Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.Grundlegung einer neuen Verfassung. nichten so unbedeutend wie man wohl anzunehmen pflegt.Namentlich seine letzten, so bedrängten Jahre waren reich an großen Erfolgen. Da war einmal die habsburgische Macht durch den Besitz von Östreich und Niederland zu einer neuen europäischen Bedeutung gekommen; auch die An- sprüche auf Ungern waren in einem kurzen Feldzug Maxi- milians zur Anerkennung gebracht worden. 1 Dann wa- ren die innern deutschen Feindseligkeiten im Ganzen besei- tigt. Der schwäbische Bund gewährte dem Hause Östreich einen gesetzlichen Einfluß auf Deutschland, wie es ihn seit Albrechts I Zeiten nicht besessen. Die Reichstage waren zu geordnetern Formen gelangt; der Landfriede begründet und ziemlich befestigt; zur Ausbildung der gesammten Ver- fassung waren lebensvolle Anfänge vorhanden. Wie diese sich nun entwickeln würden, hieng besonders von der Hal- tung Maximilians ab; der jetzt mit dem Tode seines Va- ters (19 Aug. 1493) die Verwaltung des Reiches erst wahrhaft in seine Hände nahm. Reichstag zu Worms 1495. Schon längst waren Ideen in allgemeinen Umlauf ge- Einer der merkwürdigsten rührt von Nicolaus von Kus 1 Der Tractat von Ödenburg 1463 29 Juli hatte dem Hause
Östreich schon die Erbfolge nach Ausgang der Hunyads zugesichert. Der neue Tractat 1491 Montag nach S. Leonh. 7 Nov. erneuerte dieß Recht für den Abgang der männlichen Descendenz Wladislaws. Grundlegung einer neuen Verfaſſung. nichten ſo unbedeutend wie man wohl anzunehmen pflegt.Namentlich ſeine letzten, ſo bedrängten Jahre waren reich an großen Erfolgen. Da war einmal die habsburgiſche Macht durch den Beſitz von Öſtreich und Niederland zu einer neuen europäiſchen Bedeutung gekommen; auch die An- ſprüche auf Ungern waren in einem kurzen Feldzug Maxi- milians zur Anerkennung gebracht worden. 1 Dann wa- ren die innern deutſchen Feindſeligkeiten im Ganzen beſei- tigt. Der ſchwäbiſche Bund gewährte dem Hauſe Öſtreich einen geſetzlichen Einfluß auf Deutſchland, wie es ihn ſeit Albrechts I Zeiten nicht beſeſſen. Die Reichstage waren zu geordnetern Formen gelangt; der Landfriede begründet und ziemlich befeſtigt; zur Ausbildung der geſammten Ver- faſſung waren lebensvolle Anfänge vorhanden. Wie dieſe ſich nun entwickeln würden, hieng beſonders von der Hal- tung Maximilians ab; der jetzt mit dem Tode ſeines Va- ters (19 Aug. 1493) die Verwaltung des Reiches erſt wahrhaft in ſeine Hände nahm. Reichstag zu Worms 1495. Schon längſt waren Ideen in allgemeinen Umlauf ge- Einer der merkwürdigſten rührt von Nicolaus von Kus 1 Der Tractat von Oͤdenburg 1463 29 Juli hatte dem Hauſe
Oͤſtreich ſchon die Erbfolge nach Ausgang der Hunyads zugeſichert. Der neue Tractat 1491 Montag nach S. Leonh. 7 Nov. erneuerte dieß Recht fuͤr den Abgang der maͤnnlichen Deſcendenz Wladislaws. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0121" n="103"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Grundlegung einer neuen Verfaſſung</hi>.</fw><lb/> nichten ſo unbedeutend wie man wohl anzunehmen pflegt.<lb/> Namentlich ſeine letzten, ſo bedrängten Jahre waren reich an<lb/> großen Erfolgen. Da war einmal die habsburgiſche Macht<lb/> durch den Beſitz von Öſtreich und Niederland zu einer<lb/> neuen europäiſchen Bedeutung gekommen; auch die An-<lb/> ſprüche auf Ungern waren in einem kurzen Feldzug Maxi-<lb/> milians zur Anerkennung gebracht worden. <note place="foot" n="1">Der Tractat von Oͤdenburg 1463 29 Juli hatte dem Hauſe<lb/> Oͤſtreich ſchon die Erbfolge nach Ausgang der Hunyads zugeſichert.<lb/> Der neue Tractat 1491 Montag nach S. Leonh. 7 Nov. erneuerte<lb/> dieß Recht fuͤr den Abgang der maͤnnlichen Deſcendenz Wladislaws.</note> Dann wa-<lb/> ren die innern deutſchen Feindſeligkeiten im Ganzen beſei-<lb/> tigt. Der ſchwäbiſche Bund gewährte dem Hauſe Öſtreich<lb/> einen geſetzlichen Einfluß auf Deutſchland, wie es ihn ſeit<lb/> Albrechts <hi rendition="#aq">I</hi> Zeiten nicht beſeſſen. Die Reichstage waren<lb/> zu geordnetern Formen gelangt; der Landfriede begründet<lb/> und ziemlich befeſtigt; zur Ausbildung der geſammten Ver-<lb/> faſſung waren lebensvolle Anfänge vorhanden. Wie dieſe<lb/> ſich nun entwickeln würden, hieng beſonders von der Hal-<lb/> tung Maximilians ab; der jetzt mit dem Tode ſeines Va-<lb/> ters (19 Aug. 1493) die Verwaltung des Reiches erſt<lb/> wahrhaft in ſeine Hände nahm.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>Reichstag zu Worms 1495.</head><lb/> <p>Schon längſt waren Ideen in allgemeinen Umlauf ge-<lb/> ſetzt und Vorſchläge gemacht worden, von noch weiter rei-<lb/> chenden großartigern Tendenzen.</p><lb/> <p>Einer der merkwürdigſten rührt von Nicolaus von Kus<lb/> her, deſſen weltumfaſſender, in den mannichfaltigſten Zwei-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [103/0121]
Grundlegung einer neuen Verfaſſung.
nichten ſo unbedeutend wie man wohl anzunehmen pflegt.
Namentlich ſeine letzten, ſo bedrängten Jahre waren reich an
großen Erfolgen. Da war einmal die habsburgiſche Macht
durch den Beſitz von Öſtreich und Niederland zu einer
neuen europäiſchen Bedeutung gekommen; auch die An-
ſprüche auf Ungern waren in einem kurzen Feldzug Maxi-
milians zur Anerkennung gebracht worden. 1 Dann wa-
ren die innern deutſchen Feindſeligkeiten im Ganzen beſei-
tigt. Der ſchwäbiſche Bund gewährte dem Hauſe Öſtreich
einen geſetzlichen Einfluß auf Deutſchland, wie es ihn ſeit
Albrechts I Zeiten nicht beſeſſen. Die Reichstage waren
zu geordnetern Formen gelangt; der Landfriede begründet
und ziemlich befeſtigt; zur Ausbildung der geſammten Ver-
faſſung waren lebensvolle Anfänge vorhanden. Wie dieſe
ſich nun entwickeln würden, hieng beſonders von der Hal-
tung Maximilians ab; der jetzt mit dem Tode ſeines Va-
ters (19 Aug. 1493) die Verwaltung des Reiches erſt
wahrhaft in ſeine Hände nahm.
Reichstag zu Worms 1495.
Schon längſt waren Ideen in allgemeinen Umlauf ge-
ſetzt und Vorſchläge gemacht worden, von noch weiter rei-
chenden großartigern Tendenzen.
Einer der merkwürdigſten rührt von Nicolaus von Kus
her, deſſen weltumfaſſender, in den mannichfaltigſten Zwei-
1 Der Tractat von Oͤdenburg 1463 29 Juli hatte dem Hauſe
Oͤſtreich ſchon die Erbfolge nach Ausgang der Hunyads zugeſichert.
Der neue Tractat 1491 Montag nach S. Leonh. 7 Nov. erneuerte
dieß Recht fuͤr den Abgang der maͤnnlichen Deſcendenz Wladislaws.
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