Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

Bild:
<< vorherige Seite
2) Reichsangeleg. 1670-1672.


II.
Reichsangelegenheiten der Jahre 1670-1672.;
insonderheit das erweiterte Recht der Landsteuer
und einige unterjochte Städte betreffend; auch
nun in Gang gekommene beständige
Kriegsrüstung.


I. Verordnungen zum Vortheile der Reichsstände in
Ansehung ihrer Landsteuern. -- II. Deren Ausdehnung auf
die Legationskosten zu reichsständischen Versammlungen. --
Dadurch erleichterte Fortwährung des Reichstages -- und
doch in der Folge verminderte Zahl der Comitialgesandten. --
III. Noch verlangte weitere Ausdehnung der Landsteuern; --
IV. die aber der Kaiser, zur Sicherung mancher Landschaf-
ten gegen Despotismus, versagte. -- V. Nur das ward
bewilliget, was in jedem Lande rechtmäßig hergebracht sey,
und die Landesvertheidigung erfordere. -- VI. So waren
in vielen Ländern schon Fräuleinsteuern und andere Beyträ-
ge zu Ergänzung der Cammereinkünfte üblich. -- VII. Aus-
serdem blieb billig der Grundsatz: daß kein Reichsstand sei-
nen Unterthanen ohne ihre Einwilligung Steuern auflegen
dürfe. -- VIII. Mit Bewilligung der Landschaften ward
jetzt in verschiedenen Ländern Accise eingeführt. -- IX-XI.
Verschiedene Städte hatten um diese Zeit noch das Schick-
sal ihre bisherige Freyheit zu verliehren, -- als Erfurt, --
Magdeburg, -- Braunschweig. -- XII. Doch retteten sich
noch die Städte Bremen und Cölln. -- XIII. Ueber die
Jülichische Successionssache zwischen Churbrandenburg und
Pfalzneuburg errichteter Vergleich, -- XIV. doch ohne die
Westphälische Kreispräsentation zum Cammergerichte und
die Jülichische Stimme im Fürsteurathe in Gang zu brin-
gen. -- XV-XVIII. Anfang einer beständigen Kriegsver-
fassung in den größeren Teutschen Staaten.



Eine der wichtigsten Angelegenheiten, die aufI.
dem Reichstage betrieben wurden, betraf das
Steuerwesen in der Reichsstände Ländern. Da-
von war schon in Leopolds Wahlcapitulation eine

Stel-
2) Reichsangeleg. 1670-1672.


II.
Reichsangelegenheiten der Jahre 1670-1672.;
inſonderheit das erweiterte Recht der Landſteuer
und einige unterjochte Staͤdte betreffend; auch
nun in Gang gekommene beſtaͤndige
Kriegsruͤſtung.


I. Verordnungen zum Vortheile der Reichsſtaͤnde in
Anſehung ihrer Landſteuern. — II. Deren Ausdehnung auf
die Legationskoſten zu reichsſtaͤndiſchen Verſammlungen. —
Dadurch erleichterte Fortwaͤhrung des Reichstages — und
doch in der Folge verminderte Zahl der Comitialgeſandten. —
III. Noch verlangte weitere Ausdehnung der Landſteuern; —
IV. die aber der Kaiſer, zur Sicherung mancher Landſchaf-
ten gegen Deſpotismus, verſagte. — V. Nur das ward
bewilliget, was in jedem Lande rechtmaͤßig hergebracht ſey,
und die Landesvertheidigung erfordere. — VI. So waren
in vielen Laͤndern ſchon Fraͤuleinſteuern und andere Beytraͤ-
ge zu Ergaͤnzung der Cammereinkuͤnfte uͤblich. — VII. Auſ-
ſerdem blieb billig der Grundſatz: daß kein Reichsſtand ſei-
nen Unterthanen ohne ihre Einwilligung Steuern auflegen
duͤrfe. — VIII. Mit Bewilligung der Landſchaften ward
jetzt in verſchiedenen Laͤndern Acciſe eingefuͤhrt. — IX-XI.
Verſchiedene Staͤdte hatten um dieſe Zeit noch das Schick-
ſal ihre bisherige Freyheit zu verliehren, — als Erfurt, —
Magdeburg, — Braunſchweig. — XII. Doch retteten ſich
noch die Staͤdte Bremen und Coͤlln. — XIII. Ueber die
Juͤlichiſche Succeſſionsſache zwiſchen Churbrandenburg und
Pfalzneuburg errichteter Vergleich, — XIV. doch ohne die
Weſtphaͤliſche Kreispraͤſentation zum Cammergerichte und
die Juͤlichiſche Stimme im Fuͤrſteurathe in Gang zu brin-
gen. — XV-XVIII. Anfang einer beſtaͤndigen Kriegsver-
faſſung in den groͤßeren Teutſchen Staaten.



Eine der wichtigſten Angelegenheiten, die aufI.
dem Reichstage betrieben wurden, betraf das
Steuerweſen in der Reichsſtaͤnde Laͤndern. Da-
von war ſchon in Leopolds Wahlcapitulation eine

Stel-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0313" n="271"/>
        <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">2) Reichsangeleg. 1670-1672.</hi> </fw><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
        <div n="2">
          <head><hi rendition="#aq">II.</hi><lb/>
Reichsangelegenheiten der Jahre 1670-1672.;<lb/>
in&#x017F;onderheit das erweiterte Recht der Land&#x017F;teuer<lb/>
und einige unterjochte Sta&#x0364;dte betreffend; auch<lb/>
nun in Gang gekommene be&#x017F;ta&#x0364;ndige<lb/>
Kriegsru&#x0364;&#x017F;tung.</head><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
          <argument>
            <p><hi rendition="#aq">I.</hi> Verordnungen zum Vortheile der Reichs&#x017F;ta&#x0364;nde in<lb/>
An&#x017F;ehung ihrer Land&#x017F;teuern. &#x2014; <hi rendition="#aq">II.</hi> Deren Ausdehnung auf<lb/>
die Legationsko&#x017F;ten zu reichs&#x017F;ta&#x0364;ndi&#x017F;chen Ver&#x017F;ammlungen. &#x2014;<lb/>
Dadurch erleichterte Fortwa&#x0364;hrung des Reichstages &#x2014; und<lb/>
doch in der Folge verminderte Zahl der Comitialge&#x017F;andten. &#x2014;<lb/><hi rendition="#aq">III.</hi> Noch verlangte weitere Ausdehnung der Land&#x017F;teuern; &#x2014;<lb/><hi rendition="#aq">IV.</hi> die aber der Kai&#x017F;er, zur Sicherung mancher Land&#x017F;chaf-<lb/>
ten gegen De&#x017F;potismus, ver&#x017F;agte. &#x2014; <hi rendition="#aq">V.</hi> Nur das ward<lb/>
bewilliget, was in jedem Lande rechtma&#x0364;ßig hergebracht &#x017F;ey,<lb/>
und die Landesvertheidigung erfordere. &#x2014; <hi rendition="#aq">VI.</hi> So waren<lb/>
in vielen La&#x0364;ndern &#x017F;chon Fra&#x0364;ulein&#x017F;teuern und andere Beytra&#x0364;-<lb/>
ge zu Erga&#x0364;nzung der Cammereinku&#x0364;nfte u&#x0364;blich. &#x2014; <hi rendition="#aq">VII.</hi> Au&#x017F;-<lb/>
&#x017F;erdem blieb billig der Grund&#x017F;atz: daß kein Reichs&#x017F;tand &#x017F;ei-<lb/>
nen Unterthanen ohne ihre Einwilligung Steuern auflegen<lb/>
du&#x0364;rfe. &#x2014; <hi rendition="#aq">VIII.</hi> Mit Bewilligung der Land&#x017F;chaften ward<lb/>
jetzt in ver&#x017F;chiedenen La&#x0364;ndern Acci&#x017F;e eingefu&#x0364;hrt. &#x2014; <hi rendition="#aq">IX-XI.</hi><lb/>
Ver&#x017F;chiedene Sta&#x0364;dte hatten um die&#x017F;e Zeit noch das Schick-<lb/>
&#x017F;al ihre bisherige Freyheit zu verliehren, &#x2014; als Erfurt, &#x2014;<lb/>
Magdeburg, &#x2014; Braun&#x017F;chweig. &#x2014; <hi rendition="#aq">XII.</hi> Doch retteten &#x017F;ich<lb/>
noch die Sta&#x0364;dte Bremen und Co&#x0364;lln. &#x2014; <hi rendition="#aq">XIII.</hi> Ueber die<lb/>
Ju&#x0364;lichi&#x017F;che Succe&#x017F;&#x017F;ions&#x017F;ache zwi&#x017F;chen Churbrandenburg und<lb/>
Pfalzneuburg errichteter Vergleich, &#x2014; <hi rendition="#aq">XIV.</hi> doch ohne die<lb/>
We&#x017F;tpha&#x0364;li&#x017F;che Kreispra&#x0364;&#x017F;entation zum Cammergerichte und<lb/>
die Ju&#x0364;lichi&#x017F;che Stimme im Fu&#x0364;r&#x017F;teurathe in Gang zu brin-<lb/>
gen. &#x2014; <hi rendition="#aq">XV-XVIII.</hi> Anfang einer be&#x017F;ta&#x0364;ndigen Kriegsver-<lb/>
fa&#x017F;&#x017F;ung in den gro&#x0364;ßeren Teut&#x017F;chen Staaten.</p>
          </argument><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
          <p><hi rendition="#in">E</hi>ine der wichtig&#x017F;ten Angelegenheiten, die auf<note place="right"><hi rendition="#aq">I.</hi></note><lb/>
dem Reichstage betrieben wurden, betraf das<lb/><hi rendition="#fr">Steuerwe&#x017F;en</hi> in der Reichs&#x017F;ta&#x0364;nde La&#x0364;ndern. Da-<lb/>
von war &#x017F;chon in Leopolds Wahlcapitulation eine<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">Stel-</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[271/0313] 2) Reichsangeleg. 1670-1672. II. Reichsangelegenheiten der Jahre 1670-1672.; inſonderheit das erweiterte Recht der Landſteuer und einige unterjochte Staͤdte betreffend; auch nun in Gang gekommene beſtaͤndige Kriegsruͤſtung. I. Verordnungen zum Vortheile der Reichsſtaͤnde in Anſehung ihrer Landſteuern. — II. Deren Ausdehnung auf die Legationskoſten zu reichsſtaͤndiſchen Verſammlungen. — Dadurch erleichterte Fortwaͤhrung des Reichstages — und doch in der Folge verminderte Zahl der Comitialgeſandten. — III. Noch verlangte weitere Ausdehnung der Landſteuern; — IV. die aber der Kaiſer, zur Sicherung mancher Landſchaf- ten gegen Deſpotismus, verſagte. — V. Nur das ward bewilliget, was in jedem Lande rechtmaͤßig hergebracht ſey, und die Landesvertheidigung erfordere. — VI. So waren in vielen Laͤndern ſchon Fraͤuleinſteuern und andere Beytraͤ- ge zu Ergaͤnzung der Cammereinkuͤnfte uͤblich. — VII. Auſ- ſerdem blieb billig der Grundſatz: daß kein Reichsſtand ſei- nen Unterthanen ohne ihre Einwilligung Steuern auflegen duͤrfe. — VIII. Mit Bewilligung der Landſchaften ward jetzt in verſchiedenen Laͤndern Acciſe eingefuͤhrt. — IX-XI. Verſchiedene Staͤdte hatten um dieſe Zeit noch das Schick- ſal ihre bisherige Freyheit zu verliehren, — als Erfurt, — Magdeburg, — Braunſchweig. — XII. Doch retteten ſich noch die Staͤdte Bremen und Coͤlln. — XIII. Ueber die Juͤlichiſche Succeſſionsſache zwiſchen Churbrandenburg und Pfalzneuburg errichteter Vergleich, — XIV. doch ohne die Weſtphaͤliſche Kreispraͤſentation zum Cammergerichte und die Juͤlichiſche Stimme im Fuͤrſteurathe in Gang zu brin- gen. — XV-XVIII. Anfang einer beſtaͤndigen Kriegsver- faſſung in den groͤßeren Teutſchen Staaten. Eine der wichtigſten Angelegenheiten, die auf dem Reichstage betrieben wurden, betraf das Steuerweſen in der Reichsſtaͤnde Laͤndern. Da- von war ſchon in Leopolds Wahlcapitulation eine Stel- I.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/313
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/313>, abgerufen am 30.12.2024.