X. Stimmen der secularisirten Länder und einiger neuen Fürsten auf dem Reichstage berichtiget. Neuer Deputationstag und Tod des Kaisers.
I. II. Im Reichsfürstenrathe bekamen die evangelischen Bisthümer eine eigene Querbank. -- III. Die secularisirten Länder kamen von der geistlichen Bank zur weltlichen hinü- ber, -- als namentlich Bremen, -- IV. Verden, -- V. Halberstadt, Minden, Schwerin, Camin, Ratzeburg, Hirschfeld. -- VI. Einigen nenen Fürsten wurde zwar Sitz und Stimme gestattet; -- VII. aber mit erheblichen Ver- wahrungen für die Zukunft. -- VIII. IX. Womit nunmeht der Reichsfürstenrath vollends seine geschlossene Anzahl Stim- men bekam, -- X. indem jetzt auch die Curiatstimmen der Grafen und Prälaten auf den heutigen Fuß kamen. -- XI. Ende des Reichstages 1654. und Anfang der Reichsdepu- tation 1655.
I.
Noch war verschiedenes auf diesem Reichstage wegen der Stimmen im Reichsfürstenra- the zu berichtigen, da theils die Stelle, die den vermöge des Westphälischen Friedens in protestan- tische Hände gekommenen Hochstiftern anzuweisen sey, theils die Aufnahme einiger neuen Stimmen in Frage kam.
II.
Für das Bisthum Lübeck, das auf beständig, und für das Bisthum Osnabrück, das abwech- selnd einen evangelischen Bischof zu erwarten hat- te, wie auch für den Sächsischen Prinzen, August, der noch auf seine Lebenszeit das Erzbisthum Mag- deburg als Administrator behalten sollte, war im
West-
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
X. Stimmen der ſeculariſirten Laͤnder und einiger neuen Fuͤrſten auf dem Reichstage berichtiget. Neuer Deputationstag und Tod des Kaiſers.
I. II. Im Reichsfuͤrſtenrathe bekamen die evangeliſchen Biſthuͤmer eine eigene Querbank. — III. Die ſeculariſirten Laͤnder kamen von der geiſtlichen Bank zur weltlichen hinuͤ- ber, — als namentlich Bremen, — IV. Verden, — V. Halberſtadt, Minden, Schwerin, Camin, Ratzeburg, Hirſchfeld. — VI. Einigen nenen Fuͤrſten wurde zwar Sitz und Stimme geſtattet; — VII. aber mit erheblichen Ver- wahrungen fuͤr die Zukunft. — VIII. IX. Womit nunmeht der Reichsfuͤrſtenrath vollends ſeine geſchloſſene Anzahl Stim- men bekam, — X. indem jetzt auch die Curiatſtimmen der Grafen und Praͤlaten auf den heutigen Fuß kamen. — XI. Ende des Reichstages 1654. und Anfang der Reichsdepu- tation 1655.
I.
Noch war verſchiedenes auf dieſem Reichstage wegen der Stimmen im Reichsfuͤrſtenra- the zu berichtigen, da theils die Stelle, die den vermoͤge des Weſtphaͤliſchen Friedens in proteſtan- tiſche Haͤnde gekommenen Hochſtiftern anzuweiſen ſey, theils die Aufnahme einiger neuen Stimmen in Frage kam.
II.
Fuͤr das Biſthum Luͤbeck, das auf beſtaͤndig, und fuͤr das Biſthum Osnabruͤck, das abwech- ſelnd einen evangeliſchen Biſchof zu erwarten hat- te, wie auch fuͤr den Saͤchſiſchen Prinzen, Auguſt, der noch auf ſeine Lebenszeit das Erzbiſthum Mag- deburg als Adminiſtrator behalten ſollte, war im
Weſt-
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VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
X.
Stimmen der ſeculariſirten Laͤnder und einiger
neuen Fuͤrſten auf dem Reichstage berichtiget.
Neuer Deputationstag und Tod des
Kaiſers.
I. II. Im Reichsfuͤrſtenrathe bekamen die evangeliſchen
Biſthuͤmer eine eigene Querbank. — III. Die ſeculariſirten
Laͤnder kamen von der geiſtlichen Bank zur weltlichen hinuͤ-
ber, — als namentlich Bremen, — IV. Verden, —
V. Halberſtadt, Minden, Schwerin, Camin, Ratzeburg,
Hirſchfeld. — VI. Einigen nenen Fuͤrſten wurde zwar Sitz
und Stimme geſtattet; — VII. aber mit erheblichen Ver-
wahrungen fuͤr die Zukunft. — VIII. IX. Womit nunmeht
der Reichsfuͤrſtenrath vollends ſeine geſchloſſene Anzahl Stim-
men bekam, — X. indem jetzt auch die Curiatſtimmen der
Grafen und Praͤlaten auf den heutigen Fuß kamen. —
XI. Ende des Reichstages 1654. und Anfang der Reichsdepu-
tation 1655.
Noch war verſchiedenes auf dieſem Reichstage
wegen der Stimmen im Reichsfuͤrſtenra-
the zu berichtigen, da theils die Stelle, die den
vermoͤge des Weſtphaͤliſchen Friedens in proteſtan-
tiſche Haͤnde gekommenen Hochſtiftern anzuweiſen
ſey, theils die Aufnahme einiger neuen Stimmen
in Frage kam.
Fuͤr das Biſthum Luͤbeck, das auf beſtaͤndig,
und fuͤr das Biſthum Osnabruͤck, das abwech-
ſelnd einen evangeliſchen Biſchof zu erwarten hat-
te, wie auch fuͤr den Saͤchſiſchen Prinzen, Auguſt,
der noch auf ſeine Lebenszeit das Erzbiſthum Mag-
deburg als Adminiſtrator behalten ſollte, war im
Weſt-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/290>, abgerufen am 22.02.2025.
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