aufbürde, die ich nicht von Jhrem Amte, sondern nur von Jhrer Freundschaft erlangen kann: so ist es weiter nichts, als nur ein geringer Anfang mei- ner Erkenntlichkeit, wenn ich Jhnen die Versich- rung gebe, daß ich nach völliger Beendigung der Sache Jhnen wenigstens mit funfzig Dukaten auf- warten, und über dieses mich für einen beständi- gen Schuldner von Jhnen erkennen werde. Jch überlasse mich Jhnen mit dem größten Vertrauen, und bin unausgesetzt,
Hochzuehrender Herr Rath und Amtmann, Jhr ergebenster Diener.
"Ein dergleichen lediger Brief ohne Saft und "Kraft, und ohne den geringsten bündigen Beweis, "verdient eine Antwort, wie etwan die folgende ist.
Mein Herr,
Jch werde mich freuen, wenn Jhre Sache so be- schaffen ist, daß sie zu Jhrem Vortheile aus- schlagen muß. Jch werde nichts thun, als was die Gerechtigkeit erfodert, um das Vertrauen zu ver- dienen, so Sie gegen mich äussern. Kläger hat aller-
dings
F
Satyriſche Briefe.
aufbuͤrde, die ich nicht von Jhrem Amte, ſondern nur von Jhrer Freundſchaft erlangen kann: ſo iſt es weiter nichts, als nur ein geringer Anfang mei- ner Erkenntlichkeit, wenn ich Jhnen die Verſich- rung gebe, daß ich nach voͤlliger Beendigung der Sache Jhnen wenigſtens mit funfzig Dukaten auf- warten, und uͤber dieſes mich fuͤr einen beſtaͤndi- gen Schuldner von Jhnen erkennen werde. Jch uͤberlaſſe mich Jhnen mit dem groͤßten Vertrauen, und bin unausgeſetzt,
Hochzuehrender Herr Rath und Amtmann, Jhr ergebenſter Diener.
„Ein dergleichen lediger Brief ohne Saft und „Kraft, und ohne den geringſten buͤndigen Beweis, „verdient eine Antwort, wie etwan die folgende iſt.
Mein Herr,
Jch werde mich freuen, wenn Jhre Sache ſo be- ſchaffen iſt, daß ſie zu Jhrem Vortheile aus- ſchlagen muß. Jch werde nichts thun, als was die Gerechtigkeit erfodert, um das Vertrauen zu ver- dienen, ſo Sie gegen mich aͤuſſern. Klaͤger hat aller-
dings
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Satyriſche Briefe.
aufbuͤrde, die ich nicht von Jhrem Amte, ſondern
nur von Jhrer Freundſchaft erlangen kann: ſo iſt
es weiter nichts, als nur ein geringer Anfang mei-
ner Erkenntlichkeit, wenn ich Jhnen die Verſich-
rung gebe, daß ich nach voͤlliger Beendigung der
Sache Jhnen wenigſtens mit funfzig Dukaten auf-
warten, und uͤber dieſes mich fuͤr einen beſtaͤndi-
gen Schuldner von Jhnen erkennen werde. Jch
uͤberlaſſe mich Jhnen mit dem groͤßten Vertrauen,
und bin unausgeſetzt,
Hochzuehrender Herr Rath und
Amtmann,
Jhr
ergebenſter Diener.
„Ein dergleichen lediger Brief ohne Saft und
„Kraft, und ohne den geringſten buͤndigen Beweis,
„verdient eine Antwort, wie etwan die folgende iſt.
Mein Herr,
Jch werde mich freuen, wenn Jhre Sache ſo be-
ſchaffen iſt, daß ſie zu Jhrem Vortheile aus-
ſchlagen muß. Jch werde nichts thun, als was die
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dienen, ſo Sie gegen mich aͤuſſern. Klaͤger hat aller-
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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 3. Leipzig, 1752, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung03_1752/109>, abgerufen am 22.02.2025.
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