II. Von Henrich dem VII., Ludewig von Baiern, und Carl dem IV. von 1308. bis 1356., inson- derheit von der Churverein.
I. Verlegung des päbstlichen Stuhls nach Avignon. -- II. Henrich der VII. -- III. Zwiespältige Wahl Ludewigs von Baiern und Friedrichs von Oesterreich -- IV. Veranlaßung und Inhalt der Churverein. -- V. Böhmen nahm keinen Theil darau, sondern nur die übrigen sechs Churfürsten. -- Die Rheinischen Churfürsten schlossen hernach noch besondere Vereine. -- VI. Reichsschluß von Unabhängigkeit des Teut- schen Reichs. -- VII. Wahlen Carls des IV. und Günthers von Schwarzburg. -- Veranlaßung der goldenen Bulle.
Aus anderen Theilen der Geschichte muß ich hierI. als bekannt voraussetzen, wie die übertriebe- nen Grundsätze, welche der Pabst Bonifaz der VIII. zur Behauptung der päbstlichen Gewalt über welt- liche Mächte auch in politischen Gegenständen, in- sonderheit gegen Frankreich durchsetzen wollen, den unerwarteten Erfolg veranlaßet, daß Bonifaz dar- über um Freyheit und Leben gekommen, und der hernach auf Französische Veranstaltung gewehlte Pabst Clemens der V. in Frankreich bleiben müßen. Unter diesen Umständen schien die Krone Frankreich das Uebergewicht, das die päbstliche Gewalt bis- her über alle Mächte erlanget hatte, zu ihrem Vor- theile benutzen zu können, da sie den Pabst jetzt in ihrer Gewalt hatte, und alles sich dazu anließ, als ob der Sitz des päbstlichen Stuhls und der gesammten Cardinäle jetzt auf beständig zu Avignon bleiben würde.
Nur
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2) Henr. VII. — Carl IV. 1308-1356.
II. Von Henrich dem VII., Ludewig von Baiern, und Carl dem IV. von 1308. bis 1356., inſon- derheit von der Churverein.
I. Verlegung des paͤbſtlichen Stuhls nach Avignon. — II. Henrich der VII. — III. Zwieſpaͤltige Wahl Ludewigs von Baiern und Friedrichs von Oeſterreich — IV. Veranlaßung und Inhalt der Churverein. — V. Boͤhmen nahm keinen Theil darau, ſondern nur die uͤbrigen ſechs Churfuͤrſten. — Die Rheiniſchen Churfuͤrſten ſchloſſen hernach noch beſondere Vereine. — VI. Reichsſchluß von Unabhaͤngigkeit des Teut- ſchen Reichs. — VII. Wahlen Carls des IV. und Guͤnthers von Schwarzburg. — Veranlaßung der goldenen Bulle.
Aus anderen Theilen der Geſchichte muß ich hierI. als bekannt vorausſetzen, wie die uͤbertriebe- nen Grundſaͤtze, welche der Pabſt Bonifaz der VIII. zur Behauptung der paͤbſtlichen Gewalt uͤber welt- liche Maͤchte auch in politiſchen Gegenſtaͤnden, in- ſonderheit gegen Frankreich durchſetzen wollen, den unerwarteten Erfolg veranlaßet, daß Bonifaz dar- uͤber um Freyheit und Leben gekommen, und der hernach auf Franzoͤſiſche Veranſtaltung gewehlte Pabſt Clemens der V. in Frankreich bleiben muͤßen. Unter dieſen Umſtaͤnden ſchien die Krone Frankreich das Uebergewicht, das die paͤbſtliche Gewalt bis- her uͤber alle Maͤchte erlanget hatte, zu ihrem Vor- theile benutzen zu koͤnnen, da ſie den Pabſt jetzt in ihrer Gewalt hatte, und alles ſich dazu anließ, als ob der Sitz des paͤbſtlichen Stuhls und der geſammten Cardinaͤle jetzt auf beſtaͤndig zu Avignon bleiben wuͤrde.
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2) Henr. VII. — Carl IV. 1308-1356.
II.
Von Henrich dem VII., Ludewig von Baiern,
und Carl dem IV. von 1308. bis 1356., inſon-
derheit von der Churverein.
I. Verlegung des paͤbſtlichen Stuhls nach Avignon. —
II. Henrich der VII. — III. Zwieſpaͤltige Wahl Ludewigs von
Baiern und Friedrichs von Oeſterreich — IV. Veranlaßung
und Inhalt der Churverein. — V. Boͤhmen nahm keinen
Theil darau, ſondern nur die uͤbrigen ſechs Churfuͤrſten. —
Die Rheiniſchen Churfuͤrſten ſchloſſen hernach noch beſondere
Vereine. — VI. Reichsſchluß von Unabhaͤngigkeit des Teut-
ſchen Reichs. — VII. Wahlen Carls des IV. und Guͤnthers
von Schwarzburg. — Veranlaßung der goldenen Bulle.
Aus anderen Theilen der Geſchichte muß ich hier
als bekannt vorausſetzen, wie die uͤbertriebe-
nen Grundſaͤtze, welche der Pabſt Bonifaz der VIII.
zur Behauptung der paͤbſtlichen Gewalt uͤber welt-
liche Maͤchte auch in politiſchen Gegenſtaͤnden, in-
ſonderheit gegen Frankreich durchſetzen wollen, den
unerwarteten Erfolg veranlaßet, daß Bonifaz dar-
uͤber um Freyheit und Leben gekommen, und der
hernach auf Franzoͤſiſche Veranſtaltung gewehlte
Pabſt Clemens der V. in Frankreich bleiben muͤßen.
Unter dieſen Umſtaͤnden ſchien die Krone Frankreich
das Uebergewicht, das die paͤbſtliche Gewalt bis-
her uͤber alle Maͤchte erlanget hatte, zu ihrem Vor-
theile benutzen zu koͤnnen, da ſie den Pabſt jetzt
in ihrer Gewalt hatte, und alles ſich dazu anließ,
als ob der Sitz des paͤbſtlichen Stuhls und der
geſammten Cardinaͤle jetzt auf beſtaͤndig zu Avignon
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/265>, abgerufen am 21.11.2024.
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