Pflicht, Amtspflicht, theure Pflicht, Pflicht und Gewissen, sind bey unterschiednen Leuten, die in öffentlichen Geschäfften stehen, eine ge- wisse Art Formeln, welche zu den Curialien gehö- ren. Jn der That haben sie weiter nichts zu bedeu- ten, als was die übrigen Curialien bedeuten; inzwi- schen aber sind sie doch so unentbehrlich, als diese; und gehören mit zur Legalität.
Einen in Pflicht nehmen, wird also bey dergleichen Leuten so viel heissen, als einem ein Amt geben, worinnen er, unter dem Vorwande seiner aufhabenden Pflicht, dasjenige ausüben kann, was ein unverpflichteter zu thun nicht wagen darf, ohne seine Leidenschaften zu verrathen. Weil in ge- wissen Gegenden sowohl geistliche, als weltliche Aemter, nicht anders, als durch viele Geschenke und aufzuwendende Unkosten, erlangt werden: So ist es gar wohl zu verstehen, was die geleistete theure Pflicht heißt; und alsdann wird der Ausdruck, seine Pflicht sorgfältig zu erfüllen suchen, nichts anders sagen, als wenn ich spreche; sich sorg- fältig bemühen, auf alle mögliche Art von andern so viel wieder zu erpressen, als das Amt geko- stet hat.
Es
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eines deutſchen Woͤrterbuchs
Pflicht.
Pflicht, Amtspflicht, theure Pflicht, Pflicht und Gewiſſen, ſind bey unterſchiednen Leuten, die in oͤffentlichen Geſchaͤfften ſtehen, eine ge- wiſſe Art Formeln, welche zu den Curialien gehoͤ- ren. Jn der That haben ſie weiter nichts zu bedeu- ten, als was die uͤbrigen Curialien bedeuten; inzwi- ſchen aber ſind ſie doch ſo unentbehrlich, als dieſe; und gehoͤren mit zur Legalitaͤt.
Einen in Pflicht nehmen, wird alſo bey dergleichen Leuten ſo viel heiſſen, als einem ein Amt geben, worinnen er, unter dem Vorwande ſeiner aufhabenden Pflicht, dasjenige ausuͤben kann, was ein unverpflichteter zu thun nicht wagen darf, ohne ſeine Leidenſchaften zu verrathen. Weil in ge- wiſſen Gegenden ſowohl geiſtliche, als weltliche Aemter, nicht anders, als durch viele Geſchenke und aufzuwendende Unkoſten, erlangt werden: So iſt es gar wohl zu verſtehen, was die geleiſtete theure Pflicht heißt; und alsdann wird der Ausdruck, ſeine Pflicht ſorgfaͤltig zu erfuͤllen ſuchen, nichts anders ſagen, als wenn ich ſpreche; ſich ſorg- faͤltig bemuͤhen, auf alle moͤgliche Art von andern ſo viel wieder zu erpreſſen, als das Amt geko- ſtet hat.
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eines deutſchen Woͤrterbuchs
Pflicht.
Pflicht, Amtspflicht, theure Pflicht,
Pflicht und Gewiſſen, ſind bey unterſchiednen
Leuten, die in oͤffentlichen Geſchaͤfften ſtehen, eine ge-
wiſſe Art Formeln, welche zu den Curialien gehoͤ-
ren. Jn der That haben ſie weiter nichts zu bedeu-
ten, als was die uͤbrigen Curialien bedeuten; inzwi-
ſchen aber ſind ſie doch ſo unentbehrlich, als dieſe;
und gehoͤren mit zur Legalitaͤt.
Einen in Pflicht nehmen, wird alſo bey
dergleichen Leuten ſo viel heiſſen, als einem ein Amt
geben, worinnen er, unter dem Vorwande ſeiner
aufhabenden Pflicht, dasjenige ausuͤben kann, was
ein unverpflichteter zu thun nicht wagen darf,
ohne ſeine Leidenſchaften zu verrathen. Weil in ge-
wiſſen Gegenden ſowohl geiſtliche, als weltliche
Aemter, nicht anders, als durch viele Geſchenke und
aufzuwendende Unkoſten, erlangt werden: So iſt es
gar wohl zu verſtehen, was die geleiſtete theure
Pflicht heißt; und alsdann wird der Ausdruck,
ſeine Pflicht ſorgfaͤltig zu erfuͤllen ſuchen,
nichts anders ſagen, als wenn ich ſpreche; ſich ſorg-
faͤltig bemuͤhen, auf alle moͤgliche Art von andern
ſo viel wieder zu erpreſſen, als das Amt geko-
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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 2. Leipzig, 1751, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung02_1751/199>, abgerufen am 22.02.2025.
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