Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Verhältniß d. Papstthums zu dem Fürstenthum. Da sich das unausführbar erwies, so kam die kirch- Aber auch dieß schien gar bald unerträglich: neuer Wie wenig abschließend demnach auch diese Resultate Verhältniß des Papstthums zu dem Fürstenthum. Was dem Papstthum hiebei am meisten zu Hülfe kam, 1 Epistola Friderici Coloniensis archiepiscopi: Codex Vdal- rici Babenbergensis nr. 277. Synodales episcoporum conventus, annua consilia, omnes denique ecclesiastici ordinis administratio- nes in regalem curiam translata sunt. 3*
Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum. Da ſich das unausführbar erwies, ſo kam die kirch- Aber auch dieß ſchien gar bald unerträglich: neuer Wie wenig abſchließend demnach auch dieſe Reſultate Verhältniß des Papſtthums zu dem Fürſtenthum. Was dem Papſtthum hiebei am meiſten zu Hülfe kam, 1 Epistola Friderici Coloniensis archiepiscopi: Codex Vdal- rici Babenbergensis nr. 277. Synodales episcoporum conventus, annua consilia, omnes denique ecclesiastici ordinis administratio- nes in regalem curiam translata sunt. 3*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0053" n="35"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum</hi>.</fw><lb/> <p>Da ſich das unausführbar erwies, ſo kam die kirch-<lb/> liche Verwaltung doch wieder eine Zeitlang an den kaiſer-<lb/> lichen Hof, unter Heinrich <hi rendition="#aq">V</hi> wie unter Heinrich <hi rendition="#aq">IV.</hi> <note place="foot" n="1"><hi rendition="#aq">Epistola Friderici Coloniensis archiepiscopi: Codex Vdal-<lb/> rici Babenbergensis nr. 277. Synodales episcoporum conventus,<lb/> annua consilia, omnes denique ecclesiastici ordinis administratio-<lb/> nes in regalem curiam translata sunt.</hi></note></p><lb/> <p>Aber auch dieß ſchien gar bald unerträglich: neuer<lb/> Zwiſt erwachte, und nach langem Hader verſtand man ſich<lb/> zu dem Wormſer Concordat, durch welches dem Kaiſer in<lb/> Deutſchland, dem Papſt in Italien ein vorwaltender Ein-<lb/> fluß überlaſſen ward. Eine Abkunft, die jedoch nicht ein-<lb/> mal deutlich ausgeſprochen wurde und den Keim zu vielen<lb/> neuen Zwiſtigkeiten in ſich trug.</p><lb/> <p>Wie wenig abſchließend demnach auch dieſe Reſultate<lb/> für das öffentliche Recht waren, ſo iſt doch der Vortheil,<lb/> der dem Papſtthum aus dem Gange der Ereigniſſe allmäh-<lb/> lig erwachſen war, unermeßlich. Aus totaler Abhängigkeit<lb/> war es zu einer eben ſo vollſtändigen Emancipation, ja<lb/> zu einem zwar noch nicht ganz ausgebildeten, aber doch<lb/> bereits unzweifelhaften Übergewicht gelangt, das ſich nun<lb/> unter begünſtigenden Umſtänden von Moment zu Moment<lb/> feſter geſtaltete.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>Verhältniß des Papſtthums zu dem Fürſtenthum.</head><lb/> <p>Was dem Papſtthum hiebei am meiſten zu Hülfe kam,<lb/> war das natürliche ſich gleichſam von ſelbſt verſtehende<lb/> Bündniß, in welchem es mit den deutſchen Fürſten ſtand.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">3*</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [35/0053]
Verhältniß d. Papſtthums zu dem Fürſtenthum.
Da ſich das unausführbar erwies, ſo kam die kirch-
liche Verwaltung doch wieder eine Zeitlang an den kaiſer-
lichen Hof, unter Heinrich V wie unter Heinrich IV. 1
Aber auch dieß ſchien gar bald unerträglich: neuer
Zwiſt erwachte, und nach langem Hader verſtand man ſich
zu dem Wormſer Concordat, durch welches dem Kaiſer in
Deutſchland, dem Papſt in Italien ein vorwaltender Ein-
fluß überlaſſen ward. Eine Abkunft, die jedoch nicht ein-
mal deutlich ausgeſprochen wurde und den Keim zu vielen
neuen Zwiſtigkeiten in ſich trug.
Wie wenig abſchließend demnach auch dieſe Reſultate
für das öffentliche Recht waren, ſo iſt doch der Vortheil,
der dem Papſtthum aus dem Gange der Ereigniſſe allmäh-
lig erwachſen war, unermeßlich. Aus totaler Abhängigkeit
war es zu einer eben ſo vollſtändigen Emancipation, ja
zu einem zwar noch nicht ganz ausgebildeten, aber doch
bereits unzweifelhaften Übergewicht gelangt, das ſich nun
unter begünſtigenden Umſtänden von Moment zu Moment
feſter geſtaltete.
Verhältniß des Papſtthums zu dem Fürſtenthum.
Was dem Papſtthum hiebei am meiſten zu Hülfe kam,
war das natürliche ſich gleichſam von ſelbſt verſtehende
Bündniß, in welchem es mit den deutſchen Fürſten ſtand.
1 Epistola Friderici Coloniensis archiepiscopi: Codex Vdal-
rici Babenbergensis nr. 277. Synodales episcoporum conventus,
annua consilia, omnes denique ecclesiastici ordinis administratio-
nes in regalem curiam translata sunt.
3*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |