II. Schicksale der pragmatischen Sanction bis zur Kaiserwahl Carls des VII. 1740-1742.
I. Ansprüche des Hauses Baiern auf die Oesterreichi- sche Erbfolge zur Entkräftung der pragmatischen Sanction. -- II. Deren Begründung von wegen der so genannten Regre- dienterbschaft; -- III. die jedoch zum Nachtheile derer, die zum Letzten vom Mannsstamm in näherem Verhältnisse stehen, nicht statt findet. -- IV. V. Denn Recht und Ord- nung der Erbfolge sind zweyerley; -- VI. und eine Erb- folge, die einmal in eine Linie gekommen, bleibt in der- selben, so lange sie währet. -- VII. Darum hatte Carls des VI. Tochter Maria Theresia vor allen entfernteren weiblichen Nachkommen der vorigen Herren des Hauses den Vorzug. -- VIII. Der bey den Verzichten der Töchter ge- wöhnliche Vorbehalt wirkt für ihre Nachkommen nur in so fern, als sie die Reihe trifft. -- IX. Die ins Haus Bai- ern vermählte Erzherzoginn Anna konnte sich also für ihre Nachkommen nur so viel vorbehalten, daß ihnen nach Ab- gang des Oesterreichischen Mannsstamms ihr Verzicht nicht mehr im Wege stehen sollte; nicht aber daß sie vor allen anderen weiblichen Nachkommen und selbst vor der Tochter des Letzten vom Mannsstamme den Vorzug haben sollten; -- X. obgleich verschiedene Rechtsgelehrte, aus übel angewand- ten Römischen Rechtsgrundsätzen von bedingten Verzichtlei- stungen, anderer Meynung waren. -- XI. Maria There- sia kam auch der pragmatischen Sanction gemäß zum Be- sitz, -- XII. und übertrug ihrem Gemahle, um ihn zur Kaiserwürde zu verhelfen, die Ausübung der Böhmischen Churstimme. -- XIII. Allein durch einen Einbruch, den der König von Preussen in Schlesien vornahm, um die An- sprüche seines Hauses auf Jägerndorf, Liegnitz, Brieg und Wohlau geltend zu machen, gaben der ganzen Sache eine andere Wendung. -- XIV. XV. Denn die Krone Frank- reich bewirkte jetzt einen Bund zu Nymphenburg um so- wohl die Oesterreichische Erbfolge als die Kaiserwürde dem Hause Baiern zuzuwenden.
Die Hauptsache, worauf gleich nach Carls desI. VI. Tode aller Augen gerichtet waren, und wovon fast alle übrige Staatsangelegenheiten ab-
hien-
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2) Erfolg d. pragm. Sanct. 1740-1742.
II. Schickſale der pragmatiſchen Sanction bis zur Kaiſerwahl Carls des VII. 1740-1742.
I. Anſpruͤche des Hauſes Baiern auf die Oeſterreichi- ſche Erbfolge zur Entkraͤftung der pragmatiſchen Sanction. — II. Deren Begruͤndung von wegen der ſo genannten Regre- dienterbſchaft; — III. die jedoch zum Nachtheile derer, die zum Letzten vom Mannsſtamm in naͤherem Verhaͤltniſſe ſtehen, nicht ſtatt findet. — IV. V. Denn Recht und Ord- nung der Erbfolge ſind zweyerley; — VI. und eine Erb- folge, die einmal in eine Linie gekommen, bleibt in der- ſelben, ſo lange ſie waͤhret. — VII. Darum hatte Carls des VI. Tochter Maria Thereſia vor allen entfernteren weiblichen Nachkommen der vorigen Herren des Hauſes den Vorzug. — VIII. Der bey den Verzichten der Toͤchter ge- woͤhnliche Vorbehalt wirkt fuͤr ihre Nachkommen nur in ſo fern, als ſie die Reihe trifft. — IX. Die ins Haus Bai- ern vermaͤhlte Erzherzoginn Anna konnte ſich alſo fuͤr ihre Nachkommen nur ſo viel vorbehalten, daß ihnen nach Ab- gang des Oeſterreichiſchen Mannsſtamms ihr Verzicht nicht mehr im Wege ſtehen ſollte; nicht aber daß ſie vor allen anderen weiblichen Nachkommen und ſelbſt vor der Tochter des Letzten vom Mannsſtamme den Vorzug haben ſollten; — X. obgleich verſchiedene Rechtsgelehrte, aus uͤbel angewand- ten Roͤmiſchen Rechtsgrundſaͤtzen von bedingten Verzichtlei- ſtungen, anderer Meynung waren. — XI. Maria There- ſia kam auch der pragmatiſchen Sanction gemaͤß zum Be- ſitz, — XII. und uͤbertrug ihrem Gemahle, um ihn zur Kaiſerwuͤrde zu verhelfen, die Ausuͤbung der Boͤhmiſchen Churſtimme. — XIII. Allein durch einen Einbruch, den der Koͤnig von Preuſſen in Schleſien vornahm, um die An- ſpruͤche ſeines Hauſes auf Jaͤgerndorf, Liegnitz, Brieg und Wohlau geltend zu machen, gaben der ganzen Sache eine andere Wendung. — XIV. XV. Denn die Krone Frank- reich bewirkte jetzt einen Bund zu Nymphenburg um ſo- wohl die Oeſterreichiſche Erbfolge als die Kaiſerwuͤrde dem Hauſe Baiern zuzuwenden.
Die Hauptſache, worauf gleich nach Carls desI. VI. Tode aller Augen gerichtet waren, und wovon faſt alle uͤbrige Staatsangelegenheiten ab-
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2) Erfolg d. pragm. Sanct. 1740-1742.
II.
Schickſale der pragmatiſchen Sanction bis zur
Kaiſerwahl Carls des VII. 1740-1742.
I. Anſpruͤche des Hauſes Baiern auf die Oeſterreichi-
ſche Erbfolge zur Entkraͤftung der pragmatiſchen Sanction. —
II. Deren Begruͤndung von wegen der ſo genannten Regre-
dienterbſchaft; — III. die jedoch zum Nachtheile derer, die
zum Letzten vom Mannsſtamm in naͤherem Verhaͤltniſſe
ſtehen, nicht ſtatt findet. — IV. V. Denn Recht und Ord-
nung der Erbfolge ſind zweyerley; — VI. und eine Erb-
folge, die einmal in eine Linie gekommen, bleibt in der-
ſelben, ſo lange ſie waͤhret. — VII. Darum hatte Carls
des VI. Tochter Maria Thereſia vor allen entfernteren
weiblichen Nachkommen der vorigen Herren des Hauſes den
Vorzug. — VIII. Der bey den Verzichten der Toͤchter ge-
woͤhnliche Vorbehalt wirkt fuͤr ihre Nachkommen nur in ſo
fern, als ſie die Reihe trifft. — IX. Die ins Haus Bai-
ern vermaͤhlte Erzherzoginn Anna konnte ſich alſo fuͤr ihre
Nachkommen nur ſo viel vorbehalten, daß ihnen nach Ab-
gang des Oeſterreichiſchen Mannsſtamms ihr Verzicht nicht
mehr im Wege ſtehen ſollte; nicht aber daß ſie vor allen
anderen weiblichen Nachkommen und ſelbſt vor der Tochter
des Letzten vom Mannsſtamme den Vorzug haben ſollten; —
X. obgleich verſchiedene Rechtsgelehrte, aus uͤbel angewand-
ten Roͤmiſchen Rechtsgrundſaͤtzen von bedingten Verzichtlei-
ſtungen, anderer Meynung waren. — XI. Maria There-
ſia kam auch der pragmatiſchen Sanction gemaͤß zum Be-
ſitz, — XII. und uͤbertrug ihrem Gemahle, um ihn zur
Kaiſerwuͤrde zu verhelfen, die Ausuͤbung der Boͤhmiſchen
Churſtimme. — XIII. Allein durch einen Einbruch, den
der Koͤnig von Preuſſen in Schleſien vornahm, um die An-
ſpruͤche ſeines Hauſes auf Jaͤgerndorf, Liegnitz, Brieg und
Wohlau geltend zu machen, gaben der ganzen Sache eine
andere Wendung. — XIV. XV. Denn die Krone Frank-
reich bewirkte jetzt einen Bund zu Nymphenburg um ſo-
wohl die Oeſterreichiſche Erbfolge als die Kaiſerwuͤrde dem
Hauſe Baiern zuzuwenden.
Die Hauptſache, worauf gleich nach Carls des
VI. Tode aller Augen gerichtet waren, und
wovon faſt alle uͤbrige Staatsangelegenheiten ab-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/41>, abgerufen am 22.02.2025.
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