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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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durch die Pferde gedrückt und verletzt werden, kann
vom Postmeister verworfen werden. Die Depe¬
schen, oder andere Sachen, welche ein Courier
überbringen soll, muß derselbe selbst verwahren und
er kann keine Klage führen, wenn sie verlohren
gehen, oder beschädigt werden.

Vom sogenannten Poststations- oder Post-
Recognitionsgelde.

In denjenigen Ländern, wo das Postwesen, sowohl
der ordinären Posten, als auch für Extraposten ge¬
hörig eingerichtet ist, so daß die mit Extrapost Rei¬
senden immer von einer Station zur andern fortge¬
bracht werden können, ist es nicht erlaubt, eine
Poststation vorbei, oder um dieselbe weg zu fahren,
ohne die Pferde; zu wechseln sondern man muß auf
jeder, auf unserm Wege berührten Poststation, fri¬
sche Pferde nehmen und sich mit denselben zur fol¬
genden bringen lassen. Der Grund hiervon liegt
darin, daß die Posthalter auf den Stationen ver¬
pflichtet sind, eine gewisse Anzahl Pferde zu unter¬
halten und daß sie angewiesen sind, mit diesen
Pferden die Reisenden weiter zu schaffen. Es ist

durch die Pferde gedruͤckt und verletzt werden, kann
vom Poſtmeiſter verworfen werden. Die Depe¬
ſchen, oder andere Sachen, welche ein Courier
uͤberbringen ſoll, muß derſelbe ſelbſt verwahren und
er kann keine Klage fuͤhren, wenn ſie verlohren
gehen, oder beſchaͤdigt werden.

Vom ſogenannten Poſtſtations- oder Poſt-
Recognitionsgelde.

In denjenigen Laͤndern, wo das Poſtweſen, ſowohl
der ordinaͤren Poſten, als auch fuͤr Extrapoſten ge¬
hoͤrig eingerichtet iſt, ſo daß die mit Extrapoſt Rei¬
ſenden immer von einer Station zur andern fortge¬
bracht werden koͤnnen, iſt es nicht erlaubt, eine
Poſtſtation vorbei, oder um dieſelbe weg zu fahren,
ohne die Pferde; zu wechſeln ſondern man muß auf
jeder, auf unſerm Wege beruͤhrten Poſtſtation, fri¬
ſche Pferde nehmen und ſich mit denſelben zur fol¬
genden bringen laſſen. Der Grund hiervon liegt
darin, daß die Poſthalter auf den Stationen ver¬
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[77/0085] durch die Pferde gedruͤckt und verletzt werden, kann vom Poſtmeiſter verworfen werden. Die Depe¬ ſchen, oder andere Sachen, welche ein Courier uͤberbringen ſoll, muß derſelbe ſelbſt verwahren und er kann keine Klage fuͤhren, wenn ſie verlohren gehen, oder beſchaͤdigt werden. Vom ſogenannten Poſtſtations- oder Poſt- Recognitionsgelde. In denjenigen Laͤndern, wo das Poſtweſen, ſowohl der ordinaͤren Poſten, als auch fuͤr Extrapoſten ge¬ hoͤrig eingerichtet iſt, ſo daß die mit Extrapoſt Rei¬ ſenden immer von einer Station zur andern fortge¬ bracht werden koͤnnen, iſt es nicht erlaubt, eine Poſtſtation vorbei, oder um dieſelbe weg zu fahren, ohne die Pferde; zu wechſeln ſondern man muß auf jeder, auf unſerm Wege beruͤhrten Poſtſtation, fri¬ ſche Pferde nehmen und ſich mit denſelben zur fol¬ genden bringen laſſen. Der Grund hiervon liegt darin, daß die Poſthalter auf den Stationen ver¬ pflichtet ſind, eine gewiſſe Anzahl Pferde zu unter¬ halten und daß ſie angewieſen ſind, mit dieſen Pferden die Reiſenden weiter zu ſchaffen. Es iſt

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/85>, abgerufen am 23.11.2024.