VI. Reichstagsverhandlungen über Recurse und Ceremonielstreitigkeiten 1745-1748.
I. II. Von Reichsgerichts-Erkenntnissen wurden jetzt immer häufiger Recurse an den Reichstag genommen. -- III. Doch war schwer zu bestimmen, in welchen Fällen es mit Recht geschehe? -- IV. V. Vier jetzt gegen das Cammer- gericht betriebene Recurse veranlaßten die Frage: ob nicht wenigstens erst Bericht vom Cammergerichte zu fordern sey? -- VI. Eine scheinbare Ausführung erschien dawi- der; -- VII. doch im Grunde war mehr für die Berichts- forderung. -- VIII. IX. Insonderheit diente ein Sachsen- Meinungischer Recurs in der Gleichischen Sache bald zum Beweise, daß selbst Thatsachen, wie sie in fürstlichen Schrif- ten erzehlt werden, nicht immer ganz zuverläßig seyen. -- X. Ein Churpfälzischer Recurs erhielt zwar ein günstiges churfürstliches Conclusum; aber die Hoffnung zu einem gleichmäßigen fürstlichen Schlusse ward noch vereitelt. -- XI. Ueber einen andern Recurs des Herzog Anton Ulrichs von Sachsen-Meinungen wegen der Successionsfähigkeit seiner in einer Mißheirath erzeugten Söhne erfolgte ein widriger Reichsschluß. -- XII. XIII. Als der neue Princi- palcommissarius, Fürst von Taxis, das erstemal zur Tafel bitten ließ, erwachte der alte Rangstreit zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten; -- XIV-XVIII. Worüber zehn Schriften vom Hessencasselischen, Hessendarmstädtischen, Bam- bergischen, Gräflichen, Holländischen und Bairischen Gesand- ten nach einander zum Vorscheine kamen; -- deren Haupt- inhalt hier bemerklich gemacht wird.
Von dem, was in Reichssachen in den erstenI. Jahren der Regierung Kaisers Franz des I. vorgieng, war das wichtigste, was wegen der Recurse an den Reichstag sowohl bey der Reichsversammlung als bey den Höfen in dieser Zeit verhandelt wurde. Es schien unvermerkt zu
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6) Recurſe u. Cerem. 1745-1748.
VI. Reichstagsverhandlungen uͤber Recurſe und Ceremonielſtreitigkeiten 1745-1748.
I. II. Von Reichsgerichts-Erkenntniſſen wurden jetzt immer haͤufiger Recurſe an den Reichstag genommen. — III. Doch war ſchwer zu beſtimmen, in welchen Faͤllen es mit Recht geſchehe? — IV. V. Vier jetzt gegen das Cammer- gericht betriebene Recurſe veranlaßten die Frage: ob nicht wenigſtens erſt Bericht vom Cammergerichte zu fordern ſey? — VI. Eine ſcheinbare Ausfuͤhrung erſchien dawi- der; — VII. doch im Grunde war mehr fuͤr die Berichts- forderung. — VIII. IX. Inſonderheit diente ein Sachſen- Meinungiſcher Recurs in der Gleichiſchen Sache bald zum Beweiſe, daß ſelbſt Thatſachen, wie ſie in fuͤrſtlichen Schrif- ten erzehlt werden, nicht immer ganz zuverlaͤßig ſeyen. — X. Ein Churpfaͤlziſcher Recurs erhielt zwar ein guͤnſtiges churfuͤrſtliches Concluſum; aber die Hoffnung zu einem gleichmaͤßigen fuͤrſtlichen Schluſſe ward noch vereitelt. — XI. Ueber einen andern Recurs des Herzog Anton Ulrichs von Sachſen-Meinungen wegen der Succeſſionsfaͤhigkeit ſeiner in einer Mißheirath erzeugten Soͤhne erfolgte ein widriger Reichsſchluß. — XII. XIII. Als der neue Princi- palcommiſſarius, Fuͤrſt von Taxis, das erſtemal zur Tafel bitten ließ, erwachte der alte Rangſtreit zwiſchen geiſtlichen und weltlichen Fuͤrſten; — XIV-XVIII. Woruͤber zehn Schriften vom Heſſencaſſeliſchen, Heſſendarmſtaͤdtiſchen, Bam- bergiſchen, Graͤflichen, Hollaͤndiſchen und Bairiſchen Geſand- ten nach einander zum Vorſcheine kamen; — deren Haupt- inhalt hier bemerklich gemacht wird.
Von dem, was in Reichsſachen in den erſtenI. Jahren der Regierung Kaiſers Franz des I. vorgieng, war das wichtigſte, was wegen der Recurſe an den Reichstag ſowohl bey der Reichsverſammlung als bey den Hoͤfen in dieſer Zeit verhandelt wurde. Es ſchien unvermerkt zu
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6) Recurſe u. Cerem. 1745-1748.
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Reichstagsverhandlungen uͤber Recurſe und
Ceremonielſtreitigkeiten 1745-1748.
I. II. Von Reichsgerichts-Erkenntniſſen wurden jetzt
immer haͤufiger Recurſe an den Reichstag genommen. —
III. Doch war ſchwer zu beſtimmen, in welchen Faͤllen es
mit Recht geſchehe? — IV. V. Vier jetzt gegen das Cammer-
gericht betriebene Recurſe veranlaßten die Frage: ob nicht
wenigſtens erſt Bericht vom Cammergerichte zu fordern
ſey? — VI. Eine ſcheinbare Ausfuͤhrung erſchien dawi-
der; — VII. doch im Grunde war mehr fuͤr die Berichts-
forderung. — VIII. IX. Inſonderheit diente ein Sachſen-
Meinungiſcher Recurs in der Gleichiſchen Sache bald zum
Beweiſe, daß ſelbſt Thatſachen, wie ſie in fuͤrſtlichen Schrif-
ten erzehlt werden, nicht immer ganz zuverlaͤßig ſeyen. —
X. Ein Churpfaͤlziſcher Recurs erhielt zwar ein guͤnſtiges
churfuͤrſtliches Concluſum; aber die Hoffnung zu einem
gleichmaͤßigen fuͤrſtlichen Schluſſe ward noch vereitelt. —
XI. Ueber einen andern Recurs des Herzog Anton Ulrichs
von Sachſen-Meinungen wegen der Succeſſionsfaͤhigkeit
ſeiner in einer Mißheirath erzeugten Soͤhne erfolgte ein
widriger Reichsſchluß. — XII. XIII. Als der neue Princi-
palcommiſſarius, Fuͤrſt von Taxis, das erſtemal zur Tafel
bitten ließ, erwachte der alte Rangſtreit zwiſchen geiſtlichen
und weltlichen Fuͤrſten; — XIV-XVIII. Woruͤber zehn
Schriften vom Heſſencaſſeliſchen, Heſſendarmſtaͤdtiſchen, Bam-
bergiſchen, Graͤflichen, Hollaͤndiſchen und Bairiſchen Geſand-
ten nach einander zum Vorſcheine kamen; — deren Haupt-
inhalt hier bemerklich gemacht wird.
Von dem, was in Reichsſachen in den erſten
Jahren der Regierung Kaiſers Franz des I.
vorgieng, war das wichtigſte, was wegen der
Recurſe an den Reichstag ſowohl bey der
Reichsverſammlung als bey den Hoͤfen in dieſer
Zeit verhandelt wurde. Es ſchien unvermerkt zu
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/81>, abgerufen am 22.02.2025.
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