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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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Vom Reisen mit Extra-Post.

E xtra-Post ist dadurch von ordinären
Posten
verschieden, daß wie letztere immer an ge¬
wissen Tagen und in bestimmter Zeit, es mögen
sich Reisende dazu angefunden haben, oder nicht,
abgehen und ankommen, erstere alsdann nur fährt,
wenn es von Reisenden besonders verlangt wird
und die dabei erforderlichen Kosten von denselben
bezahlt werden. Ordinäre Posten gehen auf Kosten
der Landesherren; sie müssen immer zu der einmal
bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn ein¬
mal kein Passagier sich dazu eingefunden hätte, oder
sonst keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief,
vorhanden wäre. Die dabei erforderlichen, einmal
festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse be¬
stritten. Extra-Posten gehen aber blos auf Ver¬
langen und zur Bequemlichkeit einzelner Reisenden.
Die Postkasse hat gewöhnlich davon keine Ein¬
künfte. Das Extra-Postwesen ist lediglich eine be¬

Vom Reiſen mit Extra-Poſt.

E xtra-Poſt iſt dadurch von ordinaͤren
Poſten
verſchieden, daß wie letztere immer an ge¬
wiſſen Tagen und in beſtimmter Zeit, es moͤgen
ſich Reiſende dazu angefunden haben, oder nicht,
abgehen und ankommen, erſtere alsdann nur faͤhrt,
wenn es von Reiſenden beſonders verlangt wird
und die dabei erforderlichen Koſten von denſelben
bezahlt werden. Ordinaͤre Poſten gehen auf Koſten
der Landesherren; ſie muͤſſen immer zu der einmal
beſtimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn ein¬
mal kein Paſſagier ſich dazu eingefunden haͤtte, oder
ſonſt keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief,
vorhanden waͤre. Die dabei erforderlichen, einmal
feſtgeſetzten Koſten werden aus der Poſtkaſſe be¬
ſtritten. Extra-Poſten gehen aber blos auf Ver¬
langen und zur Bequemlichkeit einzelner Reiſenden.
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[[23]/0031] Vom Reiſen mit Extra-Poſt. E xtra-Poſt iſt dadurch von ordinaͤren Poſten verſchieden, daß wie letztere immer an ge¬ wiſſen Tagen und in beſtimmter Zeit, es moͤgen ſich Reiſende dazu angefunden haben, oder nicht, abgehen und ankommen, erſtere alsdann nur faͤhrt, wenn es von Reiſenden beſonders verlangt wird und die dabei erforderlichen Koſten von denſelben bezahlt werden. Ordinaͤre Poſten gehen auf Koſten der Landesherren; ſie muͤſſen immer zu der einmal beſtimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn ein¬ mal kein Paſſagier ſich dazu eingefunden haͤtte, oder ſonſt keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief, vorhanden waͤre. Die dabei erforderlichen, einmal feſtgeſetzten Koſten werden aus der Poſtkaſſe be¬ ſtritten. Extra-Poſten gehen aber blos auf Ver¬ langen und zur Bequemlichkeit einzelner Reiſenden. Die Poſtkaſſe hat gewoͤhnlich davon keine Ein¬ kuͤnfte. Das Extra-Poſtweſen iſt lediglich eine be¬

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. [23]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/31>, abgerufen am 22.12.2024.