I. Erweiterte Gränze gegen Ungarn. -- II. Neue Versuche die kaiserliche Hoheit wieder empor zu bringen. -- III. Hergestellte Abhängigkeit der Pabstwahlen vom kaiser- lichen Hofe; -- IV. wie auch der Bischofswahlen. -- V. Un- terbrochene Erblichkeit der Herzogthümer.
I.
Ein Vorfall, der Henrich denIII. veranlaßte, einen Zug in Ungarn vorzunehmen, ist für unsere Zeiten nur noch deswegen merkwürdig, weil bey dieser Gelegenheit der Leithafluß zur Gränze zwischen Oesterreich und Ungarn festgesetzt wurde, womit die östliche Gränze des Teutschen Reichs an dem Striche Landes vom Kahlenberge bey Wien bis an die Leitha doch immer einiges Gebiet gewann.
II.
Am meisten zeichnete sich aber diese Regierung dadurch aus, daß ganz andere Entwürfe sowohl in Ansehung des Kirchenstaats als der weltlichen Hoheit im Werke waren, womit die kaiserliche Gewalt wieder ihren höchsten Gipfel zu erreichen schien, wenn anders nicht bald darauf ein völli- ger Umschlag der Sachen einen desto tiefern Sturz veranlaßt hätte.
III.
Im Kirchenstaate wußte Henrich eine damalige dreyfache Trennung des päbstlichen Stuhls so gut zu benutzen, daß mit Abstellung der widrigen Ein- richtung, die unter Henrich dem II. gemacht war, die Pabstwahl wieder auf den vorigen Fuß gesetzt
wur-
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
VI. Von Henrich dem III. 1039-1056.
I. Erweiterte Graͤnze gegen Ungarn. — II. Neue Verſuche die kaiſerliche Hoheit wieder empor zu bringen. — III. Hergeſtellte Abhaͤngigkeit der Pabſtwahlen vom kaiſer- lichen Hofe; — IV. wie auch der Biſchofswahlen. — V. Un- terbrochene Erblichkeit der Herzogthuͤmer.
I.
Ein Vorfall, der Henrich denIII. veranlaßte, einen Zug in Ungarn vorzunehmen, iſt fuͤr unſere Zeiten nur noch deswegen merkwuͤrdig, weil bey dieſer Gelegenheit der Leithafluß zur Graͤnze zwiſchen Oeſterreich und Ungarn feſtgeſetzt wurde, womit die oͤſtliche Graͤnze des Teutſchen Reichs an dem Striche Landes vom Kahlenberge bey Wien bis an die Leitha doch immer einiges Gebiet gewann.
II.
Am meiſten zeichnete ſich aber dieſe Regierung dadurch aus, daß ganz andere Entwuͤrfe ſowohl in Anſehung des Kirchenſtaats als der weltlichen Hoheit im Werke waren, womit die kaiſerliche Gewalt wieder ihren hoͤchſten Gipfel zu erreichen ſchien, wenn anders nicht bald darauf ein voͤlli- ger Umſchlag der Sachen einen deſto tiefern Sturz veranlaßt haͤtte.
III.
Im Kirchenſtaate wußte Henrich eine damalige dreyfache Trennung des paͤbſtlichen Stuhls ſo gut zu benutzen, daß mit Abſtellung der widrigen Ein- richtung, die unter Henrich dem II. gemacht war, die Pabſtwahl wieder auf den vorigen Fuß geſetzt
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II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
VI.
Von Henrich dem III. 1039-1056.
I. Erweiterte Graͤnze gegen Ungarn. — II. Neue
Verſuche die kaiſerliche Hoheit wieder empor zu bringen. —
III. Hergeſtellte Abhaͤngigkeit der Pabſtwahlen vom kaiſer-
lichen Hofe; — IV. wie auch der Biſchofswahlen. — V. Un-
terbrochene Erblichkeit der Herzogthuͤmer.
Ein Vorfall, der Henrich den III. veranlaßte,
einen Zug in Ungarn vorzunehmen, iſt fuͤr
unſere Zeiten nur noch deswegen merkwuͤrdig, weil
bey dieſer Gelegenheit der Leithafluß zur Graͤnze
zwiſchen Oeſterreich und Ungarn feſtgeſetzt wurde,
womit die oͤſtliche Graͤnze des Teutſchen Reichs an
dem Striche Landes vom Kahlenberge bey Wien
bis an die Leitha doch immer einiges Gebiet gewann.
Am meiſten zeichnete ſich aber dieſe Regierung
dadurch aus, daß ganz andere Entwuͤrfe ſowohl
in Anſehung des Kirchenſtaats als der weltlichen
Hoheit im Werke waren, womit die kaiſerliche
Gewalt wieder ihren hoͤchſten Gipfel zu erreichen
ſchien, wenn anders nicht bald darauf ein voͤlli-
ger Umſchlag der Sachen einen deſto tiefern Sturz
veranlaßt haͤtte.
Im Kirchenſtaate wußte Henrich eine damalige
dreyfache Trennung des paͤbſtlichen Stuhls ſo gut
zu benutzen, daß mit Abſtellung der widrigen Ein-
richtung, die unter Henrich dem II. gemacht war,
die Pabſtwahl wieder auf den vorigen Fuß geſetzt
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/172>, abgerufen am 22.12.2024.
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