III. Aelteste Geschichte der Christlichen Religion in den Gegenden des Rheines und der Donau.
I. Religionsbegriffe der alten Teutschen. -- II. Aus- breitung der Christlichen Religion mit Römischen Legionen an den Rhein und die Donau. -- III. Zustand des Chri- stenthums, wie es unter Constantin dem Großen zur freyen Uebung gekommen. -- IV-VII. Erste Keime der Hierarchie in Vorzügen der Bischöfe und Kirchenversammlungen. -- VIII. Damalige Begriffe von der Einheit der Kirche und von Ketzereyen.
I.
Was unsere erste Vorfahren von ihrem Zustande nach dem Tode und von ihrer Abhängig- keit von einem oder mehreren höheren Wesen ge- dacht und geglaubt haben mögen, oder die Reli- gion der alten Teutschen kann ich nach meiner ge- genwärtigen Absicht anderen zu erörtern überlaßen. Auf unsern heutigen Zustand ist kein Einfluß da- von herzuleiten, es müßte dann dieses seyn, daß auch schon der alte Teutsche seine Priester in vor- züglich hoher Achtung gehalten; wie Tacitus (n) versichert, nur von Priestern, gleichsam auf gött- lichen Befehl, habe sich der Teutsche binden, schla- gen und Stillschweigen auflegen laßen.
II.
Daß die Christliche Religion bereits in den ersten Jahrhunderten, da sie vom Throne noch entfernt war, und vielmehr von Zeit zu Zeit die ärgsten Verfolgungen auszustehen hatte, mit Rö- mischen Colonien und Legionen auch schon bis an
den
(n)de moribus Germ. cap. 5. et II.
I. Alte Zeiten bis 888.
III. Aelteſte Geſchichte der Chriſtlichen Religion in den Gegenden des Rheines und der Donau.
I. Religionsbegriffe der alten Teutſchen. — II. Aus- breitung der Chriſtlichen Religion mit Roͤmiſchen Legionen an den Rhein und die Donau. — III. Zuſtand des Chri- ſtenthums, wie es unter Conſtantin dem Großen zur freyen Uebung gekommen. — IV-VII. Erſte Keime der Hierarchie in Vorzuͤgen der Biſchoͤfe und Kirchenverſammlungen. — VIII. Damalige Begriffe von der Einheit der Kirche und von Ketzereyen.
I.
Was unſere erſte Vorfahren von ihrem Zuſtande nach dem Tode und von ihrer Abhaͤngig- keit von einem oder mehreren hoͤheren Weſen ge- dacht und geglaubt haben moͤgen, oder die Reli- gion der alten Teutſchen kann ich nach meiner ge- genwaͤrtigen Abſicht anderen zu eroͤrtern uͤberlaßen. Auf unſern heutigen Zuſtand iſt kein Einfluß da- von herzuleiten, es muͤßte dann dieſes ſeyn, daß auch ſchon der alte Teutſche ſeine Prieſter in vor- zuͤglich hoher Achtung gehalten; wie Tacitus (n) verſichert, nur von Prieſtern, gleichſam auf goͤtt- lichen Befehl, habe ſich der Teutſche binden, ſchla- gen und Stillſchweigen auflegen laßen.
II.
Daß die Chriſtliche Religion bereits in den erſten Jahrhunderten, da ſie vom Throne noch entfernt war, und vielmehr von Zeit zu Zeit die aͤrgſten Verfolgungen auszuſtehen hatte, mit Roͤ- miſchen Colonien und Legionen auch ſchon bis an
den
(n)de moribus Germ. cap. 5. et II.
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an den Rhein und die Donau. — III. Zuſtand des Chri-
ſtenthums, wie es unter Conſtantin dem Großen zur freyen
Uebung gekommen. — IV-VII. Erſte Keime der Hierarchie
in Vorzuͤgen der Biſchoͤfe und Kirchenverſammlungen. —
VIII. Damalige Begriffe von der Einheit der Kirche und
von Ketzereyen.
Was unſere erſte Vorfahren von ihrem Zuſtande
nach dem Tode und von ihrer Abhaͤngig-
keit von einem oder mehreren hoͤheren Weſen ge-
dacht und geglaubt haben moͤgen, oder die Reli-
gion der alten Teutſchen kann ich nach meiner ge-
genwaͤrtigen Abſicht anderen zu eroͤrtern uͤberlaßen.
Auf unſern heutigen Zuſtand iſt kein Einfluß da-
von herzuleiten, es muͤßte dann dieſes ſeyn, daß
auch ſchon der alte Teutſche ſeine Prieſter in vor-
zuͤglich hoher Achtung gehalten; wie Tacitus (n)
verſichert, nur von Prieſtern, gleichſam auf goͤtt-
lichen Befehl, habe ſich der Teutſche binden, ſchla-
gen und Stillſchweigen auflegen laßen.
Daß die Chriſtliche Religion bereits in den
erſten Jahrhunderten, da ſie vom Throne noch
entfernt war, und vielmehr von Zeit zu Zeit die
aͤrgſten Verfolgungen auszuſtehen hatte, mit Roͤ-
miſchen Colonien und Legionen auch ſchon bis an
den
(n) de moribus Germ. cap. 5. et II.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/50>, abgerufen am 21.12.2024.
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