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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Sechstes Buch. Fuͤnftes Capitel.
gerrecht aufzulöſen, kein andrer Rückhalt übrig geblieben,
als die Macht der einverſtandenen deutſchen Stände.

Ihre eigne Gefahr war durch das Unglück der Schwei-
zer noch gewachſen. Man kannte die Theilnahme, welche
am Hofe König Ferdinands den eidgenöſſiſchen Angelegen-
heiten gewidmet worden war, man wollte von Rüſtungen
wiſſen, die im Elſaß, Breisgau und Sundgau vorgenom-
men würden.

Jetzt trugen nun die Oberländer kein Bedenken mehr,
auf die definitive Berathung der Kriegsordnung einzugehn.
Es geſchah zunächſt auf einer Verſammlung zu Nordhau-
ſen im November 1531.

Ehe wir aber die Verfaſſung, die der Bund ſich als-
dann gab, betrachten, müſſen wir uns noch die Entwicke-
lung vergegenwärtigen, welche die Sache der Reform mitt-
lerweile in den niederdeutſchen Städten genommen hatte.

Reform in den niederdeutſchen Städten.

Die erſte Stadt, die zu den Fürſten getreten, war,
wie wir wiſſen, Magdeburg. Hier, wo man auf Reichs-
unmittelbarkeit Anſpruch machte, und ſich erſt ſeit Kurzem
mit vielem Verdruß dem Anſchlag des Erzbiſchofs zuge-
wieſen ſah, wo Luther zur Schule gegangen, und ihm von
dieſer Zeit her perſönliche Freunde lebten, die nun auch zu
Aemtern und Anſehn gelangt waren, hatten ſeine Ideen ſehr
früh die ganze Bürgerſchaft ergriffen. Eines Tages ſang
ein alter Tuchmacher dort am Denkmal Otto’s des Gr.
ein lutheriſches Lied, und bot zugleich Exemplare davon
feil. Der Bürgermeiſter Rubin, der aus der Meſſe kom-

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/392>, abgerufen am 06.01.2025.