Perthes, Friedrich Christoph: Der deutsche Buchhandel als Bedingung des Daseyns einer deutschen Literatur. 1816.eines positiven Gesetzes über das Eigenthumsrecht der Autoren und Verleger, mit fester Bestim¬ mung des Umfangs und der Dauer dieser Rechte an den Schriften, so wie: einer Behörde, durch welche diese Rechte geltend zu machen und aufrecht zu erhalten sind. §. 11. Welchen Inhalt die Weisheit der Gesetzgeber daß auf eine gewisse Zeit der Autor und Verleger ein ausschließendes Eigenthumsrecht habe, wodurch von selbst aller weitere Streit über den Nach¬ §. 12. Wenn positive Gesetze vorhanden sind, möchte es eines poſitiven Geſetzes uͤber das Eigenthumsrecht der Autoren und Verleger, mit feſter Beſtim¬ mung des Umfangs und der Dauer dieſer Rechte an den Schriften, ſo wie: einer Behoͤrde, durch welche dieſe Rechte geltend zu machen und aufrecht zu erhalten ſind. §. 11. Welchen Inhalt die Weisheit der Geſetzgeber daß auf eine gewiſſe Zeit der Autor und Verleger ein ausſchließendes Eigenthumsrecht habe, wodurch von ſelbſt aller weitere Streit uͤber den Nach¬ §. 12. Wenn poſitive Geſetze vorhanden ſind, moͤchte es <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0018" n="12"/> <list> <item>eines poſitiven Geſetzes uͤber das Eigenthumsrecht<lb/> der Autoren und Verleger, mit feſter Beſtim¬<lb/> mung des Umfangs und der Dauer dieſer<lb/> Rechte an den Schriften,<lb/><hi rendition="#et">ſo wie:</hi></item><lb/> <item>einer Behoͤrde, durch welche dieſe Rechte geltend<lb/> zu machen und aufrecht zu erhalten ſind.</item> </list><lb/> </div> <div n="2"> <head>§. 11.<lb/></head> <p xml:id="p-0018a" next="#p-0018b">Welchen Inhalt die Weisheit der Geſetzgeber<lb/> dieſem Geſetze auch geben mag, ſo muß doch durch¬<lb/> aus darin beſtimmt werden,</p><lb/> <list> <item>daß auf eine <hi rendition="#g">gewiſſe Zeit</hi> der Autor und<lb/> Verleger ein ausſchließendes Eigenthumsrecht<lb/> habe,</item> </list><lb/> <p xml:id="p-0018b" prev="#p-0018a">wodurch von ſelbſt aller weitere Streit uͤber den Nach¬<lb/> druck wegfaͤllt, da nach Ablauf der durchs Geſetz be¬<lb/> ſtimmten Zeit die Schrift zum Nationalgut wird und<lb/> jede neue Auflage dann ein Ab- oder Wiederdruck<lb/> iſt, aber kein Nachdruck.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head>§. 12.<lb/></head> <p>Wenn poſitive Geſetze vorhanden ſind, moͤchte es<lb/> wohl uͤberfluͤſſig ſeyn, noch weiter zu eroͤrtern, ob der<lb/> Nachdruck an ſich unrechtlich ſey. Das Unmoraliſche<lb/> deſſelben iſt kaum beſtritten worden und die Verthei¬<lb/> digungen deſſelben beſchraͤnken ſich, mit Ausnahme<lb/> einiger metaphyſiſcher Verſuche an naturrechtlichen<lb/> Verhaͤltniſſen, faſt allein darauf, daß ſie den Nach¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [12/0018]
eines poſitiven Geſetzes uͤber das Eigenthumsrecht
der Autoren und Verleger, mit feſter Beſtim¬
mung des Umfangs und der Dauer dieſer
Rechte an den Schriften,
ſo wie:
einer Behoͤrde, durch welche dieſe Rechte geltend
zu machen und aufrecht zu erhalten ſind.
§. 11.
Welchen Inhalt die Weisheit der Geſetzgeber
dieſem Geſetze auch geben mag, ſo muß doch durch¬
aus darin beſtimmt werden,
daß auf eine gewiſſe Zeit der Autor und
Verleger ein ausſchließendes Eigenthumsrecht
habe,
wodurch von ſelbſt aller weitere Streit uͤber den Nach¬
druck wegfaͤllt, da nach Ablauf der durchs Geſetz be¬
ſtimmten Zeit die Schrift zum Nationalgut wird und
jede neue Auflage dann ein Ab- oder Wiederdruck
iſt, aber kein Nachdruck.
§. 12.
Wenn poſitive Geſetze vorhanden ſind, moͤchte es
wohl uͤberfluͤſſig ſeyn, noch weiter zu eroͤrtern, ob der
Nachdruck an ſich unrechtlich ſey. Das Unmoraliſche
deſſelben iſt kaum beſtritten worden und die Verthei¬
digungen deſſelben beſchraͤnken ſich, mit Ausnahme
einiger metaphyſiſcher Verſuche an naturrechtlichen
Verhaͤltniſſen, faſt allein darauf, daß ſie den Nach¬
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |