Zu diesem Bündnisse erfolgte hernach zu Magdeburg noch der Beytritt von den Herzogen von Braun- schweig-Lüneburg und Mecklenburg, den Fürsten von Anhalt, den Grafen von Mansfeld und der Stadt Magdeburg.
IV. Reichstagsverhandlungen und andere Vorfälle bis zur Augsburgischen Confession 1526-1530.
I. II. In Carls des V. anhaltender Abwesenheit stellte ein Reichsschluß 1526. die Religionssachen auf eines jeden Reichsstandes Gewissen. -- Damit ward der Fortgang der Reformation noch weiter befördert. -- III. Ein von Otto Pack angezeigter neuer Offensivbund veranlaßte den Landgrafen von Hessen schon ins Feld zu rücken. -- IV. Ein neuer Reichs- schluß 1529. war der Reformation desto mehr entgegen, -- V. und gab zuerst Anlaß, die Mehrheit der Stimmen in Religionssachen zu bestreiten, -- VI. und wider den Reichs- schluß zu protestiren, wovon der Name Protestanten aufge- kommen. -- VII. Doch ein anderweites kaiserliches Reichs- tagsausschreiben macht wieder Hoffnung, -- indem sich die Protestanten dadurch aufgefordert halten, ihr Glaubensbe- kenntniß öffentlich vorzulegen, -- VIII-XI. wie in der Augs- burgischen Confession geschehen ist -- XII. unter andern mit deutlicher Bemerkung, wie man überall nicht mit Zwang, sondern nach Ueberzeugung zu Werk gehe. -- XIII. Nur in der Lehre vom Abendmahle äussert sich schon ein Streit zwischen Luther und Zwingli.
Während alles dessen, was seit dem ReichstageI. zu Worms in Teutschland vorgieng, war der Kaiser immer abwesend, und mit Frankreich in Krieg verwickelt. Er brachte es zwar dahin, daß der in seine Gefangenschaft gerathene König Franz von Frankreich am 17. Febr. 1526. zu Ma- drid einen von ihm vorgeschriebenen harten Frieden
unter-
B b
4) Reichstage bis zur A. C. 1526-1530.
Zu dieſem Buͤndniſſe erfolgte hernach zu Magdeburg noch der Beytritt von den Herzogen von Braun- ſchweig-Luͤneburg und Mecklenburg, den Fuͤrſten von Anhalt, den Grafen von Mansfeld und der Stadt Magdeburg.
IV. Reichstagsverhandlungen und andere Vorfaͤlle bis zur Augsburgiſchen Confeſſion 1526-1530.
I. II. In Carls des V. anhaltender Abweſenheit ſtellte ein Reichsſchluß 1526. die Religionsſachen auf eines jeden Reichsſtandes Gewiſſen. — Damit ward der Fortgang der Reformation noch weiter befoͤrdert. — III. Ein von Otto Pack angezeigter neuer Offenſivbund veranlaßte den Landgrafen von Heſſen ſchon ins Feld zu ruͤcken. — IV. Ein neuer Reichs- ſchluß 1529. war der Reformation deſto mehr entgegen, — V. und gab zuerſt Anlaß, die Mehrheit der Stimmen in Religionsſachen zu beſtreiten, — VI. und wider den Reichs- ſchluß zu proteſtiren, wovon der Name Proteſtanten aufge- kommen. — VII. Doch ein anderweites kaiſerliches Reichs- tagsausſchreiben macht wieder Hoffnung, — indem ſich die Proteſtanten dadurch aufgefordert halten, ihr Glaubensbe- kenntniß oͤffentlich vorzulegen, — VIII-XI. wie in der Augs- burgiſchen Confeſſion geſchehen iſt — XII. unter andern mit deutlicher Bemerkung, wie man uͤberall nicht mit Zwang, ſondern nach Ueberzeugung zu Werk gehe. — XIII. Nur in der Lehre vom Abendmahle aͤuſſert ſich ſchon ein Streit zwiſchen Luther und Zwingli.
Waͤhrend alles deſſen, was ſeit dem ReichstageI. zu Worms in Teutſchland vorgieng, war der Kaiſer immer abweſend, und mit Frankreich in Krieg verwickelt. Er brachte es zwar dahin, daß der in ſeine Gefangenſchaft gerathene Koͤnig Franz von Frankreich am 17. Febr. 1526. zu Ma- drid einen von ihm vorgeſchriebenen harten Frieden
unter-
B b
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0419"n="385"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">4) Reichstage bis zur A. C. 1526-1530.</hi></fw><lb/>
Zu dieſem Buͤndniſſe erfolgte hernach zu Magdeburg<lb/>
noch der Beytritt von den Herzogen von Braun-<lb/>ſchweig-Luͤneburg und Mecklenburg, den Fuͤrſten<lb/>
von Anhalt, den Grafen von Mansfeld und der<lb/>
Stadt Magdeburg.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head><hirendition="#aq">IV.</hi><lb/>
Reichstagsverhandlungen und andere Vorfaͤlle<lb/>
bis zur Augsburgiſchen Confeſſion 1526-1530.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><argument><p><hirendition="#aq">I. II.</hi> In Carls des <hirendition="#aq">V.</hi> anhaltender Abweſenheit ſtellte<lb/>
ein Reichsſchluß 1526. die Religionsſachen auf eines jeden<lb/>
Reichsſtandes Gewiſſen. — Damit ward der Fortgang der<lb/>
Reformation noch weiter befoͤrdert. —<hirendition="#aq">III.</hi> Ein von Otto<lb/>
Pack angezeigter neuer Offenſivbund veranlaßte den Landgrafen<lb/>
von Heſſen ſchon ins Feld zu ruͤcken. —<hirendition="#aq">IV.</hi> Ein neuer Reichs-<lb/>ſchluß 1529. war der Reformation deſto mehr entgegen, —<lb/><hirendition="#aq">V.</hi> und gab zuerſt Anlaß, die Mehrheit der Stimmen in<lb/>
Religionsſachen zu beſtreiten, —<hirendition="#aq">VI.</hi> und wider den Reichs-<lb/>ſchluß zu proteſtiren, wovon der Name Proteſtanten aufge-<lb/>
kommen. —<hirendition="#aq">VII.</hi> Doch ein anderweites kaiſerliches Reichs-<lb/>
tagsausſchreiben macht wieder Hoffnung, — indem ſich die<lb/>
Proteſtanten dadurch aufgefordert halten, ihr Glaubensbe-<lb/>
kenntniß oͤffentlich vorzulegen, —<hirendition="#aq">VIII-XI.</hi> wie in der Augs-<lb/>
burgiſchen Confeſſion geſchehen iſt —<hirendition="#aq">XII.</hi> unter andern mit<lb/>
deutlicher Bemerkung, wie man uͤberall nicht mit Zwang,<lb/>ſondern nach Ueberzeugung zu Werk gehe. —<hirendition="#aq">XIII.</hi> Nur<lb/>
in der Lehre vom Abendmahle aͤuſſert ſich ſchon ein Streit<lb/>
zwiſchen Luther und Zwingli.</p></argument><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">W</hi>aͤhrend alles deſſen, was ſeit dem Reichstage<noteplace="right"><hirendition="#aq">I.</hi></note><lb/>
zu Worms in Teutſchland vorgieng, war<lb/>
der Kaiſer immer abweſend, und mit Frankreich<lb/>
in Krieg verwickelt. Er brachte es zwar dahin,<lb/>
daß der in ſeine Gefangenſchaft gerathene Koͤnig<lb/>
Franz von Frankreich am 17. Febr. 1526. zu Ma-<lb/>
drid einen von ihm vorgeſchriebenen harten Frieden<lb/><fwplace="bottom"type="sig">B b</fw><fwplace="bottom"type="catch">unter-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[385/0419]
4) Reichstage bis zur A. C. 1526-1530.
Zu dieſem Buͤndniſſe erfolgte hernach zu Magdeburg
noch der Beytritt von den Herzogen von Braun-
ſchweig-Luͤneburg und Mecklenburg, den Fuͤrſten
von Anhalt, den Grafen von Mansfeld und der
Stadt Magdeburg.
IV.
Reichstagsverhandlungen und andere Vorfaͤlle
bis zur Augsburgiſchen Confeſſion 1526-1530.
I. II. In Carls des V. anhaltender Abweſenheit ſtellte
ein Reichsſchluß 1526. die Religionsſachen auf eines jeden
Reichsſtandes Gewiſſen. — Damit ward der Fortgang der
Reformation noch weiter befoͤrdert. — III. Ein von Otto
Pack angezeigter neuer Offenſivbund veranlaßte den Landgrafen
von Heſſen ſchon ins Feld zu ruͤcken. — IV. Ein neuer Reichs-
ſchluß 1529. war der Reformation deſto mehr entgegen, —
V. und gab zuerſt Anlaß, die Mehrheit der Stimmen in
Religionsſachen zu beſtreiten, — VI. und wider den Reichs-
ſchluß zu proteſtiren, wovon der Name Proteſtanten aufge-
kommen. — VII. Doch ein anderweites kaiſerliches Reichs-
tagsausſchreiben macht wieder Hoffnung, — indem ſich die
Proteſtanten dadurch aufgefordert halten, ihr Glaubensbe-
kenntniß oͤffentlich vorzulegen, — VIII-XI. wie in der Augs-
burgiſchen Confeſſion geſchehen iſt — XII. unter andern mit
deutlicher Bemerkung, wie man uͤberall nicht mit Zwang,
ſondern nach Ueberzeugung zu Werk gehe. — XIII. Nur
in der Lehre vom Abendmahle aͤuſſert ſich ſchon ein Streit
zwiſchen Luther und Zwingli.
Waͤhrend alles deſſen, was ſeit dem Reichstage
zu Worms in Teutſchland vorgieng, war
der Kaiſer immer abweſend, und mit Frankreich
in Krieg verwickelt. Er brachte es zwar dahin,
daß der in ſeine Gefangenſchaft gerathene Koͤnig
Franz von Frankreich am 17. Febr. 1526. zu Ma-
drid einen von ihm vorgeſchriebenen harten Frieden
unter-
I.
B b
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 385. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/419>, abgerufen am 22.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.