Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Vorrede. Von den ersten Decennien des funfzehnten Jahr- Lange war die Zeit vorüber, wo ein allwalten- Vorrede. Von den erſten Decennien des funfzehnten Jahr- Lange war die Zeit vorüber, wo ein allwalten- <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0009" n="[III]"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vorrede</hi>.</hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#in">V</hi>on den erſten Decennien des funfzehnten Jahr-<lb/> hunderts bis zum dreißigjährigen Kriege beruhte die<lb/> Verfaſſung und der öffentliche Zuſtand von Deutſch-<lb/> land auf den periodiſchen Reichstagen und ihren Be-<lb/> ſchlüſſen.</p><lb/> <p>Lange war die Zeit vorüber, wo ein allwalten-<lb/> der Wille unſre allgemeinen Angelegenheiten leitete:<lb/> noch hatte ſich jedoch das politiſche Leben auch nicht,<lb/> wie es ſpäter geſchehen iſt, zum größern Theil in<lb/> die einzelnen Landſchaften zurückgezogen; die Reichs-<lb/> verſammlungen übten wenn gleich nicht vollkommen<lb/> feſt beſtimmte, aber noch überaus tief greifende Rechte<lb/> einer höchſten Regierung aus. Krieg und Frieden,<lb/> Geſetzgebung, aufſehende und ſelbſt executive Ge-<lb/> walt, Beſteuerung waren in ihren Händen. Neben<lb/> den Abgeordneten der Städte, den Vertretern der<lb/> Grafen und Herrn erſchienen noch Kaiſer und Für-<lb/></p> </div> </front> </text> </TEI> [[III]/0009]
Vorrede.
Von den erſten Decennien des funfzehnten Jahr-
hunderts bis zum dreißigjährigen Kriege beruhte die
Verfaſſung und der öffentliche Zuſtand von Deutſch-
land auf den periodiſchen Reichstagen und ihren Be-
ſchlüſſen.
Lange war die Zeit vorüber, wo ein allwalten-
der Wille unſre allgemeinen Angelegenheiten leitete:
noch hatte ſich jedoch das politiſche Leben auch nicht,
wie es ſpäter geſchehen iſt, zum größern Theil in
die einzelnen Landſchaften zurückgezogen; die Reichs-
verſammlungen übten wenn gleich nicht vollkommen
feſt beſtimmte, aber noch überaus tief greifende Rechte
einer höchſten Regierung aus. Krieg und Frieden,
Geſetzgebung, aufſehende und ſelbſt executive Ge-
walt, Beſteuerung waren in ihren Händen. Neben
den Abgeordneten der Städte, den Vertretern der
Grafen und Herrn erſchienen noch Kaiſer und Für-
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