und Unterhaltung der Ingenieur- Bauten des Staates völlig abgeſehen — an der Andeutung ge¬ nügen, daß für das Hochbauweſen deſſelben in Zukunft vielleicht eine verhältnißmäßig geringe Zahl künſtleriſch und wiſſenſchaftlich vorgebildeter Kontroll-Beamten genügen wird, die den mittleren und höchſten Verwaltungs-Behörden beizugeben wären und denen für die Ueberwachung und Unterhaltung der Staatsgebäude event. ein Corps von Unterbeamten mittlerer, vorzugsweiſe prak¬ tiſcher Vorbildung unterſtellt werden könnte. An dieſem Orte kann es ſich vorläufig nur darum handeln, jenen Forderungen einige poſitive Vorſchläge anzuſchließen, welche darthun ſollen, wie man — auch ohne Auf¬ löſung der bisherigen amtlichen Organiſation — die Hochbau-Ausführungen des preußiſchen Staates fortan in künſtleriſch befriedigenderer Weiſe beſchaffen könnte. Man wird hierbei zwiſchen Aufſtellung der Entwürfe, Prüfung und Beurtheilung derſelben und Leitung der

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Zitationshilfe: Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raschdorff_hochbau_1880/21>, abgerufen am 13.11.2024.