schweige denn geltend zu machen. In den Reichsversamm- lungen selbst war nicht Energie noch Einheit genug, um darüber zu halten: -- die größten Veränderungen gescha- hen ohne alles Geräusch, ohne daß man sie recht bemerkte, ohne daß man sie auch nur in den Geschichtsbüchern auf- zeichnete, gleich als könnte es nicht anders seyn.
Gewaltthätigkeiten in den Niederlanden und in Frankreich.
Während nun die katholischen Bestrebungen in Deutsch- land so mächtig vordrangen, erhoben sie sich auch in den Niederlanden und in Frankreich, wiewohl auf eine sehr abweichende Art.
Der Grundunterschied ist, daß es in diesen Ländern starke centrale Gewalten gab, welche an jeder Bewegung selbstthätigen Antheil nahmen, die religiösen Unternehmun- gen leiteten, und von dem Widerstand unmittelbar berührt wurden.
Die Verhältnisse haben deshalb eine größere Einheit, die Unternehmungen mehr Zusammenhang und Nachdruck.
Man weiß, wie mancherlei Maaßregeln Philipp II. im Anfange seiner Regierung in den Niederlanden zur Ein- führung eines vollkommenen Gehorsams ergriff; von ei- ner nach der andern mußte er abstehn: nur an denen hielt er mit unerbittlicher Strenge fest, die zur Behaup- tung des Katholicismus, der geistlichen Einheit dienen sollten.
Durch die Errichtung neuer Erzbisthümer und Bis- thümer veränderte er die geistliche Verfassung des Landes
Buch V. Gegenreformationen.
ſchweige denn geltend zu machen. In den Reichsverſamm- lungen ſelbſt war nicht Energie noch Einheit genug, um daruͤber zu halten: — die groͤßten Veraͤnderungen geſcha- hen ohne alles Geraͤuſch, ohne daß man ſie recht bemerkte, ohne daß man ſie auch nur in den Geſchichtsbuͤchern auf- zeichnete, gleich als koͤnnte es nicht anders ſeyn.
Gewaltthätigkeiten in den Niederlanden und in Frankreich.
Waͤhrend nun die katholiſchen Beſtrebungen in Deutſch- land ſo maͤchtig vordrangen, erhoben ſie ſich auch in den Niederlanden und in Frankreich, wiewohl auf eine ſehr abweichende Art.
Der Grundunterſchied iſt, daß es in dieſen Laͤndern ſtarke centrale Gewalten gab, welche an jeder Bewegung ſelbſtthaͤtigen Antheil nahmen, die religioͤſen Unternehmun- gen leiteten, und von dem Widerſtand unmittelbar beruͤhrt wurden.
Die Verhaͤltniſſe haben deshalb eine groͤßere Einheit, die Unternehmungen mehr Zuſammenhang und Nachdruck.
Man weiß, wie mancherlei Maaßregeln Philipp II. im Anfange ſeiner Regierung in den Niederlanden zur Ein- fuͤhrung eines vollkommenen Gehorſams ergriff; von ei- ner nach der andern mußte er abſtehn: nur an denen hielt er mit unerbittlicher Strenge feſt, die zur Behaup- tung des Katholicismus, der geiſtlichen Einheit dienen ſollten.
Durch die Errichtung neuer Erzbisthuͤmer und Bis- thuͤmer veraͤnderte er die geiſtliche Verfaſſung des Landes
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Buch V. Gegenreformationen.
ſchweige denn geltend zu machen. In den Reichsverſamm-
lungen ſelbſt war nicht Energie noch Einheit genug, um
daruͤber zu halten: — die groͤßten Veraͤnderungen geſcha-
hen ohne alles Geraͤuſch, ohne daß man ſie recht bemerkte,
ohne daß man ſie auch nur in den Geſchichtsbuͤchern auf-
zeichnete, gleich als koͤnnte es nicht anders ſeyn.
Gewaltthätigkeiten in den Niederlanden und in
Frankreich.
Waͤhrend nun die katholiſchen Beſtrebungen in Deutſch-
land ſo maͤchtig vordrangen, erhoben ſie ſich auch in den
Niederlanden und in Frankreich, wiewohl auf eine ſehr
abweichende Art.
Der Grundunterſchied iſt, daß es in dieſen Laͤndern
ſtarke centrale Gewalten gab, welche an jeder Bewegung
ſelbſtthaͤtigen Antheil nahmen, die religioͤſen Unternehmun-
gen leiteten, und von dem Widerſtand unmittelbar beruͤhrt
wurden.
Die Verhaͤltniſſe haben deshalb eine groͤßere Einheit,
die Unternehmungen mehr Zuſammenhang und Nachdruck.
Man weiß, wie mancherlei Maaßregeln Philipp II.
im Anfange ſeiner Regierung in den Niederlanden zur Ein-
fuͤhrung eines vollkommenen Gehorſams ergriff; von ei-
ner nach der andern mußte er abſtehn: nur an denen
hielt er mit unerbittlicher Strenge feſt, die zur Behaup-
tung des Katholicismus, der geiſtlichen Einheit dienen ſollten.
Durch die Errichtung neuer Erzbisthuͤmer und Bis-
thuͤmer veraͤnderte er die geiſtliche Verfaſſung des Landes
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/66>, abgerufen am 03.12.2024.
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