Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.Des andern Buchs dem Könige hernach anders nicht/ alsungleiche Bundes-Genossen unter- thänig seyn wollen/ so hat man der- gleichen Regiments-Verfassungen vor unregulare Staats-Gebäude zu halten. §. 13. Vereinigte Staate sind/ §. 14. Vermittelst eines gemein- gleich/
Des andern Buchs dem Koͤnige hernach anders nicht/ alsungleiche Bundes-Genoſſen unter- thaͤnig ſeyn wollen/ ſo hat man der- gleichen Regiments-Verfaſſungen vor unregulare Staats-Gebaͤude zu halten. §. 13. Vereinigte Staate ſind/ §. 14. Vermittelſt eines gemein- gleich/
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Des andern Buchs
dem Koͤnige hernach anders nicht/ als
ungleiche Bundes-Genoſſen unter-
thaͤnig ſeyn wollen/ ſo hat man der-
gleichen Regiments-Verfaſſungen
vor unregulare Staats-Gebaͤude zu
halten.
§. 13. Vereinigte Staate ſind/
wenn etliche vollkommene Republi-
quen durch ein beſonderes Band alſo
und dergeſtalt mit einander ver-
knuͤpffet ſeyn/ daß man ihre gemein-
ſame Macht wohl vor eines einigen
Groſſen Staats-Vermoͤgenheit an-
ſehen moͤchte. Sie entſtehen vor-
nehmlich auff zweyerley Weiſe/ ein-
mahl wenn ſolche ein gemeinſames
Staats-Haupt haben; zum andern
wenn ſie bloß mit einander in Buͤnd-
niſſe treten.
§. 14. Vermittelſt eines gemein-
ſamen Ober - Hauptes geſchiehet
es/ wenn unterſchiedene beſondere
Reiche entweder durch einen Ver-
gleich/
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